Protocol of the Session on December 17, 2015

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, es lie gen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktu elle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes – Druck sache 15/7802

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, dass in der Ersten Beratung keine Aussprache geführt wird. Die Landesregierung verzichtet auf eine mündliche Begründung des Gesetzentwurfs.

Somit schlage ich vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7802 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Sozi alordnung, Familie, Frauen und Senioren zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD – Gesetz über die Bürgerbeauf tragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes BadenWürttemberg – Drucksache 15/7862

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Zur Begründung erteile ich Frau Fraktionsvorsitzender Sitz mann das Wort. – Bitte schön.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Ui! Die schafft aber heute! Das alles noch vor Weihnachten!)

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass ich heute ei nen Gesetzentwurf der grünen und der roten Landtagsfrakti on einbringen kann, der die Einrichtung eines Bürgerbeauf tragten bzw. einer Bürgerbeauftragten für das Land BadenWürttemberg begehrt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Peter Hauk CDU)

Das ist für uns ein sehr wichtiger Gesetzentwurf und ein wich tiger Baustein, der die Bürgergesellschaft in Baden-Württem berg weiter stärkt. Wir stehen von Beginn unserer Regierungs zeit an für eine offene Bürgergesellschaft, für eine Politik im Dialog, für eine Politik der Transparenz und des Vertrauens. Genau dafür ist dieser Bürgerbeauftragte eine wichtige An sprechperson und ein wichtiger Baustein, der unsere Politik für eine offene Bürgergesellschaft fortsetzt.

Wir haben gestern mit dem Informationsfreiheitsgesetz auch einen Baustein, ein Gesetz verabschiedet, das für mehr Trans parenz der Verwaltung gegenüber der Bürgerschaft sorgen soll. Wir haben dieses Informationsfreiheitsgesetz gestern er freulicherweise einstimmig beschlossen. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch die Einrichtung eines Bürgerbeauftragten von den Oppositionsfraktionen unterstützt wird. Das wäre ein wichtiges gemeinsames Signal.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Uns geht es darum, einen niedrigschwelligen Zugang eines jeden Bürgers, einer jeden Bürgerin zu gewährleisten. Das Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Landesbehörden kann damit auf eine neue, partnerschaftliche Grundlage gestellt werden.

Der Bürgerbeauftragte ist ein unabhängiger Beauftragter, der für alle ansprechbar ist. Wichtig ist uns, dass dieser Bürger beauftragte auch zentraler Ansprechpartner für die Klärung innerpolizeilicher Angelegenheiten ist und für Fragen, die sich zwischen Bürgerschaft und Polizei stellen.

Es gibt für die Bürgerschaft die Möglichkeit, ihre Eingaben, Anregungen, Kritik, Beschwerden, Verbesserungsvorschläge einzubringen und damit einer vermittelnden, einer moderie renden Lösung zuzuführen. Die Erfahrungen aus RheinlandPfalz, wo es seit vielen Jahren einen Bürgerbeauftragten und seit einem Jahr einen Landespolizeibeauftragten gibt, zeigen, dass die Akzeptanz sehr gut ist. Diejenigen, die sich mit Ein gaben an den Bürgerbeauftragten wenden, sind sehr zufrie den.

Der Bürgerbeauftragte ist Interessenvertreter der Bürgerschaft, er ist Bürgeranwalt, und er ist das Gesicht für die offene Bür gergesellschaft. Deshalb ist uns die Einrichtung des Bürger beauftragten sehr wichtig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Claus Schmiedel und Rosa Grünstein SPD)

Ich habe bereits gesagt: Es gibt eine Vielzahl von Maßnah men, die wir, die grün-rote Landesregierung, seit unserem Re gierungsantritt eingeführt haben, um das Verhältnis zur Bür gerschaft auf eine wertschätzende und respektvolle Basis zu stellen. Dazu gehört für alle Fragen der Gesetzgebung das Be teiligungsportal der Landesregierung.

