Protocol of the Session on March 19, 2014

Das Gesetz hat damit Entscheidungsprozesse gefördert. Auch die Stellen, die diese Informationen geben müssen, haben er kannt: Das ist eine Aufgabe, die uns immer wieder beschäfti gen wird. Sie stellt sich also nicht nur für eine Interimszeit, sondern das wird eine Daueraufgabe sein.

Dabei muss allerdings auch immer deutlich gesagt werden: Durch das Informationsinteresse der Bevölkerung, der Ver bände, der Vereine darf es nicht dazu kommen, dass eine Ver waltung in ihrer Gänze lahmgelegt wird. Vielmehr sollen die Verwaltungen nach wie vor genau die Aufgaben erfüllen, für die sie auch eingerichtet worden sind.

Dennoch zeigt sich, dass das Umweltinformationsgesetz wei terentwickelt werden muss. Der Zugang zu den Informatio nen muss aktiv gefördert und erleichtert werden, und die Transparenz muss erhöht werden.

Dies sollte durch eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände, der Vereine passieren – aus unserer Sicht allerdings auch mit den Behörden, mit den Verwaltun gen, die damit zu tun haben und die das Interesse, den Wis sensdurst der Bevölkerung jeden Tag stillen sollen.

Deswegen wäre heute von unserer Seite die zweite Frage an den Umweltminister: Wie werden wir es bewerkstelligen, die ses Gesetz noch besser auszuformulieren als bisher?

Wir sind davon überzeugt, dass durch das Umweltinformati onsgesetz die Umweltdaten gut bereitgestellt werden können und alle Beteiligten in den Prozessen damit auch kompetent ihr Interesse wahrnehmen können und sich an den Entschei dungsprozessen beteiligen können.

Zum Schluss: Wilhelm Liebknecht hat 1872 gesagt:

(Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

„Wissen ist Macht – Macht ist Wissen.“ Die SPD-Fraktion hier im Landtag sagt: Baden-Württemberg ist mit dem Um weltinformationsgesetz auf einem guten Weg – vom Herr schaftswissen hin zur Information auf Augenhöhe.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Lusche das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Honecker, Liebknecht:

(Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Ich weiß gar nicht, wie mir heute geschieht.

(Zurufe der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU und Andrea Lindlohr GRÜNE)

Ich habe bei der Vorbereitung auf diese Debatte heute Mor gen noch einmal die Homepage des Umweltministeriums be sucht und folgenden schönen Satz gefunden:

Umweltschutz braucht den Bürger, und engagierte Bür gerinnen und Bürger benötigen einen leichten Zugang zu Umweltinformationen.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: War das Marx? – Abg. Wolfgang Raufelder GRÜNE: Sehr gut!)

Sehr gut, Herr Kollege Raufelder. Denn das hat Tanja Gön ner am 4. September 2009 gesagt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Ga bi Rolland SPD)

Wie bei so vielem finden sich die Anzeichen einer kontinuier lich guten Umweltpolitik schon vor der Regierungsübernah me durch Grün-Rot auf der Homepage des Umweltministeri ums zu Recht wieder.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Denn der Zugang zu Umweltinformationen, die Bürgerbetei ligung ist keine Erfindung der grün-roten Landesregierung,

(Zuruf der Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE)

sondern steht in der Kontinuität der baden-württembergischen Umweltpolitik unter unionsgeführten Regierungen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Insofern bin ich Ihnen, liebe Kollegin Rolland, auch dankbar, dass Sie aus der wohltuenden Perspektive der erfahrenen Prak tikerin zu dem Schluss gekommen sind, dass sich das Gesetz bewährt hat, dass eine Fortentwicklung – also eine Entwick lung, nicht eine Revolution – angesagt ist und dass diese nicht dazu führen darf, dass die betroffenen Verwaltungen – u. a. die Umweltverwaltungen – lahmgelegt werden. Auch aus der Stellungnahme zum Antrag der SPD geht hervor, dass sich die bisherige Rechtslage bewährt hat.

