Protocol of the Session on July 10, 2013

Experten wie z. B. Professor Dr. Brand haben bestätigt, dass es in einem Wirtschaftsraum, der nicht von Mangelwirtschaft geprägt ist, durchaus möglich sein sollte, die entsprechende Anzahl von Rauchwarnmeldern bei Festlegung einer Frist, die zwölf Monate überschreitet – wenn wir das Gesetz heute be schließen, dann sind das mehr als zwölf Monate –, zu beschaf fen. Das war die Expertenaussage.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig! – Glocke der Präsidentin)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Rapp?

Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Kollege, wem ist geholfen, wenn die Wirtschaft nicht in der Lage ist, die entsprechende Anzahl von Geräten zur Verfügung zu stel len, und die Menschen auf Billiggeräte ausweichen, die aber nicht in der Lage sind, eine Rauchwarnmeldung nach unse rem Standard abzugeben?

(Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: China schafft das!)

Erstens: Die Wirtschaft wird in der Lage sein, diese Frist einzuhalten. Ich habe nichts Gegentei liges gehört.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Zweitens: In den Ländern, in denen riesig lange Fristen ge währt worden sind – das haben wir von Vertretern von Woh nungsbaugesellschaften gehört –, werden die Rauchwarnmel der erst auf den letzten Drücker eingebaut.

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Die CDU hat kein Vertrauen mehr! Vertrauen verloren, alles verloren!)

Drittens: Ich halte Ihre Aussage für eine Beleidigung für vie le Hersteller. Die Geräte, die es zu kaufen gibt, sind ordent lich.

(Abg. Wolfgang Raufelder GRÜNE: Sehr gut!)

Ich glaube, es ist eine Unterstellung, dass die Rauchwarnmel der, die es in Elektrogeschäften oder Möbelhäusern zu kaufen gibt, nicht funktionieren. Das muss ich zurückweisen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Thaddäus Kunzmann CDU: Und im Internet?)

Herr Abgeordneter, ge statten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Rapp?

Ja, bitte.

Vielen Dank. – Woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass die Wirtschaft, die Industrie, die Lie feranten in der Lage sind, die geforderte Zahl von Geräten, die bestimmten Mindestanforderungen entsprechen, bis Ende 2014 zu liefern? Haben Sie mit Herstellern gesprochen?

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Wir sind im Dialog mit der Wirtschaft! Wir reden mit der Wirtschaft! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Professor Brand!)

Ich empfehle Ihnen, Herr Dr. Rapp, in ein großes Möbelhaus zu gehen. Da liegen die Rauchwarn melder kistenweise. Sie können die Geräte dort kaufen und ganze Wohnblocks damit ausrüsten. Es gibt kein Problem; wir haben keine Mangelwirtschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Muhterem Aras GRÜNE zur CDU: Reden Sie einmal mit der Wirtschaft!)

Die Haftungsfragen, die die CDU aufgeworfen hat, hat das Ministerium sehr gut beantwortet. Das Ministerium hat aus gezeichnet und erschöpfend geantwortet.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Grüne und SPD haben nicht den Weg über einen Fraktionsan trag gewählt, den Sie heute beschreiten, um die Fristen un endlich zu verlängern,

(Abg. Manfred Groh CDU: Ein Jahr!)

sondern den Weg, das Ganze schnell durchzubringen. Dazu stehen wir natürlich auch.

Ich möchte noch anmerken, dass ich von einer Aussage auch enttäuscht bin, und zwar von der Aussage des Gemeindetags. Es gab ein paar lapidare Aufzählungen über Kosten und Fehl alarme. Der Gemeindetag vertritt eigentlich die Feuerwehren. Wir schützen auch ehrenamtlich tätige Feuerwehrfrauen und -männer in den Gemeinden. Man muss deutlich sagen, dass ein fortgeschrittener Brand eine größere Gefahr ist als ein Brand, der rechtzeitig entdeckt wird. Hier hätte ich mir mehr Unterstützung und Power dieser wichtigen Interessenvertre tung gewünscht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Alle kritischen Kommentare nehme ich gern entgegen. Sie be stätigen mich. Denn die Kommentare werden genauso kritisch sein, wenn wir nichts tun und wenn etwas passiert. Dann fal len Sie über uns her und sagen: „Ihr habt das versäumt.“

Deshalb der Appell an alle: Führen wir die Rauchwarnmel derpflicht ein. Ich appelliere an das gesamte Plenum: Stim men Sie dieser wichtigen Gesetzesänderung zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Wolfgang Raufelder GRÜNE: Bravo!)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich Herrn Abg. Haußmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Dem Hinweis, den wir in der ersten Lesung gegeben hatten, dass wir uns auch über Anhörungen noch einmal intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, ist gefolgt worden. Dank von meiner Seite an Grün-Rot, dass man diese Anhörung durchgeführt hat. Die Anhörung hat vie les bestätigt, was wir schon bei der ersten Lesung angespro chen hatten.

Es ist im Hinblick auf etwa 500 Brände am Tag in der Bun desrepublik Deutschland keine Frage, dass man sich auch mit der Forderung nach einer Pflicht zum Einbau von Rauchwarn meldern beschäftigt, die wir vom Prinzip her begrüßen.

