Protocol of the Session on December 18, 2013

Artikel 7 bis Artikel 10

Wer den Artikeln 7 bis 10 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Ar tikeln 7 bis 10 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 18. Dezember 2013 das folgen de Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.

Punkt 7 der Tagesordnung ist damit beendet.

(Vereinzelt Beifall)

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbotsgesetz – ZwEWG) – Drucksache 15/4277

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft – Drucksache 15/4416

Berichterstatter: Abg. Tobias Wald

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die CDU-Frak tion Herrn Abg. Wald das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute Vormittag haben wir in der Aktuellen Debatte über konzertierte Gesamtmaß nahmen, die dem Wohnungsmangel in Baden-Württemberg entgegenwirken sollen, gesprochen. Heute Nachmittag bera ten wir über einen umstrittenen Gesetzentwurf der derzeitigen Landesregierung, der Teil eines sogenannten „wohnungspoli tischen Maßnahmenpakets“ sein soll: das Zweckentfrem dungsverbotsgesetz.

Dieses geplante Gesetz ist genauso sinnlos wie die von Ihnen eingeführte Umwandlungsverordnung. Mit dem Maßnahmen paket soll das große Ziel verfolgt werden, den Menschen in Baden-Württemberg mehr Wohnraum zur Verfügung zu stel len. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht keine praxisnahe Wohnbaupolitik.

Mit einem Zweckentfremdungsverbotsgesetz – ein schlimmes Wort – kuriert die Landesregierung nur die Symptome. Von den 13 Verbänden und Organisationen, die Stellungnahmen zu Ihrem Gesetzentwurf abgegeben haben, sprechen sich zehn eindeutig gegen Ihre umstrittenen wohnungspolitischen Maß nahmen aus.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Wahnsinn!)

Diese Experten werden von Ihnen nicht gehört und nicht ernst genommen.

Beide Teile des grün-roten Maßnahmenpakets werden nicht dazu beitragen, dass in den Ballungsräumen mehr bezahlba rer Wohnraum zur Verfügung steht. Diese grün-rote gesetzli che Zwangsmaßnahme ist kein geeignetes Mittel, um Woh nungsmangel zu beheben. Denn damit wird keine einzige Wohnung neu geschaffen, die denjenigen zur Verfügung ge stellt werden kann, die nach bezahlbaren Wohnungen suchen.

Um das große Ziel, bezahlbare Wohnungen in ausreichendem Umfang für Baden-Württemberg zu schaffen, zu erreichen, muss die Politik positive Rahmenbedingungen schaffen und darf nicht neue Verbote kreieren. Dieses wohnungspolitische Maßnahmenpaket ist deshalb kontraproduktiv und sendet ne gative Signale an potenzielle Bauherren, Wohnbauinvestoren und Häuslebauer aus; vor allem sorgt es für Verunsicherung, Demotivation und Verärgerung von bauwilligen Häuslebau ern in Baden-Württemberg. Statt mehr Wohnungen wird es weniger Investitionen geben und damit weniger Neubau und natürlich auch weniger Bestandsmodernisierung.

Bis zum Jahr 2006, meine Damen und Herren, hatte BadenWürttemberg schon einmal ein Zweckentfremdungsverbots gesetz, das nach fünfjähriger Laufzeit automatisch ausgelau fen war, weil es nicht die gewünschten Effekte erzielt hatte. Nun holen Sie dieses Gesetz aus der Mottenkiste und preisen es Ihrer Klientel als wohnungspolitisches Wunderwerk an. Das ist der falsche Weg.

Sehr geehrte Damen und Herren, letztlich wird es nur weni ge konkrete Fälle geben, in denen Wohnraum wirklich gesi chert werden wird. Dem stehen jedoch ein hoher Verwaltungs aufwand, unnötige Bürokratie und Kosten für Genehmigungs verfahren für Wohn- und Gebäudeeigentümer, Verwaltungs aufwand für unsere Kommunen und für die Landesverwal tung gegenüber.

Diese grün-rote Gesetzesvorlage stellt nach Ansicht der CDULandtagsfraktion einen massiven Eingriff in das Eigentums recht dar

(Beifall der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

herzlichen Dank, Frau Kollegin –,

(Lachen bei den Grünen)

da auch ein Abriss von Immobilien unter dieses Gesetz fällt. Ein Immobilieneigentümer entscheidet sich in unserer sozia len Marktwirtschaft grundsätzlich jedoch nur dann für den Ab riss einer Immobilie, wenn die Sanierung und die Moderni sierung unwirtschaftlich sind und die Vermietbarkeit nicht mehr gewährleistet ist.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Jetzt kommt der Applaus!)

Mit diesem Gesetz verhindern Sie sinnvolle Ersatzbauten, die energetisch effektiver sind und häufig auch mehr Wohnraum bieten würden.

