Protocol of the Session on November 25, 2015

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Zur Begründung erteile ich das Wort Herrn Abg. Salomon.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte noch anwesende Kolleginnen und Kollegen! Wir sind fast am Ende der Tagesordnung angelangt, aber lassen Sie mich dennoch einige Worte zu dem von uns gemeinsam mit der SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes sagen – und zwar auch, um die Kolle gen von der FDP/DVP-Fraktion zu orientieren, die sich ja un längst darüber beklagt haben, dass sie die große Anzahl von Gesetzentwürfen überfordere.

Worum geht es denn genau? Um eine kleine, aber doch wich tige Änderung, um es der Landesanstalt für Kommunikation zu ermöglichen, die regionalen privaten Fernsehanbieter bes ser zu unterstützen. Da Sie in der Regel vor Ort einen regio nalen Fernsehanbieter haben, werden Sie sicherlich alle das Gutachten von Herrn Professor Kühnle gelesen haben – wenn nicht, empfehle ich Ihnen, das zu tun –, in dem doch recht deutlich wird, dass erstens die regionalen privaten Fernsehan bieter einen wichtigen Beitrag zur lokalen Meinungsvielfalt bieten und dass zweitens angesichts der zunehmenden Digi talisierung auch des Medienkonsums, angesichts von Verän derungen in der Werbewirtschaft und angesichts dringend not wendiger Investitionen in Technik und in den Bekanntheits grad der regionalen privaten Fernsehanbieter eine Finanzie rungslücke besteht. Das Problem ist Anfang des Jahres auch dadurch deutlich geworden, dass „TV Südbaden“ seinen Sen debetrieb eingestellt hat.

Was also tun? Die banalste Erkenntnis dabei ist, dass wir hier nicht in Bayern sind. Was meine ich damit? Eine staatliche Fi nanzierung des privaten Rundfunks, wie sie dort eingeführt wurde, ist kein Weg, der für uns vernünftig ist. Es gibt gute Gründe, dass der Rundfunk staatsfern sowohl in politischer als auch finanzieller Hinsicht ist. Und wenn es einen privat wirtschaftlich organisierten Rundfunk gibt, dann gelten diese Gründe erst recht. Insofern können wir nicht den Weg gehen, die Landesanstalt oder die Fernsehanbieter aus dem Haushalt des Landes zu subventionieren, wie es in diesem Fall in Bay ern passiert.

Damit bleibt der Weg innerhalb der Vorgabe des Rundfunk staatsvertrags, dass zur technischen Unterstützung der priva ten Rundfunkanbieter ein Teil der Rundfunkbeiträge herange zogen werden darf. Akteur ist hier die Landesanstalt für Kom munikation. Das aus Rundfunkbeiträgen gespeiste Budget der Landesanstalt für Kommunikation ist dadurch begrenzt, dass ein Teil an den SWR geht, um Kulturprojekte zu fördern, und ein weiterer Teil an die Medien- und Filmgesellschaft. Diese

Begrenzung ist der sogenannte Vorwegabzug, der von fast al len Ländern in unterschiedlicher Dimension angewandt wird. Bisher waren dies 15 % der Rundfunkbeiträge, die der Lan desanstalt für Kommunikation eigentlich zur Verfügung ste hen würden.

Wir schlagen nun vor, ab nächstem Jahr diesen Vorwegabzug auf 11,87 % zu senken. Das ist eine ziemlich krumme Zahl; das haben Sie alle richtig erkannt. Warum ist das so? Wenn Sie genau nachrechnen, werden Sie auf ungefähr 600 000 € kommen. Damit vergrößert sich der Spielraum der Landesan stalt für Kommunikation für die Unterstützung der regiona len Fernsehsender doch noch einmal deutlich, und zwar ins besondere auch, weil die Landesanstalt für Kommunikation ihrerseits die Mehreinnahmen, die sie durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erhält, in weiten Teilen an die regi onalen Fernsehanbieter weiterreichen wird. Zusammen mit unserem Anteil kommen wir dann ungefähr – das müssen wir in den nächsten Jahren noch sehen – auf 1 Million € mehr, die für die regionalen Fernsehanbieter zur Verfügung stehen. Das ist schon ein deutlicher Sprung gegenüber dem Stand von 2011 und davor.

Mehr als in diesem Zusammenspiel können wir vonseiten der Politik, so meine ich, nicht unternehmen. Lassen Sie mich dies bitte konkret ausführen.

Wir haben bereits in dieser Legislaturperiode den Vorwegab zug zugunsten der LFK reduziert. Diesen Spielraum hat die LFK auch zum Vorteil der Fernsehanbieter genutzt. Seit die ser Änderung sind aber gerade einmal drei Jahre vergangen. Sie werden sich vielleicht erinnern: Es war 2012, auch kurz vor der Weihnachtszeit, dass wir zum ersten Mal in dieser Le gislaturperiode das Landesmediengesetz geändert haben. Dass wir jetzt bereits wieder gesetzgeberisch aktiv werden müssen, zeigt die prekäre Lage unserer Medien- und Fernsehland schaft.