Vor diesem Hintergrund ist mit einer gewissen Skepsis zu be trachten, was der Umweltminister als Novelle schon in die Anhörung gegeben hat und was er alles vorhat. Danach sol len die informationspflichtigen Stellen verpflichtet werden, den Zugang zu Umweltinformationen aktiv zu fördern, und umfassend behördlich beraten. Es ist von Weiterleitungsver pflichtungen die Rede. Gebühren sollen bei Anfragen, die kei nen erheblichen Bearbeitungsaufwand verursachen – was im mer das bedeutet –, nicht mehr erhoben werden.

Wir werden den betreffenden Gesetzentwurf im Ausschuss zu diskutieren haben. Ich kann Ihnen schon heute sagen: Wir ha ben dazu erhebliche Fragen. Denn das Ganze ist ein Gesamt konstrukt, in dem neben dem berechtigten Interesse der Bür ger nach Transparenz auch weitere berechtigte Interessen ab zuwägen sind. Die Behörden haben wir schon angesprochen. Diese werden zu Recht die Frage stellen: „Wenn wir so viel mehr machen müssen, bekommen wir dann auch mehr Perso nal und eine bessere finanzielle Ausstattung?“ Aber es geht beispielsweise auch darum, dass betroffene Unternehmen ei nen Anspruch darauf haben, dass mit ihren sensiblen Daten adäquat umgegangen wird.

All diese Fragen muss ein solches Gesetz, wenn es fortentwi ckelt wird, seriös beantworten. Wir haben – ich habe es ange deutet – erhebliche Fragen im Hinblick auf das, was das Um weltministerium auf den Weg gebracht hat. Aber die heutige Beratung Ihres Antrags ist nicht der Anlass, darüber schon im Einzelnen zu diskutieren. Da gibt es sehr viel zu diskutieren.

Nachdem Sie jetzt den Umweltminister zum Umweltinforma tionsgesetz gefragt haben, habe ich mir die Frage gestellt – in sofern freue ich mich, dass der Innenminister da ist –, was auf diesem Spielfeld in dem von der SPD geführten Ressort vor angeht. Denn es geht nicht nur um die Umweltinformationen. Vielmehr haben wir im letzten Sommer auf Initiative der FDP/ DVP im Landtag auch über ein allgemeines Informationsfrei heitsgesetz diskutiert. Jetzt habe ich wieder ein Zitat – dies mal aus dem betreffenden Plenarprotokoll –, nach dem Sie, Herr Innenminister, im letzten Sommer gesagt haben, wir könnten in Kürze damit rechnen, dass uns ein praktikabler, mit Augenmaß erstellter Gesetzentwurf vorgelegt werde.

Jetzt haben wir März. Mir ist nicht bekannt, dass ein solcher Entwurf vorliegt. Es gibt zwar eine Presseberichterstattung,

wonach Sie dem Kabinett Eckpunkte vorgestellt hätten. Das wurde über den stellvertretenden Ministerpräsidenten weiter verbreitet. Aber uns ist nicht bekannt, was diese Eckpunkte beinhalten.

Warum spreche ich das an? Bei diesem Gesetz besteht genau so wie beim Umweltinformationsgesetz nicht zuletzt ein Span nungsverhältnis zwischen dem, was leistbar ist, was an schüt zenswerten Interessen besteht, und – deswegen habe ich Ihre Aussage zitiert, Herr Innenminister – der Praktikabilität. Da würde uns, die wir auch diesem Vorhaben sehr skeptisch ge genüberstehen, sehr stark interessieren, was Ihre Lösungsan sätze sind und ob sich die Herangehensweise dabei von der unterscheidet, die das Umweltministerium bei den Umwelt informationen praktiziert.

Insofern hat der Umweltminister die Gelegenheit, hier zu sa gen, wie sich die Regierung das weitere Vorgehen vorstellt. Denn nur einen Bereich sektoral herauszugreifen und da vo ranzugehen, während der andere Bereich trotz gegenteiliger Ankündigung vor sich hinschlummert, halten wir nicht wirk lich für zielführend.

Insofern: Danke für den SPD-Antrag und für die Stellungnah me dazu. Fazit: Die CDU hat ein erfolgreiches Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die Behörden gut arbeiten konnten. Gerade auch deswegen sehen wir uns in der Pflicht, jede Wei terentwicklung dieser Gesetzeslage so zu begleiten, dass es nicht schlechter, sondern allenfalls besser wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Renkonen.

