Ein solches Verhalten könnte vielmehr als Manipulation des Verfahrens nach § 18 Abs. 5 LHG anzusehen sein und damit zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung vom 26. 02. 2015 führen.
So viel nur dazu. Es wäre vielleicht auch nett gewesen, wenn Sie im Sinne der Korrektheit auch das zitiert hätten, meine Damen und Herren.
Zum Abschluss möchte ich dafür plädieren – das ist, glaube ich, im Sinne aller –, dass hier möglichst schnell wieder un
gestört gearbeitet werden kann, dass Sie Ihrer Aufgabe end lich nachkommen, und vor allem, meine Damen und – –
Ich wollte es nicht unter den Teppich kehren, sondern ich wollte Aufklärung und Klarheit. – Ich darf Ihnen auch sagen: Ich bin auf die Antwort der noch offenen Frage bezüglich des Bewerbungsverfahrens in Ludwigsburg gespannt.
(Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Warum nicht der Kollege Stratthaus? – Gegenruf von den Grünen: Der war in der Kommission!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Bullinger dankbar, dass er eben noch einmal diese Sätze aus dem Beschluss zitiert hat, weil auch ich die als sehr maßgeblich erachte.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir es heute mit der Spitze des Eisbergs zu tun haben. Auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts beschäftigt sich im Grunde nur mit der Zeit ab 2014. Aber das Ganze hat sich ja aufgebaut. Da liegt doch der Hund begraben, Frau Ministerin. Sie haben einfach zu lange zugeschaut – ab 2012 –, wie sich die Dinge verkno tet haben, und haben nicht dazu beigetragen, das Problem zu lösen. Es gab eine rechtswidrige Rektoratsrichtlinie zu den Besoldungszulagen, mit der die neue Rektorin nicht arbeiten wollte.
Dann hat es haufenweise Gespräche und Arbeitsgruppen ge geben. Immer wieder gab es die Bitte der Rektorin um Unter stützung durch das Ministerium. Das ist nicht erfolgt. Auch dem Wunsch nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen wurde nicht stattgegeben. Sie haben das Ganze schleifen las sen, bis es wirklich ein gordischer Knoten war. Das ist der Vorwurf, den wir Ihnen machen. Zum Schluss gab es nur noch den Befreiungsschlag: Die Rektorin muss gehen.
Aber die Probleme haben sich von 2012 bis 2014 aufgebaut, bis zu der Resolution im März 2014, von der Sie gesprochen haben. Dann haben Sie diese Kommission eingerichtet, aber da war das Kind doch schon in den Brunnen gefallen. Der Fehler liegt am Anfang. Den muss man Ihnen vorhalten,
und den müssen Sie auch selbst ganz ernst nehmen. Sie ha ben insgesamt das Thema, das Problem überhaupt mit entwi ckelt und dann eine Lösung herbeigeführt, die jetzt auch nicht tragfähig ist.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Für mich bleibt heute fest zuhalten: Das ganze Konstrukt, die Blase, die Sie hier aufge baut haben, ist heute in sich zusammengefallen. Sie ist in sich zusammengefallen,
weil der Vorgang von der Ministerin noch einmal ausführlich und klar dargelegt wurde und weil Ihr studentischer Haupt kronzeuge jetzt ziemlich allein dasteht. Das wurde ja in dem Brief auch noch einmal deutlich gemacht.
Ich finde es gut, dass wir das Thema heute hier besprechen konnten, dass wir die Gelegenheit hatten, es an dieser Stelle zu diskutieren. Aber für mich steht fest: Der gesamte Vorgang war korrekt so, war gut so; die Hochschule ist jetzt auf einem Weg der Besserung. Sie ist nicht mehr im desolaten Zustand, sondern auf einem Weg der Besserung. Es ist wichtig, dass wir wieder alle gemeinsam in den Fokus nehmen, dass wir wollen, dass diese Hochschule gut arbeiten kann. Daran soll ten wir gemeinsam die nächsten Tage, Wochen und Monate arbeiten.
Meine Damen und Herren, es lie gen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktu elle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Frakti on der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Würt temberg (Stichwort: Mehr Demokratie) – Drucksache 15/7178
Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Verfas sung des Landes Baden-Württemberg und des Geset zes über den Staatsgerichtshof sowie anderer Gesetze (Stichwort: Umbenennung Staatsgerichtshof) – Druck sache 15/7378
Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Frakti on der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Würt temberg (Stichwort: Staatsziele) – Drucksache 15/7412
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache zu den drei Gesetzentwürfen mit den Ver fassungsänderungen und zu dem Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes“ eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Rede zeiten gelten.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der Ersten Beratung der Verfassungsänderungen, die heute auf der Tagesordnung stehen, das Zitat verwendet:
Wir wollen mit diesen Verfassungsänderungen, dass die Ver fassung über die gute Verfassung unseres Landes noch besser Auskunft gibt, und werden deshalb mit diesen Verfassungs änderungen die Bürgerbeteiligung stärken und neue Staatszie le aufnehmen.
Ich finde aber auch, dass die Vorgehensweise in der Vorberei tung und jetzt in der Beratung im Parlament durch uns als Landtag insgesamt zeigt, dass die Politik in einer guten Ver fassung ist. Bei allen Diskussionen in politischen Streitpunk ten ist es uns gelungen, die Grundlage für diese Arbeit, näm lich die Verfassung, mit Änderungen, die eine Weiterentwick lung bedeuten, zu versehen und darüber Einigkeit aller parla mentarischen Kräfte zu erreichen. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen und ein gutes Signal für die politische Arbeit in un serem Land.