Protocol of the Session on May 9, 2012

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierenden schaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung (Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz – VerfStudG) – Drucksache 15/1600

Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Bauer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf führt Ba den-Württemberg die Verfasste Studierendenschaft wieder ein. Nach 35 Jahren sollen die Studierenden im Südwesten unse rer Republik endlich wieder eine starke und organisierte Stim me erhalten, wie das in den anderen Bundesländern, abgese hen von Bayern, bislang selbstverständlich ist.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zuruf: Sehr gut!)

Hinter der Abschaffung der Verfassten Studierendenschaft stand in den Siebzigerjahren viel Furcht des Staates vor allzu aufrührerischem Geist in der Studierendenschaft. Ich glaube, man kann mit Fug und Recht sagen: Keine Regierung sollte heute mehr Angst vor ihren Regierten haben, und auch keine Hochschulleitung braucht Angst vor ihren Studierenden zu haben, ganz im Gegenteil: Die aktive Beteiligung der Studie renden an den Belangen der Hochschulen und der Gesellschaft ist ein hohes Gut, das wir fördern wollen und dem wir einen verlässlichen Rahmen bieten wollen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Wir sind davon überzeugt, dass Studierende mitreden müs sen, wenn es um die Belange ihrer Hochschulen und die Rol le der Hochschulen in der Gesellschaft geht. Denn wir wol len, dass Studierende als mündige Bürgerinnen und Bürger die Hochschulen verlassen, die in der Lage sind, verantwort lich zu handeln, und dies auch für das Gemeinwohl, für die gesamte Gesellschaft tun.

Mit der Einführung der Verfassten Studierendenschaft geben wir daher den Studierenden Strukturen an die Hand, die es ih nen ermöglichen, sich zu hochschulpolitischen Fragen zu äu ßern sowie für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange aller Studierenden einzutreten. Sie sollen darüber hi naus zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein politisches Mandat er halten und die Aufgabe übertragen bekommen, aktiv die po litische Bildung an den Hochschulen zu fördern.

Dabei gewährt unser Gesetzentwurf den Studierenden im Ein zelnen sehr weitgehende Gestaltungsfreiheiten. An den Hoch schulen vor Ort sollen die jeweils passenden und besten Re gelungen für die Ausgestaltung der Verfassten Studierenden schaft gefunden werden.

Wir haben deswegen bewusst auf ein Standard- oder Einheits modell für alle Hochschulen verzichtet. Denn eine kleine Hochschule für angewandte Wissenschaften braucht wahr scheinlich eine andere Lösung als eine der großen Universi täten. Die Traditionen, die an den verschiedenen Standorten gewachsen sind, sind unterschiedlich, und wir wollen dieser Vielfalt und Verschiedenheit Rechnung tragen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Gleichzeitig war es uns wichtig, dass mit dem Gesetzentwurf den Studierendenvertretungen und den Hochschulen ein größt mögliches Maß an Rechtssicherheit gegeben wird. So wird z. B. mit der Einführung eines Haushaltsbeauftragten – er war sowohl bei den Hochschulleitungen als auch bei den Studie renden nicht unumstritten – sichergestellt werden, dass den Studierendenvertretungen ausreichende und vor allem konti nuierliche Kompetenz zur Bewirtschaftung der Mittel zur Ver fügung gestellt wird. Wir ermöglichen darüber hinaus die Ein richtung einer Schlichtungskommission.

Dies alles sind Instrumente, um Konfliktlösungsmechanismen zu schaffen, mit denen der Streit über die Reichweite des Man dats der Studierendenschaft bereits im Vorfeld geglättet und abgemildert werden kann und gerichtliche Auseinanderset zungen vermieden werden können.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, den wir vorle gen, ist etwas Besonderes und Einzigartiges nicht nur in sei nem Inhalt, sondern auch hinsichtlich der Art seiner Entste hung. Denn wir haben bei der Erarbeitung dieses Gesetzent wurfs in einer besonderen und neuen Form den Dialog mit Hochschulen und Studierenden gesucht. Sie saßen nicht nur am Tisch des Ministeriums, um ihre Ideen einzuspeisen, son dern wir haben zum ersten Mal in der Geschichte des Landes einen Onlinebeteiligungsprozess organisiert, um die Möglich keit zu bieten, den Gesetzgebungsprozess zu begleiten und zu einem sehr frühen Zeitpunkt Rückmeldungen, Kommentare, Anregungen und auch Kritik mit auf den Weg zu geben.

