Protocol of the Session on October 13, 2011

(Lachen des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

wenn eine solche Arbeitsgruppe eingerichtet ist, und auch Sie transparent an diesen Diskussionen teilhaben zu lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Lachen bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Davon ge hen wir aus!)

Damit ist die Frage be antwortet. Vielen Dank.

Gibt es eine weitere Frage?

Da gab es noch eine zweite Frage.

Da gab es noch eine Frage. Bitte.

Zur zweiten Frage: Ich glaube, dass Sie mit Ihrer Befürchtung, die ich immer wieder höre – das haben Sie auch mit der Begrifflichkeit „Einheits

lehrer“ auszudrücken versucht –, ein bisschen die Idee ver binden, wir wollten am Ende einen Lehrertypus haben,

(Abg. Georg Wacker CDU: Das ist Ihre Idee!)

der sozusagen von der Wiege bis zur Bahre alles an Bildung erfüllt, was im Rahmen des lebenslangen Curriculums anfällt. Das Gegenteil ist natürlich der Fall. Es geht doch um die Dis kussion: Welche Bestandteile einer speziellen alters- und ent wicklungsbezogenen Pädagogik müssen noch einmal stärker in den Vordergrund der Lehrerausbildung gerückt werden, und welche Bestandteile der eigentlichen Fachdidaktik und auch der entsprechenden Studienausrichtung und der Grundkennt nisse bzw. Fachkenntnisse in den einzelnen Fächern sind da zu in welcher Dimension zu addieren?

Solange wir drei verschiedene weiterführende Schularten ha ben, solange wir drei verschiedene Bildungsstandards haben, die auch alle in der Gemeinschaftsschule erfüllt werden müs sen, müssen an der Gemeinschaftsschule auch Lehrer, die mit unterschiedlichen Profilierungen und Priorisierungen zwi schen diesen beiden Bestandteilen ausgebildet worden sind, in einem Team unterrichten.

Es gibt keine weiteren Fragen. Vielen Dank.

Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A r n u l f F r e i h e r r v o n E y b C D U – U n t e r s t ü t z u n g d e s L a n d e s f ü r u n s e r e W i n z e r n a c h d e n v e r h e e r e n d e n F r o s t s c h ä d e n i m M a i 2 0 1 1 m u s s b e i d e n B e t r o f f e n e n t a t s ä c h l i c h a n k o m m e n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Ich fra ge die Landesregierung:

a) Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung,

um bei der Abwicklung der Frostbeihilfe 2011 dem untrag baren Zustand entgegenzuwirken, dass bislang lediglich die Winzer unterstützt werden, die einen Mindestschaden von 3 000 € erlitten haben und deren Weinanbaufläche min destens 1,5 ha beträgt, was zur Konsequenz hat, dass na hezu 90 % der geschädigten genossenschaftlich organisier ten Winzer keine Mittel aus der Frostbeihilfe erhalten, ob schon gerade sie wesentlich mit zur Pflege und zum Erhalt der betroffenen Kulturlandschaften beitragen?

b) Wird die Landesregierung den Kreis der Antragsberechtig

ten in der Weise erweitern, dass auch Genossenschaften als solche die Frostbeihilfe 2011 in Anspruch nehmen können?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr gut!)

Ich erteile Herrn Mi nister Bonde für die Landesregierung das Wort.

Sehr geehrter Herr Abg. von Eyb, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gern nehme ich namens der Landesregierung zu den beiden Fragen Stellung.

Ich will mich vorweg bedanken, dass Sie als Landtag, als Haushaltsgesetzgeber nach dem Frosteinbruch in den Näch ten vom 3. bis 5. Mai 2011, die hauptsächlich in den nordöst lichen Gebieten des Landes zu erheblichen Schäden an land wirtschaftlichen Kulturen, insbesondere im Obst- und Wein bau, geführt haben, mit einem fraktionsübergreifenden Land tagsbeschluss die Hilfestellung ermöglicht haben.

