Protocol of the Session on November 10, 2011

Dann kommt der Innenminister? Wunderbar. Ich weiß nicht, ob die Hilfsfristen dann noch überall einzuhalten wären. Aber wir können den Vorschlag gern aufnehmen, Herr Minister Gall.

Seit der Umstellung der Führerscheinklassen – das macht der CDU-Antrag noch einmal deutlich – haben wir natürlich ein dringendes Problem für die Rettungsdienste, für den Katast rophenschutz, für das THW, für die 108 000 Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, Helferinnen und Helfer im Einsatz mit den entsprechenden Führerscheinen zu bekommen.

Seit dem Jahr 1999 ist das, worüber wir heute reden, ein The ma. Der erste Meilenstein war 2009 die erwähnte Sonderre gelung für Fahrzeuge bis 4,75 t. Seitdem besteht die Möglich keit, dass Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren durch in terne Schulungen, durch eine interne Ausbildung diesen Füh rerschein erwerben können.

Der zweite Meilenstein – wir gehen einmal davon aus – wird 2012 kommen. Denn das Siebte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermächtigt die Länder, Regelungen für den Erwerb von Sonderfahrberechtigungen für Einsatz fahrzeuge bis 7,5 t zu erlassen. Das ist ein Riesenvorteil.

Herr Epple, Sie haben in Ihrem Beitrag angesprochen, dass wir dadurch natürlich auch Attraktivitätssteigerungen für den freiwilligen Dienst in Feuerwehren erreichen, und es ist ein Ausdruck der Anerkennung der Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Vor allem dürfen wir nicht vergessen, dass es auch ein Anreiz für die vielen Jugendlichen in den Feu erwehren ist. Für die 28 000 Jugendlichen in den Feuerweh ren in Baden-Württemberg ist es ein hervorragender Anreiz, bei der Stange zu bleiben, wenn man solch einen Führerschein erwerben kann.

Die Stellungnahme ist mit zwölf Zeilen knapp bemessen. Ich gehe einmal davon aus, Herr Minister Hermann, dass Sie jetzt noch etwas dazu sagen werden, wie das von der zeitlichen Schiene her aussieht, wie die Ausbildung erfolgen soll und wie diese Neuregelung umgesetzt werden wird. Vielleicht werden Sie auch noch ein paar Worte zu den Kosten dieser Ausbildung sagen.

Ich möchte aber noch einen weiteren Aspekt ansprechen, über den jetzt noch nicht diskutiert wurde. Er ist auch nicht Thema des vorliegenden Antrags, er ist aber dennoch insbesondere bei den Feuerwehren ein Thema. Denn viele Fahrzeuge sind inzwischen schwerer als 7,5 t. Diese Problematik wird auch mit der neuen Sonderregelung nicht behoben.

Ein Führerschein für ein Fahrzeug dieser Gewichtsklasse kos tet etwa 4 000 €. Viele Kommunen können diese Kosten nicht voll übernehmen. Ich denke, wir können es den Feuerwehr kameradinnen und -kameraden nicht zumuten, dass sie diesen Führerschein aus eigener Tasche bezahlen, zumal sie ihn meist nur für den Feuerwehreinsatz brauchen.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Deswegen möchte die FDP/DVP-Landtagsfraktion auch an regen, sich, wenn man sich schon Gedanken über eine Son derregelung für Fahrzeuge bis 7,5 t macht, auch gleich Ge danken über den Führerschein für Fahrzeuge über 7,5 t zu ma chen.

Dennoch halte ich als Fazit fest: Die Neuregelung ist eine gu te Entscheidung für unsere freiwilligen Hilfsdienste. Sie ist eine gute Entscheidung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, und sie ist eine gute Entscheidung für das Land Ba den-Württemberg.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erteile ich Herrn Verkehrsminister Hermann.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Her ren! Eine gute Regierung zeichnet sich dadurch aus, dass sie schneller ist als die Opposition, gewissermaßen schneller als die Feuerwehr der Opposition.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Denn von unseren durch den Bund gewährten Spielräumen, die wir seit Sommer dieses Jahres haben, machen wir Ge brauch. Das ist das, was Sie von uns verlangen und erwarten.

Aber der Reihe nach.

(Zuruf: Sehr gut!)

Worum geht es? Es geht um die Erleichterung des Erwerbs ei nes speziellen Führerscheins. Man nennt ihn Feuerwehrfüh rerschein, aber es geht um alle Rettungsdienste. Sie erfahren schon jetzt für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 t eine gewisse Erleichterung. Das letzte Mal hat man im Land Baden-Württemberg anderthalb Jahre gebraucht, um von dem Spielraum, den der Bund dem Land eingeräumt hat, Gebrauch zu machen. Anderthalb Jahre hat man für eine entsprechende Umsetzung gebraucht. Sie sehen: Wir sind schneller.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Der Bund hat bis zum Sommer mit sich gerungen, ob er eine eigene Verordnung erlässt. Er hat dies dann doch nicht getan. Schließlich hat er eine gesetzliche Regelung getroffen: Jetzt haben wir überhaupt erst die Möglichkeit, zu gestalten.

