Protocol of the Session on June 30, 2011

(Beifall bei den Grünen – Zustimmung des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Keine weiteren Zusatz fragen. – Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Das hat sie gut ge macht!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fragen in der Drucksa che 15/98, Ziffer 6 bis Ziffer 9, können nun aus zeitlichen Gründen nicht mehr von der Regierung beantwortet werden. Ich gehe davon aus, dass Sie einverstanden sind, dass diese Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet werden.

(Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Damit ist Tagesordnungspunkt 7 erledigt.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M a n f r e d G r o h C D U – S t u t t g a r t 2 1 : A u s

s c h r e i t u n g e n i m A n s c h l u s s a n d i e s o g e n a n n t e M o n t a g s d e m o n s t r a t i o n a m 2 0. J u n i 2 0 1 1

a) In wessen Verantwortung sieht die Landesregierung die

Pflicht zum Ersatz der Schäden, die beim gewaltsamen Be treten des Baugrundstücks „Grundwassermanagement“ durch Stuttgart-21-Gegner verursacht wurden, insbesonde re auch im Hinblick auf einen möglichen Ersatz des Scha dens durch das Land oder auf eine Pflicht der Landesregie rung, den Eigentümern der beschädigten Gegenstände zu helfen, die Schäden gegenüber den Verursachen geltend zu machen?

b) Wie beurteilt sie die gewaltsamen Ausschreitungen insbe

sondere vor dem Hintergrund der durch Minister Hermann geäußerten Meinung, die Bahn habe die Situation durch den Weiterbau – für den die Bahn bekanntlich ein rechts kräftiges Baurecht hat – eskalieren lassen (mit Angabe, ob sie in den gewaltsamen Ausschreitungen am 20. Juni 2011 im Anschluss an die sogenannte Montagsdemonstration ei ne neue Qualität von Protesten gegen das Projekt Stuttgart 21 sieht)?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur beantwortet die Anfrage im Einvernehmen mit dem Innenministerium wie folgt:

Zu a: Nach Auffassung der Landesregierung müssen diejeni gen, die für die bei den Ausschreitungen auf dem Baufeld des Grundwassermanagements entstandenen Sachschäden verant wortlich sind, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Es ist selbstverständlich, dass die Polizei dazu Anzeigen aufnehmen, gegen die Schädiger ermitteln und dabei gewonnene Erkenntnisse zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen an die Geschädigten weiter geben wird. Ebenso selbstverständlich ist es aber auch, dass es nicht Aufgabe der Landesregierung ist, sich in die Arbeit von Polizei und Justiz einzumischen.

Zu b: Der Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 wird von vie len Menschen quer durch alle Bevölkerungsgruppen getragen und war stets dadurch gekennzeichnet, dass er friedlich und gewaltfrei ist. Die Landesregierung verurteilt die gewalttäti gen Ausschreitungen vom 20. Juni in aller Deutlichkeit und mit aller Schärfe. Die Landesregierung fordert mit aller Ent schiedenheit, dass Gewalt sowohl gegen Personen wie auch gegen Sachen künftig kein Teil des Protests gegen Stuttgart 21 ist.

Minister Hermann hat sich stets dafür eingesetzt, dass die Aus einandersetzung um Stuttgart 21 demokratisch, friedlich und gewaltfrei bleibt. Den in der Fragestellung hergestellten Zu sammenhang von Ausschreitungen mit Äußerungen von Mi nister Hermann weist die Landesregierung daher mit Nach druck zurück.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. W i n f r i e d M a c k C D U – S t u t t g a r t 2 1 : A u s s c h r e i t u n g e n i m A n s c h l u s s a n d i e

s o g e n a n n t e M o n t a g s d e m o n s t r a t i o n a m 2 0. J u n i 2 0 1 1

a) Welche Art Sachschäden sind in welcher Höhe bei dem ge

waltsamen Betreten des Baugrundstücks „Grundwasserma nagement“ durch Stuttgart-21-Gegner an welchen Gegen ständen verursacht worden?

b) Durch welche Handlungen wurden die Schäden verursacht

(mit Angabe, ob für die Verursachung der Schäden der Ein satz von mitgeführten Werkzeugen oder sonstigen mitge führten Hilfsmitteln ursächlich war) ?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur beantwortet die Anfrage im Einvernehmen mit dem Innenministerium wie folgt:

Zu a: Eine detaillierte Erhebung der Sachschäden durch einen von der verantwortlichen Baufirma beauftragten Sachverstän digen dauert momentan noch an. Ein abschließender Bericht liegt noch nicht vor. Insofern kann auch die Gesamtschadens höhe derzeit noch nicht konkret beziffert werden. Nach vor läufigen Einschätzungen der verantwortlichen Baufirma be läuft sich der derzeit festgestellte Gesamtschaden jedoch be reits auf über 1 Million €.

Nach dem Ergebnis einer vorläufigen Schadenserhebung der Baufirma gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Stuttgart im Rahmen einer ersten Nachschau am Folgetag der Ereignisse stehen zum jetzigen Zeitpunkt bereits folgende Sachschäden fest:

1. Tiefladersattelzug mit offenem Auflieger:

sämtliche Reifen entleert, Ventile an den Reifen abge

brochen,

Dreck in Tank geschüttet,

Lack zerkratzt und mit Farbe besprüht,

Rundumleuchten auf dem Dach abgerissen, Scheinwer

fer und Rücklichter eingeschlagen,

Bedienelement des Ladekrans verzogen und mit Bau

schaum eingesprüht,

Fahrschloss mit Bauschaum ausgefüllt,

vorderes Kennzeichen entwendet, Luftfilter zerstört,

vorläufig geschätzter Schaden: ca. 100 000 €;

2. undefinierbare Menge an beheizbaren Rohrleitungen –

Außenhaut PVC, innen Stahlrohr, dazwischen ausge schäumt –:

Heizkabel abgetrennt,

mit Anti-S-21-Parolen beschmiert und bemalt,

Bauschaum in die Rohre gefüllt,

vorläufig geschätzter Schaden: ca. 250 000 €;

3. ca. 9 000 m Heizkabel – 4 bis 5 mm starkes, mit PVC um

manteltes Endlosheizkabel auf Kabeltrommel; im Inneren des Kabels befindet sich ein hochsensibles Widerstands heizkabel, das bei geringster Beschädigung zu einem To talausfall des kompletten Kabels führt –:

mehrere Kabeltrommeln mit den entsprechenden Heiz

kabeln auf dem Baustellengelände ausgerollt und durch Treten und Trampeln beschädigt,

vorläufig geschätzter Schaden: ca. 100 000 €;

4. kompletter Bauzaun entlang der Straße „Am Schloßgar