Protocol of the Session on December 8, 2011

Die Anpassung, die aufgrund der Höhe der Zahl der Anträge erfolgen musste, führt dazu – keiner der Antragsteller ist he rausgefallen –, dass wir neben der „Einstiegshilfe“ von 3 000 € Entschädigungssätze haben, die unter dem Maximal wert von 80 % des Gesamtschadens liegen, aber dennoch in einem Bereich liegen, zu dem auch die Weinbauverbände sa gen: Es ist ein substanzieller Beitrag, den Baden-Württem berg hier als Hilfestellung leistet.

Bei den 13 Betrieben, die ich genannt habe, die besonders stark betroffen sind, haben wir auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Obergrenze von 50 000 € je Zuwen dungsempfänger zu überschreiten, um der besonderen Betrof fenheit dieser 13 Betriebe Rechnung zu tragen. Es gibt auch besonders schwere Fälle, in denen wir auch an den Wert von 100 000 € herangegangen sind, um dem individuellen Fall ge recht zu werden. Wir haben dann aber in dem anderen Bereich Anpassungen nach unten vorgenommen, wie ich es Ihnen ge rade vorgestellt habe.

Wir sind gemeinsam mit den Weinbauverbänden der Auffas sung, dass die Frostbeihilfe richtig war und dass wir mit der Gesamtsumme von 7 Millionen € im Rahmen der Möglich keiten der Verordnung einen guten Beitrag dazu leisten konn ten, die Branche in der Region Baden-Württembergs, die mas siv betroffen war, zu stützen. Wir hoffen, dass das jetzt auch tatsächlich dazu führt, dass wir da keine Einschränkungen, keine Betriebsschließungen und Ähnliches erleben werden. Aber die Rückmeldungen, die wir erhalten haben, sind so, dass die Hilfe ein guter Beitrag für die Branche war, auf die Beine zu kommen – neben den Hilfsmechanismen, die inner halb der Branche eingesetzt worden sind. Ich glaube, es war auch wichtig, dass die Branche hier zusammengehalten hat, sich auch gegenseitig stabilisiert hat. Ich glaube, dass wir des halb berechtigt hoffen können, mit dem nächsten Herbst alle wieder erfolgreich im Geschäft zu haben.

Herzlichen Dank.

Es gibt eine Nachfrage von Herrn Abg. Winkler.

Herr Minister, gibt es Vergleichs rechnungen zwischen den Kosten der direkten Entschädigung, wie Sie sie jetzt erwähnt haben, und den Kosten, die entste hen würden, würde die Landesregierung eine entsprechende Versicherung stärker unterstützen, stärker bezuschussen, als das bisher der Fall ist, wie das übrigens in den anderen euro päischen Ländern grundsätzlich der Fall ist, die hinsichtlich der Förderung den Versicherungsschutz stärker in Anspruch nehmen?

Herzlichen Dank für die Frage. Der Aus gangspunkt der Entscheidung, in diesem Fall abweichend zu vielen anderen Wetterphänomenen ein konkretes Hilfspaket aufzulegen, ist ja, dass Frostschäden im Wein- und im Obst bau bei uns derzeit gar nicht versicherbar sind. Das war der Ausgangspunkt, weshalb wir uns hier vonseiten des Landes engagiert haben.

Wir sind jetzt natürlich erst einmal damit beschäftigt gewe sen, diese Hilfestellungen zu leisten. Ob die Versicherungsin dustrie auch diesen Bereich mit wirtschaftlich tatsächlich trag fähigen Angeboten unterstützt, ist eine Fragestellung, die aus unserer Sicht nicht landespolitisch gelöst werden kann. Das ist aber eine der zentralen Fragen, zu der wir uns auch im Aus schuss darauf verständigt hatten, dass wir uns mit Fragen des Umgangs mit solchen Risiken noch einmal genauer beschäf tigen wollen. Der Ausschuss hatte daraufhin auch die Frage der Anhörung ventiliert, um bei den verschiedenen Dingen, die da im Raum stehen – von der Frage der Rückstellung bis hin zur Frage einer verbesserten Absicherung durch Versiche rungen –, aktiv zu werden.