Bitte beachten Sie auch, dass dieses Gesetz erhebliche Aus wirkungen auf die Beleihungsfähigkeit von Objekten haben kann, da die finanzierenden Banken und Sparkassen aufgrund der eingeschränkten Marktfähigkeit die Beleihungsgrenzen herabsetzen müssen. Das haben Sie bisher nicht bedacht. Das bedeutet konkret: Ein Häuslebauer oder ein Objektsanierer wird für seine Immobilien weniger Kredit erhalten oder even tuell überhaupt keine Finanzierung mehr darstellen können.

Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion hat bei der Beratung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft sämt liche Mängel, Fehler und Risiken, die dieser Gesetzentwurf beinhaltet, dargelegt. Aus diesem Grund werden wir diesen

Gesetzentwurf ablehnen, ebenso wie den Änderungsantrag. Das Gesetz ist überflüssig, schafft Bürokratie und wird nicht die gewünschten Effekte erzielen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Frau Abg. Lindlohr das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! In der Tat haben wir heute Morgen schon umfassend über die Probleme auf dem Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg gesprochen. Ich habe heute Morgen als gemeinsames Ziel mitgenommen, dass nicht nur wir, son dern auch Sie sich dafür einsetzen und etwas dafür tun wol len, dass in unseren Städten und Gemeinden Menschen aller Altersgruppen und aller Einkommensgruppen wohnen kön nen, Wohnraum finden, und dass wir nicht wollen, dass in den Städten, die besonders nachgefragt sind, nur noch die Men schen mit mittlerem und höherem Einkommen leben können.

Wir wissen, dass sich dieses Problem regional sehr unter schiedlich darstellt. Auch das haben wir heute Morgen bereits besprochen. Ich habe darauf hingewiesen, was die vier Stell schrauben sind, die ich insgesamt für den Wohnungsmarkt se he, die wir landespolitisch angehen können. Das ist die För derung von Neubau – und durch das Landeswohnraumförde rungsprogramm insbesondere des sozial gebundenen Neubaus –, das sind Maßnahmen gegen Marktüberhitzung, Maßnah men beim Mietrecht, die es zum Teil schon gibt und die zum Teil neu hinzukommen, das ist die Sicherung von Wohnraum, und es ist die Einhegung der zweiten Miete durch die Förde rung der energetischen Sanierung.

Von all diesen vielen Stellschrauben sollten wir keine weglas sen. Wir sollten alles in die Hand nehmen, was wir können, um eine ausgewogene Wohnungsentwicklung in Baden-Würt temberg zu gewährleisten.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Wir bearbeiten hier also eine dieser Stellschrauben, nämlich die Sicherung von Wohnraum, die Sie ablehnen, indem Sie diesen Gesetzentwurf über das Zweckentfremdungsverbot ab lehnen wollen. Dabei geht es um ein Landesrahmengesetz für kommunale Handlungsmöglichkeiten. Es geht nicht um eine Regelung in Bezug auf Zweckentfremdung, wie es sie früher im Land Baden-Württemberg gab, als wir nicht zur Mehrheit gehörten. Damals hat das Land festgelegt, wo ein solches Zweckentfremdungsverbot gelten soll. Heute geht es darum, dass wir den Kommunen ermöglichen wollen, selbst zu han deln.

Was sind also die möglichen Zwecke, durch die Wohnraum entzogen werden kann und die durch dieses Gesetz geregelt werden sollen? Das ist die Umwandlung in Gewerbe, es ist die Umwandlung in Ferienwohnungen, es ist der Leerstand, und es ist der Abriss. Auch diese Umwandlungen können gar nicht verboten werden, sondern es geht darum, dass es, wenn eine Kommune festgelegt hat, in welchen ihrer Gebiete von einem Wohnungsnotstand auszugehen ist, erst einer Geneh migung dieser Kommune bedarf, um eine solche Umwand lung herbeizuführen.

Lieber Kollege Wald, wenn die Städte dies als einen ganz furchtbaren und unangemessenen Aufwand empfänden, wür de der Städtetag dieses Gesetz nicht unterstützen. Das tut er aber.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Ihr Argument, wir würden Ersatzneubauten verhindern, kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Ich weiß nicht, wie Sie das diesem Gesetzestext entnehmen können. Der Abriss, der vorgenommen wird, um neuen Wohnraum zu schaffen, ist kein Entzug von Wohnraum.

(Abg. Tobias Wald CDU: Dann muss aber gleich die Genehmigung vorliegen, Frau Kollegin!)

Das wird aber möglich sein. So sieht der Städtetag das auch.

(Abg. Tobias Wald CDU: Das ist erhöhte Bürokra tie!)