Protocol of the Session on November 6, 2013

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Da ist gut Justiz minister sein!)

Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst den Fraktionen für die Begleitung des Gesetzentwurfs und für die bereits signalisierte Zustimmung. Wir waren, wie schon der Bundesgesetzgeber, auch als Landesgesetzgeber im Hin blick auf Gewalt- und Sexualstraftäter, die aus der Sicherungs verwahrung entlassen werden mussten oder noch entlassen werden müssen, zum Handeln aufgefordert.

Wir haben das Regelwerk jetzt in Bund und Land vollständig, und wir können gefährliche Straftäter, bei denen die Gefahr besteht, sie könnten weiterhin schwerwiegende Straftaten be gehen, und die außerdem an einer psychischen Störung lei den, sicher unterbringen. Der Schutz der Bevölkerung steht für uns dabei im Vordergrund. Natürlich sind wir aufgrund der schon genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsge richts und anderer Gerichte gehalten, entsprechende Thera pieangebote und Behandlungsangebote bereitzustellen. Das haben wir mit diesem Gesetz nun sichergestellt.

Es ist zutreffend gesagt worden, dass der Anwendungsbereich sehr schmal ist. Ich sage: Gott sei Dank ist er sehr schmal; hoffentlich bleibt er es auch. Wir hoffen und wünschen, dass es auch in Zukunft nur wenige Anwendungsfälle geben wird. Aber wenn es diese geben wird, sind wir im Interesse unserer Bevölkerung und unter Berücksichtigung ihres Schutzan spruchs hierfür gewappnet und können Sorge dafür tragen, dass wir entsprechend behandeln und therapieren können.

Nochmals herzlichen Dank für die Unterstützung. Dank sa gen möchte ich auch meinem Haus für die Vorbereitung des Gesetzentwurfs.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Meine Damen und Herren, in der All gemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/3643. Ab

stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 15/4227. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt die Möglichkeit, dass ich die §§ 1 bis 11 einzeln aufrufe und vorlese und wir paragrafenweise abstimmen. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass ich die Paragrafen insgesamt zur Abstimmung stelle.

(Zurufe: Ja!)

Sofern diesem Vorschlag niemand widerspricht, können wir so verfahren. –

(Vereinzelt Beifall)

Sie sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Dann stel le ich den Gesetzentwurf von § 1 – Anwendungsbereich – bis § 11 – Inkrafttreten – insgesamt zur Abstimmung. Wer zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 6. November 2013 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz über den Vollzug des Therapieunterbringungs gesetzes in Baden-Württemberg (ThUGVollzG)“. – Sie stim men der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes und des Gesetzes zur Reform des Notariats- und Grundbuchwe sens in Baden-Württemberg – Drucksache 15/4019

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 15/4228

Berichterstatter: Abg. Dr. Ulrich Goll

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Hitzler das Wort.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Guter Mann!)

Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird der Änderung des Hinterlegungsgesetzes aus folgenden Gründen zustim men:

Erstens: Wir sind für eine Entlastung des Landeshaushalts.

Zweitens: Wir sind für den Abbau von Bürokratie.

Drittens: Wir sind dafür, den Personaleinsatz bei den Hinter legungsstellen zu flexibilisieren.

Die Anhörung hat eine klare Zustimmung ergeben. Dieses Ge setz ist sinnvoll und gut.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP)

Vielen Dank. – Für die Fraktion GRÜNE erteile ich dem Kollegen Filius das Wort.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren!

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Hinterlegen Sie Ihre Rede! – Heiterkeit)

Mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes wird ein weiterer klei ner, aber nicht zu vernachlässigender Baustein für den Büro kratieabbau im Land gesetzt. Es wurde schon gesagt, dass hier letztendlich auch die Flexibilität bei der Justizverwaltung im Vordergrund steht, die Organisation bei den Hinterlegungen zu ändern. Das ist gut und richtig. Dazu braucht es natürlich auch qualifiziertes Personal. Darauf werden auch wir hier zu achten haben.

Insgesamt muss man eben rechnen. Es ist eine Haushaltskon solidierung angesagt. Das steht bei uns im Zentrum. Pro Jahr lagen die Hinterlegungszinsen bei ca. 400 000 €. So ist der Durchschnitt anzusetzen. Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu dem, was an Wirkungen erzielt wird.

Bei der Anhörung gab es insgesamt sehr positive Rückmel dungen. Lediglich der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Anwaltvereins hatte seine Bedenken hinsicht lich der Abschaffung der Verzinsung hinterlegten Geldes. Aber man muss einfach sagen: Es ist Aufgabe der Parteien, dies dann zu lösen, wenn es zu einer Hinterlegung kommt.

Unsere Fraktion trägt dieses Gesetz voll und ganz mit.

Ich habe aber noch ein Anliegen. Da man später auch Bewer tungen sehen will, sollte man auch Hinterlegungsstellen für ausgewählte Amtsgerichte schaffen. Hierbei sollte man ins besondere den ländlichen Raum nicht vernachlässigen und z. B. auch Mosbach oder Ellwangen berücksichtigen, wenn sich dies ergeben kann.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord neten der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht der Kol lege Binder.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wann kommt es zur Hinterlegung? Zur Hin

terlegung kommt es dann, wenn ein Gläubiger in Annahme verzug ist und der Schuldner sich mit einer Hinterlegung von seiner Schuld befreit. Das ist der Grund. Bisher gab es dafür Zinsen. Kollege Filius hat gesagt, ihre Höhe liege im Durch schnitt bei 400 000 € pro Jahr. Das Justizministerium geht in den nächsten Jahren von 250 000 bis 900 000 € Einsparungen für den Landeshaushalt aus. Ich bin der Überzeugung: Wer sein Geld anlegen will, sollte das bitte bei denen anlegen, die damit Geld verdienen, und nicht auf Kosten der Steuerzahler zu Zinserträgen kommen.

Es geht auch nicht um eine Bereicherung des Landes, wie der Anwaltverband das in seiner Stellungnahme deutlich macht. Vielmehr ist es ein erheblicher Verwaltungsaufwand, für den man eigentlich, könnte man sagen, Gebühren verlangen könn te. Das wollen wir aber nicht, und deshalb gibt es in Zukunft auch keine Hinterlegungszinsen mehr. Es geht schlicht und ergreifend darum: Wer sich von seiner Schuld befreien will, kann dies tun, aber er kann hierbei keine Zinsen erwarten.