Protocol of the Session on May 16, 2013

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung:

a) Vor welche praktischen und rechtlichen Probleme ist die

Weinwirtschaft in Baden-Württemberg aktuell beim Ein satz von Hubschraubern im Pflanzenschutz gestellt, insbe sondere im Steillagen-Weinbau?

b) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um

die Betriebe bei den notwendigen Maßnahmen im Reb pflanzenschutz zu unterstützen?

Herzlichen Dank. – Auch in diesem Fall darf ich für die Landesregierung Frau Staats sekretärin Dr. Splett ans Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, sehr geehrte Damen und Herren!

Zu Frage a: Nach dem seit Februar 2012 gültigen, neuen Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutz mitteln mit Luftfahrzeugen grundsätzlich verboten. Die Kon kretisierung der rechtlichen Vorgaben zum Einsatz des Hub schraubers im Steillagenweinbau wird der Bund in einer Ver ordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen festlegen. Diese wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2013 erlassen.

Eine Genehmigung zur Anwendung im Weinbau in Steillagen darf nur unter bestimmten Voraussetzungen, strengen Aufla gen und mit speziell dafür vom Bundesamt für Verbraucher schutz und Lebensmittelsicherheit zugelassenen Pflanzen schutzmitteln von den Regierungspräsidien erteilt werden. Die Auflagen der für dieses Jahr vom BVL übergangsweise ge nehmigten Pflanzenschutzmittel – Fungizide zur Pilzbekämp fung – sehen einen Abstand zu Gewässern von mindestens 20 m vor – vor allem wegen des fachlich notwendigen Zusat zes von Netzschwefel.

Beim Einsatz von netzschwefelhaltigen Pflanzenschutzmit teln kann der Abstand von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen unterschritten werden, wenn die angrenzende Fläche landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, die angren zenden Flächen – Feldraine, Hecken, Gehölzinseln – weniger als 3 m breit sind oder die angrenzenden Flächen – Feldraine, Hecken, Gehölzinseln usw. – nachweislich auf landwirtschaft lich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

Zu Frage b: Im vergangenen Jahr trat in den Steillagen in Württemberg, insbesondere bei der Sorte Trollinger, starker Befall mit Echtem Mehltau auf. Die Dauerformen des Pilzes haben den Winter gut überstanden. Deshalb ist der erste Hub schraubereinsatz in Lauffen und in Mundelsheim bereits in der 20. Kalenderwoche – ich glaube, die haben wir jetzt – vor gesehen.

Da bisher keine Gesamtliste der genehmigten Pflanzenschutz mittel für den Hubschraubereinsatz seitens des Bundes veröf fentlicht worden ist, hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Hubschraubereinsatz für das Jahr 2013 auf der Basis der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi cherheit vorliegenden aktuellen Einzelgenehmigungen für die jeweiligen Mittel im Rahmen einer Verfügung bereits am 8. Mai 2013 genehmigt.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi cherheit wird außerdem eine Mitteilung im „Bundesanzeiger“ veröffentlichen, sodass auch die Anwendung von Netzschwe fel wie 2012 mit den entsprechenden Ausnahmen in Sachen Abstandsregelung möglich ist.

Die für den Hubschraubereinsatz zugelassenen Pflanzenschutz mittel stellen im Vergleich zu den für den Weinbau insgesamt zugelassenen Präparaten eine reduzierte Mittelliste dar. Da mit können allerdings die Krankheiten und Schädlinge aus reichend bekämpft werden.

Rund 215 ha Rebsteillagen sind im Jahr 2013 zur Behandlung mittels Hubschrauber vorgesehen. Insgesamt werden mit dem Hubschrauber jährlich maximal neun Pflanzenschutzmaßnah men durchgeführt. Langfristig könnte der Einsatz mittels Droh nen –

(Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU)

unbemannte, ferngesteuerte Kleinhubschrauber; dazu gibt es in Rheinland-Pfalz ein Projekt – eine Lösung darstellen, ins besondere im Hinblick auf die Abdriftminderung.

Herzlichen Dank. – Ei ne Zusatzfrage, bitte.

Vielen Dank, dass mir folgende Zusatzfrage ermöglicht wird: Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Hubschraubereinsatz im Pflan zenschutz im Hinblick auf den Erhalt des Steillagenweinbaus ganz generell zu?

