Protocol of the Session on March 15, 2012

Das wollen auch die Reichen nicht. Die Sponsoren und die Stifter sagen uns auch: Wir wollen nicht den Sozialstaat erset zen, sondern wir wollen ergänzende Leistungen anbieten.

(Abg. Thaddäus Kunzmann CDU: Ja, eben! – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Genau!)

In dem Sinn verstehen auch wir Sponsoren und Mäzenaten tum nicht als Alternative zum Sozialstaat, sondern als Ergän zung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Mir liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Be handlung des Antrags Drucksache 15/1070.

Zuerst stelle ich Abschnitt I des Antrags, der eine Feststellung durch den Landtag begehrt, zur Abstimmung. Wer Abschnitt I zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt I mehrheitlich zuge stimmt.

Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der verschiede ne Handlungsersuchen enthält. Wird Abstimmung über Ab schnitt II gewünscht?

(Zurufe: Ja!)

Das ist der Fall. Sind Sie damit einverstanden, dass über die Ziffern des Abschnitts II gemeinsam abgestimmt wird?

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Ja!)

Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer Abschnitt II des An trags Drucksache 15/1070 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheitlich angenommen.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

Wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14:00 Uhr fortgesetzt.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:45 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 15/1393

Die Fragestunde ist während des Probelaufs zur inneren Par lamentsreform auf 30 Minuten reduziert. Sie dauert also kei ne Stunde, wie das Wort „Fragestunde“ besagt, sondern es sind nur 30 Minuten.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G e o r g W a c k e r C D U – G e n e h m i g u n g s v e r f a h r e n „ S c h u l v e r s u c h G 9 “

Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) In welchem Umfang hat das Staatsministerium Einfluss auf

die Ausgestaltung bzw. die weitere Umsetzung des „Schul versuchs G 9“ zum Schuljahr 2012/2013 genommen bzw. nimmt es noch immer darauf Einfluss?

b) Wie wird bei Vorlage mehrerer Anträge eines Schulträgers

auf Einbindung in den „Schulversuch G 9“ verfahren?

Vielen Dank, Herr Ab geordneter. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Staats sekretär Dr. Mentrup das Wort erteilen.

Herr Präsident, Kolle ginnen und Kollegen! Auf die erste Frage möchte ich wie folgt antworten: Das Staatsministerium hat die Eckpunkte des Mi nisterratsbeschlusses vom 10. Januar 2012 in einem Schrei ben an das Kultusministerium vom 17. Februar 2012 bestä tigt. Darüber hinaus gibt es die üblichen Informationsflüsse, die in den Abstimmungen solcher Verfahren eingeschworen und auch sinnvoll sind.

Zur Frage unter Buchstabe b: Für den Fall, dass ein Schulträ ger entgegen dem Ministerratsbeschluss vom 10. Januar 2012 Anträge für mehrere Gymnasien stellt, ist vom Schulträger ei ne Priorisierung vorzunehmen. Gegebenenfalls entscheidet das Kultusministerium aufgrund pädagogischer Kriterien für eine eigene Priorisierung.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Wacker.

Herr Staatssekretär, Sie sprachen von einer Priorisierung. Sie haben sich – zumindest ist das der heutige Stand – nach einem Streit innerhalb der Regierungs fraktionen und auch innerhalb der Regierung darauf verstän digt, dass Sie zunächst einmal 22 Standorte und im nächsten Jahr weitere Standorte vergeben wollen.

Deswegen frage ich Sie: Ist die Zahl 22 hinsichtlich der Ver gabe der Standorte eine definitive, abschließende Zahl für das kommende Schuljahr? Wenn es mehrere Bewerber aus einem

Stadt- bzw. einem Landkreis gibt, welche qualitativen Krite rien legen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zugrunde, wenn am Ende, wie Sie eben beschrieben haben, das Kultusminis terium über die Vergabe entscheidet? Letztlich ist die Quali tät entscheidend. Daher die Frage: Welche qualitativen Krite rien legen Sie bei Ihrer Auswahl im Ministerium zugrunde?

Bitte, Herr Staatssekre tär.

Die Grundlage dafür, dass ein Antrag überhaupt in die engere Auswahl kommt, ist natürlich zunächst einmal, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Das sage ich deswegen ausdrücklich, weil wir auch eine gan ze Reihe von Anträgen hatten, die bestimmte Voraussetzun gen ganz klar nicht erfüllt haben.

Wenn sich dann der Fall ergibt, dass aus einem Landkreis mehrere Anmeldungen bzw. aus einer Stadt unpriorisiert meh rere Anträge vorliegen, dann ist zunächst einmal die Qualität des vorgelegten Konzepts ein wichtiges Kriterium. Wenn das vergleichbar ist, dann geht es um Fragen der Verkehrsanbin dung, weil wir einen solchen Standort dann einer möglichst großen Zahl von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen wollen. Dann geht es auch noch um das Kriterium: Welche anderen neunjährigen Bildungsgänge zum Abitur sind denn an diesem Ort möglicherweise vorhanden? In einer Ge samtschau dieser verschiedenen Kriterien legen wir dann fest, welches Gymnasium in einem Landkreis das Gymnasium ist, das nun in diese erste Tranche hineinkommt, bzw. wir neh men, falls eine Kommune keine Priorisierung vornimmt, ei ne Priorisierung vor. Es ist geplant, in einer ersten Tranche 22 Anträge in den Schulversuch aufzunehmen. An diesem Ziel halten wir auch fest.

