Entschädigung für das Anmieten von Zimmern gewährt wür de. Die Kosten könnten sich wahrscheinlich in anderen Grö ßenordnungen bewegen als bei der Einzelabrechnung von Ho telzimmern, die in Stuttgart natürlich etwas teurer sind als draußen im Land. Das ist keine Frage. Das liegt an der Rolle als Hauptstadt. Deshalb kann das eine Maßnahme sein, mit der wir sogar Kosten sparen.
In der Summe beschränkt es sich darauf. Es sind nach den ge wonnenen Erfahrungen die richtigen Anpassungen, die jetzt vorgenommen werden. Wir werden dem Gesetzentwurf zu stimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben über eine Änderung des Abgeordnetengesetzes zu spre chen, die an den Stellen greift, bei denen wir gemerkt haben, dass die vor gut zwei Jahren von uns beschlossenen Regelun gen noch mangelhaft sind. Es handelt sich um kleine Verän derungen, die wir durchführen.
Meine Kollegen Vorredner haben es bereits angesprochen: Das betrifft u. a. das Thema Fahrtkostenerstattung, und es be trifft auch die Ausstattung mit technischen Mitteln. Wir müs sen uns dem technischen Fortschritt anpassen. Es geht auch um so altertümliche Begriffe in der bisherigen Fassung des Gesetzes wie „Schreibarbeiten“; denn heute gibt niemand mehr Schreibarbeiten in Auftrag, sondern es werden ganz an dere Leistungen von Abgeordneten in Auftrag gegeben. Da geht es um die Pflege einer Homepage, da geht es auch um EDV-Kosten. Deswegen ist es, meine ich, richtig, dass wir die Regelungen des Abgeordnetengesetzes auch hierauf konkret anpassen.
Ich möchte uns allen, aber auch den Menschen draußen im Land Baden-Württemberg sagen, dass auch diese Verände rung der Regelungen im Abgeordnetengesetz von dem Ge danken getragen ist, dass wir – dessen sind wir uns sehr wohl bewusst – wirtschaftlich mit den Mitteln umgehen müssen und dass hier niemand in Saus und Braus lebt, dass aber Abgeord nete, um ihrer Arbeit nachgehen zu können – ich glaube, für die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg gilt das in besonderem Maß –, auch entsprechend ausgestattet sein müssen.
Wenn man einen Vergleich mit anderen Länderparlamenten und insbesondere mit den Regelungen anstellt, die für den Deutschen Bundestag gelten, kann ich sagen: Die Abgeord neten des baden-württembergischen Landtags sind, was ihre finanzielle Ausstattung angeht, bescheiden. Ich glaube den noch, sagen zu können, dass sie hervorragende Arbeit leisten. Das gilt für alle Fraktionen. Deshalb können wir, glaube ich, auch mit gutem Gewissen dieser Änderung des Abgeordne tengesetzes zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die vier Fraktionen haben diesen Gesetzentwurf gemeinsam formuliert. Wir werden dem natür lich zustimmen. Ich möchte das, was schon angesprochen wurde, nicht wiederholen, möchte mir allerdings erlauben, am Anfang noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir aufgrund einer Mehrheitsentscheidung in der vergangenen Legislatur periode die Umstellung zum sogenannten Vollzeitparlament beschlossen haben. Es gab damals etwa 16 Kollegen, darun ter auch mich, die anderer Auffassung waren. Aber es ist fol gerichtig, dass man nach diesem Wechsel auch die erforder lichen Folgeanpassungen vornimmt.
Hierzu gehört natürlich die Regelung zur Kostenerstattung für mandatsbedingte Fahrten. Es wurde schon angesprochen: Man hat auch Betreuungswahlkreise; bei uns als kleiner Fraktion – Sie haben es gehört – sind es durchschnittlich zehn.
