Zum zweiten Aspekt der Gewässerreinhaltung gehört das Ab wasser. Es ist richtig und vielfach, auch und besonders von den Kommunen, eingefordert worden, dass wir die privaten Abwasseranlagen überwachen müssen. Dazu besteht jetzt ei ne gesetzliche Pflicht. Eine Rechtsverordnung wird dann al les Weitere, nämlich das Wie und das Wann, regeln.
Geschätzte 60 % der Hausanschlüsse sind schadhaft. Es wird also eine wesentliche Verbesserung für das Grundwasser ge ben, für die oberirdischen Gewässer, und auch eine Schonung des Geldbeutels der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzah ler, weil das Fremdwasser damit herausgenommen wird.
Der dritte Punkt, der uns wichtig ist, betrifft die öffentliche Wasserversorgung. Im Wassergesetz von Baden-Württemberg wird einer ortsnahen Wasserversorgung hohe Priorität einge räumt. Das ist gut so. Dies wird jetzt noch verbessert, indem wir die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den Gremien davor schützen, Fehlentscheidungen zu treffen.
Auf vielfachen Wunsch und auch vor dem Hintergrund der Diskussionen, die wir hier unter dem Motto „Hände weg vom Wasser!“ geführt haben, sagen wir im Rahmen der Daseins vorsorge: Eine Privatisierung der öffentlichen Wasserversor gung ist mit dem Land Baden-Württemberg nicht zu machen. Das ist gut so; das ist richtig.
Für die SPD war immer klar: Trinkwasser ist kein Wirtschafts gut. Insofern freue ich mich über diese Klarstellung.
Die drei Beispiele – Hochwasserschutz, Gewässerreinhaltung, öffentliche Wasserversorgung – zeigen, dass die SPD dem Ge wässerschutz eine hohe Priorität in ihrer Politik einräumt.
Ich sage Danke fürs Zuhören. Außerdem sage ich dem Um weltministerium Danke – Herr Dr. Spilok ist heute anwesend – für das dicke Werk, das angefertigt worden ist und das eine große Fleißarbeit darstellt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde die einzelnen Punkte, die der Kollege Müller sehr detailliert angesprochen hat, nicht wiederholen, sondern Ihnen sagen, dass wir dem vorgelegten Entwurf in vielen Bereichen zustimmen können. Allerdings gibt es noch einzelne Punkte, die wir auf Basis einer umfang reichen Anhörung – auf die wir großen Wert legen – im Aus schuss klären möchten. Der Kollege Glück wird dann noch das eine oder andere ansprechen.
Meine Damen und Herren, wir sind uns alle einig, dass Was ser eines der kostbarsten Güter ist, die wir zum Leben brau chen. Daher bedarf Wasser – genauso wie Luft, Boden und
Energie – einer besonderen Beachtung in der Politik. Wir wis sen, dass es ohne Wasser kein Leben gibt.
Wir in Mitteleuropa haben das Glück, dass uns über ausrei chende Niederschläge vor allem das „blaue Gold“, das Grund wasser, ausreichend zur Verfügung steht. Mehr als zwei Mil liarden Menschen kämpfen täglich um dieses Grundnahrungs mittel. Nicht wenige Kriege um dieses Lebenselement wer den derzeit geführt.
In Baden-Württemberg haben wir in den vergangenen 50 Jah ren sehr viel und zudem Vorbildliches erreicht. Die Wasser versorgung funktioniert, sodass die Bürger heute wie selbst verständlich den Wasserhahn aufdrehen und Tag und Nacht Trinkwasser zur Verfügung haben. Noch vor wenigen Jahren – das zeigt die Ausstellung zum Jubiläum der Landeswasser versorgung – war dies keine Selbstverständlichkeit. Auch im Bereich der Abwasserreinigung haben wir in Baden-Württem berg dank einer klugen Politik in der Vergangenheit allen Haushalten und Abwasser produzierenden Einrichtungen zu einer Abwasserreinigung verholfen.
Lassen wir einmal die Entwicklung des Zustands der Gewäs ser der vergangenen 20, 30, 40 Jahre Revue passieren. Damals sprach man vom „toten Rhein“, vom biologischen Kollaps des Bodensees, von verschmutzten kleinen Nebenflüssen usw. Das gehört Gott sei Dank der Vergangenheit an.
Noch ein wichtiger Punkt: Diejenigen, die vom Boden und vom Wasser leben, vor allem die Bauern, setzen heute weni ger synthetische Düngemittel und weniger und gleichzeitig verträglichere Pflanzenschutzmittel ein. Auch das ist ein Rie senfortschritt.
Meine Damen und Herren, im Vergleich zu anderen Ländern in Europa steht Baden-Württemberg an der Spitze. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit den USA, mit Ländern in Süd amerika oder mit Schwellenländern. Dort gibt es noch sehr viel zu tun. Das alles war nicht billig, aber es war erforder lich. Hierfür gebühren auch den Kommunen sowie den Was server- und -entsorgern größter Dank und Anerkennung.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wasser rechts in Baden-Württemberg ist eine Folge des Europa- und vor allem des Bundesrechts. Er dient vor allem aber auch der Fortschreibung des Landesrechts. Nutzen wir den dem Land noch verbleibenden Spielraum für spezifische Gegebenhei ten! Nutzen wir diese Möglichkeiten angemessen, sinnvoll und ökologisch orientiert, aber auch bürger- und unternehmer verträglich. Wir sollten uns im Ausschuss, wie gesagt, ausrei chend Zeit nehmen, um auch noch eine umfassende Anhörung der Betroffenen zu machen.
