Protocol of the Session on November 27, 2013

(Der Redner hält eine Grafik hoch. – Zuruf des Abg. Ulrich Lusche CDU)

Dabei geht es mir gar nicht ums Detail. Das ist eine Untersu chung, die das KIT in diesem Jahr vorgelegt hat, in der meh rere andere Untersuchungen zusammengetragen wurden. Wenn Sie die Grafik anschauen, sehen Sie, dass heute etwa 33 % des Phosphoreintrags von 3 600 t, der in Baden-Württemberg pro Jahr erfolgt, auf das Konto von Abschwemmung und Erosion gehen.

Wenn das so ist, dann ist der jetzt in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Gewässerrandstreifen zusammen mit dem Ver bot des Einbringens von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in den 5-m-Bereich sowie dem Umbruchverbot eine geeigne te Maßnahme, um zukünftig in diesem Bereich mit dafür zu sorgen, den Eintrag von Phosphor und von anderen Stoffen in unsere Gewässer zu reduzieren.

Wir sind im Übrigen auch von der EU dazu verpflichtet, ei nen guten ökologischen und chemischen Zustand unserer Ge wässer herzustellen. Das ist eine der Maßnahmen, die wir aus meiner Sicht in der Vergangenheit noch nicht mit der notwen digen Konsequenz angegangen sind.

Ich halte den Gesetzentwurf auch für verhältnismäßig. Wie Sie wissen, enthält er Regelungen, die ausdrücklich deutlich machen, dass wir den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren und dass wir Entschädigungsregelungen für die Fälle vorse hen, in denen die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist. Ich kann daher nicht erkennen – das will ich ausdrücklich be tonen –, dass wir hier die Landwirtschaft überfordern. Das ist mir sehr, sehr wichtig.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Zweiter Punkt: Überprüfung der privaten Abwasseranlagen. Wir sind hier nicht in einer Märchenstunde, Herr Kollege Glück. Der ursprüngliche Entwurf, der in die Anhörung ge gangen ist, beinhaltete eine direkte Regelung. Aber in dem Ent wurf stand – jetzt einmal zur Realität –: Gewässerschutzzo nen I und II bis 31. Dezember 2015. Für die Gewässerschutz zone III war dann ein entlang des Alters der Abwasserkanäle gestuftes Verfahren vorgesehen. Gewässerschutzzone III: Das ist ein gravierender Unterschied zu „gesamte Fläche“.

Was haben wir jetzt gemacht? Wir haben das aus verschiede nen Gründen herausgenommen und gesagt

(Zuruf des Abg. Ulrich Lusche CDU)

ich komme gleich darauf, warum –: Die Details regeln wir in einer Rechtsverordnung. Was wird in dieser Rechtsverord nung geregelt? Wir sehen lediglich in den Gewässerschutzzo nen I und II und vergleichbaren Zonen der Heilquellenschutz gebiete eine Überprüfung der privaten Abwasserkanäle bis Ende 2017 vor. Punkt, nicht mehr.

Jetzt wird gefragt, wieso es keinen Parlamentsvorbehalt gibt, und von Blackbox und solchen Dingen gesprochen. Wenn Sie in das Wassergesetz und in das Wasserhaushaltsgesetz schau en, finden Sie an den verschiedensten Punkten Verweise auf Rechtsverordnungen. Nehmen wir einmal die SchALVO – nicht ganz unwichtig –, nehmen wir die Eigenkontrollverord nung, durch die das Gewerbe betroffen ist – nicht ganz un wichtig –, nehmen wir die Wasserkraft, zu der Regelungen in Rechtsverordnungen stehen, oder nehmen wir die Geother mie, bei der wir sagen: „Wir regeln die Details in einer Rechts verordnung.“ So könnte ich weitermachen.

Erklären Sie mir einmal, mit welcher Begründung wir an die sem Punkt einen Parlamentsvorbehalt machen sollen, wäh rend wir es bei den anderen Rechtsverordnungen, die mindes tens die gleiche Tragweite haben, behaupte ich einmal – den ken Sie an die SchALVO –, beim Gesetzgeber belassen.

Einmal grundsätzlich: Der Landtag ist ein Gesetzgebungsor gan. Aber Verordnungen sind Sache der Exekutive. Das ha ben Sie während Ihrer Regierungszeit so gehandhabt, und das werden auch wir so handhaben.

Ich habe Ihnen auch gesagt, worum es bei der Verordnung, die wir planen, geht. Diese Verordnung ist keine Blackbox, son dern zu ihr wird, wie bei allen Verordnungen, ein Anhörungs verfahren durchgeführt. Wenn Sie, der Gesetzgeber, mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, zu sagen: „Wir nehmen eine entsprechende Gesetzesänderung vor.“

Herr Kollege Lusche, Sie hätten übrigens, wenn Ihnen das wirklich so wichtig wäre, auch die Möglichkeit gehabt, bei den Ausschussberatungen einen Änderungsantrag einzubrin gen mit Formulierungen, die in das Gesetz aufgenommen wer den sollen. Auch dies haben Sie nicht getan.

Daher frage ich mich: Wie ernst ist es Ihnen tatsächlich mit dem Thema? Das macht mich, ehrlich gesagt, schon etwas stutzig.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht ein Meilenstein für das Umweltrecht in Baden-Würt temberg. Das will ich so deutlich sagen. Er führt die Novel lierungen, die wir in den letzten Jahrzehnten immer wieder vorgenommen haben, fort. Er führt sie in einer Art und Wei se fort, die ausgewogen ist, die das Gesetz modern weiterent wickelt, und er führt auch die bewährten Regelungen fort.