Ohne unser entschlossenes Handeln würden die Fernsehsen der recht rasch in eine akute finanzielle Notlage kommen. Das werden Sie sicherlich vor Ort auch mitbekommen haben, weil wir alle von unseren Fernsehanbietern Briefe bekommen ha ben, in denen die finanzielle Lage dargestellt wurde.

Gleichzeitig verknüpfen wir die Senkung des Vorwegabzugs aber mit der klaren Botschaft, dass künftig genauer geschaut werden muss, in welcher Höhe eine Unterstützung sinnvoll und notwendig ist. Die nächste Evaluierung dazu soll Ende 2017 stattfinden. Damit haben die regionalen Fernsehanbie ter für die nächsten zwei Jahre Planungssicherheit und damit auch Gelegenheit, ihr Geschäftsmodell zu optimieren und ih re journalistische Attraktivität und damit auch ihre Werbeein nahmen, die daraus herrühren, zu steigern.

Es gilt aber auch – es ist mir wichtig, das zu erwähnen –: Ein gutes Programm bedingt nicht zwangsläufig eine höhere Ein nahme aus der Werbung. Dieser Missstand ist grundsätzlicher Art und kann nicht per Gesetz abgestellt werden. Eines ist aber auch sicher: Ohne die Funktionsfähigkeit dieses Werbemarkts kann eine Medienlandschaft, wie wir sie kennen, nicht auf rechterhalten werden. Dies gilt selbstverständlich immer un ter der Annahme, dass keine anderen Finanzierungsquellen diesen Ausfall auffangen können.

Das ist ein bisschen anders als bei der Zeitungslandschaft. Im Fernsehbereich ist der Werbemarkt d e r Stützpfeiler, und der funktioniert nicht mehr. Wir haben gerade den Achtzehn ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet, bei dem es ja auch um das Thema „Regionale Werbung“ ging, darum, dass diese eingeschränkt wurde, weil man gerade vor Ort die eigenen Fernsehsender stärken wollte, damit diese überhaupt noch eine Chance gegen die großen Player haben. SevenOne Media ist da zu nennen, die zur ProSiebenSat.1 Media Grup pe gehört.

So gehört für mich zu dieser Debatte aber auch – das nur ne benbei – die Frage, ob regionale Sender zwingend auf Satel liten aufgeschaltet werden müssen oder ob nicht andere Ver breitungswege viel attraktiver sind. Das muss auch diskutiert werden. Das ist eine grundsätzliche Debatte und eine Frage, die ich für mich noch nicht abschließend beantwortet habe. Über solche Fragen – unabhängig von heute und auch von der zweiten Lesung – müssen wir meines Erachtens lieber früher als später diskutieren. Denn viel Geld, das wir bereitstellen, geht erst einmal für die Verbreitung des Programms „verlo ren“. Diese Mittel können nicht mehr eingesetzt werden, um das Programm an sich zu verbessern, um die Qualität des Pro gramms zu verbessern. Man muss ja erst zu den Zuschauerin nen und Zuschauern kommen, und dieser Weg ist sehr kosten intensiv. Da müssen wir uns über neue Lösungen unterhalten, damit das Geld auch sinnvoller eingesetzt werden kann.

Damit danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir es schaffen, in möglichst großer Einigkeit noch in diesem Jahr die Änderung des Landesme diengesetzes zu beschließen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Rau das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesmediengesetz sieht vor, dass An teile der etwa 19 bis 20 Millionen €, die die Landesanstalt für Kommunikation aus den Rundfunkbeiträgen erhält, für Zwe cke des SWR vorweg abgezogen werden können. Das eine ist der Beitrag für die Medien- und Filmgesellschaft – das sind etwa 5,5 Millionen €; die stehen heute nicht zur Debatte –, das andere sind Mittel für sogenannte kulturelle Zwecke. Das sind bisher 15 % des Beitrags, den die LFK bekommt. Das soll künf tig abgesenkt werden auf 11,87 %. Das sind etwa 600 000 €, die damit dem SWR fehlen, weil sie auf diesem Weg für die Regional- und Lokalsender zur Verfügung gestellt werden sol len.

Der SWR verabschiedet in diesen Tagen in seinen Gremien den Haushalt mit einem Defizit von über 52 Millionen €. Das heißt, im Haushalt des SWR werden sich wenig Möglichkei ten finden, um die 600 000 € aufzufangen. Wenn man sich dann anschaut, für welche kulturellen Zwecke dieses Geld ausgegeben wird, dann sieht man: Die größten Posten sind die Schwetzinger Festspiele und das Experimentalstudio des SWR in Freiburg. Das heißt, wir werden dann schon Debatten be kommen, in denen es um Einrichtungen und Veranstaltungen geht, die in der Öffentlichkeit einen hohen Stellenwert haben.

