Protocol of the Session on November 7, 2013

würde ich mir an Ihrer Stelle über eine weitere Zusammenar beit mit diesem Mitarbeiter Gedanken machen. Wenn dieser Erguss aber von Ihnen selbst stammen sollte, dann rate ich Ih nen: Gehen Sie abends einfach einmal früher zu Bett, und er kundigen Sie sich tagsüber einmal nach den Fakten in unse rem Land.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Karl-Wil helm Röhm CDU: Gehen Sie doch einmal auf die Fakten ein! – Weitere Zurufe von der CDU)

Warum sage ich das? Weil dabei einfach überhaupt nichts ge stimmt hat.

(Unruhe)

Es ist einfach Unfug, im Zusammenhang mit der IT-Sicher heit der Landesverwaltung die bestehenden Mängel der neu en Landesregierung anzuheften. Sie haben dieses Land über Jahre hinweg regiert.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Immer die alte Leier von der Erblast!)

Sie haben die Verantwortung für IT-Struktur in diesem Land getragen. Wenn Sie uns Versäumnisse ankreiden, dann rich ten Sie sich daher in Wahrheit an sich selbst und nicht an uns. Ich werde hierzu noch einige Ausführungen machen.

Wenn Sie angebliche Kompetenzverluste bei der Wirtschaft in Baden-Württemberg, etwa die Verlagerung von Arbeitsplät zen in diesem Produktionsbereich ins Ausland, anprangern, dann werden Sie vom Wirtschaftsminister bereits eines Bes seren belehrt. Dieser Redebeitrag war, was dieses Thema an belangt – das ist ein wichtiges Thema, meine Damen und Her ren –, überhaupt nicht hilfreich.

Nun zu dem, was Sie, Herr Fraktionsvorsitzender der FDP/ DVP, zum Thema Polizeistrukturreform gesagt haben: Glau ben Sie denn im Ernst, dass ein so wichtiges Thema wie die Wirtschaftskriminalität, wie Cybercrime aus einer Polizeidi rektion mit etwa 200 Kräften heraus optimal bearbeitet wer den kann? Ich denke, wir haben diese Frage hier in ausrei chender Breite erörtert. Es gibt meines Erachtens in diesem Saal nur noch einen, der noch nicht begriffen hat, dass wir die Arbeit gerade in diesen Themenfeldern, die heute und insbe sondere auch in der Zukunft von großer Wichtigkeit sind, mit den gegenwärtigen Strukturen nicht leisten können. Aber dies fordern ja gerade Sie. Mir tut dies wirklich leid. Jedenfalls wird nach meiner Wahrnehmung quer durch das Land BadenWürttemberg, auch bei politischen Verantwortungsträgern, ge rade dieser Bereich, die Kompetenzbündelung in diesen Fel dern, als außerordentlich wichtig erachtet. Genau das machen wir mit der Polizeistrukturreform.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Meine Damen und Herren, wahr ist: Es besteht Anlass zur Dis kussion, und es besteht in diesem Themenfeld, das im Mittel punkt der heutigen Aktuellen Debatte steht, Anlass zum Han deln. Die digitale Welt hat ihr Gesicht nämlich nicht nur in Bezug auf die Sicherheit in den zurückliegenden Jahren ver ändert – und wird es auch in Zukunft weiter verändern –, son dern auch in Bezug auf das Gefahrenspektrum insgesamt, und dies hat Folgen auch für die Koordination und die Kontrol

lierbarkeit dessen, was dort tatsächlich stattfindet. Deshalb be steht wirklich die Notwendigkeit, zu handeln.

Sie haben es in Ihrem Beitrag, Herr Grimm, ebenfalls ange sprochen: Es gibt derzeit nun einmal unterschiedliche Zustän digkeiten.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jetzt sind wir beim Thema!)