Die Plattform hat alle Interessierten im Land dazu eingeladen, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu kommentieren. Wir konnten in einem begrenzten Zeitraum von einem knap pen Monat über 48 000 Besucherinnen und Besucher und 508 Einträge verzeichnen. Dieses Internetverfahren wie auch die Gespräche, die wir direkt geführt haben, und die klassische Verbandsanhörung, die selbstverständlich auch durchgeführt wurde, haben viele wichtige Anregungen für das Gesetzesvor haben geliefert.

So haben wir z. B. als Ergebnis dieses Beteiligungsprozesses die Frist zur Konstituierung der Studierendenschaft verlän gert. Zudem haben wir klargestellt, dass die Studierenden we gen ihrer Tätigkeit in den Gremien der Studierendenschaft nicht benachteiligt werden dürfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Ge setzentwurf machen wir die Hochschulen nicht nur ein Stück demokratischer, wir machen sie auch offener. Denn im zwei ten Teil enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die die akade mische Weiterbildung stärken. Ziel ist es, die Hochschulen noch weiter für Berufstätige zu öffnen, die Mobilität der Wei terbildungsteilnehmer zu erhöhen sowie den Hochschulen zu ermöglichen, ihr Profil mit der Weiterbildung zu schärfen.

Um die Hochschulen für die Berufstätigen weiter zu öffnen, wird künftig das Ermessen bei der Anrechnung beruflicher Qualifikationen abgeschafft. Das bedeutet, künftig sind gleich wertige Leistungen von den Hochschulen anzurechnen.

Kern der Reform ist darüber hinaus der Ausbau der Kontakt studien. Die Kontaktstudien lassen sich durch die Vergabe von ECTS-Punkten zu Modulstudien ausbauen. Dies macht künf tig verstärkt das berufsbegleitende Studieren möglich. Berufs tätige können diese neuen akademischen Bausteine individu ell und flexibel belegen. Damit öffnen wir den Weg für etwas, was wir im internationalen Vergleich schon in einem sehr viel stärkeren Maß vorfinden. Das klassische normale Studium als Präsenzstudium eines jungen Menschen, der die Schule durch laufen hat und dann mehr oder weniger direkt im Anschluss sein Studium absolviert, wird künftig durch viele weitere Zu gangswege und Formate, wie studiert wird, ergänzt werden.

Wir sehen in anderen europäischen Ländern und auch in den USA, dass der Anteil derer, die berufsbegleitend studieren oder modulartig Stück für Stück ihr Studium absolvieren, dort zum Teil sehr viel höher ist als hier in Deutschland. Wir wer den also in Zukunft verstärkt auf diese Facetten des Studie rens setzen müssen. Wir haben hiermit eine Grundlage ge schaffen, diesen Weg verstärkt zu beschreiten und unsere Hochschulen für diese Aufgaben fit zu machen.

Um die Hochschulen zu ermuntern, die Weiterbildung in ihr eigenes Profil aufzunehmen, lockern wir zudem die dienst rechtlichen Schranken. Die Hochschulen können zukünftig Vergütungen für Nebentätigkeiten in der Weiterbildung selbst festlegen. Ferner wird es möglich, Kontaktstudien auch öf fentlich-rechtlich statt nur privatwirtschaftlich anzubieten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir öffnen unsere Hoch schulen für beruflich Qualifizierte und ermöglichen mit dem Gesetzentwurf mehr Mitsprache für Studierende. Kurz gesagt: Wir machen unsere Hochschulen mit diesem Gesetzentwurf zukunftsfähiger.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die Aussprache in der Ersten Beratung hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Mi nuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gel ten.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Birk das Wort.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Jetzt kommt Le ben in die Diskussion!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf der Lan desregierung zur Wiedereinführung der Verfassten Studieren denschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung ist kein großer Wurf gelungen, im Gegenteil: Frau Ministerin, Sie bauen ein Potemkinsches Dorf, das wir nicht benötigen. Denn wir sind heute schon viel weiter als das, was Sie mit die sem Gesetzentwurf einführen wollen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Meine Damen und Herren, studentische Mitbestimmung, stu dentische Beteiligung und Mitwirkung sind wichtig. Die gibt es derzeit schon, etwa im Senat, in den Studienkommissionen, im Fakultätsrat und in den Fachschaften. Überall dort, wo es um die Lehre, um die Studienbedingungen geht, werden un sere Studierenden gehört, bekommen sie Gehör und hat es in den letzten Jahren auch deutliche Verbesserungen gegeben. Das, was jetzt eingeführt werden soll, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht der Rede wert, schon gar nicht einen Gesetzentwurf wert, wie Sie ihn hier vorgelegt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich möchte das auch vor dem Hintergrund begründen, Frau Ministerin, dass die meisten Studierenden der Wiedereinfüh rung der Verfassten Studierendenschaft mit großem Desinte resse begegnen.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Der RCDS viel leicht!)

