alles, um mit diesen Maßnahmen möglichst viele Jugendliche in die Ausbildung zu bekommen. Es ist im wohlverstandenen Interesse unserer Wirtschaft, aber auch unserer gesamten Ge sellschaft, dass die Leute von Anfang an eine gute Berufsaus bildung haben. Die Zahlen in der Arbeitslosenstatistik sind da eindeutig: Wer eine gute Berufsausbildung hat, hat auch eine deutlich höhere Chance, das ganze Erwerbsleben hindurch in Arbeit und Beschäftigung zu sein.
Herr Minister Schmid, ich habe in der Veröffentlichung Ihres Hauses vom 10. Juni anlässlich der Pressekonferenz, die vom Bündnis gegeben wurde, gelesen – das gab es gefühlt eigentlich schon immer –, dass die Ausbildungsstatistik zum September 520 Unver sorgte aufwies. Die neue, erweiterte Statistik, die jetzt von der BA gemacht wird, zeigt, dass nach diesem Zeitpunkt eigent lich noch eine ganze Menge passiert. Bis zum Ende des Jah res strebten nämlich 5 165 Jugendliche einen Ausbildungs platz an, ohne bis dahin einen bekommen zu haben, und letzt lich haben nur 890 dieser 5 165 Jugendlichen den Weg der be ruflichen Ausbildung wahrgenommen. Dazu gehört sicherlich auch die Problematik „Ausbildungsabbruch in den ersten Mo naten“. Meine Frage dazu lautet: Welche Verständigung ha ben Sie im Bündnis für Ausbildung in diesem Bereich erreicht, welche Maßnahmen sollen getroffen werden?
Ein zweiter Punkt, der mich interessiert: Von den 41 000 Ju gendlichen, die schulische Bildungsgänge ohne Berufsab schluss wahrnehmen, befinden sich 24 900 in Bildungsgän gen, die beruflich teilqualifizieren. Darüber wurde im Bünd nis für Ausbildung sicherlich auch gesprochen. Welche Pers pektive wird hier eröffnet, auch im Hinblick auf die Bündnis partner? Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit diese Ausbildungszeit als Lehrzeit anerkannt wird? Dies betrifft im merhin eine erkleckliche Zahl von jungen Leuten.
Bei beiden Punkten wird von der präsentierten Statistik aus gegangen, Herr Lehmann. In dieser Runde des Ausbildungs bündnisses war der entscheidende Gewinn im Vergleich zu den Vorjahren, dass alle Betroffenen an einem Tisch saßen, dass inklusive der Gewerkschaften alle beteiligt wurden. Zum ersten Mal saßen diese Vertreter nicht nur an einem Tisch und haben dies sozusagen besiegelt, sondern es hat auch die erste gemeinsame Auswertung, die erste gemeinsame Bilanz eines Ausbildungsjahres mit einer gemeinsamen Interpretation vor gelegen.
Dies ist nur deshalb gelungen, weil man die Statistiken, die Sie zitiert haben, deutlich differenzierter als in der Vergangen heit geführt hat. In der Vergangenheit gab es immer ein Schwarz-Weiß. Die eine Seite – tendenziell waren dies die Ar beitgeber – hat gesagt: Alles großartig, jeder, der will, be kommt etwas. Ich verkürze das. Die andere Seite – tendenzi ell waren dies die Gewerkschaften – hat gesagt: Das reicht nie und nimmer, die Leute hängen in Warteschleifen; das ist schöngerechnet.
Der Vorteil der jetzigen Vorgehensweise ist, dass man jetzt sehr differenziert abschichten kann, an welchen Stellen eine Versorgung vorhanden ist. Beispielsweise betrifft dies Berei che, in denen Jugendliche eine berufliche Teilqualifizierung erhalten.
In der erwähnten Sitzung des Bündnisses haben wir keine kon kreten Schritte besprochen, wie wir mit der Situation umge hen. Im Koalitionsvertrag haben wir aber festgelegt, dass wir genau diesen Punkt angehen wollen. Wir streben an, dass die Teilqualifikation anschlussfähig hin zu kammerzertifizierten Abschlüssen ist. Das ist die Anerkennung, die die Jugendli chen brauchen.
Genau dies werden wir weiter besprechen. Wir werden es von unserer Seite aus auch mit Ihnen besprechen. Wir haben da bei den Koalitionsvertrag als Arbeitsgrundlage. In der einen Runde haben wir es noch nicht festgelegt.
Wir haben eine sehr gute Ausgangsbasis, weil jetzt alle Betei ligten wissen, worüber wir reden, sodass wir es entsprechend anerkennen.
