Protocol of the Session on December 18, 2013

Bedeutend ist aus unserer Sicht auch, dass die Verfahrensge bühr niemanden davon abhalten wird, einen Antrag auf Aner kennung seiner beruflichen Qualifikationen zu stellen. Wir müssen nämlich auch einen realistischen Blick auf die Situa tion der Antragstellerinnen und Antragsteller werfen. Sie sind häufig ohne Arbeit oder gehen einer Tätigkeit nach, die oft deutlich unter ihrer Qualifikation liegt, sodass ihre finanziel len Möglichkeiten sehr limitiert sind.

Wir werden mit diesem Gesetz leistungsfähige Strukturen schaffen, die analog zu Strukturen in anderen Bundesländern arbeiten. Dazu gehören die Regierungspräsidien, das IQ Netz werk, und dort, wo es sinnvoll ist, auch Kammern und Ver bände. Wir haben dazu auch in der Ausschussanhörung posi tive Rückmeldungen erhalten.

Wir werden beobachten – das war ein Hinweis, den wir schon in unserer Fraktionsanhörung im Juli dieses Jahres bekommen haben; er kam in der Ausschussanhörung nochmals auf –, wie sich die Antragszahlen entwickeln werden, insbesondere im Bereich „Medizin und Pflege“, aber auch im Bereich Bildung. Denn in diesen Sektoren haben wir einen sehr hohen Fach kräftebedarf; hier sind wir auf Zuwanderung und gut ausge bildete Arbeitskräfte angewiesen.

Das Landesanerkennungsgesetz ist also ein Beitrag zur wirt schaftlichen Entwicklung unseres Landes und dient der Stär kung der Betriebe im Land. Das Landesanerkennungsgesetz

spricht aber auch Anerkennung aus, und zwar eine Anerken nung gegenüber all den Menschen, die nach Deutschland ge kommen sind, um hier zu leben und zu arbeiten, die Anerken nung ihrer Biografie und ihrer Lebensleistung. Diesen Men schen bietet das Landesanerkennungsgesetz neue berufliche und soziale Möglichkeiten, neue Perspektiven. Das sind wir diesen Menschen schuldig, und das lösen wir mit dem Gesetz auch ein.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Ein abschließendes Wort noch zu den Änderungsanträgen: Wir betrachten sie nach der Ausschusssitzung als erledigt, insbe sondere den Antrag zur Beratungsgarantie. Was wir vorsehen, ist kein Flickwerk; Sie haben es einfach noch nicht verstan den.

(Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU)

Es geht darum, dass wir einen Beratungsanspruch für das Bun desgesetz und das Landesgesetz festlegen und diesen dann eben nicht in ein Landesanerkennungsgesetz packen, sondern in ein eigenständiges Gesetz. Das ist aus unserer Sicht auch die juristisch saubere Lösung.

(Zurufe: Schade!)

Sie haben gestern Abend noch den Entschließungsantrag Drucksache 15/4514-2 nachgeschoben. Diesem Antrag wer den wir zustimmen.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Sehr gut! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Nein! Das gibt es ja gar nicht!)

Doch, wir werden zustimmen.

(Abg. Claus Schmiedel SPD zur CDU: Weil Sie so nett geredet haben! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Weil Weihnachten ist! – Abg. Dr. Bernhard La sotta CDU: Wir sind ganz überrascht! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD: Wenn man nett zu uns ist, sind wir auch nett!)

Wir werden zustimmen, weil Sie in dieser Drucksache Fragen formuliert haben, die natürlich auch uns interessieren,

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Davon sind wir ausgegangen!)

Diese Fragen zu beantworten ist notwendig, um zu bewerten, ob das Gesetz ein Erfolg ist. Deshalb denken wir, dass wir hier auch keine Einwände gegen diese Fragen haben. Im Übrigen werden diese Zahlen – auch das ist Bestandteil der gesetzli chen Regelungen – sowieso statistisch erfasst. Das ist ein biss chen doppelt gemoppelt, aber wir sind ausdrücklich dafür, dass das erhoben wird und auch dem Landtag berichtet wird.

(Beifall bei der CDU)

So viel Beifall habe ich von Ihnen noch nie bekommen. Vie len Dank.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Wir sind so be scheiden!)

Wir hoffen auf ein gutes Gesetz und danken ausdrücklich für Ihre Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord neten der CDU)

Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Kleinböck.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen, liebe Kollegen! Mit dem heutigen Tag wird es in zehn Bundesländern ein Landesanerkennungsgesetz geben. Da waren es dann nur noch sechs ohne. Daher, denke ich, ist es ein guter Tag. Wir haben im Ausschuss alles diskutiert, auch die Anträge der CDU. Ich denke, ich brauche hier nicht die ganze Palette der Forderungen zu wiederholen, etwa zum Ein vernehmen des Integrationsministeriums oder zum Welcome Center.

Insgesamt will ich einfach deutlich machen, dass mir weder im Ausschuss noch heute klar wurde, was die CDU mit dem Antrag wirklich bezweckt: mehr Aufgaben und damit mehr Personal für das Integrationsministerium? Verkämpft sich die CDU für die Beibehaltung des Integrationsministeriums? Ich erinnere an das, was wir im Sommer gehört hatten. Will sie sogar eine Stärkung des Ministeriums? Liebe Kolleginnen und Kollegen, da war ich in dieser Diskussion doch schon etwas verwundert.