Herr Präsident Drexler, lie be Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuhörerinnen und Zu hörer! Ich bin der SPD-Fraktion sehr dankbar, dass sie diesen Antrag gestellt hat. Ein Gesetz, lieber Herr Kollege, macht noch lange keinen Sommer. Denn man muss das Gesetz und dessen Inhalte zum Bürger bringen. Das wird jetzt unsere Auf gabe und die Aufgabe des Umweltministeriums sein.

Deshalb freue ich mich auch über die ausführliche Stellung nahme und über einige Ansätze des Umweltministeriums, die es in Sachen Bürgerinformation verfolgen will. Die Aus kunftspflicht allein reicht nicht aus, wenn die Menschen nicht einmal wissen, dass es solche Gesetze gibt. Ich bin mir ziem lich sicher: Wenn wir in Baden-Württemberg eine Umfrage in der Bevölkerung durchführen würden, ob ihr das Umwelt informationsgesetz bekannt ist, würde das Ergebnis wahr scheinlich ziemlich schlecht ausfallen. Das ist aber kein Vor wurf an die Landesregierung.

Deshalb ist der Ansatz wichtig, lokale Workshops zu veran stalten, beispielsweise auf lokaler Ebene den Menschen deut lich zu machen und Hilfestellung zu geben, was die Umwelt information darstellt, welche positiven Folgen sie für die Be völkerung hat und welche Informationen die Bevölkerung be kommen kann. Das ist, denke ich, ganz wichtig; denn die Um weltinformation ist ein Bürgerrecht. Das darf man nie verges sen.

Dieses Recht wollen wir Grünen auch sehr hochhalten und weiterentwickeln. Denn wir kennen die Vorwürfe, die in der Öffentlichkeit immer wieder erhoben werden, die wir als Ab geordnete immer wieder mit auf den Weg bekommen, es gä be behördliche Geheimniskrämerei und Intransparenz. Hier können wir sagen: „Ihr könnt euch informieren. In der Regel werdet ihr innerhalb eines Monats Antwort von der zuständi gen Fachstelle bekommen.“ Dieses Recht bezieht sich auf ver schiedenste Anliegen, von Bauten und Anlagen bis hin zu Aus wirkungen von Straßenverkehrsmaßnahmen. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Ansatz.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Für uns Grüne sind allerdings auch folgende Punkte ganz ent scheidend: Informationen müssen nachvollziehbar transpor tiert werden. Das darf nicht in einem verquasten Behörden deutsch geschehen, sodass niemand die Informationen ver steht. Auch die Nachvollziehbarkeit ist eine sehr wichtige He rausforderung für die Ministerien und die Verwaltungsbehör den insgesamt sowie die auskunftspflichtigen Stellen hier im Land.

Wichtig ist ferner der Internetzugang. Informationen müssen schnell erhältlich sein. Zu diesem Zweck hat Baden-Württem berg verschiedene Beteiligungsportale wie service-bw.de ge schaffen.

Ferner sollte an dieser Stelle auch der Rechtsschutz erwähnt werden, den § 6 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes allen, die Auskunft begehren, bietet. Sie haben, wenn ihre An liegen im ersten Anlauf nicht zufriedenstellend oder gar nicht bearbeitet werden, innerhalb einer Frist von einem Monat die Möglichkeit, in dieser Sache noch einmal vorstellig zu wer den. Niemand muss in diesem Land also das Gefühl haben, bei behördlichen Entscheidungen oder Informationen über gangen zu werden.

Uns Grünen ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger die ses Recht in noch stärkerem Maß ausschöpfen. Wir sehen hier, wie gesagt, noch Luft und Potenzial nach oben. Der Minister wird sicherlich gleich noch ausführlich darstellen, was für ver schiedene Maßnahmen er plant. Wir freuen uns auf den wei teren Gesetzgebungsprozess und auf die weitere fachliche Be gleitung und hoffen, dass dieses Umweltinformationsgesetz auch in der baden-württembergischen Öffentlichkeit viel Ge hör findet.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)