Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Schweickert, für die An frage. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ver kehrssicherheit ist für uns, die Landesregierung, und vor al lem auch für die Straßenbauverwaltung ein ganz hohes Ziel. Wir orientieren uns auch bei unseren Ausbaumaßnahmen und Verbesserungsmaßnahmen sehr stark daran, was wir dazu bei tragen können, wie wir dem Erreichen der „Vision Zero“, al so der Zielsetzung, dass es möglichst wenig Verkehrstote oder gar keine Verkehrstoten gibt, näherkommen können.
Die Unfallursachen auf unseren Straßen sind nach wie vor vielfältig. Einige der häufigen Ursachen sind zu schnelles, un angepasstes Fahren und Ablenkungen. Auf der Autobahn kann man tatsächlich häufig sehen, wie Leute auf das Handy schau en, wie selbst Lkw-Fahrer auf irgendwelche Displays schau en. Daneben gibt es aber auch typische Sicherheitsrisiken, nämlich dann, wenn eine Straße komplett überlastet ist, wenn die Zahl der Spuren nicht mit der Belastung durch den Ver kehr übereinstimmt.
Das hat schon in der Vergangenheit dazu geführt, dass dieser Abschnitt, die Strecke der A 8 vor und nach Pforzheim, in be sonderer Weise unfallträchtig war. Er ist dies nach wie vor. Der hauptsächliche Grund dafür ist, dass auf dieser hoch be lasteten Strecke mit Ein- und Ausfahrten die Zahl der Spuren auf diesem Abschnitt von drei auf zwei reduziert ist. Die Be gründung für die Ausbaumaßnahme war ebendieses Unfallri siko. Man kann sagen, dass dies in den letzten Jahren und auch während der Zeit der Planfeststellung weiter zu beobachten war, aber aus denselben Ursachen und Gründen, die es schon vorher gab und die jetzt noch immer bestehen. Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass hier Unfälle passieren.
Die Hauptunfallursache, das Verringern von drei auf zwei Streifen auf jeder Seite, wird durch die neue Baumaßnahme im Wesentlichen beseitigt. Die Beseitigung dieser gefährli chen Engstelle ist einer der Hauptzwecke dieser Baumaßnah me.
In Richtung Stuttgart ist ein langer Beschleunigungsstreifen von zwei Kilometern geplant, der übrigens auch bergauf geht und der nicht nur ein Zusatzfahrstreifen für die schon auf der Autobahn Befindlichen ist. In diesem Bereich befindet sich auch die Einschleifung der Einfahrt. Diese 2 km Beschleuni gungsstreifen sind eine Verstärkung. Auf 2 km gibt es näm lich vier Spuren und nicht drei Spuren in Richtung Stuttgart.
Jetzt fragen Sie: „Warum machen Sie nicht das Gleiche in Richtung Karlsruhe?“ Dazu sagen wir: Auch in Richtung
Karlsruhe werden wir etwas machen. Auf einer kürzeren Stre cke, auf 1 000 m – das hängt mit der Lage, mit der Geografie, also mit der Topografie, an dieser Stelle und mit der Planung insgesamt zusammen –, werden wir eine zusätzliche Überhol spur haben. Das heißt, dort wird es auf 1 000 m auch vier statt drei Spuren geben.
Zusätzlich ist beabsichtigt, die Standspur erheblich breiter zu bauen, sodass sie zu einem späteren Zeitpunkt als Fahrstrei fen genutzt werden kann. Wenn es also nicht reicht, kann aus der Standspur ein zu bestimmten Zeiten zusätzlich freigege bener durchgängiger Fahrstreifen werden, und trotzdem gibt es dann noch eine Standspur. Daher wird die Standspur über breit geplant.
Sie sehen, wir haben Ihrem Anliegen, diesen Engpass und da mit einen Unfallschwerpunkt zu beseitigen, umfassend Rech nung getragen, übrigens auch dadurch, dass die Steigungsgra dienten von über 7 % auf 5 % deutlich reduziert werden. Al les in allem hat die Straßenbauverwaltung mit den vorgesehe nen Maßnahmen das Wichtige getan, um diesen Unfallschwer punkt zu beseitigen. Wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, ist die A 8 endlich – das ist zwingend notwendig – durchgän gig von Karlsruhe bis Ulm, nur den Albaufstieg ausgenom men, sechsstreifig ausgebaut.
