Man muss schon sagen: Bei der Entscheidung in der vorletz ten Legislaturperiode – es sind ja noch einige dabei, die die
damalige Entscheidung getroffen haben – hat man gesagt: Man will sich der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger des Landes annähern, führt das sozusagen darauf zu rück, dass die Abgeordneten ihre Vorsorge selbst in die Hand nehmen, und unterstützt das, indem man die Diäten um ein Drittel erhöht. Das war ja vom Grundsatz her ein richtiger Weg.
Offensichtlich haben dann aber viele sehr schnell feststellen müssen: „Das, was wir da entschieden haben, war ein Murks.“ Im Übrigen hat unser Fraktionsvorsitzender Ulrich Rülke schon bei der Aussprache im Jahr 2008 auf die Probleme hin gewiesen. Das darf man an dieser Stelle auch noch einmal festhalten.
Mich wundert es schon, Herr Gall, wie Sie das jetzt vertreten. Ich frage mich, warum Sie dann nicht schon in der letzten Le gislaturperiode das Versorgungswerk vorgeschlagen, sondern auch Sie als Sozialdemokraten die Rückkehr zur Staatspensi on favorisiert haben. Denn schon damals – in der letzten Le gislaturperiode war ich auch schon dabei – war das Versor gungswerk ein Thema. Mit der Vehemenz, mit der Sie jetzt vorgetragen haben, hätten Sie in der letzten Legislaturperio de für das Versorgungswerk sein müssen. Die Diskussion, die man jetzt auch bei der CDU und bei den Grünen verfolgt, ist nicht nachvollziehbar.
Jetzt will man eine Veränderung. Sie darf aber den Steuerzah ler nicht mehr kosten, als es bisher der Fall ist. Hier muss man schon einmal ins Detail gehen. Es sind fünf Gründe, aus de nen die Freien Demokraten diese Regelung jetzt ablehnen.
Der erste Grund besteht darin, dass Sie alle mit dieser Lösung verbinden, dass man beim Versorgungswerk deutlich höhere Renditen erzielt als mit den Möglichkeiten, die wir aktuell ha ben. Ich darf daran erinnern, dass die Renditen jetzt im Ver gleich zur letzten Legislaturperiode, als dies in der Diskussi on war, bereits abgenommen haben. Daher sind doch Zweifel angebracht. Sie tragen letztlich die Verantwortung; denn – das ist ein weiterer Grund – man kann dann nicht ohne Weiteres zurück. Das heißt, die künftigen Abgeordneten haben keine Alternative für den Fall, dass sich die Rendite des Versor gungswerks der des privaten Bereichs annähert.
(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos] – Abg. Dr. Heinrich Fiecht ner [fraktionslos]: Sehr gut!)
Beim nächsten Grund wird es schon schwierig. Im Gesetzent wurf steht, dass das Land Baden-Württemberg 1,2 Millionen € Verlustrücklage einbringt, die auf jeden Fall weg sind, und jährlich steht eine Verwaltungsgebühr von 185 000 € an. Sie, liebe Kollegin Razavi, sagen, es sei provisionsfrei. Es sind et wa 1 500 € pro Abgeordnetem, die der Steuerzahler jedes Jahr, dauerhaft, in den Versorgungsfonds, in den Vorstand, einbrin gen muss. Wenn man dann sagt, es koste nicht mehr, dann weiß man, dass viele mittelständische Betriebe und auch vie le Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vielleicht eine andere Meinung dazu haben.
Ein weiterer Grund ist nicht so gravierend, aber trotzdem be merkenswert. Baden-Württemberg ist im Vorstand des Ver sorgungswerks deutlich unterrepräsentiert. Zahlenmäßig sind
wir wie die Kollegen aus Brandenburg dabei, aber wir sind unterrepräsentiert. Das heißt, wenn es in Zukunft um Entschei dungen geht, wird Baden-Württemberg Nachteile zu erleiden haben.
Das sind alles Gründe, die uns klarmachen, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht folgen können. Alle, die jetzt zustimmen, tragen die Verantwortung dafür, dass künftige Abgeordnete an dieser Entscheidung nicht mehr rütteln können.
Frau Präsident, geehrte Damen, geehrte Herren, Sonstige A bis Z! Abgeord nete sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Wei sungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. So steht es im Grundgesetz. Dass darauf ziemlich wenig ge geben wird, hat dieser Landtag schon mehrfach und auch heu te bewiesen.
Genauso verhält es sich auch mit der Altersvorsorge. Hier greift der Landtag bewusst ein und reguliert, wie der Abge ordnete gefälligst für das Alter vorzusorgen hat. Dafür gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder greift er ein, um den Abgeordneten zu schützen, da er ihm das notwendige Wis sen für eine vernünftige Altersvorsorge abspricht. Oder aber er will erreichen, dass wenigstens ein paar Spitzenverdiener in die unrentablen Staatsfonds einzahlen, um daran zu verdie nen.
