Forderungen zum Erhalt der medizinischen Versorgung des Limpurger Landes (Kreiskrankenhaus Gaildorf), die sie zu sammen mit 8 092 Unterschriften von der Bürgerinitiative „Krankenhaus Gaildorf“ am 9. Mai dieses Jahres erhalten hat?
„keine Freigabe von Fördermitteln für die Baumaßnahmen in Schwäbisch Hall und Crailsheim ohne Einbindung der Gaildorfer Einrichtung in den Gesamtplan bzw. Wiederauf
nahme in den Krankenhausbedarfsplan des Landes BadenWürttemberg“ –, für praktikabel, um eine Versorgungssi cherheit des Limpurger Landes langfristig zu gewährleis ten?
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seitens der Landes regierung beantworte ich die vorliegende Frage wie folgt:
Ich möchte etwas vorwegschicken, was mir im Zusammen hang mit diesen Fragestellungen als sehr wichtig erscheint. Denn um diesen gesamten Vorgang bewerten zu können, muss zuvor gesagt werden, dass die Schließung dieses Kranken hausstandorts einzig und allein in der Verantwortung des Krankenhausträgers und nicht in der Verantwortung des Lan des Baden-Württemberg liegt. Der Krankenhausträger hat sich entschlossen, die Betriebsstelle Gaildorf zum 30. Juni 2012 zu schließen, womit ein Wegfall von 34 Planbetten an dieser Betriebsstelle verbunden ist.
Von uns wurde dabei lediglich festgestellt, dass der Wegfall dieser 34 Planbetten im Landkreis keine Versorgungslücke hinterlässt. Das liegt auch daran – das haben Sie in Ihrer Fra ge erwähnt –, dass wir im Landkreis Schwäbisch Hall zwei leistungsstarke Krankenhäuser zur Verfügung haben, die die bestehende Nachfrage in der Tat abdecken können.
Insgesamt muss man sagen, dass die Auslastungszahlen der Krankenhäuser in Schwäbisch Hall und Crailsheim darauf schließen lassen, dass die Versorgung der bisher in Gaildorf versorgten Patienten problemlos übernommen werden kann.
Zu den einzelnen Fragen der Bürgerinitiative kann ich mich nur sehr eingeschränkt äußern, da diese Fragen hinsichtlich der zukünftigen Krankenhausplanung und der Entwicklung der Krankenhausperspektive im Landkreis Schwäbisch Hall insgesamt im Wesentlichen an den Landkreis Schwäbisch Hall gerichtet sind und von dort auch beantwortet werden müssen.
Tatsächlich – das möchte ich feststellen – stehen im Landkreis Schwäbisch Hall weniger Betten als im Landesdurchschnitt zur Verfügung.
Das ist eine Tatsache. Man muss dabei allerdings auch berück sichtigen – ich bitte immer, über die Kreisgrenzen hinauszu blicken –, dass die bettenstarken Universitätskliniken und die Zentren für Psychiatrie nicht innerhalb des Landkreises lie gen, wie es an vielen anderen Stellen im Land der Fall ist, son dern dass der Landkreis Schwäbisch Hall nicht über solche Einrichtungen verfügt. Deswegen kommt es vielleicht auch zu dieser Verfügung.
Die Betten im Landkreis Schwäbisch Hall sind insgesamt nicht voll ausgelastet, sodass wir auch aus krankenhausplane rischer Sicht davon ausgehen, dass die vorhandenen Betten ausreichen.
Ich stimme der Bürgerinitiative ausdrücklich darin zu, dass die Notfallversorgung und der Rettungsdienst auch in Gail dorf sichergestellt werden müssen.
Zu der Frage 7, dem Wunsch der Bürgerinitiative, die Kran kenhausförderung für die Häuser in Crailsheim und in Schwä bisch Hall einzustellen, wenn der Krankenhausstandort Gail dorf nicht mit einbezogen wird, äußere ich mich wie folgt: Ich werde die Krankenhausförderung für Crailsheim und Schwä bisch Hall nicht einstellen,
weil von dort sinnvolle, förderfähige, auch nach unseren Kri terien für den ländlichen Raum gute Konzepte vorgelegt wur den und weil ich froh bin – das darf ich persönlich anfügen –, dass man für Schwäbisch Hall nach langer Zeit der Diskussi on – da spreche ich nicht von Jahren, sondern von Jahrzehn ten – eine solche Lösung gefunden hat. Da, finde ich, sind wir mit Crailsheim und Schwäbisch Hall auf einem richtigen Weg.
