Fazit: Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, das Biberma nagement zu verändern oder einen Fonds aufzustellen, der Schäden reguliert. Deswegen werden wir Ihren Beschlussan trägen nicht zustimmen.
Drei Anmerkungen am Schluss. Erstens: Der Biber tut unse ren Gewässern gut. Nur ein Viertel der Fließgewässer sind na turnah. Der Biber hilft, die Naturnähe zu gestalten, und wird vielleicht auch im Hochwasserschutz weiterhelfen.
Zweitens: Die Population des Bibers reguliert sich ganz na türlich in Abhängigkeit von seinem Lebensraum. Wenn Sie jetzt meinen, auf ihn müsse geschossen werden, geht der Schuss nach hinten los. Denn der Biber ist ein wenig klüger; er ändert dann nämlich sein Verhalten
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Aber nicht, wenn er getroffen worden ist! – Vereinzelt Heiterkeit)
und wird seine Fortpflanzung anregen und damit genau das Gegenteil bewirken. Wir empfehlen Ihnen, in den Fällen, in denen es zu einem nicht lösbaren Konflikt kommt, Lebend fallen aufzustellen, den Biber einzufangen und an einen an deren Ort zu bringen.
Ich glaube, dieser „Castortransport“ braucht nicht von der Po lizei begleitet zu werden, und die Menschen in Baden-Würt temberg erwarten den Biber und freuen sich über einen sol chen „Castortransport“.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Karl Zimmermann CDU: Von mir bekommen sie noch einen Kormoran dazu!)
(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Der hat einen im Vorgarten! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Wie ist der Biber gesteuert?)
Noch vor der Re dezeitmessung frage ich: Welchem Vorredner gehört dieses Fundstück, dieser Kugelschreiber hier am Rednerpult?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die Einlage des Kollegen Rös ler war sicherlich eine etwas außergewöhnliche Variante, je doch müssen wir in diesem Parlament, glaube ich, insgesamt aufpassen. Denn sonst könnte es sein, dass sich jemand, wenn wir einmal über das Waffenrecht sprechen, womöglich mit ganz anderen Exponaten hier vorn hinstellt.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns immer wieder da ran erinnern: Wir sind hier im Parlament und sollten deshalb ein paar Spielregeln einhalten.
Meine Damen und Herren, wir haben es gehört: Zwei Drittel der Deutschen lieben den Biber. Wer sich einmal die Zeit ge nommen hat, diesen doch etwas scheuen Artgenossen zu be obachten, kann sich ja wirklich von ihm begeistern lassen.
Es ist richtig, dass man in Baden-Württemberg von knapp 3 000 Tieren ausgeht. Denn zwischenzeitlich waren sie wie der aktiv. Die Zahl dürfte jetzt bei 3 000 liegen. Das heißt, dass sich die Zahl innerhalb von zehn Jahren verzehnfacht hat. Das Argument, dass es in Bayern wesentlich mehr Biber gibt und man dort vor mehr als 30 Jahren aktiv die Ansiedlung be trieben hat, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Bi ber in einigen Regionen vom seltenen Exoten, vom lieblichen Biber zwischenzeitlich zur Plage wurde. Das muss man deut lich sagen.
Ich spreche als Vertreter eines Landkreises – auch Kollege Rüeck weiß, was das bedeutet –, in dem Landwirte zu einem kommen und sagen: Der Biber hat alles kaputt gemacht. Er geht jetzt sogar in den Fichtenwald, was er eigentlich gar nicht will, und macht dort Unfug. Das muss man schon sehen. Ent
lang der bayerischen Grenze ist das zwischenzeitlich zum Teil wirklich eine Landplage, und ich sage deutlich: Hier sind Kor rektur und Regulierung dringend erforderlich.
Man kommt daran meines Erachtens langfristig nicht vorbei, denn der Biber hat keinen natürlichen Feind, es findet keine Regulierung statt. Deshalb müssen wir auch hier eingreifen. Den Biberfonds halte ich auch für überfällig. Wollen wir dem Biber etwas Gutes tun, müssen wir diesen Biberfonds einrich ten, meine Damen und Herren.
Das ist ein Punkt, zu dem man vor allem mit den betroffenen Landwirten sprechen und sich auch einmal die Schäden an schauen sollte. Es ist immer einfach, vom Schlafzimmer oder von der Chaiselongue aus nette Worte zu finden. Bitte gehen Sie einmal hinaus zu den betroffenen Landwirten und den Teichwirten sowie zu denen, die die Gewässer pflegen, und zu den Kommunen und fragen diese, was das unter Umstän den bedeuten kann. Nichts gegen den Biber, aber wir müssen das Thema entsprechend angehen.
Tatsache ist: Er hat keinen natürlichen Feind, deshalb kann er sich ungehindert weiter fortpflanzen. Mir ist nicht ganz klar – ich habe das auch gerade den Kollegen Rösler gefragt –, wer der natürliche Feind wäre, denn eigentlich bestehen in einem ökologischen System immer Gleichgewichte, und ich kann mir nicht vorstellen, dass früher die Population in einigen Re gionen – –
Ja gut. Dann ist der Biber auch überholt, weil dessen Popu lation zu stark ist für die kleine Region, in der er sich herum treibt.
