Herr Ministerpräsident, wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie das wiederholt haben, was Sie zumindest in öffentli chen bzw. halb öffentlichen Äußerungen seit der Volksabstim mung zum Projekt immer wieder sagen: Sie akzeptieren an geblich das Ergebnis der Volksabstimmung.
Sie akzeptieren angeblich die Entscheidung des Aufsichtsrats. Sie wollen angeblich dieses Projekt weiterbauen.
Es ist völlig richtig, was Kollege Hauk gesagt hat: Etwas Neu es ist am heutigen Tag nicht dazugekommen.
Aber es wäre schon einmal ein wesentlicher Schritt vorwärts, wenn Sie den Worten endlich auch Taten folgen lassen wür den. Das ist Ihre Verantwortung als Regierungschef dieses Landes.
(Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Jetzt wird es viel besser! – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Da gehört auch nicht viel dazu! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Gegenüber ihrer vorherigen Rede kann es nur besser werden!)
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Es war jetzt viel von Kosten die Re de. Da ist es wichtig, noch einmal eines klarzustellen: Das Problem von Stuttgart 21 ist, dass, nachdem es in den Siebzi gerjahren die erste Idee hierzu gab, seit der ersten Rahmen vereinbarung 1995 die Kosten permanent gestiegen sind, nicht aber die Leistung, die man zu diesen Kosten erhält. Das ist der Unterschied.
Ausklammern kann man das Thema Filderbahnhof; das ist noch einmal eine andere Baustelle im wahrsten Sinn des Wor tes.
Aber es läuft nicht auf das hinaus, was Sie jetzt gern hören wollen. Deswegen sage ich: Vorsicht, Herr Hauk.
Da gibt es eine Antragstrasse; die ist bisher nicht genehmigt. Es ist vollkommen unklar, ob sie überhaupt genehmigungsfä hig ist. Letztendlich ist es der Bahn recht gewesen, dass beim Filderdialog eine neue Variante entstanden ist,
weil ihre Planung nämlich aller Wahrscheinlichkeit nach so schlecht ist, dass sie gar nicht genehmigungsfähig sein wird. So ist es, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Hauk, dass das Land bzw. die Landesregierung all ihren Verpflichtungen aus dem Finanzierungsvertrag nach kommt.
Sie werfen hier jetzt irgendwelche Anschuldigungen in den Raum – auch Sie, Herr Kollege Rülke – von wegen „Torpe dieren und Sabotieren“. Sie haben hier nicht ein konkretes Beispiel nennen können, wo das der Fall ist – nicht eines.
Das gilt gerade für ein Thema wie den Brandschutz, das hoch sensibel ist, insbesondere dann, wenn es um einen unterirdi schen Bahnhof geht. Sie sollten sich vielleicht einmal mit dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbands, Herrn Dr. Knöd ler, unterhalten. Er wird Ihnen die Probleme aufzeigen, die es mit der jetzigen Planung gibt. Er wird Ihnen auch sagen, wel che Anforderungen erfüllt werden müssen, damit dieser Bahn hof einen vernünftigen Brandschutz hat.
Jetzt zu unterstellen, man würde mit dem Hinweis auf den Brandschutz etwas torpedieren, ist eine Unverschämtheit. Sie sollten das zurücknehmen.
Herr Kollege Hauk, Sie haben immer behauptet, der Minis terpräsident habe nicht gesagt, wie es weitergeht. Möglicher weise erwarten Sie, dass wir alle eine Schaufel in die Hand nehmen, einen Bagger fahren oder was auch immer, um Ta tendrang am Bahnhof zu demonstrieren.
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Bitte nicht! – Zuruf von der CDU: Nicht die schlechteste Idee!)
Was meinen Sie denn damit? Es ist doch x-mal gesagt wor den: Bauherr dieses Projekts ist die Deutsche Bahn. Was das Land zu leisten hat, um die Verträge einzuhalten, wird vom Land und von den Behörden geleistet. Dabei gelten die glei chen Rechtsgrundlagen wie bei allen anderen Genehmigun gen auch. Unabhängig davon, ob es um Schulhäuser oder an dere öffentliche Einrichtungen geht, gilt: Wenn die Genehmi gungsvoraussetzungen vorliegen, wird genehmigt. Wenn die Genehmigungsvoraussetzungen nicht vorliegen, dann müssen die Antragsteller nachliefern, wie dies für die Deutsche Bahn beim Thema Grundwassermanagement gilt, und zwar so lan ge, bis die rechtlichen Vorgaben erfüllt sind. So einfach ist das.