Schon die derzeitige studentische Beteiligung an Wahlen für ihre Vertretungen in Baden-Württemberg liegt bei deutlich un ter 20 %, und das ist nicht nur in Baden-Württemberg so, son dern auch in den Ländern, in denen es eine Verfasste Studie rendenschaft gibt.

Zuletzt: In der „Rhein-Neckar-Zeitung“ vom 8. Mai 2012 war zu lesen – Sie hatten an einer Podiumsdiskussion teilgenom men, die umfänglich beworben wurde –:

Als der Studentische Arbeitskreis zur Podiumsdiskussion mit Wissenschaftsministerin Bauer einlud, blieben die meisten Plätze leer. Gerade einmal 50 Studierende waren gekommen, obwohl die Veranstaltung landesweit bewor ben wurde. Die Diskutanten konnten ihre Enttäuschung über das mangelnde Interesse nur schwer verbergen.

Fazit: Die Verfasste Studierendenschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein zeitgemäßes und kein sinnvolles Mittel für die studentische Mitbestimmung. Sie hat sich gera dezu überholt. Wir benötigen sie in Baden-Württemberg nicht.

Frau Ministerin, Sie haben das Zustandekommen dieses Ge setzentwurfs sehr gelobt: zum ersten Mal partizipative Ge setzgebung. Wenn man sich das aber genau anschaut, dann muss man Ihnen diesen Zahn der Mitbestimmung ganz schnell ziehen. Denn das, was an guten, auch an kritischen Kommen

taren in den zahlreichen Stellungnahmen auf der Internetplatt form auch zum Anhörungsentwurf zu hören und zu lesen war, das, was dort eingebracht wurde, das, was Sie mit den Studie renden besprochen haben, das wurde weit überwiegend eben nicht berücksichtigt. Hierbei von Partizipation zu sprechen, das spricht dem wirklich Hohn. Es ist der Deckmantel einer Politik des Gehörtwerdens. Damit haben Sie keinen Beitrag dazu geleistet, sonst wäre dieser Gesetzentwurf anders ausge fallen. Das müssen Sie sich im Übrigen sehr kritisch von den Rektorenkonferenzen der Universitäten, Fachhochschulen und anderen Hochschulen in Baden-Württemberg anhören und ge fallen lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich müsste man die Studierenden zunächst einmal in einer Urabstimmung darüber abstimmen lassen, ob sie das Instrument der Verfass ten Studierendenschaft überhaupt benötigen. Nein, Sie gehen einen anderen Weg. Sie wollen, dass über Organisationssat zungen abgestimmt wird.

(Zuruf der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE)

Jetzt sollen sich die Studierenden mit Organisationssatzungen beschäftigen. Das ist ein sehr bürokratisches Verfahren und wird nicht dazu beitragen, dass die Wahlbeteiligung bei der Verfassten Studierendenschaft zunimmt.

Besser wäre es gewesen, von vornherein die Einführung an ein Quorum zu binden. Denn die demokratischen Prinzipien und der Anspruch der Partizipation müssen dann auch an ein Quorum gebunden sein, um es in das Selbstentscheidungs recht der Studierenden zu stellen, ob sie die Verfasste Studie rendenschaft einführen wollen oder nicht.

Sie wollen es mit Zwang erreichen. Sie wollen auch erreichen, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr 2013 ein Or ganisationsstatut eingeführt werden muss, obwohl es dafür möglicherweise an einer Hochschule keine Mehrheit gibt.

Ich frage vor allem die kleinen Hochschulen im Land, bei de nen wir ohnehin ein enges Einvernehmen zwischen Studie renden und der Professorenschaft haben: Wie soll dort die Ver fasste Studierendenschaft überhaupt einen Beitrag zu einer noch besseren Kommunikation zwischen den Studierenden und der Professorenschaft ermöglichen?

Da sind Sie auf dem Holzweg. Dies ist ein bürokratisches In strumentarium, das Sie einführen, das nicht den Interessen der Studierenden in Baden-Württemberg gerecht wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, ein nächster Punkt: Pflichtmit gliedschaft. Ohne eine Pflichtmitgliedschaft wäre das Ganze gar nicht zu finanzieren. Deshalb wollen Sie die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die damit verbunden ist. Besser wä re es, man würde den Studierenden ein individuelles Wahl recht geben, ob sie sich daran beteiligen wollen oder nicht. Nein, Sie wollen die Pflichtmitgliedschaft einführen.

(Zuruf des Abg. Alexander Salomon GRÜNE)

Frau Ministerin, das passt nicht mehr in die heutige Zeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)