Der Bürgerinitiative und den Menschen, die sich vor Ort Sor gen um ihre Gesundheitsversorgung machen, kann ich nur empfehlen, sich mit der Frage „Ambulante Standorte“ noch einmal näher zu befassen. Ich glaube, das wäre in der Tat ein Konzept der Zukunft. Häuser mit 34 Betten – mit Verlaub – werden sich bei allem Engagement und aller Liebe, die man einbringt, schlicht und ergreifend wirtschaftlich und auch un ter Qualitätsaspekten nicht führen lassen.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die klaren Antworten. Der Kreis Schwäbisch Hall hat 3,7 Betten je 1 000 Einwohner. Man muss natürlich immer auch die Kreisgrenzen als Ganzes sehen, nicht nur Mutlangen, Rothenburg oder auch die Caritas in Bad Mergent heim. Vielen Dank.
Ich habe eine weitere Frage. Sie haben mit Recht gesagt: Es ist wichtig, dass die Vor-Ort-Versorgung, die Notfallversor gung gewährleistet ist. Dazu habe ich die Frage, welche För dermöglichkeiten es neben der Krankenhausförderung im Land gibt, um die Raumschaften vor allem bei der Einrich tung z. B. eines Ärztezentrums oder einer kleinen Poliklinik oder eines 24-Stunden-Notarztdienstes zu unterstützen. Wel che Fördermöglichkeiten oder Unterstützungen vonseiten des Landes gibt es? Wenn Sie das nicht spontan sagen können, wäre es mir auch recht, wenn Sie das nachreichen würden.
Herr Bullinger, vonseiten des Landes bekennen wir uns ausdrücklich zur dualen Finan zierung der Krankenhäuser und damit auch zur Finanzierung der Investitionskostenförderung insgesamt. Das hat sich in der Vergangenheit immer nur auf den stationären Bereich bezie hen können.
Sie wissen – da sage ich Ihnen nichts Neues; ich will auch nicht in alten Wunden rühren –, welch großen Antragsstau – über 1 Milliarde € – wir im Krankenhausbereich noch zu be wältigen haben. Deswegen wäre es unredlich, an dieser Stel le neue Förderstrukturen aufzumachen, bevor wir das Alte noch nicht aufgearbeitet und erledigt haben.
Hinsichtlich der Notfallstandorte kann der Träger gern auf das Sozialministerium zukommen. Wir unterstützen gern mit in haltlichen Inputs. Bei der Notfallversorgung geht es in erster Linie natürlich auch um den Auftrag der Sicherstellung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Herr Dr. Metke und Herr Dr. Fechner sind im ganzen Land unterwegs, um über die Frage der Notfallversorgung mit den Betroffenen vor Ort zu disku tieren.
Ich kann nur empfehlen, dass Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, sodass diese mit den niedergelassenen Ärzten vor Ort über die Notfallversorgung diskutieren kann.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – V e r w e i g e r u n g d e r L a n d e s r e g i e r u n g f ü r e i n e V e r b e s s e r u n g d e r L u f t r e t t u n g i n O s t w ü r t t e m b e r g u n d i m L a n d k r e i s S c h w ä b i s c h H a l l
mann in der „Fränkischen Landeszeitung“ vom 9. Mai 2012 zu, dass sich sein baden-württembergischer Kollege Gall einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit und – vor allem – Lösung zur Verbesserung der Defizite bei der Luftrettung im Raum Ostwürttemberg, Crailsheim und Westmittelfranken verweigert?
können Sie feststellen, dass ich in einem ähnlichen Tenor ant worte, wie es die damalige Landesregierung im Jahr 2010 auf diese Frage getan hat.