In der Überschrift der Großen Anfrage sprechen Sie von ei ner „grundlegenden Neuregelung“. Dabei ist klar, dass die Grundlagen der Jagd bei der Novellierung gar nicht berührt werden. Viele Regelungen des bisherigen Jagdrechts haben sich bewährt
und bleiben auch Grundlage der Novellierung, wie z. B. die Bindung des Jagdrechts an das Grundeigentum, die Jagd als Form der Nutzung nachhaltiger Ressourcen, das Reviersys tem oder auch Detailregelungen wie z. B. die Flächengrößen, die Beteiligung Dritter und vieles mehr.
Jetzt hat sich aber eine Allianz gebildet aus Ihnen, meine Da men und Herren von der Opposition, dem Jagdverband und den Bauern.
Sie machen deutlich, dass Sie alles beim Alten belassen wol len. Da scheint – so sieht man es manchmal in der Öffentlich keit – die geschlossene Front zu stehen, die vor allem wegen einzelner Aspekte das Ganze blockieren will. Wenn man aber vor Ort Gespräche führt, ergibt sich ein ganz anderes Bild. So sagen mir eine ganze Reihe von Jägern, die Regelungen, die bei der Novellierung getroffen werden sollen, seien für sie ganz okay und im Großen und Ganzen ganz gut nachvollzieh bar.
Besuchen Sie einmal mit mir meinen Wahlkreis – auch als wir kürzlich im Nationalpark waren, haben die Jäger dies deutlich gemacht –, dann werden Sie solche Antworten hören.
In der Beantwortung der Fragen wird zu den Aspekten Fütte rung, Kirrung, Baujagd und „Einheitliche Jagdbehörde“ sehr gut dargelegt, welche Regelungen der Entwurf des Jagdgeset zes vorsieht und warum diese Änderungen Sinn machen.
Ich finde die Beantwortung hervorragend. Da gilt mein beson derer Dank dem Ministerium. Ich kann nur jedem, der sich in die Diskussion einmischen will, empfehlen, vorher einmal die Beantwortung dieser Fragen zu lesen, weil man dabei wissen schaftlich erforschte Tatsachen oder juristische Sachverhalte erfahren kann, sodass man nicht nur aus dem Gefühl oder aus der Emotion heraus zu argumentieren braucht.
Ich will es am Beispiel der Fütterung – der Kollege Reuther ist auch darauf eingegangen – verdeutlichen. Grundsätzlich gilt: Wir haben es hier mit Wildtieren zu tun. Diese sind seit Tausenden von Jahren an die Bedingungen unserer Naturräu me angepasst und brauchen in der Regel keine Fütterung. Ge rade beim Rehwild wird im Winter der Grundhaushalt des Körpers heruntergefahren, sodass sich das Tier in einer Art Ruhezustand befindet und der Körper entsprechend wenig Energie verbraucht.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wenn ein Mountain biker vorbeifährt, ist das vorbei! – Gegenruf von den Grünen: Im Winter?)
Es findet dann auch eine Umstellung der Verdauung statt, bei der Fettreserven verbraucht werden und der Magen gar nicht fähig ist, energiereiches Futter zu verdauen.
Die Fütterung in dieser Zeit hat zwei Folgen. Erstens wird das Reh zur Futterstelle gelockt. Das führt dazu, dass dessen Stoff wechsel hochgefahren wird, was der natürlichen Winterruhe widerspricht. Dadurch werden die Reservedepots der Rehe sehr schnell aufgebraucht.
Weil das Futter aber vom Reh gar nicht entsprechend verdaut werden kann, kommt es zu der prekären Situation,
Meine Damen und Herren, gerade deswegen wurde in ande ren Bundesländern die Fütterung verboten, etwa in RheinlandPfalz oder im Saarland. Im Saarland wollte man der Frau Kramp-Karrenbauer ein verhungertes Tier vor die Füße legen, jedoch hat man dann keines gefunden. In Graubünden sind 800 Rehe an den Futterstellen verendet, und daraufhin hat man dort dann das Fütterungsverbot eingeführt.
