Ob bei den oben aufgeführten Fahrzeugen die Reifen zersto chen oder lediglich durch Luftablassen entleert wurden, kann derzeit nicht gesagt werden bzw. muss das Gutachten zeigen.
Zu b: Durch die Kriminaltechnik des Polizeipräsidiums Stutt gart konnten bei der Spurensicherung eine Zange in unmittel barer Nähe von beschädigten Rohrleitungen und eine Bau schaumsprühdose aufgefunden werden. Nach ersten Ermitt lungen des Polizeipräsidiums Stuttgart bei der verantwortli chen Baufirma dürfte auf der Baustelle des Grundwasserma nagements weder Bauschaum vorgehalten worden sein, noch dürften Werkzeuge, wie sie zu den beschriebenen Beschädi gungen verwendet wurden, frei zugänglich auf der Baustelle vorhanden gewesen sein. Im Rahmen der Ermittlungen wur de zudem bekannt, dass das Werkzeug in zwei verschlosse nen Containern auf der Baustelle aufbewahrt worden sei, wel che am 20. Juni 2011 nicht von Unberechtigten geöffnet wor den seien.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G e o r g W a c k e r C D U – Z w e i f e l h a f t e S c h a f f u n g z u s ä t z l i c h e r S t a b s s t e l l e n i m K u l t u s m i n i s t e r i u m
Kultusministerium zu einer landesweiten Verbesserung der Unterrichtsqualität für die Schülerinnen und Schüler bei tragen (mit Angabe, welche konkreten Aufgaben bzw. Wei sungsbefugnisse den neu geschaffenen Einheiten „Strate gische Planung“ bzw. „Schulmodelle“ übertragen werden)?
sprechers eine verbesserte Kommunikation der Schulpoli tik gegenüber der interessierten Öffentlichkeit bewirken (mit Angabe, durch welche zusätzlich zugewiesenen Auf gaben sich die Funktionsstelle gegenüber der bisherigen Stelle qualitativ unterscheidet) ?
Zu a: Bezüglich der Überschrift der Mündlichen Anfrage stellt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fest, dass ihm keine „zweifelhafte Schaffung“ zusätzlicher Stabsstellen be kannt ist.
Innerhalb moderner Organisationsstrukturen stellt eine Stabs stelle bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Konzeptio nen ein professionelles Führungsinstrument dar. Die Stabs stelle „Gemeinschaftsschule, Schulmodelle, Inklusion“ ist ei ne herausragende bildungspolitisch-strategische Organisati onseinheit und unterstützt interessierte Partner auf ihrem Weg zu neuen Schulmodellen.
Die Entscheidung über zusätzliche Planstellen des Kultusmi nisteriums wird mit dem Beschluss des Vierten Nachtrags haushalts 2011 getroffen.
Zu b: Zur Leitung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit um fasst die Stelle des Pressesprechers einen erweiterten Füh rungs- und Verantwortungsbereich. Dabei ist die intensive Kommunikation mit beteiligten und interessierten Partnern ein zentrales Element.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P a u l L o c h e r e r C D U – F o l g e n d e r E h e c K r i s e f ü r d i e L a n d w i r t s c h a f t i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g
troffenen landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württem berg sind in welchem zeitlichen Ablauf vorgesehen?
den Betrieben die ohne eigenes Verschulden entstandenen Schäden in angemessener Weise zum Ausgleich zu brin gen?
Als Folge der Ehec-Krise haben Gemüseerzeuger in BadenWürttemberg zum Teil massive wirtschaftliche Einbußen er litten. Wir sind froh, dass sich die Marktlage in der Zwischen zeit wieder deutlich normalisiert hat. Frisches und hochwer tiges Gemüse aus Baden-Württemberg erfreut sich wieder ei ner großen Nachfrage.
