wicklung der Personalausgaben in diesen acht Jahren, die wir bis zum Jahr 2020 noch an Zeit haben. Da wird alles offenge lassen. Damit fehlt das, was man braucht, um ein solch wich tiges Vorhaben einer Verfassungsänderung zu unterfüttern. Sie predigen Wasser und verlangen selbst Wein.
Ich sage zur CDU: Sie waren 58 Jahre lang in Regierungsver antwortung, und in einem großen Teil dieser 58 Jahre wurden Jahr für Jahr neue Schulden aufgetürmt – bis zu 45 Milliar den €. Lediglich in zwei Jahren haben Sie es geschafft, keine neuen Schulden zu machen.
Wir sind jetzt das dritte Jahr an der Regierung. Von diesen drei Jahren – ich rechne in Haushaltsjahren – haben wir 2011 und 2012 keine neuen Schulden machen müssen, und für 2013 ha ben wir eine Kreditermächtigung, die wir noch nicht in An spruch genommen haben. Da frage ich: Wer ist solide, und wer ist nicht solide?
Herr Herrmann, das Defizit von 2,5 Milliarden € stammt nicht von uns. Ein großer Teil dieses Defizits sind nämlich 1,9 Mil liarden € Zinsausgaben. Diese 1,9 Milliarden € belasten uns. Das ist ein Defizit, das nicht durch uns aufgehäuft wurde. Denn wir haben noch keine Neuverschuldung vorgenommen.
Herr Kollege Maier, Sie haben eben gesagt, dass von dem von Ihnen – das sind jetzt meine Worte – verursachten jährlichen strukturellen Defizit von 2,5 Milliarden € 1,9 Milliarden € Zinsausgaben sind. Meine Fra ge an Sie lautet: Hat das Land im Jahr 2008 und im Jahr 2009, als die Nullneuverschuldung erreicht wurde, keine Zinsen zah len müssen?
mit den Steuermehreinnahmen – da komme ich jetzt gleich auf diesen Punkt zurück –, die es in dieser Zeit gab, eine Neu verschuldung vermeiden.
Zu den Steuermehreinnahmen – man wirft uns ja immer vor, wir würden sie nicht einsetzen, um Lücken zu schließen – muss man auch sagen: Die Entwicklung der Steuermehrein nahmen hat sich leider beruhigt; sie hat sich abgeflacht. Die Konjunktur entwickelt sich nicht mehr wie in den letzten zwei Jahren nach der Krise steil nach oben, sondern sie befindet sich jetzt wieder eher auf einem waagerechten als auf einem steil aufsteigenden Pfad. Angesichts dieser Entwicklung der Steuermehreinnahmen können wir es nicht verantworten, jetzt eine Schuldenbremse in die Verfassung zu schreiben.
Zur Steuerschätzung vom Mai ist zu sagen, dass sie uns auf den Boden gebracht hat. Die Steuerschätzung vom Mai be stätigt die Regierung, bestätigt das Finanz- und Wirtschafts ministerium in seinem Kurs, dass man hier vorsichtig sein muss.
Genauso vorsichtig muss man mit dem Rechnungsabschluss sein. Der Rechnungsabschluss liegt uns noch nicht vor. Wenn er vorliegt und viele gute Nachrichten bringt, muss ich erst einmal sagen: Hut ab vor unserem Finanzminister, vor unse rem Finanz- und Wirtschaftsministerium; sie haben gut ge wirtschaftet.
Das ist das Erste. Das Zweite: Wir verteilen das Fell des Bä ren dann, wenn es uns tatsächlich vorliegt.
Wir brauchen, um mit der Verfassung arbeiten zu können, um überhaupt bis 2020 auf die Null zu kommen, eine Leitlinie, eine Vorarbeit. Diese Vorarbeit wird von der Regierung gera de geleistet. Das ist die Finanzplanung 2013 bis 2020, also ei ne Planung, die weit über die vorliegende mittelfristige Fi nanzplanung hinausgeht. In dieser Finanzplanung 2013 bis 2020 wird der Abbaupfad definiert. Darin sieht man dann die Spielräume. Das ist die echte Arbeit, die diesem Ansinnen zu grunde liegen muss. Diese Arbeit haben Sie noch nicht er bracht.
Die Regierung wird die Finanzplanung vorlegen. Wir haben sie in den Fraktionen beraten. Sie beinhaltet einen haushalts wirtschaftlichen Handlungsbedarf bis 2020 von jeweils 2,5 Milliarden €,
der teilweise durch Schulden gedeckt wird. Aber ein großer Teil muss durch Einsparungen gedeckt werden. Das ist ein enormer Kraftakt. Das geht nach den heutigen Erkenntnissen nur mit einem Abbaupfad, der neben allen Konsolidierungs maßnahmen auch noch eine Verschuldung in der Größenord nung von 6,4 Milliarden € vorsieht.