Das heißt, wir sind sieben Abgeordnete und kümmern uns um 70 Wahlkreise. Ich glaube, wir sind auch in den Wahlkreisen gefordert, die keinen Abgeordneten der Liberalen haben, vor Ort präsent zu sein. Deshalb ist es, glaube ich, richtig, dass man dies erweitert.
Vielleicht auch noch ein praktischer Hinweis: Schauen Sie sich einmal an, wie sich andere Gremien erweitert haben, z. B. die Bauernverbände. Bei mir umfasst dieser Bereich bislang die Kreisbauernverbände Schwäbisch Hall, Hohenlohe und Rems-Murr. Das heißt, es ist durchaus möglich, dass Kollege Klenk oder Kollege Haußmann nach Schrozberg vor die bay erische Grenze bei Rothenburg fahren müssen, um bei ihrem Bauernverband an einer Jahreshauptversammlung teilnehmen zu können. Das sind 80 km. Umgekehrt gilt dies für mich, wenn ich nach Schorndorf oder Backnang fahre. Das konnte ich bisher nicht abrechnen, obwohl es in meinem Wahlkreis lag und mandatsbedingt sehr förderlich ist, als Fachsprecher dorthin zu gehen. Deshalb ist es sehr sinnvoll, dass man dies jetzt ändert.
Ich nenne einen zweiten Punkt, auf den im Detail noch nicht eingegangen wurde. Es geht dabei darum, dass man jetzt nicht nur die Hotelübernachtung in Stuttgart abrechnen kann, son dern, wenn es möglich ist und die Zustimmung des Präsiden ten erfolgt, die Kosten für eine Unterkunft hier in Stuttgart er stattet werden.
Beispiel: Ein Fraktionsvorsitzender aus Freiburg ist beispiels weise an drei bis vier Tagen in den Sitzungswochen in Stutt gart und muss übernachten. In der sitzungsfreien Woche muss er vielleicht zweimal übernachten. Dann sind es zehn bis 15 Übernachtungen. Er konnte bisher bis zu 140 € je Übernach tung abrechnen, das heißt, es dürften ca. 2 000 € an Kosten entstanden sein. Wenn er dafür jetzt ein Zimmer für monat lich 400 € nimmt,
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Was macht er mit der Wohnung in der restlichen Zeit? Vermieten, oder was?)
Das wird hier geregelt. Entschuldigung; das wird geregelt. Er muss den Einzelnachweis bringen, Herr Drexler. Ich woll te damit nur sagen: Auch das ist ein gewisser Vorteil.
Ich bitte deshalb den Präsidenten, keine zusätzliche Bürokra tie aufzubauen, sondern dies praxisgerecht abzurechnen. Wir werden diesen gesamten Regelungen hier zustimmen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1726 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so be schlossen und Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.
Meine Damen und Herren, wir treten damit in die Mittagspau se ein. Die Sitzung wird um 13:30 Uhr fortgesetzt.
Zur Vorbereitung der Regierungsbefragung hat die Landesre gierung folgende zentrale Themen der letzten Kabinettssit zungen mitgeteilt:
quente ganzheitliche Sprachförderung von Anfang an – „Singen – Bewegen – Sprechen“: Integraler Bestandteil der frühkindlichen Sprachförderung
Förderung des Breitbandausbaus im Rahmen der Breitband initiative Baden-Württemberg („Breitbandinitiative II“)
Herr Staatssekretär Dr. Mentrup wird zum erstgenannten The ma, dem Thema „Frühkindliche Sprachförderung“, eine ein leitende Erklärung abgeben. – Bitte schön.
F r ü h k i n d l i c h e S p r a c h f ö r d e r u n g a u s e i n e m G u s s – K o n s e q u e n t e g a n z h e i t l i c h e S p r a c h f ö r d e r u n g v o n A n f a n g a n – „ S i n g e n – B e w e g e n – S p r e c h e n “ : I n t e g r a l e r B e s t a n d t e i l d e r f r ü h k i n d l i c h e n S p r a c h f ö r d e r u n g
Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen heute das Sprachförderprogramm SPATZ vorstellen.
