Protocol of the Session on October 17, 2019

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Festhalten möchte ich, dass für uns, die CDU, selbstverständ lich wichtig ist, dass wir unnötige Bürokratien und Überregu lierungen abbauen. Deswegen freue ich mich auf die Diskus sion dort, wo dieses Thema hingehört, nämlich im Wirtschafts ausschuss – und nicht, wie gesagt, übereilt und voreilig hier im Landtag mit einem Gesetz, das man einbringt.

(Zuruf der Abg. Dr. Christina Baum AfD)

Ich freue mich auf den Dialog und bin gespannt auf einen gu ten Kompromiss und auf einen guten Entschluss ohne Schnell schüsse.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und den Grünen)

Nun hat das Wort für die SPD Herr Kollege Born, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Gebot der Vernunft, der ökonomischen Vernunft, des Zusammenhalts und der Wert schätzung von Arbeit, dass derjenige, der bei öffentlicher Auf tragsvergabe Zuschläge bekommt, sein Unternehmen tariftreu leitet und einen vergabespezifischen Mindestlohn bezahlt.

Diese ökonomische Vernunft ist 2013 in ein Gesetz eingeflos sen. Dieses Gesetz war so klug formuliert, dass es auch eine Überprüfung inkludiert hat, weil man nämlich gesagt hat: Wir müssen schauen, ob der Effekt, den wir erzielen wollen, näm lich dass das, was in Baden-Württemberg gutes Wirtschaften ist – was immer auch eine Wertschätzung von Arbeit bedeu tet –, mit diesem Gesetz eine flächendeckende Anwendung findet oder nicht. Darum hat man diese Überprüfung mit hin eingeschrieben.

Diese Überprüfung erfolgte nicht ab 2017, sondern erst mit Verspätung, aber sie erfolgt jetzt. Wir wollen diese Ergebnis

se analysieren, weil wir natürlich wollen, dass das Gesetz ge nau so wirkt, wie es konzipiert ist.

Das, was wir hier bei der AfD erleben, ist das Gegenteil da von. Denn es geht dabei nicht darum, zu überprüfen, wie die ses Gesetz dazu beitragen kann, Arbeitnehmerinnen und Ar beitnehmer zu unterstützen, sondern nur darum, einen weite ren Spaltpilz in die Bevölkerung hineinzutragen,

(Zurufe von der AfD)

diesmal für die Menschen, die in Baden-Württemberg arbei ten, zwischen denen, die von dem leben können, was sie für ihre Arbeit bekommen, und denen, die nicht davon leben kön nen. Denn Sie wollen davon profitieren, dass dieses Land sich spaltet. Wir hingegen werden weitere Regelungen treffen, da mit dieses Land nicht gespalten wird.

(Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü nen – Zurufe von der AfD, u. a.: Ohne Ihre verfehlte Politik gäbe es gar keine AfD!)

Wir haben Leitplanken angelegt, und es geht darum, dass die se Leitplanken wirken.

Was ich besonders zynisch an Ihrer Vorlage finde, ist, dass Sie irgendetwas von einem angeblichen Bürokratieabbau fabulie ren. Jetzt erzähle ich Ihnen einmal etwas über Bürokratie.

(Lachen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Rüdiger Klos AfD: Die alte SPD!)

Wenn Menschen jeden Tag zur Arbeit gehen, um ihre Fami lie zu versorgen, und am Ende des Monats trotzdem zum So zialamt gehen müssen, trotzdem aufstocken müssen,

(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Ja, wer hat denn das zu verantworten? Wer war denn an der Regierung?)

dann haben diese Menschen richtig viel Bürokratie zu bewerk stelligen. Genau diese Menschen wollen wir von Bürokratie befreien.

(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Christina Baum AfD: Sie waren doch an der Regierung!)

Wir wollen, dass diejenigen, die jeden Tag arbeiten gehen, von ihren Löhnen und Gehältern leben können.