Diesen Konsolidierungspfad um weitere 2,3 Milliarden € zu „verschärfen“, wie es Ihr Gesetzentwurf vorsieht, und dafür
Die FDP/DVP hat mit ihrem Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung einen alten Hut hervorgeholt. Dieser Hut passte damals nicht, und er passt auch heute nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal der FDP/DVP-Fraktion für den Gesetzentwurf sehr herzlich danken. Denn nach Ihrem ersten Gesetzentwurf in dieser Sa che, der handwerklich und inhaltlich, gelinde gesagt, subop timal war, sind Sie beim zweiten Anlauf einen anderen Weg gegangen.
Die Landesregierung hat im Rahmen des fraktionsübergrei fenden Dialogs zum Thema Verfassungsänderung einen Re ferentenentwurf vorgelegt. Leider war die Opposition damals nicht bereit, diesen Weg mitzugehen. So schlecht kann der Entwurf aber nicht gewesen sein. Jedenfalls findet er sich fast 1 : 1 in Ihrem Gesetzentwurf wieder. Wenn man böswillig wä re, könnte man das „Abschreiben“ nennen. Ich möchte auch nicht von einer Plagiatsaffäre sprechen. Positiv ausgedrückt würde ich sagen: Es ist ein Lernprozess.
Das heißt, die FDP/DVP befindet sich in einem Lernprozess hin zu einem ordentlichen, verfassungsgerechten Gesetzent wurf. Allerdings reicht dieser Lernprozess noch nicht ganz zur Versetzung.
Sie haben die grundgesetzliche Schuldenbremse nämlich nicht übernommen. Sie zu übernehmen wäre nachvollziehbar ge wesen, denn schließlich hat die damalige Regierung von Baden-Württemberg an dieser Schuldenbremse im Grundge setz mitgearbeitet.
Genau, Frau Gurr-Hirsch, wesentlich mitgearbeitet. – Jetzt stellt sich die Frage, warum man die Schuldenbremse, die mit der Unterstützung des Landes Baden-Württemberg im Grund gesetz verankert wurde, nicht auch in die Landesverfassung schreibt. Diese Frage darf man sich schon stellen.
In einem zentralen Punkt weichen Sie nämlich in Ihrem Ge setzentwurf von dieser Regelung ab. Dies möchte ich kurz be leuchten. Es geht in erster Linie um den Zeitpunkt, bis zu dem man noch Schulden aufnehmen kann. Sie stellen sich einen Kompromiss vor. Das erkennt die Landesregierung durchaus an. Doch auch ein Kompromiss muss mit Realitätssinn verse hen sein. Ist er das nicht, spricht man von einem faulen Kom promiss. In diesem Fall glaube ich, von einem faulen Kom
promiss sprechen zu können, weil das strukturelle Defizit im Haushalt bis 2016 realistischerweise nicht abzubauen ist.
Wir wollen die Schuldenbremse, wie es im Grundgesetz vor gesehen ist, bis 2020 umsetzen. Wir möchten den Landeshaus halt strukturell auf gesunde Füße stellen, und dies nachhaltig, ökonomisch und sozial ausgewogen. Wir wollen den Landes haushalt nicht ohne Rücksicht auf Verluste kaputtsparen, son dern das Gesamtprojekt der strukturellen Haushaltskonsoli dierung im Blick behalten.
Meine Damen und Herren, vor allem von der Opposition, Sie müssen sich auch vorwerfen lassen, vom Sparen zu sprechen, aber gleichzeitig mehr auszugeben zu wollen. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie uns dies während unserer Oppositionszeit vorgeworfen haben. Aber auch Sie machen dies und finanzie ren nicht gegen.
Ein Thema wurde bereits angesprochen: die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses. Das können wir nicht mit Resten aus vo rangegangenen Haushalten gegenfinanzieren. Denn wir wis sen, dass Reste aus vorangegangenen Haushalten Einmalein nahmen sind. Die Übertragung des Tarifergebnisses ist jedoch mit strukturellen Ausgaben verbunden. Wir müssen struktu relle Ausgaben auch mit strukturellen Einnahmen gegenfinan zieren. Das tun Sie hier nicht.
Auch die Streichung von Lehrerstellen wird im Land immer wieder kritisiert. Sie haben selbst zwei Teilthemen aus dem Bereich Schule angesprochen. Aber auch hier nennen Sie kei ne Gegenfinanzierungsvorschläge.