Eine weitere Zusatzfra ge, bitte, Herr Abg. Schebesta.

Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, wie viele der gestellten Anträge das Kriterium von vier oder mehr Zügen erfüllen und wie viele nicht?

Die Zahlen müsste ich Ihnen nachreichen; die habe ich jetzt nicht dabei. Sie sind mei nes Erachtens aber in der Presseerklärung angegeben. Aber ich kann sie Ihnen heute Mittag nachreichen.

Eine zweite Zusatzfra ge des Herrn Abg Wacker.

Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal auf den Begriff „Qualität“ eingehen. Sie haben eben davon gesprochen, dass die Antragsteller ein Konzept vorlegen müssten. Jetzt ist es wahrscheinlich, dass die Kon zepte teilweise sehr unterschiedliche Prioritäten haben. Wor an messen Sie die Qualität dieser Konzepte für den Fall, dass es mehrere Anträge aus einem Stadt- bzw. Landkreis gibt?

Konzeptionell ist es z. B. wichtig, darzustellen, dass es gelingt, die Spreizung auf neun Jahre so umzusetzen, dass es jederzeit möglich ist, bei spielsweise bei einem Umzug wieder in einen entsprechen den achtjährigen Bildungsgang eingegliedert zu werden.

Konzeptionell ist es wichtig, wie man die zusätzlichen Pool stunden einsetzt, damit man insgesamt zu einer Stundentafel kommt, die sicherstellt, dass alle entsprechenden Inhalte ad äquat vermittelt werden können.

Konzeptionell ist es spannend, abzuwägen: Findet eine Sprei zung in der Unterstufe, eine Spreizung in der Mittelstufe oder eine Spreizung über den gesamten Bereich statt? Da wir ei nen Schulversuch starten, können wir ganz verschiedene Mo delle zulassen, um im Rahmen des Schulversuchs auch her auszufinden, welche dieser Modelle konzeptionell sowie in der Durchführung und von der Akzeptanz her überlegen sind. Das sind einzelne Kriterien, die bei der Gesamtbetrachtung sicher eine Rolle spielen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Gurr-Hirsch.

Herr Staatssekretär, ha be ich Sie richtig verstanden, dass jeder Antragsteller entschei den kann, in welcher Stufe er die Spreizung in Richtung G 9 vornimmt, und Sie dann beurteilen, was Qualität ist, und dass ein Schüler, der seinen Wohnort wechselt, trotzdem die Ge währ hat, dass er dann, wenn an dem anderen Ort in der Mit telstufe gespreizt wurde, die gleichen Kompetenzen hat, um in der Klasse mitzukommen?

Es ist in der Tat – das stand auch in den Ausschreibungsbedingungen – nicht vorge schrieben, zu welchem Zeitpunkt oder über welchen Zeitraum im Rahmen des Gesamtcurriculums die Spreizung stattfinden soll. Insofern haben wir Anträge entlang aller drei Vorschlä ge, die es auch vorher aus den Fachverbänden und aus der Lehrerschaft gab. Eine Gruppe hat gesagt: „Wir müssen in der Unterstufe tendenziell ein Jahr einbauen und spreizen.“ Eine andere Gruppe hat gesagt: „Von der Wochenstundenbelastung her ist es sinnvoll, das Ganze in der Mittelstufe um ein Jahr zu erweitern.“ Außerdem gab es das sogenannte Philologen modell, das über die Gesamtzeit eine Spreizung vorgenom men hat, was von der Durchführung her sicherlich das ambi tionierteste Modell ist.

Für den Fall, dass jemand aus einem „G 8 plus“ oder einem G-9-Zug umzieht und an dem neuen Ort keinen entsprechen den oder überhaupt keinen G-9-Zug vorfindet – solche Situa tionen wird es ja geben –, muss sichergestellt sein, dass die ser Schüler dort in einem klaren Verfahren in eine entspre chende Klasse wechseln kann. Spreizung kann also nicht so aussehen, dass man in unterschiedlichen Fächern unterschied lich spreizt. Denn sonst hätte man im Grunde einen bestimm ten Leistungsstand unzureichend erreicht.

Zu dem Risiko, das ein Schüler aus einem G 9 eingeht, der in eine Stadt wechselt, in der es ein vergleichbares Angebot nicht gibt: Ich greife jetzt einmal Ihren Vorschlag auf: In der Unter stufe ist gespreizt worden. Dann wechselt jemand an ein G 8 in einem anderen Ort. Dann wäre es numerisch so, dass er ei nen Jahrgang wiederholen würde. Aber insgesamt würde er neun Jahre zum Abitur brauchen, und das ist der Weg, für den er sich im neunjährigen Gymnasium ohnehin schon entschie den hat. Insofern sehe ich an dieser Stelle keine Schwierig keiten. Wenn sichergestellt ist, dass es von den verschiedenen Fächern her keine Auseinanderdehnung gibt, sehe ich keine Schwierigkeiten, diesen Weg zu nehmen.