Die Landesregierung be müht sich, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das not wendige Maß zu reduzieren. Uns ist bewusst, dass es im Steil lagenweinbau besondere Bedingungen gibt, die den von mir geschilderten Hubschraubereinsatz notwendig machen. So weit er notwendig ist, wird er auch in dem Sinn, wie ich es vorgetragen habe, zugelassen und genehmigt.

(Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU: Danke schön!)

Es liegt eine weitere Zu satzfrage des Kollegen Bayer vor. – Bitte schön.

Frau Staatssekretärin, im nächs ten Jahr ist ein Hauptflugjahr des Maikäfers,

(Abg. Thomas Blenke CDU: Und künftig des Bor kenkäfers!)

der große Schäden verursachen kann. Ist gewährleistet, dass es hier Genehmigungen gibt, und, wenn ja, wie kann man ge währleisten, dass von der Antragstellung bis zum tatsächli chen Hubschraubereinsatz so wenig Zeit vergeht, dass auch wirklich der entsprechende Effekt erreicht wird und nicht die

Genehmigung erst dann vorliegt, wenn die Viecher schon al les abgefressen haben?

Beim Maikäfer haben wir, glaube ich, zunächst einmal zu unterscheiden, ob wir über Waldmaikäfer und entsprechende Schäden im Wald oder über Feldmaikäfer und entsprechende Probleme sprechen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Junikäfer gibt es auch noch!)

Wir hatten in der letzten Legislaturperiode folgende Auftei lung in der Fraktion GRÜNE: Ich war für die Waldmaikäfer zuständig und Herr Kollege Pix für die anderen Maikäfer.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Wir erinnern uns!)

Ich gehe davon aus, dass hinsichtlich der Waldmaikäfer kei ne Hubschrauberpestizideinsätze notwendig sein werden.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Sie waren die waldmai käferpolitische Sprecherin!)

Zu den Feldmaikäfern kann ich Ihnen keine vertiefte Auskunft geben. Da würde im Zweifelsfall das MLR die Frage schrift lich beantworten.

Es liegt eine weitere Zu satzfrage des Kollegen Dr. Birk vor.

Frau Staatssekretärin, Sie wis sen, dass ich der Kunst sehr verbunden bin. Nachdem im nächsten Jahr ein Hauptflugjahr des Maikäfers ist, frage ich: Wann ist denn ein Kunstflugjahr des Maikäfers? Können Sie das vielleicht auch beantworten?

(Heiterkeit)

Ich kann Ihnen zunächst einmal sagen, dass die Maikäfer im nächsten Jahr voraussicht lich im April und im Mai in den Gebieten, in denen typischer weise Maikäfer unterwegs sind, fliegen werden.

(Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)

Ich lade Sie gern ein, zu schauen, wie kunstvoll sie fliegen. Ich würde sagen: Die machen immer, wenn sie fliegen, auch Kunstflug.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Okay!)

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin, für die ausführliche Antwort.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – A l t e r s a b h ä n g i g e S t a f f e l u n g d e s U r l a u b s a n s p r u c h s f ü r B e a m t i n n e n u n d B e a m t e ; § 2 1 A b s a t z 1 A r b e i t s z e i t - u n d U r l a u b s v e r o r d n u n g ( A z U V O )

Bitte schön, Herr Kollege.

(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Beim Urlaub verste hen wir keinen Spaß! Die Frage ist gut!)

Frau Präsidentin! Es tut mir wirklich leid, dass ich nach diesen interessanten Ausführun gen zu Drohnen und Maikäfern und anderem in die Tiefen des Beamtenrechts einsteigen muss. Aber ich kann Ihnen, Herr Minister, zusagen: Wenn Sie zufriedenstellend antworten, ver zichte ich auf Nachfragen.

(Zurufe der Abg. Walter Heiler SPD und Helmut Wal ter Rüeck CDU)

Ich frage die Landesregierung:

a) Wann wird die Landesregierung das Urteil des Bundesar

beitsgerichts vom 20. März 2012, Az. 9 AZR 529/10, wel ches klarstellt, dass die vom Lebensalter abhängige Diffe renzierung der Urlaubsdauer gegen das Verbot der Alters diskriminierung nach § 7 des Allgemeinen Gleichbehand lungsgesetzes verstößt, auch für Landesbeamtinnen und -beamte im Wege einer Änderung des § 21 Absatz 1 AzUVO endlich umsetzen?