Wir haben mit dem Gesetz auch die Veröffentlichung der Chancengleichheitspläne verpflichtend gemacht. Denn damit entsteht eine größere Transparenz. Ich glaube, eine Veröffent lichung dieser Berichte gibt vielleicht mehr her als die seithe rigen Bilanzberichte; denn durch die Transparenz entsteht na türlich auch ein öffentlicher Druck auf die einzelnen Verwal tungen, auf die einzelnen Häuser. Ich denke, das wird eher wahrgenommen oder bewirkt mehr Transparenz für die Frau enförderung als ein Bilanzbericht.
Allerdings, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann und soll die Neufassung des Chancengleichheitsgesetzes nicht das Ende sein. Denn wir müssen immer wieder darüber nachden ken, welche Strukturen, welche Ressourcen wir benötigen, um Teilhabe und Gleichberechtigung zu erreichen. Das wird ein Prozess sein, der uns in den nächsten Jahren ständig beglei ten wird. Aber ich bin mir auch sicher: Die Neufassung des Chancengleichheitsgesetzes ist ein entscheidender, ein wich tiger und ein bedeutsamer Schritt in die richtige Richtung.
„Mehr Frauen, mehr Gewinn“, so lautete eine Schlagzeile bei SPIEGEL ONLINE in der vergangenen Woche. Eine interna tionale Unternehmensstudie hatte herausgefunden, dass der Profit wächst, je höher der Anteil der Frauen in Führungspo sitionen ist. Mit der Novellierung des Chancengleichheitsge setzes haben wir die Chance, uns wieder auf die Gewinner seite zu bringen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7844 (Ge änderte Fassung). Abstimmungsgrundlage ist die Beschluss empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/7939. Der Aus schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz –
Artikel 1 ist in sechs Abschnitte untergliedert und enthält ins gesamt 33 Paragrafen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich diese 33 Paragrafen insgesamt zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall. Vielen Dank.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch Arti kel 2 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch Arti kel 3 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Würt temberg und zur Änderung des Landeshochschulgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt und Tagesordnungs punkt 4 erledigt. Vielen Dank.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrebsregistergesetzes – Drucksache 15/7845
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ar beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren – Drucksache 15/7940
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in der Zweiten Beratung keine Ausspra che zu führen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7845. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/7940. Der Ausschuss empfiehlt Ih nen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
mit den Nummern 1 bis 13. Sind Sie damit einverstanden, dass ich diese 13 Nummern insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 ein stimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 ein stimmig zugestimmt.