Auch wenn ich mir sicher bin, dass Variante A, das fehlende Wissen, bei vielen zutrifft, dürfte die Ambition doch eine an dere sein, was dazu führt, dass der Abgeordnete eben nicht die Möglichkeit hat, die beste Altersvorsorge für sich abzuschlie ßen, sondern lediglich einen unrentablen Staatsfonds.
Für mich ist das einmal mehr ein Einschnitt in die Freiheit des Mandats, und das zeigt auf traurige Weise, wie unabhängig der Abgeordnete wirklich ist: in vielen Teilen eben gar nicht. Deswegen muss man diesen Gesetzentwurf, wenn man für die Freiheit des Mandats ist, ablehnen.
Muss sie ja nicht. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich nicht mehr melden. Aber nachdem Herr Gall sogar die Verfassung bemüht hat, um das Gesetz zu rechtfertigen, tue ich es. Denn das ist schon starker Tobak. Ich darf daran erinnern, dass Sie bei Ihrem Vorhaben ertappt wurden. Sie wollten ja deutlich mehr durchbringen, und nur auf die Initiative und das Empö ren der Bürger hin wurden Sie in diese Kommission hinein gezwungen. Das Ergebnis der Vorschläge haben Sie aber gar nicht erreicht.
Aber jetzt räumen wir vielleicht einmal mit einer Schimäre auf. Wir verdienen – oder bekommen – eine Entschädigung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, und was dem nor malen Bürger zuzumuten ist, dass er nämlich über diese fünf Jahre den Höchstbetrag einzahlt, das sollte uns eigentlich recht und billig sein. Wir sollten uns nicht differenzieren.
Heute ist es so: Wenn Sie 45 Jahre lang einen Betrag oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen, bekommen Sie ge rade einmal 2 400 €. Das sehe natürlich auch ich als kritisch an. Das reicht niemandem. Aber dann hätte man parallel eine Zusatzversicherung machen können, wie es auch andere Un ternehmen machen. Diese Lösung ist als obsolet verworfen worden. Es geht nur darum, dass Sie sich besserstellen als der Querschnitt der Bevölkerung.
Wir kommen damit in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6982. Da zu hat Herr Abg. Baron gerade eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich nehme an, dass Sie diese zum gesamten Gesetz entwurf beantragen.
Der Antrag hat die in § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung vor geschriebene Unterstützung durch fünf Abgeordnete, wenn der Fraktionsgeschäftsführer das vorgetragen hat.
Dann gehen wir in die Prozedur mit unseren Namenskärtchen. Nach § 99 Absatz 4 der Geschäftsordnung übergeben die Ab geordneten die amtliche, ihren Namen tragende und mit Ja, Nein oder „Enthaltung“ gekennzeichnete Stimmkarte den Schriftführerinnen und Schriftführern,
die die Stimmkarten in dafür bereitgestellten Urnen sammeln. Nicht amtliche Stimmkarten sind ungültig.
Meine Damen und Herren, wir haben das ja noch nicht allzu oft gemacht. Deswegen lese ich das jetzt alles noch einmal vor. So viel Krach kann es gar nicht machen, wenn Sie Ihre Kästchen mit Ihren Stimmkarten öffnen.
Kommen Sie jetzt bitte zügig zu den beiden Urnen, die gleich auf der linken und der rechten Seite der Regierungsbank ste hen werden. Sie werden ganz außen aufgestellt. Dort werfen Sie bitte Ihre Stimmkarten mit Ihrem Votum ein.
Dann ist es wichtig, dass die Schriftführer den Einwurf über wachen und sicherstellen, dass jeweils nur eine Stimmkarte für die richtige Person eingeworfen wird. Für die Durchfüh rung der namentlichen Abstimmung stehen entsprechend § 99 Absatz 5 der Geschäftsordnung grundsätzlich fünf Minuten zur Verfügung.
Dann darf ich Sie, meine Damen und Herren, bitten, mit Ih ren Stimmkarten an diesen Urnen vorbeizudefilieren und Ih re Karten einzuwerfen. Das Ganze sollte jetzt schneller ablau fen als eine namentliche Abstimmung früher. Eine Liste brau chen wir nicht mehr; es gibt ja jetzt namentliche Karten.
Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Raum, der sei ne Karte noch nicht abgegeben hat? Müssen noch Abgeord nete herbeigerufen werden? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen. Vielen Dank. Das geschieht in Zim mer 205 außerhalb des Plenarsaals.
Ich soll noch einmal daran erinnern, dass Sie Ihre Kästchen auf den Tischen stehen lassen. Sie werden konzentriert wie der zusammengefasst. Jetzt müssen wir das Ergebnis abwar ten.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfi nanzierungsgesetzes – Drucksache 16/7126
Wir wollen der Form halber mit der Tagesordnung fortfahren. Die Fraktionen sind übereingekommen, in der Ersten Bera tung keine Aussprache durchzuführen. Die Regierung verzich tet auch auf die mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.