Wir haben bereits einen Brief an die entsprechenden Organi sationen – an die Feuerwehr, an die anderen Hilfsdienste – ge schickt, in dem wir die ersten Eckpunkte niedergeschrieben haben, was zu ändern ist, in welche Richtung wir die Ände rungen vornehmen wollen. Das tun wir vorab.

Wir rechnen mit baldigen Rückmeldungen von diesen Orga nisationen. Dann können wir uns verständigen und kann das formelle Verfahren beginnen. Wir werden dem Kabinett einen Entwurf vorlegen und dort einen Beschluss herbeiführen. Dann beginnt das formelle Anhörungsverfahren mit den zu beteiligenden Organisationen. Schließlich werden wir im Par lament über das weitere Verfahren beraten.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: So, wie man es eben macht!)

Sie sehen: Wir sind schnell, wir sind kompetent. Wir haben in der Regierung sogar einen Hauptbrandmeister, einen Kreis verbandsvorsitzenden. Sie sehen auch: Wir verfügen in der Regierung über Kompetenz, wir wissen, was man bei der Feu erwehr denkt und wo die Probleme liegen.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Das fließt in unsere Regierungsarbeit ein. Sie können sicher sein: Wir bleiben an der Sache, und wir sind so schnell wie die Feuerwehr.

Ich will jetzt aber noch etwas zu einzelnen Punkten sagen. Ganz einfach und ganz leicht ist es nicht. Vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass die Sonderregelung nicht zulasten der Sicherheit erfolgt. Es wäre am allerschlimmsten, wenn wir so zusagen ein leichtfertiges Verfahren wählen würden, durch das dann junge Leute, die zu wenig qualifiziert und zu uner fahren sind, ein Rettungsfahrzeug führen und dabei einen Un fall bauen. Das sollten wir nicht riskieren. Vielmehr müssen wir an einer verantwortungsvollen Regelung arbeiten. Wir müssen dafür sorgen, dass die Regelung gut umgesetzt wer den kann und dass dies kostengünstig geschieht.

Wir müssen dafür sorgen, dass eine qualifizierte und erfolg reiche ehrenamtliche Arbeit stattfinden kann. Dazu bin ich be reit, dafür stehen wir in Vorbereitungen. Ich hoffe nach den Beiträgen meiner Vorredner auf eine hervorragende und kon struktive Zusammenarbeit. Ich hoffe auch, dass wir, wie ge sagt, die Umsetzung sehr viel schneller schaffen, als Sie dies je geschafft haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Epple das Wort.

(Unruhe)

Ich möchte um Ruhe bitten, liebe Kolleginnen und Kolle gen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Kollegen von der Regierung! Vielen Dank für Ihre „aufgescheuchte“ Zustimmung. Ich verweise noch einmal auf den letzten Satz meiner vorherigen Rede: Wir for dern Sie auf, eine Sonderfahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t – ohne jede Einschränkung – umzusetzen. Das ist uns wichtig. Uns geht es auch um die hauptamtlich im Rettungs dienst Beschäftigten. Sie, Herr Minister Hermann, haben ge rade den Rettungswagen erwähnt. Doch für den ist die Rege lung mit 4,75 t noch immer ausreichend. Das funktioniert auch schon, seit wir die Sondererlaubnis haben. Ich bin Ihnen dank

bar, dass Sie zugesagt haben, da schnell zu arbeiten. Wenn Sie daran arbeiten, arbeiten Sie schon nicht gegen den Bahnhof.

Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP/ DVP)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags, der ein Handlungsersuchen enthält. Wird Abstim mung gewünscht? – Ja. Wer dem Antrag Drucksache 15/738 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt 10 ist damit erledigt.

Ich rufe nun die Punkte 11 bis 17 der Tagesordnung gemein sam auf:

Punkt 11:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landesre gierung vom 15. Dezember 2010 – Bericht der Landesre gierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beraten de Äußerung des Rechnungshofs vom 27. März 2007 zur Wirtschaftlichkeit des Projekts NSI in der Landesverwal tung – Drucksachen 14/7392, 15/758

Berichterstatter: Abg. Joachim Kößler

Punkt 12:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landesre gierung vom 9. August 2011 – Bericht der Landesregie rung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2007 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2005 – Beitrag Nr. 5: Ausbildung zum gehobenen Dienst – Druck sachen 15/417, 15/759

Berichterstatter: Abg. Manfred Hollenbach

Punkt 13:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft zu der Mitteilung der Landesre gierung vom 2. September 2011 – Bericht der Landesre gierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denk schrift 2010 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirt schaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 15: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume – Drucksachen 15/482, 15/760