Eine ganz konkrete Vergleichsrechnung kann ich Ihnen des halb nicht geben, weil es – wie gesagt – zum aktuellen Zeit punkt gar keine konkreten Produktangebote gibt, aus denen wir ableiten könnten, welche Kostenstruktur wir gehabt hät ten, wenn man über eine Bezuschussung in diesem Bereich gegangen wäre. Den konkret betroffenen Betrieben hätte es nicht genutzt, wenn man nach den Schadensvorfällen die Möglichkeit organisiert hätte, sich zu versichern; denn diese Versicherung hätte natürlich nicht rückwirkend zum Ausgleich der eingetretenen Schäden herangezogen werden können.

Es liegt eine Zusatzfra ge des Herrn Kollegen Dr. Bullinger vor.

Herr Minister, als die Situation deutlich geworden ist, hatte ich die schnelle Re aktion Ihres Hauses und Ihr eigenes Engagement als sehr po sitiv empfunden. Meine Zweifel bezogen sich immer darauf, ob 7 Millionen € für das Vorhaben ausreichen.

(Zuruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD)

Kommen Sie nach der Anpassung, die Sie vorgenommen ha ben, mit diesem Betrag aus? Oder ist eine Aufstockung erfor derlich?

(Zuruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD)

Meine zweite Nachfrage: Gibt es schon einen Überblick dar über, in welchem Umfang – das betrifft sicherlich insbeson dere die größeren Betriebe – von der Steuerstundungsmög lichkeit Gebrauch gemacht wird, und gibt es schon einen Überblick über die Nutzung von Darlehen und anderer Hilfs möglichkeiten?

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das geht doch so gar nicht!)

Einen aktuellen Überblick über die Nut zung der Möglichkeit der Steuerstundung habe ich nicht. Ich müsste mich erkundigen, ob das wegen der damit verbunde nen steuerrechtlichen Fragen überhaupt aggregierbar ist.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das Verfahren!)

Ich muss gestehen, dass ich das erst herausfinden muss. Wir werden dann eine geeignete Form finden, um Ihnen eine Aus sage darüber zu geben, ob dergleichen möglich ist. Sollte es möglich sein, werden wir uns darum bemühen. Das lässt sich sicherlich im Rahmen der nächsten Ausschusssitzungen klä ren.

Zur zweiten Frage: Die ersten Bescheide werden momentan erstellt und an die Betriebe gesandt. Dies führt – so unsere Planung – dazu, dass Hilfeleistungen im Gesamtumfang von 7 Millionen € an die Betriebe ausgeschüttet werden.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Vielen Dank!)

Wenn keine weiteren Zu satzfragen vorliegen, ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P –

S t a n d d e s d u r c h g ä n g i g e n A u s b a u s d e r A 3 a u f b a d e n - w ü r t t e m b e r g i s c h e r S e i t e

Bitte, Herr Kollege Dr. Bullinger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hätte gern Aus kunft über den Stand des durchgängigen Ausbaus der A 3. Vie

le wissen nicht, dass die A 3 etwa 6,5 km durch baden-würt tembergisches Gebiet verläuft und eine Verkehrsader ist, auf der es einen Dauerstau gibt und die deswegen umweltun freundlich ist.

Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft es zu, dass der auf Baden-Württemberg liegende ca.

6 km lange Abschnitt der A 3 (BAB Würzburg–Frankfurt) – oder umgekehrt Frankfurt–Würzburg –

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: In beide Richtun gen!)

im Gegensatz zu den Abschnitten auf bayerischer Seite zwar planfestgestellt und vom Bund auch finanziert wurde – bzw. die Finanzierung vom Bund weitgehend sicherge stellt worden ist –, jedoch von Baden-Württemberg bisher nicht zum Ausbau eingefordert wurde?

b) Bis wann ist damit zu rechnen, dass Baden-Württemberg

darauf hinwirkt, dass dieser kleine Restabschnitt zur Ver meidung von Staus und Umweltschäden durchgängig fer tiggebaut wird?