Die Wirtschaftsspionage in der klassischen Definition, also verantwortet oder gar in Gang gesetzt von Staaten und deren Nachrichtendiensten, und die Wirtschaftsausspähung, also die Ausspähung durch Konkurrenten, sind per se zwei verschie dene Dinge. Aber inzwischen gibt es auch dort Vernetzungen, so wie auch bei anderen Bereichen in diesem Themenfeld. Deshalb ist die Aufteilung der Zuständigkeiten – für die Wirt schaftsspionage ist der Landesverfassungsschutz zuständig, für das Ausspähen von Wirtschaftsdaten durch die Konkur renz sind das die Polizeidienststellen, aber auch die Wirtschaft selbst – nicht mehr in der klassischen Weise aufrechtzuerhal ten. Deshalb gilt es in der Tat darüber nachzudenken, wie wir uns dabei tatsächlich verbessern können.

Ich will hierzu nur noch ganz wenige Anmerkungen machen – wiederum als Replik auf das, was der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP gesagt hat –: Ja, es ist wahr, wir fangen da nicht bei null an. Das will ich ausdrücklich sagen. Gerade die Tä tigkeiten innerhalb des Landesverfassungsschutzes, das heißt die Betreuung und Schulung von Unternehmen und das Zur verfügungstellen von Materialien – 150 direkte Beratungen gab es zu diesem Thema, und zwar für über 570 Firmen; 50 Veranstaltungen fanden im Jahr 2012 zu diesem Thema statt –, können sich durchaus sehen lassen. Das haben nicht wir er funden; das führen wir einfach fort und verbessern es; über haupt keine Frage.

Aber was hat die neue Landesregierung diesbezüglich getan? Ich will es stichwortartig noch einmal aufzählen: Anfang des letzten Jahres wurde beim Landeskriminalamt eine Abteilung „Cyberkriminalität/Digitale Spuren“ eingerichtet. 80 Perso nen – Spitzenpolizeibeamte, Ingenieure und EDV-Fachleute – arbeiten in diesem Bereich. Auch dieser Ansatz wird sich in den Ergebnissen der neuen Polizeistrukturreform widerspie geln, nämlich als ein Kommissariat in den einzelnen Präsidi en mit dem Aufgabenfeld „Cybercrime und digitale Spuren“.

Wir sind zu Beginn dieses Jahres Mitglied in der Sicherheits kooperation Cybercrime geworden. Dabei geht es um die Zu sammenarbeit mit BITKOM, dem Bundesverband Informati onswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. – wohlgemerkt ist es die neue Landesregierung, die dort Mit glied geworden ist. Im September dieses Jahres sind wir Mit glied der Allianz für Cybersicherheit Deutschland geworden. Was eine verstärkte Kooperation mit dem Bundesamt für Si cherheit in der Informationstechnik, BSI, wie Sie, Herr Grimm, sie fordern, betrifft: Das können wir, wie gesagt, nicht machen. Das ist eine Bundesanstalt, eine Anstalt des Bundes, und der Bund muss dort entsprechend für eine Verstärkung sorgen.

Ganz neu – Herr Dr. Löffler, das hätten Sie auch schon zur Kenntnis nehmen können; es ist im Oktober dieses Jahres, al so erst vor wenigen Tagen, öffentlich mitgeteilt worden – ist:

Wir haben beim Landeskriminalamt eine sogenannte „Zent rale Ansprechstelle Cybercrime“ – kurz ZAC – eingerichtet, bei der zukünftig Informationen von den Unternehmen und von den Behörden direkt abgeholt werden können.

Sie sehen, wir tun etwas in diesem Bereich.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Ihr seid die Helden!)

Wir stellen die Kapazitäten, die wir haben, zur Verfügung, da mit wir Unterstützung für die Wirtschaftsunternehmen, aber auch für die Behörden unseres Landes geben können.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Letzte Bemerkung zu dem Thema „IT-Sicherheit im Land“: Sie haben über Jahre hinweg versäumt, die IT-Struktur dieses Landes ordentlich zu bündeln,

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Sie auch!)

sie ordentlich zu organisieren und sie dementsprechend auch sicher zu machen gegen Angriffe von außen, gegen Störanfäl ligkeit, insbesondere wenn es um kritische Infrastruktur in un serem Land geht. Deshalb hat die neue Landesregierung be schlossen – wir sind auf dem Weg der Abarbeitung –:

(Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Sie haben es nicht gemacht!)