Herr Minister, genau das ist der Punkt. Während der Baumaßnahme gibt es vier Spuren in jede Richtung, die nachher, wenn die Baumaßnah me im Jahr 2025 hoffentlich fertig ist, vorhanden sind. Dann geht es darum, was darauf gemalt wird, ob diese als Stand spur oder als Fahrspur genutzt werden dürfen.
Es gibt dann auch, von Stuttgart kommend, den Hang hinun ter, aufgrund der Tank- und Rastanlage, die ja dann als PWCAnlage weiterhin existieren wird, eine vierte Fahrspur. Das heißt, im Prinzip gäbe es nachher, von Stuttgart kommend, in Richtung Karlsruhe auch an diesem Nadelöhr vier Fahrspu ren mit der einzigen Einschleifung innerhalb der Einhausung, wo es ja, wie Sie gesagt haben, eine breite Standspur gibt. Deswegen war einfach die Überlegung: Wenn man schon jetzt weiß, dass der Verkehrsstrom zunimmt, dass die Zahl der Un fälle steigt, wieso macht man das nicht praktisch gleich als mehr oder minder durchgehende vierte Fahrspur?
Ich kann es an dieser Stelle wirklich nur wiederholen: Die Straße ist ja um fangreich geprüft. Die Planfeststellung hat lange gedauert; so ist es nun festgestellt, und so wird nun gebaut.
Ich kann Ihnen nur sagen, was alles in Ihrem Sinn schon in dieser Planfeststellung drin ist. Das ist in der Tat nicht exakt das, was Sie heute wollen und denken. Aber selbst wenn ich Ihrer Meinung wäre, könnte ich als Verkehrsminister jetzt auch nicht sagen: Machen wir es halt mal anders, als es plan festgestellt ist.
Ich sehe keine weiteren Wort meldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfra ge unter Ziffer 2 beendet. – Vielen Dank, Herr Minister.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e W ö l f l e S P D – U m s e t z u n g d e r n a c h l a u f e n d e n S p i t z a b r e c h n u n g i m R a h m e n d e r K o s t e n e r s t a t t u n g n a c h d e m F l ü c h t l i n g s a u f n a h m e g e s e t z ( F l ü A G ) B a d e n - W ü r t t e m b e r g
haben aktuell Liquiditätsprobleme bzw. können bei der Aufstellung ihrer Haushalte § 22 Absatz 1 der Gemeinde haushaltsverordnung (GemHVO) voraussichtlich nicht ein halten, weil die sogenannte nachlaufende Spitzabrechnung der Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) Baden-Württemberg nicht zeitnah erfolgt?
temberg mit den Rückerstattungen bzw. den Schlussabrech nungen für die einzelnen Haushaltsjahre rechnen?
Besten Dank. – Frau Präsidentin Aras, sehr ver ehrte Frau Abg. Wölfle, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kosten der vorläufigen Unterbringung erstatten wir den Stadt- und Landkreisen auf zweierlei Wegen. Zum einen er halten die Kreise fortlaufend die gesetzlichen Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, zum anderen rechnen wir die tatsächlichen Ausgaben der Kreise im Rahmen einer nach laufenden Spitzabrechnung ab.
Keine Frage, die Abrechnung der tatsächlichen Ausgaben für die Flüchtlingsunterbringung ist für alle Beteiligten sehr auf wendig und auch sehr zeitintensiv. Dass das langwierig ist, hängt auch damit zusammen, dass es um wirklich sehr viel Geld, um hohe Beträge geht.
Um dennoch die Liquidität – das ist ja der Kern Ihrer Frage – der Kreise sicherzustellen, leisten wir großzügige Abschlags zahlungen auf die noch ausstehenden Abrechnungsjahre. So haben wir den Stadt- und Landkreisen für die Jahre 2016 und 2017 Abschlagszahlungen in Höhe von 80 % der geltend ge machten ungedeckten Unterbringungskosten überwiesen. Da rüber hinaus können die Kreise für spätere Zeiträume bis ein schließlich des ersten Halbjahrs 2019 auf formlosen Antrag schon jetzt 60 % ihrer voraussichtlichen Nachforderungen an melden.
Dabei halten wir den Verwaltungsaufwand für die Kreise so gering wie möglich und verzichten sogar auf eine detaillierte Aufschlüsselung der geltend gemachten Ausgaben.
Von diesem Angebot machen die Kreise auch regen Gebrauch. Allein für die Jahre 2018 und 2019 haben wir ihnen bereits vorab 150 Millionen € überwiesen – 150 Millionen €! –, wohl gemerkt, die gesetzlichen Pauschalen gar nicht zusätzlich ein gerechnet.