Von den Schäden sind insgesamt etwa 3 000 Betriebe betrof fen, darunter sehr viele Nebenerwerbsbetriebe im Weinbau. Die Regelung, die wir nach der Entscheidung des Landtags im Nachtragshaushalt getroffen haben, die Verwaltungsvor schrift Frostbeihilfe beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, muss sich an den europäischen Richt linien und an den nationalen Rahmenrichtlinien für die Ge währung staatlicher Zuwendungen bei Naturkatastrophen und widrigen Witterungsverhältnissen orientieren. Das heißt, wir sind hier an Rechtsrahmen gebunden, die wir einzuhalten ha ben.

Insbesondere die Europäische Union setzt im Bereich des Bei hilferechts sehr klare Grenzen. So muss ein Betrieb bezogen auf die jeweilige Kulturart einen frostbedingten Ertragsaus fall von mindestens 30 % im Vergleich zum Vorjahresdurch schnitt – Berechnung auf drei Jahre – aufweisen. Die Entschä digung darf nicht höher als 80 % des eingetretenen Schadens sein.

Viele Betriebe, z. B. in Teilen des württembergischen Unter lands, haben im Jahr 2011 gute Erträge beim Wein- und Obst bau auf ihren nicht frostgeschädigten Flächen. Da sie nur auf einem Teil ihrer Flächen Frostschäden zu verzeichnen hatten, erreichen viele von ihnen nicht den Ertragsausfall von 30 %. Die Frostbeihilfe kann laut der EU nur eine Liquiditätshilfe zur Minderung von Einkommensausfällen sein, sie darf aber nicht genutzt werden, um beispielsweise Einkommen zu sub stituieren, die unterhalb der genannten Grenze liegen.

Klar ist auch, dass die EU uns die eindeutige Vorschrift macht, dass die unwetterbedingten Hilfen keine Förderung für den Erhalt der Kulturlandschaft beinhalten dürfen. Vielmehr darf es sich rein um die Frage der Abwehr einer Betriebsgefähr dung handeln.

Wir haben uns insofern bei der Umsetzung der Verordnung an der Unwetterhilfe Bodensee der Vorgängerregierung orien tiert. Sie alle haben in Erinnerung, dass die von CDU und FDP/DVP geführte Regierung im Jahr 2009 nach den großen Hagelunwettern am Bodensee einen Mindestauszahlungsbe trag von 5 000 € pro Betrieb festgelegt hat, um die Frage der Betriebsgefährdung entlang der Betriebsdefinition nach unten hin abzugrenzen und zu definieren. Wir haben bei der Frost beihilfe deshalb bewusst an dieser Stelle eine Abweichung vorgenommen und sind beim Mindestbetrag auf 3 000 € her untergegangen, um gerade auch Nebenerwerbsbetriebe und kleinere Betriebe in die Hilfe einbeziehen zu können.

Gleichwohl sind natürlich 3 000 € eine Untergrenze, bei der Betriebe mit einer bestimmten Größe nicht mehr berücksich

tigt werden können. Wir sind an dieser Stelle aus unserer Sicht so weit heruntergegangen, wie es zu vermitteln war. Wir konn ten den Rechnungshof, der an dieser Stelle im Verfahren sehr kritisch war, überzeugen, bei dem Mindestauszahlungsbetrag auf 3 000 € herunterzugehen. Eine weitere Absenkung halten wir unter dem rechtlichen Kriterium der notwendigen Be triebssicherung für nicht darstellbar.

Wir sind mit den Weinbauverbänden in der Diskussion über die Frage, was der Verweis auf die Alterssicherungsregelung – die von Ihnen genannten 1,5 ha – bedeutet. Anfang der Wo che hat ein Gespräch stattgefunden. Am 18. dieses Monats werden wir noch einmal miteinander sprechen, um zu schau en, ob wir an dieser Stelle eine etwas freundlichere Interpre tation als die von Ihnen genannte gegenüber den Nebener werbswinzern hinbekommen können, deren Flächen sich in dem Bereich von 1 bis 1,5 ha bewegen.

Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: Wir ha ben im Gegensatz zu Bayern und Rheinland-Pfalz, die eben falls betroffen waren, in Baden-Württemberg bewusst den Weg der Direktzahlungen genutzt, neben steuerlichen Erleich terungen und der Möglichkeit zu verbilligten Krediten. We der der Freistaat Bayern noch Rheinland-Pfalz sind da in ei ne ähnliche Richtung gegangen. Insofern sind wir mit unse rer Direkthilfe allein den Weg gegangen, aber auch da müs sen wir uns an den europäischen Regelungen orientieren und sie einhalten.