(Unruhe)

Wir wollen vor allem, dass dort, wo öffentliche Vergabe er folgt, das Ganze auch unterstützt wird. Darum werden wir Ih rem Gesetzentwurf natürlich nicht folgen.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Dr. Christina Baum: Das ist ja unglaublich! – Leb hafte Unruhe)

Ich darf einmal darauf auf merksam machen, dass von hier vorn aus geredet wird.

(Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Anton Baron: Zuru fe sind erlaubt, Frau Präsidentin!)

Ja, aber es ist ein bisschen viel an Zwischenrufen.

Herr Abg. Born, Sie haben weiter das Wort.

Wir nehmen das Gutachten sehr ernst. Wir nehmen es ernst in den Punkten, die unsere Haltung eindeutig unterstützen. So wird nämlich beispielsweise bestä tigt, dass der bürokratische Aufwand nicht so enorm ist, wie er am Anfang vom politischen Gegner und auch von den Geg nern dieser Regelung beschrieben wurde. Wir nehmen es da ernst, wo wir Verbesserungen machen können, z. B. wenn es darum geht, mit mehr Kontrollen dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz überall seine Wirkung entfaltet.

Aber was in diesem Gutachten nicht steht, ist, dass wir dieses Gesetz in Baden-Württemberg nicht brauchen. Das steht nur in Ihrer AfD-Ideologie,

(Zuruf von der AfD: Ach!)

die davon profitieren will, dass viele Menschen, obwohl sie den ganzen Tag arbeiten, am Ende nicht davon leben können. Wenn Sie sich hier auf den bundesweiten Mindestlohn beru fen – der richtigerweise eingeführt wurde –, ist das doppelt zynisch, weil Sie die Partei sind, die diesen Mindestlohn über all dort bekämpft, wo sie ihn bekämpfen kann.

(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der AfD – La chen der Abg. Dr. Christina Baum AfD)

Sie kämpfen doch gegen den Mindestlohn. Sie stehen hier im Landtag von Baden-Württemberg und sagen: „Wir haben ei nen Mindestlohn, wir brauchen die Regelungen nicht mehr.“ Dabei haben Sie selbst überall, wo es nur geht, gegen Min destlöhne gekämpft.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Wir stehen für gute Arbeit. Wir wissen, dass es in BadenWürttemberg eine Mehrheit für gute Arbeit gibt. Darum wird Ihr Gesetzentwurf zum Glück keine Mehrheit finden.

(Beifall bei der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Sie kommen mit Sicherheit auch nicht weiter!)

Herr Abg. Professor Dr. Schweickert spricht für die FDP/DVP.

(Unruhe)

Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Das Landestariftreue- und Min destlohngesetz ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Es ging darum, bei öffentlichen Aufträgen die Unternehmen dazu an zuhalten, festgesetzte Mindestentgelte zu bezahlen und ein ta riftreues Verhalten an den Tag zu legen.

Im Gesetz wird als Ziel formuliert – Zitat –:

Dieses Gesetz wirkt Verzerrungen im Wettbewerb für öf fentliche Aufträge entgegen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, und mildert Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme.

Das war der Grund, warum man das damals gemacht hat.

Nun haben wir eine Evaluierung vorliegen, die 65 Seiten um fasst. Diese wurde im Juli 2019 vorgelegt. Eigentlich hätte das Gesetz nach vier Jahren evaluiert werden sollen; so stand es in § 11. Jetzt hat man sich sechs Jahre Zeit gelassen. Daher ist

die Frage, ob das schnell ist. Das kann jeder für sich selbst be antworten.

Aber interessant ist natürlich auch, Kollege Born, dass zwi schenzeitlich – 2015 – auch ein bundesweiter Mindestlohn kam.

(Beifall der Abg. Carola Wolle AfD – Abg. Daniel Born SPD: Ein zusätzlicher Erfolg!)

Ich selbst habe während meiner Zeit im Deutschen Bundes tag

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Da waren Sie auch!)