Ich bin der Meinung: Wir haben hier einen Referentenentwurf, der allen Anforderungen an ein modernes Jagdgesetz gerecht wird. Natürlich gilt es hier und da noch zu schauen: Ist die Re gelung stimmig und umsetzbar? An welcher Stellschraube muss noch gedreht werden, um manche Dinge klarer und pra xisorientierter auszuformulieren?
Deswegen kann ich auf die Frage in der Überschrift Ihrer Gro ßen Anfrage – „Ist eine grundlegende Neuregelung des Lan desjagdgesetzes nötig?“ – sagen: Ja.
Wir haben mit dem Referentenentwurf eine Grundlage für ein besseres und moderneres Jagdgesetz in Baden-Württemberg.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Aktuellen Debatte vor zwei Wochen, in der alles Wesentliche zum Ent wurf – mehr haben wir ja noch nicht – gesagt wurde, sowie nach dem Landesjägertag in Oppenau, auf dem auch viel ge sagt wurde und vor allem auch vieles nicht gesagt wurde, und mit Blick auf die laufende Anhörung der Verbände stelle ich hier fest, dass bis zum heutigen Datum das gültige Jagdgesetz die verfassungsmäßigen Vorgaben des Natur- und Tierschut zes voll abdeckt. Oder haben Sie – das frage ich Sie einmal – in den letzten zwölf oder 14 Jahren diesbezüglich einmal et was von einer Verfassungsklage gehört bzw. gelesen? Denn seit 2000 ist der Tierschutz in Artikel 3 b der Landesverfas sung und seit 2002 in Artikel 20 a des Grundgesetzes veran kert. Das geltende Landesjagdgesetz steht dem nicht entge gen.
Heute behandeln wir die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU mit dem Titel „Ist eine grundlegende Neuregelung des Landesjagdgesetzes nötig?“. Ich lege dabei großen Wert auf die Worte „grundlegende Neu regelung“. Die Antwort lautet eindeutig Nein.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion stellt mit ih rer Großen Anfrage die Frage, ob es notwendig ist, das Jagd gesetz in Baden-Württemberg zu novellieren. Ich will hier
gern das wiederholen, was ich dazu bei der Aktuellen Debat te schon gesagt habe: Ja, es ist notwendig, das Landesjagdge setz von Baden-Württemberg zu novellieren.
Es reflektiert nicht, dass seitdem das Grundgesetz geändert wurde, es reflektiert nicht, dass inzwischen der Tierschutz Staatsziel ist, was uns alle von der Verfassung her politisch verpflichtet, es reflektiert nicht, dass die Landesverfassung in der Zwischenzeit auf Initiative aller Fraktionen geändert wur de und dass hier – übrigens noch stärker, als es das Grundge setz tut – der Tierschutz zum Ziel von Politik geworden ist und wir dazu verpflichtet sind, daraus Konsequenzen zu zie hen.
dass seit 1996 das europäische Naturschutz-, Artenschutz-, Tierschutzrecht deutlich strenger geworden ist, und es reflek tiert auch nicht die Veränderungen, die auf Bundesebene hier zu durchgeführt worden sind.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Veränderungen, die da zu führen, dass auch aus der Jagd eine ganze Reihe von Pro blematiken an uns herangetragen werden mit der Bitte, die sen durch entsprechende Regelungen Rechnung zu tragen.
Jetzt verstehe ich, dass Sie sich vor dieser Frage scheuen, dass Sie sich davor scheuen, wie der Teufel das Weihwasser scheut, hier Regelungen umzusetzen, die in der Konsequenz dessen liegen, was Sie im Bundestag mit dem Grundgesetz und im Landtag mit der Landesverfassung gemacht haben.
Ich sage Ihnen aber: Wer dem Tierschutz im Grundgesetz zu stimmt, der kann nicht so tun, als wäre es eine schöne Sprach girlande, sondern der muss seinen Leuten auch sagen: „Es hat eine Konsequenz.“ Ich bedaure, dass Sie sich vor dieser Ein sicht und vor dieser Wahrheit drücken, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition.