Protocol of the Session on March 14, 2012

Das Wort für die CDUFraktion erteile ich Herrn Abg. Klenk.

Frau Präsidentin! Frau Ministe rin, ich habe keine Frage, sondern will unsere Unterstützung zu Ihrem Vorschlag zum Ausdruck bringen, insbesondere da für, dass die qualifizierte Beratung, die Sie selbst angespro chen haben, in Zukunft gesetzeskonform durchgeführt wer den kann.

Lieber Kollege Lucha, wenn Sie Sozialminister wären, dann hätte ich Sie jetzt gefragt, warum Sie letztlich ein Jahr ge braucht haben, um den Gesetzentwurf auf die Reihe zu brin gen. Aber wir sind damit zufrieden, dass die Ministerin jetzt diese Initiative ergreift.

Danke schön.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Die ganzen Jahre ha ben Sie nichts gemacht! Unglaublich!)

Frau Ministerin.

Lieber Kollege Klenk, ich darf an dieser Stelle auch einen Wunsch anbringen. Ich frage Sie nicht, warum es nicht gleich rechtssicher gestellt wurde.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: 15 Jahre nichts ge macht! Unglaublich!)

Wenn ich einen Wunsch anbringen dürfte, so würde ich gern den Wunsch anbringen – weil mir daran gelegen ist –, dass die Bundesregierung und der Bundestag die Initiative unter stützen und dass das anschließend wirklich rechtssicher ist. Da würde ich mir doch in Ihre Richtung wünschen, dass Sie mit Ihren Leuten in Berlin ein ähnliches Einvernehmen her stellen, damit wir nicht in einer Frage, in der wir uns eigent lich alle inhaltlich einig sind, eine politische Auseinanderset zung herbeiführen müssen. Es wäre schön, wenn Sie uns da auch von Ihrer Seite in Berlin entsprechend unterstützen könn ten.

Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Das Wort erteile ich Herrn Abg. Hinderer.

Frau Ministerin, meine Frage ist durch Ihre Stellungnahme zu der Frage des Kollegen Klenk zum Teil bereits beantwortet. Es ist jetzt mehrfach deutlich geworden, dass die Notwendigkeit dieser qualifizierten Bera tung nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit besteht und insofern eigentlich auch der Bundesgesetzgeber am Zug gewesen wäre. Deshalb die Frage: Können Sie eine Einschätzung abgeben, wie sich der Bund zu dieser Bundes ratsinitiative verhalten wird?

Ich bin nicht bei allen In itiativen und nicht in allen Fragen, die in Richtung Berlin und an die Bundesregierung gestellt werden, zuversichtlich. Aber in dieser Frage bin ich zuversichtlich, dass Bundesregierung und Bundestag die Initiative angesichts des großen Beratungs bedarfs, den es insgesamt bei der Altersvorsorge gibt, und der unstreitig erforderlichen Flankierung der gesetzlichen Renten durch die private Altersvorsorge unterstützen werden.

Wie gesagt, ich bin zuversichtlich, weil der Bedarf vorhanden ist und deutlich wird, dass es dieses Angebot – diese persön liche Beratung, diese neutrale Beratung – vor Ort geben muss. Ich denke, dass der Bund da vielleicht manche politische und strategische Überlegung, wie es sie ab und an gibt, an dieser Stelle beiseiteschiebt und die Vernunft walten lässt, sodass wir diesen einen Satz in das Gesetz aufnehmen können und damit eine Rechtssicherheit für die Servicestellen bei uns in BadenWürttemberg, aber auch in anderen Bundesländern haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt eine weitere Wortmeldung des Kollegen Haußmann vor.

Sehr geehrte Frau Mi nisterin, jetzt komme ich doch noch einmal auf dieses einfa che „Basisprodukt“ für die private Altersvorsorge, wie es der Verbraucherschutzminister genannt hat, zurück. Aus welchen Beweggründen kommt man zu dieser Überlegung? Ist das das Ergebnis dieser 10 000 Beratungen durch die Rentenversiche rung? Denn ich gehe davon aus, dass die Beratung so erfolgt, dass man danach Klarheit hat. Da heißt es, für die Verbrau cher würden u. a. Abschlusskosten und Provisionen wegfal len. Soll das dann staatlicherseits gelenkt werden? Ich bin im mer davon ausgegangen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich bei der Servicestelle beraten lassen, danach so weit Klarheit haben, dass man darüber hinaus keine weiteren Pro dukte braucht.

