tagt in Durban die Klimakonferenz – die allerdings gerade da bei ist, zu scheitern, weil wir, die Industrienationen, uns von den Entwicklungsnationen vorhalten lassen müssen, dass wir immer nur fordern, aber selbst nicht bereit sind, zu liefern. Genau darum geht es auch in dem Gesetzentwurf, den wir heute Nachmittag hier behandeln.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Genau! – Zuruf des Abg. Karl Rombach CDU)
Selbstverständlich müssen wir, die Industrienationen, unseren Beitrag zum Klimaschutz in verschiedenen Bereichen leisten.
Wenn Sie sich vor dieser Verantwortung vor der Schöpfung drücken und wenn Sie sich vor dieser Verantwortung vor nachfolgenden Generationen drücken,
Aber Ihre Reden haben eines deutlich gemacht: Da sind Sie wieder auf einem Weg, der wegführt von der Verantwortung, die wir für den Klimaschutz haben.
(Beifall des Abg. Andreas Stoch SPD – Abg. Dr. Fried rich Bullinger FDP/DVP: Fachlich unterste Schubla de!)
Herr Minister, vielleicht könnten Sie bestätigen – denn wahrscheinlich wissen es nicht alle –, dass mit diesem Gesetz überhaupt nicht der Anbau von Christ
bäumen verhindert wird, sondern dass, wenn es in Kraft ge treten ist, nach wie vor dieselbe Möglichkeit besteht, nur mit dem Unterschied, dass die Gemeinden zustimmen müssen.
Herr Winkler, ich bestätige Ihnen gern, dass der Anbau von Christbäumen nicht verboten wird. Da bei handeln wir im Interesse vieler Gemeinden. Ich bekom me zu diesem Thema viele Briefe
und werde dazu auch hauptsächlich von CDU-Bürgermeis tern, schwerpunktmäßig aus dem Ortenaukreis und dem Ne ckar-Odenwald-Kreis, angesprochen. Dort haben die Gemein den ein großes Interesse daran, wieder eine sinnvolle kommu nale Planungsmöglichkeit und Gestaltungsmöglichkeit zu er halten. Diese werden wir mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz wieder einrichten. Das bestätige ich Ihnen gern, Herr Kollege Winkler.
Zurück zur Frage des Grünlandumbruchs: Ja, das Grünland ist ein zentraler Punkt im Bereich des Klimaschutzes.
Da nehmen wir in Baden-Württemberg eine Spitzenposition ein. Wir wollen auch, dass diese Spitzenposition beibehalten wird. Dazu müssen wir Verantwortung übernehmen. Sie ken nen die Zahlen. Ich will sie noch einmal erwähnen: Jedes Gramm Kohlenstoff, das im Boden bleibt und nicht als Koh lendioxid in die Atmosphäre geht, reduziert den Treibhausef fekt. Sie wissen, dass im Humus des Dauergrünlands durch schnittlich etwa 70 t Kohlenstoff je Hektar gebunden sind, die durch den Umbruch in erheblichem Umfang in Kohlendioxid umgewandelt werden. Sie kennen die Lachgasproblematik, und Sie wissen, dass das Grünland in Baden-Württemberg ei ne ganz zentrale Rolle für den Klimaschutz spielt.
Wir wissen, dass wir in der Situation sind, dass eine ganze Reihe von MEKA-Verträgen auslaufen und es eine Fehlsteu erung beim Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt. Darüber ha ben wir in der vorletzten Woche ausgiebig diskutiert.
Übrigens: Wenn Sie, Herr Rombach, sagen, man müsse die Fehlsteuerung im EEG auflösen, will ich darauf hinweisen: Ihre Bundestagsfraktion hat das Problem gerade wieder ver größert. Dort müssen Sie einmal heran und nicht hier, wenn wir ordnungspolitisch dafür sorgen, dass wir die Fehler aus gleichen, die Schwarz-Gelb im Bund macht.
(Abg. Peter Hauk CDU: Sie machen nur Ordnungs politik! Das ist doch das Problem! Verbote, Verbote, Verbote!)
Sie können sich nicht einfach hinstellen und sagen: „Da müss ten wir halt beim EEG ansetzen.“ Mit Verlaub: So viel Red lichkeit müssten Sie auch an den Tag legen.
