(Abg. Winfried Mack CDU: Ohne Doktor, bitte! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Seit wann ist der Doktor? Ehrenhalber oder was?)
Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zu lassen. – Ihre Landesregierung macht ein großes Geheimnis um die Novellierung des Landesjagdgesetzes.
Moment! Sie haben noch gar nichts vorgelegt, das ist rich tig. Mir ist aber aus einer Quelle bekannt geworden, dass Sie Fütterung in Notzeiten verbieten wollen. Wenn also der Bo den 80 cm tief gefroren ist, dann soll der Kreatur, z. B. dem Rehwild – das möglicherweise Ihrerseits als Schädling be trachtet wird –, eine Überlebenschance vorenthalten werden. Wie gehen Sie mit einer solchen Verbotssituation um?
Ich kann Ih nen darauf einfach keine Antwort geben, da ich mich mit die sem Thema noch nicht befasst habe. Dass Sie schon Details eines Gesetzentwurfs kennen, der dem Staatsministerium in dieser Detailtiefe noch nicht vorliegt, so etwas gibt es.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das soll öf ter vorkommen! – Zuruf: Das spricht aber nicht ge rade für Ihren Apparat! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Geheim ist da gar nichts!)
Sie müssen daran denken, dass unser Apparat im Wesentli chen auch Ihr Apparat war. Wir wissen sehr wohl, wie auto nom Ministerien auch unter der alten Landesregierung gear beitet haben. Das ist ja auch in Ordnung so. Ministerien ha ben eine Eigenverantwortung und sind in der Lage, diese zu nutzen.
(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Die haben auch eine Würde! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Und Freiheit!)
Ich möchte zum Schluss kommen. Ich will noch einmal ver suchen, auf den Kern zurückzukommen. Sie stellen alle Ver bote als Gängelung dar. Ich glaube, das ist in einer Gesell schaft, in der es zunehmend schwierig ist, Menschen eine Ge samtverantwortung, eine Verantwortung für die Gesamtheit zu vermitteln, eine schwierige Idee. Ich glaube, wir alle tun uns einen Gefallen damit, wenn wir vermitteln, dass es für ei ne Gesellschaft legitim ist, Regeln aufzustellen und auch auf Durchsetzung dieser Regeln zu drängen. Regeln, die man auch durchsetzt, sind unter Umständen Verbote.
Ich würde mir wünschen, wir hätten dazu einen Konsens. Vor allem würde ich mir wünschen, wir hätten einen Konsens da rüber, dass die Freiheit geschützt werden muss, aber eben die Freiheit jedes Beteiligten, und dass dies der legitime Ansatz ist, um zu sagen: Wer andere einschränkt, der muss auch mit Einschränkungen in seinem Handeln rechnen. Deswegen wür de ich Sie darum bitten, an diesem Punkt die Polemik zu stop pen – auch wenn sie Ihnen offenbar großen Spaß macht –, in der Sache über Regelungen zu reden und, wenn es um Verbo te ohne ausreichende Begründung geht, sich vielleicht an Ih re eigene Nase zu fassen.
Herr Dr. Löffler hat trotz seines Geburtstags keinen weiteren Spielraum. Er hat nämlich seine Redezeit schon überzogen. Alle anderen hätten noch Redezeit.
Ich darf Herrn Abg. Haußmann bitten, die Regierungsbefra gung mit der Frage der FDP/DVP-Fraktion zu eröffnen.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der heu tigen Regierungsbefragung möchten wir an die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung eine Frage zum The ma Bürgerbeteiligung richten.
Ich darf zunächst einmal in Auszügen zitieren, was auf den Internetseiten des „Beteiligungsportals“ der Staatsrätin steht:
Die Landesregierung möchte mehr Bürgerbeteiligung auf allen Entscheidungsebenen. Um dies zu gewährleisten, wurde Gisela Erler in das Amt der Staatsrätin für Zivil gesellschaft und Bürgerbeteiligung berufen.
„Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger stärker an po litischen Entscheidungen teilhaben lassen. Bürgerent scheide nehmen eine Schiedsrichterfunktion zwischen un terschiedlichen Interessen ein...“
Alle Formen der Bürgerbeteiligung werden künftig aus gebaut. Mit einer Politik des Gehörtwerdens, auf Augen höhe mit den Bürgerinnen und Bürgern und mit mehr Transparenz möchte die Landesregierung zu einer attrak tiven und lebendigen Demokratie und einer stärkeren Zi vilgesellschaft beitragen. Bürgerinnen und Bürger verfü gen häufig über ein besseres Verständnis kommunaler Sachverhalte und sind Alltagsexperten, wenn es um das tägliche Miteinander und die Schwierigkeiten und Her ausforderungen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens geht.
Wir hatten jetzt mehrfach hochgelobte Verfahren zur Bürger beteiligung – Stichwort Stuttgart 21, Stichwort Filderdialog. Zuletzt ging es dabei um das Thema Nationalpark; am Sonn tag haben sich Bürgerinnen und Bürger aus sieben Gemein den im unmittelbaren Umfeld des geplanten Nationalparks mit etwa drei Viertel der Stimmen gegen diesen Nationalpark aus gesprochen.
Der Bürgermeister Mack aus Bad Wildbad hat noch am Sonn tag erklärt, diese Entscheidung, dieses Votum, biete keinen In terpretationsspielraum. Ähnlich haben sich auch die Landrä
te Riegger und Scherer geäußert; sie sagten, eine Bürgerbe teiligung würde zur Farce, wenn man dieses Votum übergin ge.
Hieran knüpft sich meine Frage. Im weiteren Prozess wollen Sie diese sieben Gemeinden einbeziehen. Wie soll das gesche hen, und wie wollen Sie, die Regierung, nach Ihren Aussagen Bürgerbeteiligungsprozesse glaubwürdig im Rahmen einer Politik des Gehörtwerdens aktiv begleiten, wenn die unmit telbar betroffenen Bürger selbst nach so eindeutigen Entschei dungen nicht gehört und nicht ernst genommen werden?