Nun zu Ihrer Frage, Frau Abg. Wölfle. Ganz klar und präzise: Dem Innenministerium und den Regierungspräsidien sind ak tuell keine Landkreise bekannt, die aufgrund der nachlaufen den Spitzabrechnung der Kostenpauschale nach dem FlüAG im Jahr 2019 begründete Liquiditätsprobleme haben und des halb beim Genehmigungsverfahren des Haushalts 2020 Schwierigkeiten bekommen werden. Dasselbe gilt auch für die Stadtkreise.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wie gesagt, ist das Verfahren zur nachlaufenden Spitzabrechnung für alle Beteiligten außeror dentlich aufwendig und auch zeitintensiv. Leider haben die Kreise bislang nicht immer alle vorgegebenen Fristen einge halten. Letztlich lagen die Abrechnungsergebnisse einzelner Kreise erst im September bzw. im Oktober 2019 vor. Das hat die Verfahrensabläufe natürlich verzögert.
Mittlerweile sind wir bei der Spitzabrechnung des Jahres 2016 aber auf der Zielgeraden. Das Innenministerium erstellt der zeit die Schlussabrechnung und bereitet eine Verordnung vor, auf deren Basis die abschließenden Schlusszahlungen des Landes bzw. bei Überzahlungen die Rückerstattungen der Kreise erfolgen. Der Abschluss des gesamten Verfahrens ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen.
Die nachlaufende Spitzabrechnung der vorläufigen Unterbrin gung im Jahr 2017 ist in vollem Gang. Wir werden sie vor aussichtlich bis Ende 2020 abschließen können. Die Spitzab rechnung des Jahres 2018 werden wir im Laufe des Jahres 2021 in trockene Tücher bringen usw. Dabei werden sicher lich allen Beteiligten die Erfahrungen aus den vorangegange nen Abrechnungsrunden zugutekommen.
Im Übrigen möchte ich der guten Ordnung und Vollständig keit halber daran erinnern, dass der Landtag von Baden-Würt temberg die Landesregierung mit Beschluss vom 8. März 2018 aufgefordert hat, bei der Ausgabenerstattung an die Stadt- und Landkreise möglichst bald zum gesetzlich vorgesehenen Ver fahren zurückzukehren. Damit hat der Landtag eine Empfeh lung des Rechnungshofs aufgegriffen. Angesichts des enor men Verwaltungsaufwands, den alle beteiligten Akteure bei der Spitzabrechnung haben, begrüße ich persönlich das au ßerordentlich.
Wir werden die „Rückkehr zur Pauschale“ gemeinsam mit der kommunalen Familie gestalten und führen mit diesem Ziel in meinem Haus auf Fachebene bereits intensive und konstruk tive Gespräche mit dem Finanzministerium, dem Rechnungs hof und selbstverständlich vor allem mit den kommunalen Landesverbänden. Wie sagt man so schön? Wir sind auf ei nem guten Weg. Einen Zeitpunkt, wann wir zu einem Ergeb nis kommen, vermag ich Ihnen jedoch beim besten Willen noch nicht mitzuteilen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich bin etwas erstaunt, dass Sie sagen, Ihnen sei nicht bekannt, dass Landkreise Liquiditätsprobleme haben. Man kann die Haushaltsreden der Landräte jetzt überall mitverfolgen. Ganz aktuell Landrätin Störr-Ritter aus dem Landkreis BreisgauHochschwarzwald – Zitat –:
Die nachlaufende Spitzabrechnung, nach der das Land die vom Landkreis ausgelegten Kosten eigentlich beglei chen sollte, läuft inzwischen so weit nach, dass sie von den Kosten mehrfach überrundet worden ist. „Aus den Jahren 2015 bis 2018 sind 65 Millionen € noch nicht aus geglichen“,...
„Erst wenn die Forderungen gegenüber dem Land voll ständig ausgeglichen sind, wird der Landkreis über eine ausreichende Mindestliquidität verfügen“,...
(Lachen des Abg. Klaus Dürr AfD – Abg. Karl Rom bach CDU: Das ist so! – Abg. Sabine Wölfle SPD: Ich habe noch mehr Zitate!)
Ich kann Ihnen aus aktuellen Gesprächen mit zwei Landkreis vertretern berichten, die ein ähnliches oder noch schlimmeres Klagelied gesungen haben, die gleichzeitig in ihren Kreista gen aber die Kreisumlage absenken. Das, Frau Abg. Wölfle, passt dann auch nicht so recht zusammen.