Vor Jahren, bis in die letzte Legislaturperiode, haben Sie Pflichtmitgliedschaften im Verbandswesen der Wirtschaft kri tisiert und haben Anträge in den Landtag eingebracht mit dem Petitum, auszusteigen. Jetzt wollen Sie sie hier einführen. Das passt einfach nicht mit der bisherigen Linie zusammen.
Wir fordern Sie auf: Orientieren Sie sich an anderen Bundes ländern, etwa an Sachsen-Anhalt, wo es ein individuelles Op tionsrecht über die Beteiligung an der Verfassten Studieren denschaft gibt. Bitte schauen Sie es nach. Dies wäre es alle mal wert, in den Gesetzentwurf eingebracht zu werden.
Jetzt zum Thema „Politisches Mandat“. Wir sind uns einig: Wir wollen kein allgemeinpolitisches Mandat, sondern nur ein hochschulpolitisches. Aber dann formulieren Sie es bitte auch im Gesetzentwurf so und nicht nur in der Begründung. Schreiben Sie bitte hinein, dass diese Verfasste Studierenden schaft nicht mit einem allgemeinpolitischen Mandat verbun den ist.
Das, was jetzt im Gesetzentwurf steht, wird viele Interpreta tionsspielräume ermöglichen, sodass durch die Hintertür das hochschulpolitische Mandat doch zu einem allgemeinpoliti schen Mandat werden kann. Das lehnen wir ab; denn wer sich politisch engagieren möchte, der hat in einer Demokratie, in einem Gemeinwesen die Möglichkeit, in Bürgerinitiativen, in Parteien oder Verbänden daran teilzunehmen. Der muss das nicht entsprechend für die Hochschule wahrnehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit kommt das nächste Problem: die Rechtsaufsicht. Wieso hat Sie da der Mut verlassen? Nehmen Sie doch die Rechtsaufsicht in das eige ne Ministerium hinein. Sie überlassen den Hochschulen die Rechtsaufsicht. Sollen die sich dann mit diesen schwierigen Fragen, ob im Einzelfall die Grenze zum politischen Mandat überschritten ist oder nicht, beschäftigen? Das, was Sie da be treiben, ist doch keine verantwortungsvolle Politik. Richtig wäre es gewesen, wenn Sie gesagt hätten: Das Ministerium übernimmt auch die Rechtsaufsicht. Damit hätten wir die Ge währ, dass landesweit eine einheitliche Rechtsaufsicht ausge übt wird.
So aber lassen Sie die Hochschulleitungen im Regen stehen, indem diese dann mühsam entscheiden müssen, ob und inwie weit sie ihrer Rechtsaufsicht nachkommen können. Das hal te ich für nicht gerechtfertigt.
Ein letzter Punkt, der auch kritisch ist. Da heißt es lapidar, mit zusätzlichen Kosten sei nicht zu rechnen. Pfeifendeckel! Na türlich wird es mehr kosten. Die Universitäten und Hochschu len haben erhebliche Zusatzbelastungen. Sie müssen die Gel der gebührenfrei einnehmen. Das ist ein Zusatzaufwand vor Ort. Sie müssen zusätzliche Räumlichkeiten stellen. Sie ha ben zusätzliche Prüfungspflichten. All das wird dazu führen, dass das Gesetz noch kostenaufwendiger, noch kostspieliger sein wird und dass diese Kosten aus den allgemeinen Etats der
Hochschulen getragen werden und die Mittel damit nicht mehr für Studium und Lehre zur Verfügung stehen. Auch deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Lassen Sie mich abschließend sagen, Frau Präsidentin: Die ser Gesetzentwurf hat sehr viele Schwächen, und wir wissen aus den Erfahrungen anderer Bundesländer, dass es gerade dann, wenn es um den Einsatz der Gebühren geht, in den letz ten Jahren sehr viele Monita des Rechnungshofs gegeben hat. Auch hier ist zu wenig Vorsorge getroffen, dass diese Gelder, die über Gebühren seitens der Verfassten Studierendenschaft eingesammelt werden, auch zweckkonform eingesetzt wer den.
In diesem Sinn, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die ser Gesetzentwurf ist alter Wein in alten Schläuchen, die un sicher und undicht sind. Ich kann nur empfehlen: Schauen Sie, dass Sie zu einer Runderneuerung kommen. Schauen Sie, dass Sie einen neuen Ansatz einer wirklichen Mitbestimmung der Studierenden in Baden-Württemberg ermöglichen. Dieser Ge setzentwurf hat keine Zustimmung verdient. Deshalb werden wir seitens der CDU-Fraktion ihn ablehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Kaum eine Debatte im politischen Raum hat solch einen Vor lauf wie die um die Verfasste Studierendenschaft. Wir müs sen eine Generation – über 30 Jahre – in die Vergangenheit zurückgehen, um die Begründung dafür zu finden.
Ende der Siebzigerjahre wollte der Staat im Angesicht der Ge fahr durch die RAF Stärke zeigen und reagierte mit Berufs verboten, Rasterfahndung und im Jahr 1977, unter der CDURegierung – daraus erklärt sich, warum Herr Birk bei diesem Thema immer so echauffiert reagiert – von Hans Filbinger, mit der Auflösung der Verfassten Studierendenschaft.
(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Da waren Sie noch nicht einmal in Planung! – Gegenruf der Abg. Fried linde Gurr-Hirsch CDU: Genau!)