Wir kommen jetzt zum zweiten Teil, in dem die Opposition ein Thema vorschlagen kann. Die CDU-Fraktion hat die Mög lichkeit, ein Thema vorzuschlagen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Frage richtet sich an Herrn Minister Her mann. Thema Rheintalbahn: In dem grün-roten Koalitions vertrag führt die Landesregierung aus, dass sie bei der Rhein talbahn nur Gelder für Maßnahmen des Lärmschutzes bereit stellen wolle. Diese Gelder werden zusätzlich noch unter Fi nanzierungsvorbehalt gestellt. Herr Minister – erstens –: Ist diese Aussage so zu verstehen, dass die Landesregierung für alternative Trassenführungen keine Mittel bereitstellen wür de?
Zweitens: Sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit, für die Bevölkerung eine besonders verträgliche Trassenfüh rung zu schaffen, die gegebenenfalls auch über den derzeit ge setzlich erforderlichen Standard hinausgeht?
Drittens: Resultiert diese falsche Einschätzung der Landesre gierung aus dem seitens der Fraktion GRÜNE beauftragten Rechtsgutachten, wonach – ein zweifelhaftes Argument ge gen Stuttgart 21 – eine Mitfinanzierung rechtswidrig ist?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Aus bau der Rheintalbahn hat für die Landesregierung eine ganz hohe Bedeutung. Wir haben ihm ausdrücklich eine lange Pas sage im Koalitionsvertrag gewidmet, weil wir glauben, dass der Ausbau im Rheintal eigentlich das verkehrspolitisch wich tigste Projekt für den Ausbau des Güterverkehrs in Deutsch land und in Europa ist. Die bisherige Planung im Rheintal – das wissen Sie sehr gut – war aus der Perspektive der Bahn gemacht und weitgehend gegen die Bürgerinteressen. Wir ha ben festgestellt, dass entlang des Rheintals in fast allen betrof fenen Gemeinden – querbeet von allen Parteien, von allen Fraktionen durch einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse un terstützt – eine alternative Trassenplanung gefordert wird.
Ich persönlich habe mich schon seit vielen Jahren, auch als Mitglied des Deutschen Bundestags und zuletzt als Vorsitzen der des Verkehrsausschusses des Bundestags, dafür eingesetzt, dass es im Rheintal zu einer bürgerfreundlichen, lärmarmen Umplanung kommt und dass wir Abstand nehmen von dem, was angedacht oder in der Planung zum Teil auch fortgeschrit ten war. Wir haben es außerordentlich begrüßt, dass das Re gierungspräsidium in Freiburg die Pläne in Offenburg gestoppt und klargemacht hat, dass man nicht gegen Recht planen und gegen Lärmschutzpläne und Lärmschutzziele der Europäi schen Union im deutschen Recht verstoßen kann. Deswegen wollen wir, die Landesregierung, alles tun, dass wir zu einer anderen Trassenführung kommen.
Wie Sie wissen, bin ich als Verkehrsminister automatisch im Beirat zum Ausbau der Rheintalbahn. Dort wird zusammen mit den Bürgergruppen, den Repräsentanten der Region und der Bahn unter der Maßgabe „lärmarm und kommunalfreund lich“ über eine alternative Planung geredet, dass man also nicht die Kommunen durch Trassen mit hohen Lärmwänden zerschneidet, sondern dass man bürgerfreundliche Alternati ven findet. Bisher hat dieser Beirat im Konsens schon vieles erreicht. Es ist etwas verändert worden, was man sich vor Jah ren nicht vorstellen konnte. Einige haben gesagt: Wir wollen kein Stuttgart 21 im Rheintal. Deswegen gehen wir auf die Bürgerinnen und Bürger zu und planen um.
Wir unterstützen das. Die Landesregierung und die Koalition haben sich natürlich auch Gedanken über die Finanzierung gemacht. Die alte Landesregierung hatte ja auch Zusagen ge geben. Wir haben klipp und klar gesagt: Das Land wird sich an zusätzlichen Maßnahmen, die dem Lärmschutz dienen und die nicht durch Recht und Gesetz zwingend dem Bund vorzu schreiben sind, beteiligen.
Wir werden uns auch dann an Umplanungen beteiligen, wenn sie dem Lärmschutz dienen, den die alte Trasse nicht geliefert hätte. Darauf können wir uns auch einlassen.
Allerdings wollen und können wir nicht – das kann ich für diese Koalition ganz klar sagen – die Kosten des Bundes über nehmen. Wenn der Bund eine Trasse, die nicht planbar ist und die nicht planfestgestellt werden kann, falsch plant, dann ist es die Aufgabe und die Funktion des Bundes, seine Trassen zu bezahlen. Es ist zuallererst die Aufgabe des Bundes, Bun desschienenwege zu finanzieren. Dann muss ich an dieser
Stelle schon auch sagen: Der Ausbau im Rheintal ist nicht nur ein Problem der Fehlplanung gegen die Bürger, sondern auch der mangelnden Finanzierung.