Vielen Dank. – Für die Landesregierung bitte ich Herrn Minister Hermann ans Red nerpult.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Bullinger, das Land Baden-Württemberg hat die pla nerischen und die rechtlichen Voraussetzungen für einen Be ginn des Ausbaus der A 3 zwischen Aschaffenburg und dem Kreuz Biebelried geschaffen. Der Abschnitt der A 3 in BadenWürttemberg ist ungefähr 6,6 km lang und kostet rund 50 Mil lionen €.

Die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und vor allem der Bundesfernstraßeninfrastruktur hängt nur bedingt von der Er ledigung der entsprechenden Aufgaben durch das Land ab. Vor allem kommt es darauf an, wie und wann der Bund die benötigten Mittel für den Bau bereitstellt.

Auf den Streckenabschnitten in Bayern müssen übrigens eben falls noch etwa 35 km ausgebaut werden; auch das steht noch an.

Der Ausbau des Streckenabschnitts von zwei auf drei Fahr streifen je Richtung, also auf insgesamt sechs Fahrstreifen, ist im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm damals von der Landesregierung beim Bund als dringlich angemeldet wor den. Insofern hat auch hier das Land seine Aufgaben erledigt.

Seitens der Bundesregierung wurde dies allerdings im zwei ten Konjunkturprogramm nicht berücksichtigt.

Derzeit stehen wir in Baden-Württemberg, wenn es darum geht, welche Neubauprojekte begonnen werden, vor der Auf gabe, zunächst die im Bau befindlichen Bundesfernstraßen projekte fertig zu finanzieren. Ich habe das bereits auf ver schiedene Kleine Anfragen entsprechend geantwortet. Wir ha ben Baustellen, für die Mittel in Höhe von rund 1 Milliarde € benötigt werden. Diesen Finanzierungsbedarf müssen wir in den nächsten Jahren abtragen. Es handelt sich dabei nur um laufende Maßnahmen, weshalb wir jetzt bremsen und nicht

etwas Neues anfangen können, abgesehen davon, dass der Bund dies vielleicht auch gar nicht täte.

Wir haben vom Bund das Signal bekommen, dass uns nach der mittelfristigen Finanzplanung etwa 120 Millionen € pro Jahr zugewiesen würden. Wenn es so kommt, dann müssen wir in Baden-Württemberg noch sehr lange darauf warten, bis wir neue Baustellen angehen können.

Über die FDP und die CDU haben Sie Zugang zur Bundesre gierung. Sie müssen hart daran arbeiten, dass die Mittel für Baden-Württemberg deutlich erhöht werden.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Müssen wir das so machen?)

Ich muss Ihnen in aller Klarheit sagen: Noch nie hat es so we nig Straßenbaumittel für das Bundesland Baden-Württemberg für den Aus- und Neubaubereich gegeben wie jetzt nach die ser Ankündigung. Selbst in den in Ihren Augen für den Straßenbau schlimmen rot-grünen Zeiten haben wir in BadenWürttemberg teilweise das Doppelte und Dreifache des jetzi gen Betrags einplanen und verbauen können.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: 50 Millio nen €!)

Das kann ich Ihnen mitteilen, da ich in dieser Zeit Bundes tagsabgeordneter gewesen bin. Wir haben Ansätze mit deut lich höheren Mitteln gehabt.

Wir können mit dem Projekt dann beginnen, wenn mehr Geld fließt. Aber ich sage auch gleich dazu: Zurzeit stehen 19 Maß nahmen aus Baden-Württemberg auf einer Liste baureifer Pro jekte. Mit all denen könnte sofort begonnen werden, wenn es denn mehr Geld dafür gäbe. Deshalb werden wir – wir haben bereits in den letzten Monaten damit begonnen – im Laufe des neuen Jahres den Abgeordneten des Landtags eine Kriterien liste vorlegen – natürlich werden wir mit den Verkehrspoliti kerinnen und Verkehrspolitikern darüber diskutieren – und an hand der dann festgelegten Kriterien entscheiden, welche von den 19 Maßnahmen, wenn der Bund endlich mehr Geld be reitstellt, als nächste umgesetzt werden. Darüber, wie wir das angehen, müssen wir sicherlich noch im Detail diskutieren. Wir werden es aber auch rechtzeitig ankündigen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Noch eine Frage!)