Die IT-Struktur wird im Innenministerium des Landes BadenWürttemberg gebündelt. Das gibt uns auch die Chance, die IT-Struktur sicherer zu machen, als sie es unter Ihrer Regie rungsverantwortung gewesen ist.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 15/3727. Der An trag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Danke schön.

Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk und zur Änderung medienrechtlicher und datenschutz rechtlicher Vorschriften – Drucksache 15/4223

Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Krebs.

Sehr geehr te Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist zum einen die Umset zung des novellierten SWR-Staatsvertrags in Landesrecht; zum anderen geht es um notwendige Anpassungen des sons tigen Landesrechts an diesen Staatsvertrag. Ergänzend kommt hinzu, dass wir die Laufzeiten der Lizenzen für private Rund funkveranstalter sowie die Dauer der Zuweisung von Über tragungskapazitäten im Landesmediengesetz von acht auf zehn Jahre verlängern wollen. Ich werde zunächst kurz auf

das Landesmediengesetz eingehen und danach auf den novel lierten SWR-Staatsvertrag.

Uns ist es wichtig, mit dem Landesmediengesetz Rahmenbe dingungen zu schaffen, die sicherstellen, dass die vielfältige Medienlandschaft in Baden-Württemberg erhalten wird. Da zu gehört eben nicht nur ein starker SWR, sondern auch eine vielfältige und abwechslungsreiche private Rundfunkland schaft. Mit der Verlängerung der im Landesmediengesetz ge regelten Dauer der Zuweisung der Übertragungskapazitäten von acht auf zehn Jahre wollen wir beides unterstützen.

Zum einen erhöhen wir die Planungs- und Investitionssicher heit für die privaten Rundfunkanbieter, was in Zeiten der Di gitalisierung eine wichtige Rolle spielt. Dazu sind umfangrei che Investitionen erforderlich. Zum anderen steigern wir die Attraktivität des Landes Baden-Württemberg als Medien standort, weil wir die Rahmenbedingungen hier an die Rah menbedingungen in anderen Bundesländern angleichen. Bis her hat Baden-Württemberg in diesem Bereich die striktesten Zuweisungs- und Zulassungsdauern. Wir schaffen durch die neue Regelung neue Anreize für Rundfunkveranstalter, sich in Baden-Württemberg anzusiedeln.

Wir haben uns bewusst dagegen entschieden, eine Verlänge rungsoption für lizenzierte Veranstalter vorzusehen, wie es an dere Bundesländer machen, weil wir uns sicher sind, dass ei ne regelmäßige Neuausschreibung die nötige Konkurrenz und die nötige Innovation im Rundfunkbereich unterstützt. Wir wollen aber auf der anderen Seite für die zum Zuge Gekom menen die Investitionssicherheit erhöhen und damit eine qua litativ hochwertige und vielfältige Rundfunklandschaft in Ba den-Württemberg stärken.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Sehr richtig!)

Nun aber zum SWR-Staatsvertrag. Bevor ich zu den Inhalten des Vertrags komme, möchte ich noch einmal das Verfahren zum Staatsvertrag in den Vordergrund stellen. Wir haben in einer bisher beispiellosen Art und Weise den Staatsvertrag früh transparent gemacht und öffentlich zur Diskussion gestellt. Wir haben schon im Juni 2012 die wesentlichen Eckpunkte veröffentlicht und damit zur Diskussion gestellt. Wir haben im Rahmen der Anhörung über 300 betroffenen Institutionen und Organisationen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, und wir haben – das hatte es zuvor noch nicht gegeben – den Landtag über den Ständigen Ausschuss unmittelbar nach der mündlichen Anhörung zum SWR-Staatsvertrag eingebunden und über das Ergebnis berichtet.