Nach der Beratung in der Servicestelle muss für die Bürgerin und den Bürger, die sich über private Altersvorsorge Gedanken machen, klar sein, wie diese aussehen kann, welche Art von Vertrag man abschlie ßen kann.

Was nun die Initiative des Verbraucherschutzministers betrifft, möchte ich auf meine eingangs dargestellten Fakten zurück kommen. Viele Bürgerinnen und Bürger schließen keine pri vate Altersvorsorge ab, obwohl sie das eigentlich vielleicht wollen, weil ihnen das Verfahren zu kompliziert ist und sie es

nicht bis ins Letzte durchdringen. Insofern – das war meine Einlassung schon zu Ihrer ersten Frage – kann ein einfache res Verfahren der Sache sicher nur dienlich sein.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu die sem Thema.

Dann rufe ich das zweite Thema auf:

A b s t u f u n g n i c h t m e h r f e r n v e r k e h r s r e l e v a n t e r B u n d e s s t r a ß e n

Gibt es Fragen zu diesem Thema? – Kollege Haußmann.

Die Frage richtet sich an Verkehrsminister Hermann. Ich hätte gern noch einige In formationen. Hier steht: „Abstufung nicht mehr fernverkehrs relevanter Bundesstraßen“. Uns liegen keine weiteren Infor mationen vor, um welche fernverkehrsrelevanten Straßen und um wie viele Kilometer es geht und ob es da einen finanziel len Ausgleich gibt. Dazu hätten wir gern einige Informatio nen.

Herr Minister.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei die sem Abstufungsvorgang handelt es sich um einen ziemlich langen Prozess. Schon seit Jahren wird zwischen Bund und Land darüber diskutiert, ob die Straßen jeweils richtig zuge ordnet sind. Nach dem Bundesfernstraßengesetz müssen Bun desfernstraßen, die aufgrund neuer Baumaßnahmen, z. B. des Baus von Autobahnen, ihre übergeordnete Funktion verlieren, abgestuft werden. Dazu hat der Bund das Recht.

Wir haben ein Paket beschlossen – also zwischen Bund und Ländern ausgehandelt und eben auch mit den einzelnen Bundesländern jeweils so besprochen –, wonach insgesamt 2 700 km autobahnparallele Bundesstraßen, die es in Deutsch land gibt, abgestuft werden. Davon liegen 188 km in BadenWürttemberg. Diese 188 km werden bei uns zu Landesstra ßen.

Wir haben dann noch einige Kilometer Straßen, die durch Or te verlaufen, etwa durch Ulm und Kehl – da sind es jeweils 5 km – oder durch Rastatt, Sinsheim und Heilbronn – mit kür zeren Strecken –, die dann zu kommunalen Straßen werden und die übrigens über das Finanzausgleichsgesetz des Landes finanziert werden, also unter kommunaler Last stehen.

Was ist der Hintergrund der ganzen Geschichte? Ich sagte es schon: Wenn Straßen parallel zur Autobahn verlaufen, müs sen sie abgestuft werden. Es gab einen relativ langen Kampf zwischen Bund und Ländern. Ursprünglich wollte der Bund 20 000 km abstufen. Dagegen haben sich die Länder reihum gewehrt. Das ist logisch.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

20 000 km übernimmt man nicht, ohne dass man etwas dafür bekommt. Der Bund wollte das im Wesentlichen abstufen, oh ne etwas dafür zu geben. Die Länder – auch Baden-Württem berg – haben sich, wie ich meine, erfolgreich gewehrt. Am Schluss ist das, was wir jetzt im Kabinett beschlossen haben,

einvernehmlich zwischen Bund und Land – bei den anderen Ländern ist es genauso – so beschlossen worden.

Es gibt verschiedene Kategorien. Was passiert? Man über nimmt Strecken des Bundes ohne weitere Bedingung. Das sind bei uns etwa 150 km. Da sind die Straßen so weit in Ord nung, dass es keiner weiteren Auflagen bedarf. Das ist die Ka tegorie 1. Dann gibt es eine Kategorie 2. Dabei wird abgestuft, wenn der Bund vorher noch bestimmte Ausbau- und Sanie rungsmaßnahmen durchführt. Ferner gibt es noch eine Kate gorie 3. Diesbezüglich müssen erst noch Untersuchungen an gestellt werden, was vor der Abstufung noch geschehen muss. Das ist im Groben die Verständigung.

Über die wenigen Kilometer, bei denen Städte betroffen sind, hat man mit den wenigen betroffenen Kommunen auch ge sprochen. Ich glaube, das ist so weit ziemlich in Ordnung.