Nochmals: Aufklärung und sachliche Beratung der Betroffe nen halte ich schon für richtig, aber das ist eben zu wenig. Ich glaube, der Biber selbst hat auch noch nicht begriffen, dass er da vielleicht manchmal viel anrichtet. Auch die billige Aus rede der Landesregierung, dass der Biber, wie gesagt wurde, selbst zugewandert sei und daher – im Unterschied zu Bayern – keine Entschädigungszahlung stattfinde, halte ich für falsch. Es ist eine billige Ausrede. Wir müssen hier handeln. Deshalb werden wir dem Antrag der CDU zustimmen. Entscheidend sind vor allem die Folgen für die Landwirtschaft, die Teich wirte und die Wasserwirtschaft, und daher ist es höchste Zeit, zu handeln.
Auch der Hinweis der Landesregierung zur Neuordnung des Wasserrechts zeigt für mich erneut das gestörte Verhältnis der Landesregierung zum Recht auf Eigentum nach Artikel 14 des Grundgesetzes.
Auch die gesetzlich eingerichteten Gewässerrandstreifen blei ben – da können Sie noch so viel murren und dazwischenru fen – eine kalte Enteignung der Landwirte.
Abschließend gilt festzustellen: Überall dort, wo die natürli che Regulierung fehlt – beim Biber, beim Kormoran –, muss eben der Mensch ersatzweise mitregulieren. Ich bin davon überzeugt, dass aufgrund der öffentlichen Akzeptanz des Bi bers ein Biberfonds sowie ein wirksameres Bibermanagement – es ist gut, aber verbesserungswürdig – mit der finanziellen Unterstützung der Landesregierung insgesamt auf Verständ nis stoßen werden.
Dem Antrag werden wir, wie gesagt, zustimmen. Aber es ein fach so laufen zu lassen, zuzuschauen, es chic zu finden und zu sagen, es werde sich schon irgendwie geben, das ist der fal sche Weg. Das können wir uns in einer Kulturlandschaft nicht leisten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Biber ist eine nach dem EU-Arten schutzrecht streng geschützte Art. Er steht in Anhang IV der FFH-Richtlinie. Das bedeutet, er hat flächendeckenden Schutz. In Abweichung übrigens zu den hier angeführten Arten, die ge mäß dem Schutzzweck des Anhangs II in den Schutzgebieten unter Schutz stehen, ist er eine streng geschützte Art. Daraus ergeben sich Rechtskonsequenzen, beispielsweise dass keine Bejagung stattfindet.
In Baden-Württemberg wurde schon unter der Vorgängerre gierung dem erfreulichen Wiederauftreten des Bibers Rech nung getragen und ein Managementsystem entwickelt, das sich bewährt hat, das aber auch der Entwicklung angemessen angepasst wird. Bei den Landratsämtern und Regierungsprä sidien wurden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner be nannt, die für die Biberberatung zuständig sind. Diese An sprechpartner erarbeiten in Konflikt- und Problemfällen auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen, und zwar mit hohem Einsatz und in der Fläche sehr erfolgreich.
Das baden-württembergische Bibermanagement beinhaltet die Elemente der sach- und fachkundigen Beratung, der Präven tion zur Vermeidung von Schäden und der Möglichkeit, in Ausnahmefällen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Regelungen einzuschreiten und beispielsweise Biberbauten zu beseitigen. Da hier ein falscher Eindruck erweckt wurde, ist klarzustellen: Es entspricht dem bayerischen Bibermanage ment, was hier angesprochen wurde. Sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg arbeiten hierbei auf der gleichen Rechts grundlage. Zugriff auf Biber ist nur mit einer naturschutzrecht lichen Ausnahmegenehmigung nach § 45 Absatz 7 des Bun desnaturschutzgesetzes zulässig.
Das bedeutet, dass wir hier nur mit sehr engen Einschränkun gen handeln dürfen. Aber – das will ich betonen – bereits heu te ist es in Baden-Württemberg möglich, Biber aus sicherheits sensiblen Bereichen wie z. B. aus Hochwasserschutzeinrich
tungen zu entfernen. Wir haben eine andere Situation als Bay ern, wo eine erheblich höhere Dichte und ein erheblich höhe res Schadenspotenzial vorhanden sind. Aber die Grundmecha nismen des Bibermanagements sind in beiden Ländern gleich, da auch die rechtliche Grundlage gleich ist. Insofern hätte mich bei diesen emotionalen Vorträgen schon interessiert, wel ches genau der Lösungsvorschlag der Opposition war.
Kollege Burger, bei Ihnen hat mir eigentlich die Forderung nach dem Austritt aus der Europäischen Union und dem Ein tritt in ein anderes Rechtssystem gefehlt. Oder sind wir hier im Europäischen Parlament?