Zu a: Die EU hat ein Hilfsprogramm für Gemüseproduzenten aufgelegt, die infolge der Ehec-Krise wirtschaftliche Einbu ßen erlitten haben. Dieses Programm umfasst 210 Millionen €. Es kommt sowohl anerkannten Erzeugerorganisationen als auch nicht organisierten Gemüseproduzenten zugute. BadenWürttemberg begrüßt ausdrücklich, dass die EU-Kommissi on befristete Sondermaßnahmen zur Stützung des Gemüse sektors beschlossen hat. Entschädigungszahlungen können für Maßnahmen der Marktrücknahme, der Nichternte sowie der Ernte vor der Reifung, die sogenannte Grünernte, im Zeitraum vom 26. Mai bis 30. Juni 2011 gewährt werden.
Beihilfefähige Erzeugnisse sind Gurken, Tomaten, Salate, Pa prika und Zucchini. Natürlich sind auch andere Erzeugnisse vom Verzehrverzicht betroffen. Diese konnten aber trotz in
tensiver Bemühungen sowohl von uns und anderen Ländern als auch vom BMELV leider nicht in den Produktkatalog auf genommen werden.
Das Entschädigungsprogramm der EU ist eine wichtige Hilfs maßnahme. Dennoch stellt es nicht die unbürokratische Lö sung dar, die wir alle uns gewünscht haben. Erfreulicherwei se ist es noch gelungen, schwerwiegende Nachteile und büro kratische Auswüchse zu verhindern.
Das Entschädigungsprogramm ist dennoch schwierig umzu setzen. So ist der Organisationsgrad im Gemüsebereich in Deutschland und in Baden-Württemberg niedrig. Darüber hi naus sind Krisenmanagementmaßnahmen in Form von Markt rücknahmen, Nichternte und Ernte vor der Reifung durch na tionales Recht im Rahmen der gemeinsamen Marktordnun gen ausgeschlossen.
Wir werden den bürokratischen Aufwand minimieren und so weit wie möglich von den Erzeugern fernhalten. Die Auszah lung der Beihilfe muss nach EU-Recht bis spätestens 15. Ok tober 2011 abgeschlossen sein.
Was ist bisher geschehen? Insgesamt hat der Bund bisher 855 t für Marktrücknahmen sowie 82 ha für Nichternte bzw. Ernte vor der Reifung an die Kommission gemeldet. Seit Mitte Ju ni ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Aufgrund der entspannten Marktlage erwarten wir keine weiteren Meldun gen in größerem Umfang.
Zu b: Das Sonderprogramm der Europäischen Union sieht ei nen Schadensausgleich von 50 % vor. Im Bereich der Markt rücknahmen wurde der Beihilfesatz auf der Basis europäischer Referenzpreise für die Jahre 2007 bis 2010 ermittelt. Diese Referenzpreise liegen aufgrund der Marktentwicklung 2011 höher als die tatsächlichen Marktpreise in Baden-Württem berg vor der Ehec-Krise. Die Entschädigung entspricht also faktisch einem höheren Ausgleich der Verluste. Fakt ist je doch: Der Ausgleich wird nicht vollständig sein.
Problematisch ist ohne Zweifel das von der EU-Kommission festgesetzte Repartierungsverfahren. Sollten sich die 210 Mil lionen € EU-Mittel als nicht ausreichend erweisen, würde es zu einer anteilsmäßigen Kürzung der Entschädigungszahlun gen kommen. Eine verlässliche Aussage über die Höhe der zu erwartenden Beihilfe ist deshalb frühestens nach einer Aus wertung der Meldungen der Mitgliedsstaaten möglich, die bis 18. Juli 2011 bei der Kommission vorliegen müssen.
Für die betroffenen Betriebe im Land ist diese Situation ver ständlicherweise unbefriedigend. Baden-Württemberg setzt sich daher, wie auch andere Bundesländer, für eine Aufsto ckung der Mittel bzw. für eine Kompensation möglicher Kür zungen durch den Bund ein.
Die Ehec-Krise hat gezeigt, dass das Vertrauen der Verbrau cher in regionale Erzeugnisse sehr hoch ist. Direkt vermark tende Betriebe hatten deshalb nicht so hohe Umsatzeinbußen wie ihre indirekt absetzenden Kollegen. Gerade durch den di rekten Kontakt zum Kunden und die damit verbundene Trans parenz der Produktion gewinnen regionale Erzeugnisse an Wertschätzung.