Sehr geehrter Herr Minister, da Sie schon das EEG bemühen: Können Sie bestä tigen, dass das EEG in den Jahren 2003 und 2004, in denen Sie die Bundesregierung mit gestellt haben, im Bereich Bio gas gut gemeint, allerdings falsch umgesetzt worden ist, so dass man eine Einspeisevergütung für Elektrizität bekam, bei der es rentabel war, die gesamte Wärme in die Atmosphäre zu blasen? Das war eine Fehlentwicklung, die in die Regierungs zeit von Rot-Grün fiel. Das ist die Ursache für den Maisan bau, wie wir ihn jetzt haben.
Das Gesetzgebungsdatum, das Sie nen nen, stimmt nicht. Es ist aber richtig, dies in der Zeit der rotgrünen Bundesregierung anzusiedeln. Es ist auch richtig, dass wir nach der Phase der Einführung, als es um die Frage des NawaRo-Bonus ging, in eine Situation kamen, in der es rich tig war, nachzusteuern.
Dazu will ich Ihnen aber eines sagen: Interessanterweise wa ren wir alle hier uns dabei einig. Wir waren uns einig, dass die Novelle des EEG, die Schwarz-Gelb jetzt durchgesetzt hat, genau diese Fehlsteuerung weiter vergrößert und einen deut lichen Anreiz für noch größere Anlagen schafft, was zu einer noch größeren „Vermaisung“ der Region und zu einer noch stärkeren Konzentration auf Substrattransporte führt. Damit werden Landwirte zu Substratlieferanten degradiert.
All das ist jetzt aufgrund des EEG passiert. Der Druck nimmt in bestimmten Bereichen – Oberschwaben wurde schon ge nannt – massiv zu, weshalb wir jetzt ordnungspolitisch han deln müssen. Insofern wird mit Ihrer Frage doch genau bestä tigt, weshalb wir, die Landesregierung, mit den uns zur Ver fügung stehenden Mitteln eingreifen, um den Klimaschutz in Baden-Württemberg aktiv voranzutreiben.
Nach der Anhörung haben wir noch eine Reihe von Punkten verändert, um den Landwirten eine praktische Anwendung des Gesetzes zu ermöglichen. Das nehmen wir ernst. Uns geht es um eine Klimaschutzpolitik, die real vor Ort umsetzbar ist und mit der die Landwirte ihren Beitrag für den Umweltschutz leisten können und gleichzeitig wettbewerbsfähig bleiben, da mit sie weiter eine Perspektive für ihre Betriebe und für den Anbau unterschiedlicher Kulturen haben.
Deshalb haben wir in diesem Gesetzentwurf Ausnahmetatbe stände und Übergangsregelungen formuliert, mit denen un verhältnismäßige Belastungen von Eigentümern verhindert werden sollen. Dies ermöglicht eine flexible Handhabung des
Umwandlungsverbots für Dauergrünland. Die Bagatellrege lung für Flächen bis zu 20 a beispielsweise bringt eine weite re Entlastung auch für die Behörden. Auch zu Konstellatio nen, bei denen die Weiterentwicklung von Betrieben tatsäch lich behindert wird und bei denen es zu massiven Härten kommt, konnten wir im Ausschuss plausibel darlegen, wes halb aufgrund der Auffangmöglichkeiten, die wir vorsehen, keine unverhältnismäßigen Eingriffe vorliegen.
Insofern ist dieser Gesetzentwurf für die Branche handhab bar. Dieser Gesetzentwurf ist aber vor allem ein entscheiden der Schritt für den Klima- und Artenschutz in Baden-Würt temberg. Wir wissen, dass wir alle einen Beitrag dazu leisten müssen. Insofern ist das heute ein Schritt in die richtige Rich tung.
Ich bedanke mich beim Landtag, dass er auf diesem Weg ge meinsam mit der Landesregierung weiter vorangeht. BadenWürttemberg muss auch beim Klimaschutz spitze bleiben.
Wir kommen daher zur A b s t i m m u n g über den Ge setzentwurf Drucksache 15/854. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Drucksache 15/905. Der Aus schuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.