Aber wir haben auch Rückmeldungen aufgegriffen. Das ist ein wichtiger Teil. Wir sind zurückgegangen auf eine einheit liche 18-monatige Übergangsfrist bei der Neuzusammenset zung der Gremien. Das war eine Anregung aus den SWR-Gre mien. Wir haben auch die Höchstdauer der Gremienzugehö rigkeit mit drei Amtsperioden, also 15 Jahren, in ein ruhiges Fahrwasser gebracht – auch das war eine Anregung aus den Gremien des SWR zu unseren ersten Entwürfen – und haben damit die Arbeitsfähigkeit gestärkt. Wir haben uns also nicht nur beteiligt und haben diskutiert, wir haben auch Anregun gen aufgegriffen.

Auf der Basis dieses umfassenden Prozesses haben wir jetzt eine Staatsvertragsnovelle vorliegen, die umfangreiche Ver änderungen vorsieht, von denen ich vier verschiedene hier in

das Zentrum der Einbringung stellen möchte. Wir haben über holte staatsvertragliche Strukturvorgaben reduziert; das ist Punkt 1. Wir haben – Punkt 2 – eine verbindliche Quotierung für die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern eingeführt und insgesamt die Gremienzusammensetzung ge ändert und sie gesellschaftlichen Anforderungen angepasst. Wir haben – Punkt 3 – die Verantwortung der Gremien ge stärkt und die Mitwirkungsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebaut. Und wir haben – Punkt 4 – für mehr Staatsferne in den Gremien gesorgt.

Das sind die zentralen Ziele des Staatsvertrags.

Nun zu den Punkten im Einzelnen. Zu den Strukturvorgaben: Der alte Staatsvertrag war geprägt durch die Fusion von SDR und SWF und hatte entsprechend viele zwischen den Bundes ländern ausgehandelte umfangreiche Festlegungen, die sehr detailliert waren – bis zur Festlegung, dass bestimmte Aufga ben von bestimmten Direktionen an bestimmten Orten zu er ledigen sind. All diese Auflagen wurden einer modernen Ge staltung der Arbeit im SWR nicht mehr gerecht, zum einen, was die Veränderungen in der Medienlandschaft insgesamt angeht, zum anderen aber insbesondere, was die Organisati on angeht, die auf der Basis getrennter Ausstrahlungswege den Anforderungen der Zeit überhaupt nicht mehr gerecht wird.

Wir haben deswegen mit dem neuen Staatsvertrag den SWR als einen gemeinsamen Sender aufgestellt, der sich gemein sam organisiert, der gemeinsam arbeitet, aber sich eben auch nicht mehr nach Aussendewegen organisieren muss, sondern wirklich trimedial arbeiten kann und diesen Veränderungen auch in seiner internen Organisation Rechnung trägt. Das ist ein großer Schritt für den SWR. Das ist aber vor allem auch ein sehr großer Schritt, um in der neuen Medienlandschaft, in der die Konkurrenz für die Öffentlich-Rechtlichen, gerade auch mit dem Internet, natürlich erheblich größer geworden ist, ganz entscheidend voranzukommen.

Aber eines möchte ich an diesem Punkt dazusagen: Die star ren Strukturvorgaben aufzulösen hat nicht, wie vereinzelt be fürchtet worden ist, zu einer Schwächung einzelner Standor te oder gar zur Schwächung der regionalen Verankerung des SWR geführt, ganz im Gegenteil. Das Herzstück des SWR ist und bleibt seine regionale Verankerung und bleiben seine drei Sendestandorte in Baden-Baden, Stuttgart und Mainz. Wir ha ben in den Verhandlungen mit Rheinland-Pfalz immer unter strichen, dass wir am Standort Baden-Baden festhalten. Des halb ist der Standort Baden-Baden als einer von drei Standor ten auch staatsvertraglich fixiert.

Wenn der SWR aber im Zeitalter digitaler Medien mehr Re gionalität bieten soll, dann muss er auch flexibler arbeiten können in der Herstellung seiner Angebote. Wir können den Sender nicht länger durch überholte, detailgenaue Struktur vorgaben fesseln. Wir sind fest davon überzeugt, dass der Sen der in der neuen Form einen großen Schritt in die Zukunft macht und seiner regionalen Verankerung dann in einem mo dernen, vielfältigen Medienangebot Rechnung tragen kann.