Der Bund hat damit sicherlich nicht allzu viel an uns abtreten können. Umgekehrt muss man sagen: Wir werden dauerhaft mit etwa 3 Millionen € zusätzlich pro Jahr an laufenden Kos ten belastet. Das, finde ich, kann man auch annehmen. Man muss dazusagen: Es hätte auch deutlich schlimmer kommen können.

Zum Schluss will ich noch etwas Grundsätzliches sagen: Das Ganze ist ja im Zusammenhang mit der Kritik des Bundes rechnungshofs, dass nicht abgestuft worden ist, passiert. Dann gab es im Zusammenhang mit der Föderalismusreform eine Diskussion darüber: Was muss eigentlich der Bund machen? Was sollen die Länder machen? Sind die Aufgaben richtig ver teilt?

Dass es jetzt so gekommen ist, wie es ist, ist sozusagen die kleinste aller denkbaren Lösungen. Klüger wäre es gewesen, man hätte eine umfassende Reform gemacht. Denn als ehe maliger Bundestagsabgeordneter will ich Ihnen sagen: Es ist schon ziemlich verrückt, wenn Sie im Bundestag ein Ausbau gesetz im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans beschlie ßen

(Zuruf des Abg. Peter Hauk CDU)

mit über 1 500 Einzelprojekten, über die im Einzelnen nicht diskutiert werden kann, weil man auf Bundesebene letztlich nicht über die Umfahrungsstraße um den Ort XY, den die meisten gar nicht kennen, diskutieren kann. Deswegen wäre es eigentlich klug, man würde mehr Straßen abstufen. Aber dann müsste der Bund bereit sein, den Ländern dafür auch ent sprechend Geld zu geben. Deswegen war es richtig, dass sich die Länder kollektiv dagegen gewehrt haben, etwas zu über nehmen, ohne dafür Geld zu bekommen. Aber eine kluge Re form würde die Kompetenz an die Länder geben, weil die bes ser wissen, welche Umfahrungsstraße vor Ort notwendig ist und welche nicht.

Vielen Dank.

Herzlichen Dank. – Lie be Kolleginnen und Kollegen, die Zeit für die Behandlung der von der Regierung benannten Themen ist nun vorbei.

Ich rufe die zweite Runde auf. Die Opposition kann ein The ma selbst auswählen, und es können dazu Fragen gestellt wer den.

Es beginnt ein Mitglied der Fraktion der FDP/DVP. Wem darf ich das Wort geben? – Kollege Dr. Bullinger.

N a t i o n a l p a r k N o r d s c h w a r z w a l d

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Frage geht an das MLR, an Herrn Mi nister Bonde. Die Landesregierung und die Koalitionsfrakti onen wollen einen Nationalpark Nordschwarzwald installie ren. Das heißt, sie wollen die über hundert Jahre gewachsene Kultur- und Waldlandschaft mit ihren Biotopen umbauen. Be reits die Vorgängerregierung hatte damals im Kabinett eine Prüfung beschlossen. Die neue Landesregierung will dies im Dialog entscheiden und auch die entsprechenden Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort – so jedenfalls lauteten im mer die Ankündigungen – mit einbinden.

Der aktuelle Stand bei dem Vorhaben Nationalpark ist im Au genblick folgender: erstens Ankündigung durch die Landes regierung, zweitens eine gut besuchte Vor-Ort-Veranstaltung in Bad Wildbad mit Arbeitsgruppen und Erstellung vieler Fra genkataloge und drittens Vergabe eines umfangreichen Gut achtens, ergänzt durch einen kürzlich von allen Fraktionen ge stellten gemeinsamen Antrag. Allerdings stellen wir auch fest, dass zunehmend erhebliche Proteste von unmittelbar Betrof fenen wahrzunehmen sind.

Ich frage daher die Landesregierung, sehr geehrter Herr Mi nister:

Erstens: Wann wird das Gutachten vorliegen, und wer wird es nun erstellen?

Zweitens: Werden die Arbeitskreise zuvor nochmals einberu fen, wie dies in Bad Wildbad ausweislich des Protokolls ein mal gefordert wurde?

Drittens: Werden die Ergebnisse dieses Gutachtens dann un mittelbar mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auch in den Gemeinden besprochen?

Viertens: Sind Sie im Sinne des Gefragtwerdens bereit, die Ergebnisse eines Bürgerentscheids oder einer Bürgerbefra gung, wenn das vor Ort so gemacht und durchgeführt wird, dann auch zu akzeptieren und zu respektieren?