Jetzt wollen Sie bei der Polizei das Misstrauen praktisch ins titutionalisieren, indem Sie einen Beauftragten einsetzen, der im Prinzip befugt ist, angebliche Übergriffe von Polizeibeam tinnen und -beamten abzuklären.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Ihnen eigentlich noch nicht aufgefallen, dass wir in einem Rechtsstaat leben? Ist Ihnen noch nicht aufgefallen, dass jeder Polizist, jeder Be amte dieses Landes auf diese Verfassung und damit auf die Grundrechte vereidigt ist und sie einhalten muss? Ist Ihnen noch nicht aufgefallen, dass es auch Sanktionsmaßnahmen in dieser Gesellschaft und in den Behörden gibt, die Verstöße ef fektiv verhindern?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich frage mich, was das hier soll, einen solchen Bürgerbeauftragten – euphemis tischer Begriff – einzusetzen, der in Wahrheit letztendlich ein institutionalisiertes Misstrauen gegenüber der Polizei darstellt.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo! – Glocke der Präsidentin)
und das Thema Freiheit haben. Nach unserer Überzeugung braucht eine freiheitliche Gesellschaft auch starke Sicherheits organe, die befugt sind – nur durch den Staat, nämlich nur von der Staatsgewalt aus –, wenn nötig auch die Freiheit Einzel ner einzuschränken. Genau das ist Ihr Problem – weil Sie, Herr Sckerl und viele andere, viel zu lange auf der anderen Seite standen und die Polizei nur als Eingriffstruppe zur Ver wehrung Ihrer eigenen Freiheiten gesehen haben.
Des Weiteren kommt hinzu: Sie entmachten den Petitionsaus schuss, in Sonderheit jeden einzelnen Abgeordneten.
Die Bürgerinnen und Bürger haben schon heute alle Möglich keiten der Eingaben und dergleichen, die hier in diesem Ge setzentwurf genannt werden. Sie haben diese Möglichkeiten schon, weil dieses Parlament das vor Jahrzehnten so beschlos sen hat und weil es einen funktionierenden Petitionsausschuss gibt. Übrigens waren dessen Mitglieder, auch die rot-grünen Mitglieder, bisher immer der Meinung, dass es eines Beauf tragten oder eines Ombudsmanns eigentlich nicht bedürfe, weil der Petitionsausschuss das selbst besser erledigen kön ne.
Wenn das anders wäre, Frau Kollegin Böhlen, dann könnte ich Sie und die Kollegen der SPD und der Grünen nur auffor dern, die Reisekosten, die uns bei der jüngsten Reise nach Car diff und Edinburgh entstanden sind, zurückzuzahlen. Denn dort war der gemeinsame Erkenntnisgewinn, ohne dass man einen förmlichen Beschluss gefasst hätte,
(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Ja, glaube ich auch! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das passiert Ih nen öfter, glaube ich!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Drittes kommt hinzu: In der Vergangenheit haben Sie Ombudsmänner
Ich kann mich daran erinnern, dass bei dem Verkauf von Woh nungen der LBBW an PATRIZIA der Kollege Löffler gefragt hat, ob nicht zur Schlichtung und zur Sicherstellung von Rech ten von Mietern auch ein Ombudsmann ein Mittel der Wahl wäre. Das wurde von der Regierung damals rundweg abge lehnt, weil das Vertrauen in die bestehenden Verträge und das Vertrauen in die bestehenden Institutionen nicht angezweifelt werden könne. Jetzt zweifeln Sie es grundlegend an. Das passt hinten und vorn nicht. Dieses Gesetz ist eine linke Machen schaft, und einer solchen Machenschaft stimmen wir nicht zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Bürgerbeauftragte oder Ombudsmän ner, wie sie andere Länder haben, haben in Europa eine lan ge Geschichte.
1809 wurde der erste Ombudsmann – „riskens ständers justi tieombudsman“ – in der schwedischen Verfassung verankert.
1919 folgte Finnland, 1955 Dänemark, 1963 Norwegen, 1967 Großbritannien. Heute haben 25 Staaten der Europäischen Ge meinschaft Ombudsmänner eingerichtet.
(Abg. Werner Raab CDU: Man muss nicht alles nach ahmen! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Deswe gen brauchen wir noch lange keine!)
Nach den Worten des Herrn Hauk haben sich dort überall lin ke Machenschaften oder ein institutionalisiertes Misstrauen gegenüber dem Parlament durchgesetzt.
Sie sehen also, es hat eine lange Tradition, hat nichts mit Miss trauen zu tun und schon gar nicht mit linken Machenschaften.
Der Bürgerbeauftragte ist Moderator, Dolmetscher und Lotse für die Bürgerinnen und Bürger. Warum brauchen wir das?
Es gibt heute eine Vielzahl von Rechten und Pflichten und Leistungsansprüchen in den verschiedensten Behörden, meist überlappend, und es fällt Bürgern zunehmend schwer, sich in diesem Gestrüpp zurechtzufinden.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So, wie es Ihnen schwerfällt, es zu begründen! – Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja wer macht immer mehr Gesetze?)
Sie kommen ja nicht ohne Grund häufig daher und verlangen Bürokratieabbau, um die Dinge zu vereinfachen.
Daraus ergeben sich drei Kernbereiche in der praktischen Ar beit des Bürgerbeauftragten: erstens Hilfe bei der Suche der zuständigen Verwaltungseinheit für das persönliche Anliegen, zweitens Prüfung von Verwaltungshandeln, Auskunftsertei lung und Beratung und drittens Vermittlung und Konfliktma nagement.