Wir haben noch keine fertige Übersicht über die Schäden, werden aber in den nächsten Wochen bei den Antragseingän gen schauen, wie es sich entwickelt. Wir sind der Meinung, dass wir mit der verfügbaren Summe entsprechend abdecken können.

Ihre zweite Frage bezieht sich auf die Förderung der Genos senschaften als solche. Ich muss an dieser Stelle auch wieder darauf verweisen, dass wir uns mit unserer Verordnung im Rahmen der Richtlinie der Europäischen Union bewegen müs sen. Die EU gibt uns klar vor, dass verarbeitende Unterneh men nicht gefördert werden dürfen. Das heißt, die Finanzhil fen können nur Unternehmen der ersten Stufe – also für die landwirtschaftliche Urproduktion – gewährt werden. Dies ver hindert eine Lösung, wie Sie sie mit Ihrer Frage impliziert ha ben.

Die Landesregierung weiß, dass es auch bei den weinbauli chen Genossenschaften in der betroffenen Region massive Schwierigkeiten gibt. Wir haben uns deshalb auch dafür ein gesetzt, dass die Genossenschaften mit der Bereitstellung von preislich darstellbaren Mengen auch an Most und Trauben aus anderen Anbaugebieten zu einer Auslastung kommen können. Wir haben dafür den Hektarhöchstbetrag im Anbaugebiet Ba den für 2011 von 90 auf 100 Hektoliter je Hektar erhöht, um auch die Möglichkeit zu schaffen, dass die Genossenschaften innerhalb der Branche solidarische Ausgleichsmechanismen ziehen können.

(Unruhe bei der CDU)

Es ist uns aber rechtlich nicht möglich, die Winzergenossen schaften über eine Frostbeihilfe direkt zu fördern.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Herr Minister, an lässlich der Beratung des von mir initiierten Antrags Druck sache 15/59 zu den Frostschäden haben Sie am 13. Juli 2011 im Agrarausschuss geäußert, alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen zu wollen, um den betroffenen Betrieben schnell, unkompliziert und unbürokratisch zu helfen. So wurde es auch einstimmig beschlossen. Damals ging es um die Frage: 7 Mil lionen € oder 10 Millionen €? Ich hatte damals darauf verzich tet, eine Erhöhung des Betrags zu beantragen, da man erst ab sehen wollte, was gebraucht wird.

Für mich ist jetzt die Frage: Wenn der Betrag nicht ausreichen würde, wären Sie in der Lage, innerhäuslich – eventuell mit Zustimmung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft – eine Umschichtung vorzunehmen, damit wenigstens diejeni gen, die nach den betreffenden Richtlinien in den Genuss der Entschädigung kommen könnten, auch bedient werden kön nen?

Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die 7 Millionen € angesichts des gesetzlichen Rah mens, den die Verordnung beschreibt – ein Schaden von min destens 30 %, Mindestbetrag 3 000 €, Höchstbetrag entspre chend bei 80 % mit einer Kappung bei 50 000 € –, ausreichen. Wäre das nicht der Fall, müssten wir uns noch einmal gemein sam ins Benehmen setzen, ob dann die Verordnung greift, die eine entsprechende Herunterrechnung der Beträge vornehmen würde, oder ob uns der Landtag an dieser Stelle weitere Mit tel bewilligen würde.

Aber alle Hinweise, die wir bisher haben, sprechen dafür, dass wir mit den 7 Millionen € in der Lage sind, die betroffenen Betriebe gemäß der Verordnung adäquat zu entschädigen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Der Minis ter kann auch innerhäuslich umschichten!)

Das täte mir weh.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das tut je dem Minister weh!)

Der Haushalt meines Hauses ist sehr stark belastet. Sie haben diesem Haushalt mit Entscheidungen in der letzten Legisla turperiode viel zugemutet.

(Zurufe von der CDU: Oje! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: 33 Millionen € sind weg!)