Das größte Problem ist, dass der Ausbau der Rheintalstrecke zwischen Karlsruhe und Basel insgesamt etwa 6 Milliarden € kostet und wir eigentlich 2018 fertig sein müssten, um die An schlüsse an die Schweiz zu bekommen. Dort sind dann die Al pentunnel fertig, und die Alpenquerung auf der Schiene ist neu geregelt. Da werden wir nicht fertig, weil zwei Drittel der Ausbaumaßnahmen noch nicht erfolgt sind und bisher übri gens überhaupt erst höchstens ein Zehntel dieser etwa 4 Mil liarden €, die wir in den nächsten zehn Jahren brauchen, vom Bund finanziert ist.
Das heißt, wir alle hier im Landtag müssen uns – und zwar über alle Fraktionsgrenzen hinweg – bei unseren Fraktionen im Bundestag dafür starkmachen, dass wir mehr Mittel be kommen und die Rheintalbahntrasse schneller ausbauen kön nen.
Denn sonst werden wir im Rheintal ein ziemliches Verkehrs chaos haben, wenn die Schweiz ab 2018 sozusagen die Gren zen dichtmacht
und bei uns der Transport noch weitgehend über Lkw-Verkehr läuft und wir an der Schweizer Grenze Verladeprobleme ha ben. Ich bitte Sie also sehr und herzlich um Unterstützung.
Herr Minister, Sie haben auch von unserer Fraktion die Unterstützung, wenn Sie sich nach drücklich dafür einsetzen und das, was durch die vorherige Landesregierung an Rahmenbedingungen für die Unterstüt zung gegeben worden ist, nach wie vor aufrechterhalten. Dann werden wir uns gemeinsam für einen menschen- und umwelt verträglichen Ausbau des dritten und vierten Gleises einset zen.
Allerdings ist bei dem Vorlauf, den die Diskussion um eine Finanzbeteiligung des Landes hatte, der eine Satz, den Sie da zu gesagt haben, etwas spärlich. Im Koalitionsvertrag steht zum einen nun einmal ausdrücklich, dass es einen Finanzie rungsvorbehalt gibt. Vielleicht können Sie als Fachminister an dieser Stelle etwas zur Bedeutung des Finanzierungsvor behalts sagen.
Zum anderen wird darin nur das Stichwort Lärmschutz auf gegriffen. Wir haben in einer früheren Regierungsbefragung der jetzigen Fraktionsvorsitzenden der Grünen sehr genau zu gehört, als es um die rechtliche Bewertung von Stuttgart 21 und um die Frage gegangen ist, ob das Land die Beteiligung auch an Kosten für Trassierungen anbieten kann.
Die alte Landesregierung hatte bisher die Auffassung vertre ten: Wir stehen auch als Unterstützer der Interessen der Regi on zur Verfügung und gehen mit dem Angebot einer Finanz beteiligung für alternative Trassierungen in Verhandlungen mit Berlin. Durch die Diskussion um das Rechtsgutachten zur Kostenbeteiligung an Stuttgart 21 ist nun der Eindruck ent standen – übrigens nicht nur bei den anderen Fraktionen, son dern auch bei den Bürgerinitiativen vor Ort –, dass die neuen Regierungsfraktionen und die neue Landesregierung nicht be reit sind, auch die Finanzierung von alternativen Trassen nicht auszuschließen.
Deshalb möchte ich Sie ausdrücklich fragen, ob Lärmschutz im Sinne des Koalitionsvertrags auch die finanzielle Unter stützung des Landes für alternative Trassen bedeutet.
Vielen Dank für Ihre Frage. – Ich dachte, ich hätte das schon gesagt. Aber ich sage gern noch einmal, dass wir uns natürlich dann an Umplanungen beteiligen, wenn sie dem Lärmschutz dienen
und wenn diese Maßnahmen auch sozusagen verrechenbar sind, wenn man sich z. B. an anderer Stelle Lärmschutz spart. Auch das muss berücksichtigt werden.
Was den Finanzierungsvorbehalt anbelangt, muss ich natür lich sagen: Wir sind im Bereich der Förderung von Verkehrs projekten im Ministerium gerade dabei, zu bilanzieren, was alles von der alten Regierung bisher an Verpflichtungen ein gegangen wurde und was wir zusätzlich noch alles machen können. Sie können auch davon ausgehen, dass ich als – so darf ich mich bezeichnen – ausdrücklicher Anhänger eines lärmschutzfreundlichen Ausbaus des dritten und vierten Glei ses alles tun werde, dass wir vorankommen, dass wir hierzu auch seitens des Landes Mittel zur Verfügung stellen.
Ich will noch etwas zu Ihrem Einwand sagen. Sie beziehen sich auf das verfassungsrechtliche Gutachten von Professor Meyer. Ich habe das Gutachten von Professor Meyer immer so verstanden und bisher auch so argumentiert: Professor Meyer hat gesagt, es ist verfassungswidrig, wenn ein Land da durch, dass es dem Bund Geld gibt, eine Maßnahme des Bun des sozusagen nach vorn zieht,