Wir sollten dabei Artikel 14 des Grundgesetzes im Auge ha ben, und zwar nicht nur Absatz 2, der da lautet:
Das heißt letztendlich, dass wir bei der Ausgestaltung, auch bei den Richtlinien und der Umsetzung, diese beiden Teile von Artikel 14 des Grundgesetzes im Auge haben müssen.
Meine Damen und Herren, die gewässerökologische Zielset zung ist richtig. Aber auch die Eigentumsverhältnisse bei Ge wässern – bei der Nutzung, bei der Bewirtschaftung, bei der Abwasserbeseitigung – gilt es zu beachten. Einschränkungen und Eingriffe ins Eigentum sind mit Kosten verbunden. Ich glaube, das gilt auch beim Wasserrecht, wo man den Zielkon flikt in der Wasserkraft und natürlich in deren ökologischen Auswirkungen hat, sowie auch bei der Fischerei.
Mir ist vor allem wichtig, noch eines anzumerken. Mir ist Ar tikel 1 § 29 des Gesetzentwurfs – Gewässerrandstreifen – auf gefallen. Es darf, wie gesagt, durch den Eingriff nicht zu un zumutbaren Belastungen für die Landwirte kommen, vor al lem nicht bei ackerbaulicher Nutzung.
Man stelle sich vor: Ein Acker hat bei einer Länge von 500 m und einer Breite von 10 m eine Fläche von
5 000 m2. In der Regel ist es so, dass man den Rand ordent lich pflegt. Aufs Jahr gerechnet, ergibt sich dadurch unter dem Strich sicherlich eine Einbuße. Man muss darüber reden, wie man das auch zukünftig berücksichtigt und entschädigt.
Auch bei Artikel 1 §§ 102 ff., die die Wasserentgeltpflicht be treffen, glaube ich: Die ursprünglichen Gelüste – ich erinne re mich an einen Artikel im Wochenblatt des Badischen Land wirtschaftlichen Hauptverbands –, die im ersten Entwurf zum Ausdruck kamen, sind vom Tisch. Ich schaue vor allem auch zum Kollegen Schmiedel hinüber – er ist nicht da –: Ich glau be, es ist gut, dass wir darüber nicht mehr weiter diskutieren müssen; das dürfte abgehakt sein.
Lassen Sie mich zu Artikel 1 § 51 des Gesetzentwurfs – The ma Dichtigkeitsprüfung – noch etwas sagen. Das öffentliche Kanalsystem wurde überprüft; beim privaten – das hat die Kollegin richtig gesagt – liegt vieles im Argen. Gerade auch die privaten Anschlüsse müssen, glaube ich, in Ordnung ge bracht werden. Allerdings braucht man dort gewisse Fristen. Ich bitte die Landesregierung, diesbezüglich einmal nach Nordrhein-Westfalen zu den Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün zu schauen. Dort hat man den Vorschlag von CDU und FDP übernommen und verträgliche Fristen für eine ver trägliche Handhabung gemacht. Ähnliches ist in SchleswigHolstein und in Hessen gemacht worden.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Beratungen. Dort wird Kollege Glück sicherlich noch kluge und wertvol le Anregungen mit Ihnen aufgreifen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3760 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Aus bau der Masterstudienplätze – Drucksache 15/2961
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Zunächst einmal vielen Dank an das Hohe Haus für die Geduld, sich auch kurz vor der Som merpause noch mit diesem Thema zu beschäftigen. Ich bitte auch um Verständnis dafür, dass wir das auf der heutigen Ta gesordnung gelassen haben. Denn immerhin betrifft die De batte die erste Ausbautranche der Masterstudienplätze, die zum Wintersemester 2013/2014 erfolgt. Für die Zukunft des Landes, für die junge Generation, insbesondere für diejeni gen, die einen akademischen Beruf wählen, ist es schon ein wichtiges Thema.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Land BadenWürttemberg war das erste Bundesland, das das Hochschul ausbauprogramm 2012 auf den Weg gebracht hat. Es ist ein Erfolgsprogramm, das von der jetzigen Landesregierung fort geführt und nochmals auf insgesamt 22 000 Studienplätze er höht wurde; dies begrüßen wir.
Die nächste relevante Frage, die sich jetzt stellt, ist: Wie geht es weiter im Hinblick auf den Ausbau zum Masterprogramm? Da, meine Damen und Herren, hatte die Landesregierung ei ne Expertenkommission eingesetzt, die ermittelt hat, dass 6 300 Studienplätze bis zum Wintersemester 2015/2016 stu fenweise eingerichtet werden sollen. Dann hat die Landesre gierung regional verschiedene Dialoge organisiert.
Frau Ministerin, jetzt wollen wir seitens der CDU-Fraktion wissen: Erstens: Wie ist der Stand des Verfahrens? Zweitens: Wie werden die Studienplätze zum Wintersemester 2013/2014 aufgeteilt? Das interessiert uns vor allem deshalb, weil wir na türlich als Wahlkreisabgeordnete auch von unseren Hochschu len angesprochen werden, die wissen wollen, inwieweit sie an dieser ersten Ausbautranche beteiligt sind.
Frau Ministerin, es gibt diesbezüglich natürlich auch Kritik, etwa von den Pädagogischen Hochschulen, die enttäuscht sind, dass sie in dieser ersten Ausbaustufe nicht beteiligt sind. Deshalb die klare Aufforderung an Sie, uns dies heute mitzu teilen oder uns im Nachgang zur heutigen Sitzung möglichst zeitnah die Information zukommen zu lassen.