SPATZ ist eine etwas leichtgängigere Abkürzung als manche Abkürzungen, die wir vorher hatten, und kürzt „Sprachförde rung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“ ab.
Damit setzen wir eine Forderung des Koalitionsvertrags um, nämlich vom ersten Kindergartentag an eine möglichst all tagsintegrierte Sprachförderung ergänzend zum normalen An gebot der Kindertagesstätte anzubieten und hierfür auch die entsprechenden Mittel und Förderwege zur Verfügung zu stel len.
Bisher gab es drei Maßnahmen, die projekthaft alle mehr oder weniger etwas mit Sprachförderung zu tun hatten. Da gab es die sogenannte HSL-Maßnahme; das ist die Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe. Es gibt eine Maßnahme insbesondere für den vorschulischen Bereich, und es gibt ein ähnliches Pro gramm auch noch für den schulischen Bereich.
Bei der Maßnahme im vorschulischen Bereich wurden für Kinder ab drei Jahren zusätzliche Mittel für die Einzelbetreu ung bereitgestellt, um den Kindertagesstätten die Möglichkeit zu geben, ergänzend Förderung, vor allem durch Ehrenamtli che, zu betreiben. Diese Förderung haben zuletzt 2 600 der insgesamt 270 000 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren genossen. Wenn wir von einer Bedarfsquote von etwa 30 % ausgehen, dann haben etwa 80 000 dieser 270 000 Kinder ei nen Sprachförderbedarf. Wenn man diese 2 600 Kinder zur Gesamtzahl von 80 000 Kindern mit Sprachförderbedarf ins Verhältnis setzt, sieht man schon: Der Bedarf ist damit nicht ansatzweise gedeckt worden.
Das hatte wohl viel mit der einzelstunden- und einzelkindbe zogenen Abrechnung zu tun, die zum Teil zu erheblichen Rückforderungen an die Tageseinrichtungen führte und zu nehmend als sehr bürokratisch und letztlich wenig gewinn bringend empfunden wurde.
Zudem gab es bisher die sogenannte ISK-Maßnahme. Das ist die Fortsetzung des Programms „Sag’ mal was“, das ursprüng lich von der Landesstiftung finanziert worden ist und dessen Finanzierung vor einigen Jahren dann in den Staatshaushalt übernommen wurde. ISK steht für „Intensive Sprachförde rung im Kindergarten“. Das war ein Konzept, das eine grup penbezogene Förderung vorsah, das aber nicht für alle drei Kindergartenjahre, sondern nur für das letzte Kindergarten jahr vorgesehen war. Hier wurden die Kinder dadurch identi fiziert, dass sie bei der Einschulungsuntersuchung einen zu sätzlichen Sprachförderbedarf nachgewiesen bekommen ha ben und dann in Gruppen entsprechend gefördert wurden. Wissenschaftliche Ergebnisse aus einer Evaluationsuntersu chung besagen allerdings, dass diese ISK-Methode zu spät kommt und dass sie vor allem durch die kurze Dauer von ei nem Jahr nicht ausreicht, um Kinder mit Sprachförderbedarf bis zur Einschulung entsprechend fit zu machen.
Dann gibt es noch das Landesprogramm „Singen – Bewegen – Sprechen“, das einen etwas ganzheitlicheren Ansatz ver
folgt, nämlich die Grundkompetenzen, die zum Spracherwerb nötig sind, und damit die Entwicklung insgesamt zu fördern. Dieses „Singen – Bewegen – Sprechen“ ist an 1 400 soge nannten Kooperationsstandorten eingeführt worden und er reicht derzeit 40 000 Kinder. Dieses Programm hat erst im vorletzten Kindergartenjahr angesetzt, war also für maximal zwei Jahre einzurichten.