Der Gesetzentwurf zeigt jedoch auch, dass man es nicht schaf fen wird, eine vollumfängliche Sicherheit zu garantieren. Ich glaube, es ist wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Regelungen, die dieser Gesetzentwurf vorsieht, eben kei ne Garantie dafür bieten, dass ein Fall wie in Backnang nicht noch einmal vorkommt. Ein solcher wird weniger wahrschein lich, aber wir haben damit auch nicht die Sicherheit. Denn sonst hätten wir einen Kontrollaufwand, der wohl nicht ver tretbar wäre.

Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass dadurch – zu mindest teilweise – die Mietnebenkosten steigen werden. Wir

müssen uns auch damit auseinandersetzen, dass möglicher weise in Zukunft Versicherungen im Hinblick auf die Oblie genheitsverpflichtungen dieses Thema aufgreifen.

Wir können der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht und der Installation von Rauchwarnmeldern inhaltlich zustimmen. Nicht zustimmen können wir jedoch der Übergangsfrist. Das war sowohl in der schriftlichen Anhörung als auch in der Vor stellung im Verkehrsausschuss eindrücklich dargestellt wor den.

Ich habe zum Thema „Verpflichtung zum Einbau von Rauch meldern in Wohngebäuden“ eine Kleine Anfrage gestellt und darin u. a. gefragt: Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Schleswig-Holstein ist das Bundesland, das mit zwei Jahren die kürzesten Fristen hatte. Die längste Frist hatte das Bun desland Hessen mit neuneinhalb Jahren. Der Durchschnitt lag bei dreieinhalb bis fünf Jahren. Diese Fristen haben auch ei nen Grund. Wir diskutieren einerseits über die 5,1 Millionen Wohnungen in Baden-Württemberg und andererseits über die Sondereinrichtungen Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

Ich darf einmal darauf hinweisen, was es an Rückmeldungen aus den Anhörungen gegeben hat. Wir haben einerseits große Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen, die sehr große Wohnungsbestände haben. Wenn sie dann die entspre chenden Eigentümerversammlungen durchführen, die Aus schreibungen machen und die Ausführungen durch Fachfir men vornehmen lassen, wie es Haus & Grund ihren Mitglieds betrieben empfiehlt, dann brauchen sie einen längeren Über gangszeitraum. Es ist ein Unterschied, ob man das in seiner eigenen Wohnung selbst installiert, wie Sie es in den letzten Jahren als Präventionsmaßnahme wahrscheinlich alle schon einmal gemacht haben.

Ich darf an die Stellungnahme der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft erinnern, in der es heißt, die Refi nanzierung der Zusatzkosten durch die Erweiterung der Rauch warnanlagen für die Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrich tungen müsse noch geklärt werden, weshalb längere Über gangsfristen gefordert würden.

Der Fachverband Sicherheit im Zentralverband Elektrotech nik- und Elektronikindustrie, ZVEI, hat geschrieben, die Rauch warnmelderpflicht solle auf jeden Fall nicht vor Dezember 2016 eingeführt werden.

Auch der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Inge nieure Baden-Württemberg – insofern widerspreche ich ein Stück weit den Äußerungen des Kollegen Raufelder – fordert in seiner Stellungnahme längere Übergangsfristen im Gesetz.

Schließlich darf ich noch ein Zitat aus der schriftlichen Stel lungnahme der Diakonie Württemberg vorlesen:

Viele – gerade auch ältere – Einrichtungen verfügen noch nicht über diesen umfänglichen Schutz mit z. B. Rauch meldern in den Bewohnerzimmern, die auf eine flächen deckende Brandmeldeanlage mit Verbindung zur Feuer wehr aufgeschaltet sind. Die Umrüstung auf diesen Voll schutz erfordert in der Regel einen Austausch der bishe rigen Meldeanlagen und bei zusätzlich zu installierenden Rauchmeldern eventuell umfangreiche Verkabelungsneu installationen.... Unter Berücksichtigung der erforderli

chen Planungen, Ausschreibungen und Gespräche bzw. Verhandlungen mit Kostenträgern bezüglich der Refinan zierung und ergänzender Verwaltungsabläufe ist der vor gesehene Zeitplan nicht durchführbar. Wir fordern des halb eine deutliche Verlängerung der Übergangsfrist für Heime um vier Jahre.

Deswegen haben wir den Antrag gestellt, die Frist – da orien tieren wir uns an Schleswig-Holstein, dem Land mit den bis lang kürzesten Übergangsfristen – bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Unter dieser Bedingung würden wir auch zu stimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr ver nünftig!)

Das Wort für die Landes regierung erteile ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Jedes Jahr sind in Ba den-Württemberg rund 50 Opfer durch Brände zu beklagen. 70 % von ihnen werden nachts im Schlaf vom Brand über rascht. Schlafende Menschen bemerken nicht, wenn sich töd licher Rauch im Gebäude ausbreitet. Rauchwarnmelder in Räumen, in denen Menschen schlafen, können Leben retten; da sind wir uns einig.