Aus studentischer Selbstverwaltung wurden beratende Aus schüsse. Unbestrittenes Ziel der damaligen Regierung war es, dem linken und linksradikalen Protest seine studentische Ba sis zu entziehen
Aber haben Herr Filbinger und die CDU das erreicht, was sie erreichen wollten? Ich sage Ihnen: mitnichten. Denn die stu dentische Selbstverwaltung war ein Bauernopfer des mit mus kelbewehrter Brust auftretenden Staates. An der Neigung der Studierenden, sich kritisch mit gesellschaftlichen Prozessen
auseinanderzusetzen, hat dieses Bauernopfer nichts geändert. Vielleicht hat das Vorgehen der CDU tatsächlich, wie die „Zeit“ in einem Artikel aus dem Jahr 1977 vermutet, erst recht zur weiteren Radikalisierung beigetragen,
mindestens aber dazu, eine klare Frontstellung zwischen Stu dierenden und der Regierung aufzubauen und so auf Jahre hi naus den Dialog unmöglich zu machen.
Zugleich waren die Studierenden dazu gezwungen, Engage ment außerhalb der offiziellen Vorgaben zu entwickeln. Den vielen seit damals entstandenen unabhängigen Parallelstruk turen, auf die auch die Frau Ministerin bereits eingegangen ist, ist es zu verdanken, dass Baden-Württemberg heute noch immer auf eine breite und im besten Sinn kritische studenti sche Basis bauen kann.
Befreit von den Zwängen des Hochschulgesetzes wurde in diesen Parallelstrukturen – Fachschaftsräten, Konferenzen der Fachschaften, unabhängigen allgemeinen Studierendenaus schüssen – mit vielfältigen Formen einer basisdemokratischen Beteiligung experimentiert. Daher ist dieser Gesetzentwurf ein Signal an die Studierenden und die Gesellschaft, dass wir den Beteiligungswillen der Studierenden ernst nehmen und mit der Verfassten Studierendenschaft den bestehenden For men des Engagements einen offiziellen, anerkannten Status zurückgeben.
Denn der süddeutsche Sonderweg ist auch ein Irrweg. Mit un serer Hilfe wird er endlich beendet. Nach der Abschaffung der Studiengebühren haben wir damit das zweite große hochschul politische Versprechen des Koalitionsvertrags umgesetzt.
Der dritte Meilenstein wird die Novellierung des Landeshoch schulgesetzes sein. Ich freue mich schon jetzt auf die Debat ten dazu.
Die Einführung der neuen Verfassten Studierendenschaft so wie das Einvernehmen bei der Verteilung der Mittel zur Kom pensation für die abgeschafften Studiengebühren atmen dabei einen gemeinsamen, neuen hochschulpolitischen Geist, einen Geist der größtmöglichen Beteiligung auf Augenhöhe, einen Geist, den Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, noch immer wie der Teufel das Weihwasser meiden.
Unser heute in den Landtag eingebrachter Gesetzentwurf zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft schafft den formalen Rahmen dafür, dass Studierende in Baden-Württem berg wie Studierende in fast allen anderen Bundesländern bis auf Bayern – man darf sich kein Beispiel an Bayern nehmen, sondern muss sich ein Beispiel an den anderen Bundesländern nehmen, die den demokratischen Prozess stärken –
wieder selbst Verantwortung für ihre Angelegenheiten über nehmen können. Dabei wird den vielfältigen lokalen Gege benheiten Rechnung getragen und die konkrete Ausformung an jeder Hochschule einer demokratisch getroffenen Entschei dung vorbehalten. Die Satzungsautonomie war eine zentrale Forderung. Ich finde es sehr bedenklich, dass von Ihrer Seite daran gezweifelt wird.
Gleichzeitig formuliert der Gesetzentwurf klar den Anspruch, an allen baden-württembergischen Hochschulen eine Verfass te Studierendenschaft für alle Studierenden zu schaffen. Eine Opt-out-Lösung wird es nicht geben. Das wäre Rosinenpicke rei und keine Demokratie. Da ist für uns ein Schlusspunkt er reicht.
Eines jedoch kann das Gesetz nicht: Es kann den formalen Rahmen nicht mit Leben füllen. Ich bin zuversichtlich, dass dies an den einzelnen Hochschulen gelingen wird. Idealerwei se geschieht dies nicht durch eine Konfrontation der Studie renden mit den Hochschulleitungen, nicht durch eine Kultur des gegenseitigen Misstrauens, sondern durch wachsende Zu sammenarbeit auf Augenhöhe. Dann wird es auch an den klei nen Hochschulen im Land keine Probleme geben, sondern die bewährten Modelle werden weiterverfolgt werden. Ich sehe da keinen Kritikpunkt. Sie betreiben hier eigentlich Augenwi scherei. Ihr Argument kann man damit abtun.
Politik auf Augenhöhe ist ein Leitmotiv der grün-roten Bür gerregierung. Dieses Prinzip gilt nicht nur für die zukünftige Arbeit der Verfassten Studierendenschaft an den Hochschu len. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass wir uns das Mot to der Politik auf Augenhöhe, der Politik des Gehörtwerdens auch für den Gesetzgebungsprozess zur Einführung einer Ver fassten Studierendenschaft zu eigen gemacht haben.
Wir sind mit Anhörungen der Studierendenschaften in dieses Verfahren gestartet. Das Gesetzgebungsverfahren wurde durch Gespräche, Foren im Ministerium und durch eine Onlineplatt form begleitet. Die Anregungen daraus sind ebenso wie die Anregungen aus der Anhörung der Interessengruppen in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Der Gesetzgebungsprozess ist aber mit dem heutigen Tag noch nicht abgeschlossen. Der Wissenschaftsausschuss wird sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf befas sen.
Ich denke, hier kann ich für die SPD und für die Grünen sa gen: Wir nehmen dieses Anhörungsverfahren sehr ernst. Sonst würden wir es erst gar nicht durchführen. Sollte in der Anhö rung noch Änderungsbedarf aufgezeigt werden, werden wir diesen sicherlich nicht ignorieren.