Ich appelliere noch einmal auch an die Oppositionsfraktionen, das Gesetz zu unterstützen. Ich hatte bei den Ausschussbera tungen nicht den Eindruck, dass Sie große Probleme hatten.

Ich habe mich über die Änderungsanträge, die Sie jetzt zur Zweiten Beratung eingebracht haben, etwas gewundert, ins besondere auch über den Änderungsantrag, in dem Sie ein Pe

titum des Rechnungshofs aufgreifen. Der Rechnungshof sagt, wir sollten die Anrechenbarkeit der Abwasserabgabe auf 33 % reduzieren. Wir gehen dann auf 50 %, bei Härtefällen erhö hen wir noch um 20 Prozentpunkte und sind damit bei 70 %. Sie dagegen sagen: „Das reicht uns nicht, wir wollen 60 und 30, sprich bis zu 90 %.“ Gleichzeitig fordert die gleiche Frak tion von uns, wir sollten wieder mehr einsparen. Entschuldi gung, dann sagen Sie doch gleich, wir sollten den Kommu nen die Sanierung der Abwasserkanäle zahlen. Das ist doch irgendwo absurd.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Daher: Die Regelung, die wir jetzt vorsehen, ist, glaube ich, sachgerecht; sie ist der Sache angemessen.

Uns ist es wichtig, dass die Kommunen einen Anreiz haben, in den kommenden Jahren weiterhin die Abwasserkanäle zu sanieren. Da geht es um wichtige Fragen. Ich glaube, die Re gelung, die wir jetzt vorsehen und die durchaus von dem Vo tum des Rechnungshofs abweicht, ist eine gute, um nicht zu sagen, eine sehr gute Lösung im Sinne des Gewässerschutzes, aber auch im Sinne der Weiterentwicklung der Abwasserbe handlung in Baden-Württemberg.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Glocke der Präsidentin)

Es gab noch eine Frage.

Ja, genau. – Herr Kolle ge Lusche.

Herr Minister, es ist Ihnen unbe nommen, von der Richtigkeit Ihrer Vorschläge überzeugt zu sein. Ich habe unsere Anträge begründet.

Ich habe zwei Fragen. Die erste Frage ist, weil Sie vorhin den Vergleich zu Ihrer Amtsvorgängerin gezogen haben: Was hät te denn der Abgeordnete Untersteller gemacht, wenn die da malige Umweltministerin erst Fragestellungen von erhebli cher Tragweite – Kollege Glück hat es erläutert, 10 000 oder 100 000 Anschlüsse – ins Gesetz aufgenommen hätte, sie dann aber wieder herausgenommen und gesagt hätte: „Bleibt ein mal ganz ruhig, ich mache das schon richtig.“ Da hätte ich gern einmal gehört, was der Kollege Untersteller in diesem Fall gesagt hätte.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Zweite Frage: Stimmen Sie mir zu, dass es Sinn und Zweck einer Anhörung ist, sich möglichst umfassend mit der Fakten lage auseinanderzusetzen, damit man die Fakten dann in der Ausschussberatung vernünftig einbringen kann?

Ist es richtig, dass die Ausschusssitzung in der letzten Woche die erste Ausschusssitzung nach der Anhörung war und es ge rade Sinn und Zweck eines solchen Vorgehens ist, sich dann eine Meinung zu bilden und nicht, wie oft bei anderen zu be obachten ist, schon von vornherein alle Anträge und alle Mei nungen zu kennen?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Herr Kollege Lusche, ich betone noch einmal: Der Gesetzentwurf liegt Ihnen seit sechs Monaten vor. Ich ge he davon aus, dass Sie in diesen sechs Monaten auch die Mög lichkeit hatten, mit verschiedenen Interessenverbänden – Landwirtschaft, kommunalen Landesverbänden, Umweltver bänden und anderen – zu sprechen

(Zuruf des Abg. Andreas Glück FDP/DVP)

und auch deren Sicht zu erfahren. Daher verstehe ich nicht, wieso Sie da keine Änderungsanträge eingebracht haben.

Wenn der „Kollege Untersteller“ in dieser Situation gewesen wäre, hätte er sich das – – Zunächst einmal war und ist ihm bekannt, dass ein Gesetzentwurf im Kabinett in der Regel in einer anderen Fassung verabschiedet wird als in der, die in die Anhörung ging – jedenfalls ist das bei uns so –, und dass man Anregungen von denjenigen, die an der Anhörung beteiligt sind, auch aufgreift –

(Zuruf des Abg. Ulrich Lusche CDU)

an den unterschiedlichsten Punkten.

Wenn es dann einen inhaltlichen Punkt gibt wie den, den Sie jetzt angesprochen haben, und Ihnen dieser so wichtig gewe sen wäre, wäre es Ihnen unbenommen gewesen, einen Ände rungsantrag zu stellen, um die entsprechende inhaltliche Re gelung ins Gesetz aufzunehmen. Daran hat Sie niemand ge hindert. Auch heute hat Sie niemand gehindert, so etwas ein zubringen. Aber offensichtlich geht es nicht um den Inhalt, sondern ich habe den Eindruck, es geht mehr um andere Din ge. Da wundert es mich dann schon, wie Sie das hier einfüh ren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/3760. Abstimmungsgrundlage ist die Be schlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksache 15/4340. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 1 zuzustimmen.

Zu dem Gesetzentwurf liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksa chen 15/4387-1 und 15/4387-2, vor. Außerdem liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4387-3, vor. Die Änderungsanträge werde ich an den betreffenden Stellen aufrufen und darüber abstimmen lassen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)

und dazu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Um welt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksache 15/4340. Wir beginnen mit der Abstimmung über

Teil 1