(Zuruf des Abg. Karl Klein CDU)

Es gab umfassende und vielfältige Prozesse zur Beteiligung der Bürgerschaft, sei es bei der Frage, mit welchen Maßnah men das Klimaschutzgesetz umgesetzt werden soll, sei es bei

der Einrichtung des Nationalparks oder beim Jagd- und Wild tiermanagementgesetz. Die Beteiligung ist uns sehr wichtig, und das Verhältnis der Bürgerschaft zum Land ist von deut lich mehr Vertrauen und Gemeinsamkeit geprägt als in der Zeit einer CDU-geführten Landesregierung.

Auch bei der Einführung eines Bürgerbeauftragten, der sich an den Bürgerbeauftragten in Rheinland-Pfalz anlehnt, der auch die Zuständigkeit für die Landespolizei hat, bleibt im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz das Petitionsrecht bei uns un angetastet. Es ist ein Grundrecht, das unabhängig von der Ein gabe bei dem Bürgerbeauftragten oder der Bürgerbeauftrag ten in Anspruch genommen werden kann.

All diese Punkte sind wichtig für Baden-Württemberg: Dia log, eine Scharnierfunktion zwischen Verwaltung und Bürger schaft, ein Interessenvertreter der Bürgerschaft. Ich hoffe, dass die Opposition unserem Gesetzentwurf zustimmen wird. De tailfragen können wir sicherlich in der weiteren Beratung noch klären.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hauk.

Frau Präsidentin, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Die Hoffnung, Frau Kollegin Sitz mann, muss ich Ihnen gleich nehmen: Die Opposition, jeden falls die CDU, wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen,

(Vereinzelt Oh-Rufe)

weil sich der Gesetzentwurf durch drei wesentliche Merkma le auszeichnet, die wir für nicht in Ordnung halten.

Erstens: Er zeichnet sich durch ein tiefgründiges Misstrauen gegenüber der Polizei und den Sicherheitsorganen aus.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Er zeichnet sich zweitens durch ein tiefgründiges Misstrauen gegenüber jedem Abgeordneten – der nämlich der wahre Volks vertreter ist – aus,

(Zuruf: So ist es!)

und dies betrifft auch die Kolleginnen und Kollegen im Peti tionsausschuss.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Er zeichnet sich drittens dadurch aus, dass diese Koalition kei nen Preis scheut, einen Kompromiss auf Kosten der Steuer zahler herbeizuführen. Sie haben Kosten von 300 000 € pro gnostiziert. Es werden Kosten von mindestens einer halben Million Euro werden, nach den Ursprungsplänen wären es Kosten von einer bis eineinhalb Millionen Euro geworden. Das hätten Sie in Kauf genommen, um Ihre Vorstellungen letztendlich durchzusetzen.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das muss man sich mal vorstellen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gegen Ende der Le gislaturperiode zeigen die Regierungsfraktionen ihr wahres Gesicht. Was so harmlos daherkommt, entpuppt sich als eine linke Machenschaft.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Lachen bei den Grünen und der SPD)

Genau das ist nämlich der Punkt. Das ist nicht bürgerlich. Sie plakatieren euphemistisch den Bürgern eine Partnerschaft. In Wahrheit haben Sie ein gestörtes Verhältnis zur Freiheit in Deutschland.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Manfred Lucha GRÜNE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem die Grü nen – aber für die SPD, die das Gesetz mit einbringt, gilt das genauso – müssen eines einmal erklären und klären: ihr Ver hältnis zu den Sicherheitsorganen in der Bundesrepublik Deutschland.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Ist bestens!)

Sie haben zunächst einmal versucht, den Verfassungsschutz abzuschaffen bzw. die Stellen zu reduzieren. Dann haben Sie die Stellen nach den Terroranschlägen wieder aufgestockt. Aber der Versuch war sträflich und falsch.

(Zuruf der Abg. Muhterem Aras GRÜNE)

Jetzt wollen Sie bei der Polizei das Misstrauen praktisch ins titutionalisieren, indem Sie einen Beauftragten einsetzen, der im Prinzip befugt ist, angebliche Übergriffe von Polizeibeam tinnen und -beamten abzuklären.