Wenn der zeitliche Aspekt für Sie eine Rolle spielt, sage ich in Bezug auf die erste Lesung: Wenn wir etwas Vernünftiges machen wollen, das sich auch von den Regelungen in den an deren Bundesländern deutlich abhebt, dann müssen wir sorg fältig arbeiten. Was das Stichwort Zeit betrifft, dürfen wir wohl auch die Frage stellen, warum diese Anträge von der CDU so kurzfristig gekommen sind.

Ich will dennoch zwei wichtige Punkte noch einmal aufgrei fen. Unser Landesanerkennungsgesetz sieht einen Beratungs anspruch vor. Das hat der Bund und das haben die anderen Länder mit Ausnahme von Hessen und Hamburg nicht hinbe kommen, wobei Hessen und Hamburg aber unterschiedliche Wege gegangen sind. Die CDU begrüßt diesen Beratungsan spruch, will ihn aber in dem im Landesanerkennungsgesetz konstituierten BQFG verankert sehen. Im BQFG geht es aber ausschließlich um das Land. Die CDU schlägt vor, einen Weg zu gehen, wie ihn auch die Hessen gegangen sind. Das woll ten wir nicht, sondern wir wollten den Weg gehen, den uns Hamburg aufgezeigt hat. Dort ist der Beratungsanspruch eben falls in einem eigenen Gesetz festgeschrieben.

Die Erweiterung der Anerkennungsverfahren, bei der es um Drittstaatsangehörige und um Drittstaatsqualifikationen geht, war uns von Anfang an wichtig. Auch da besteht jetzt ein Rechtsanspruch, und zwar unabhängig davon, ob jeweils das BQFG oder das entsprechende Fachgesetz bzw. die Fachver ordnung gilt. In anderen Ländern mag das jeweilige BQFG auch diesen Anspruch enthalten. Aber dieser bringt nichts, wenn das Fachgesetz hiervon abweicht und Drittstaatsangehörige dann außen vor bleiben. Das ist in Baden-Württemberg nicht der Fall. Mit dem Landesanerkennungsgesetz werden die Fachregelun gen angepasst, sodass jeder einen Anspruch hat.

(Beifall der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE)

Zusammenfassend stelle ich fest: Die von der Opposition vor geschlagenen Änderungen konnten wir insbesondere deshalb nicht mittragen, weil sie bei genauer Betrachtung doch unaus gegoren und wenig durchdacht waren.

(Beifall der Abg. Bärbl Mielich und Wolfgang Rau felder GRÜNE)

Das haben wir im Ausschuss gehört, und das haben wir heu te wieder gehört.

Das Ziel, in Baden-Württemberg eine flächendeckende und wohnortnahe Beratung über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen anzubieten, ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf realisiert. Das ist gut für die Integration; es ist ein wichtiger Baustein für eine neue Willkommens- und An erkennungskultur.

Die Anhörung im Ausschuss – von Kollegin Engeser wurde bereits darauf hingewiesen – war insgesamt weitgehend po sitiv. Der Tenor war: „Gut gemacht.“ Deshalb auch unser Dank an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium.

Die Ausschussvorsitzende hat nach der Ausschusssitzung for muliert:

Das Landesanerkennungsgesetz schafft Rechtssicherheit und bringt Baden-Württemberg als Beschäftigungsland weiter voran.

Diese Pressemitteilung, die inhaltlich voll den Tenor der Aus schussberatung wiedergab, war schon ein Signal dafür, dass wir heute eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bekommen.

Ich kann Ihnen ebenfalls zusichern, dass wir Ihrem Entschlie ßungsantrag, der im Prinzip durchaus Sinn macht, auch wenn noch die eine oder andere Detailfrage geklärt werden muss, zustimmen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord neten der CDU)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich das Wort Herrn Abg. Glück.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ja oder Nein genügt! – Heiterkeit)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man eine Rede hält, die länger ist als ein bloßes Ja oder Nein, dann geht man das Ri siko ein, dass Jimmy Zimmermann dazwischenschreit. Ich glaube, dieses Gefühl kennen wir alle.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das stört aber nicht!)

Aber dass er Zwischenrufe macht, noch bevor der Redner be ginnt, ist ein Novum. Aber sei’s drum.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute geht es um ein ganz wichtiges Gesetz, das Berufsanerkennungsgesetz. Nach dem Schwarz-Gelb im Bund bereits vor geraumer Zeit ein ent sprechendes Gesetz erfolgreich umgesetzt hat, ist nun auch Baden-Württemberg an der Reihe. Lange, sehr lange hat es gedauert.

(Abg. Gerhard Kleinböck SPD: Aber sehr gut ist es!)

Wir haben sehr lange gewartet. Es ist schade, dass sich Ba den-Württemberg als Wirtschaftsstandort so viel Zeit gelas sen hat. Kollege Kleinböck hat es gerade gesagt: Es fehlen nun nur noch sechs Länder. Das heißt, wir sind im hinteren Drittel, da, wo wir eigentlich nicht unbedingt hinwollen.

(Abg. Gerhard Kleinböck SPD: Aber dafür sehr gut!)