Aber das wissen die Antragsteller, wenn sie einen solchen Weg beschreiten wollen.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Es steht aber noch mehr auf der Liste!)

Die Verwendung der Mittel zur Förderung der Regional- und Lokalsender kann man nachvollziehen, weil diese offensicht lich chronisch unterfinanziert sind. In § 47 dieses Gesetzes steht ja, die LFK

kann mit diesen Mitteln auch die technische Infrastruk tur zur Versorgung von Baden-Württemberg und Projek te für neuartige Rundfunkübertragungstechniken fördern.

Das heißt, sie kann mit diesen Mitteln nicht dauerhaft Be triebsdefizite decken.

Kollege Salomon, ich habe Sie aber vorher so verstanden, dass Sie davon ausgehen, dass damit jetzt dauerhaft mehr Mittel für den Betrieb und damit auch für die Betriebsdefizite und nicht nur für die gesetzlich definierten Zwecke zur Verfügung gestellt werden sollen. Vielleicht können wir das in den Aus schussberatungen noch einmal miteinander klären.

Man sollte mit dieser Gesetzesinitiative eben nicht die Erwar tung schüren, als gäbe es eine Dauerfinanzierung für die Lo kal- und Regionalsender aus Rundfunkbeiträgen. Da hätte ich ordnungs- und verfassungspolitisch doch ganz erhebliche Be denken, zumal eine solche Vorgehensweise jede Menge wei terer Begehrlichkeiten wecken könnte.

Sie haben auch die Debatte um die Rundfunkbeiträge verfolgt, die ja einen erheblich höheren Umfang erreicht haben. Plötz lich waren ganz viele Vorschläge auf dem Markt, was man da mit alles machen könnte, bis hin zu einer Stiftung für Journa listenförderung. Wir sollten diese Dinge in überschaubaren Rahmen und Grenzen halten, weil andernfalls die Förderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus den Beiträgen viel leicht nicht mehr der Haupt- und Alleinzweck der Beiträge wäre und wir damit die Finanzierung von Medienstrukturen in Gefahr bringen könnten. Das würden wir allerdings ganz sicherlich nicht mittragen. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns im Ausschuss noch einmal detailliert darüber unterhalten.

Ich verstehe das Ziel des Gesetzentwurfs, dass wir in der ak tuell sehr schwierigen Situation der Lokalen und Regionalen eine Möglichkeit suchen, um Abhilfe zu schaffen. Aber, wie gesagt, ein dauerhafter Weg ist das aus unserer Sicht nicht.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Alexan der Salomon GRÜNE: Einverstanden!)

Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort Frau Abg. Graner.

Frau Präsidentin, verehrte Kol leginnen und Kollegen! Neben dem SWR leisten zahlreiche lokale und regionale Fernsehanbieter einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt in unserem Land. Mittlerweile sind in Baden-Württemberg acht regionale Sendegebiete ausgewie sen: Von Mannheim, Karlsruhe, dem Bodensee, Stuttgart und Böblingen, Heilbronn, Reutlingen aus sowie aus dem Raum Ulm/Neu-Ulm versorgen private Fernsehstationen die Zu

schauer mit Informationen und Magazinsendungen aus der Region.

Die Finanzierungsgrundlage vieler regionaler und lokaler pri vater Fernsehsender ist allerdings sehr schwierig. Laut der ak tuellen Untersuchung von Professor Dr. Kühnle mit dem Ti tel „Transformationen – Regionales Privatfernsehen in BadenWürttemberg am Scheideweg“ ist die wirtschaftliche Situati on des regionalen privaten Fernsehens in Baden-Württemberg dabei noch problematischer als im bundesweiten Durchschnitt. Ein Beleg dafür – Kollege Salomon sagte es bereits – ist bei spielsweise, dass „TV Südbaden“ aus Freiburg seinen Sende betrieb bedauerlicherweise zum Jahresbeginn einstellen muss te.

Aufgrund des rasanten technischen Fortschritts und der schwie rigen Entwicklung des regionalen Werbemarkts nimmt der fi nanzielle Druck auf die Sender deutlich zu. Diese sehr akute kritische Lage hat uns, die Regierungsfraktionen, veranlasst, nach einer raschen und tragfähigen Lösung für alle zu suchen. Wir schlagen Ihnen deshalb heute eine Änderung des Landes mediengesetzes vor, mit der der sogenannte Vorwegabzug mit Wirkung zum 1. Januar 2016 noch einmal zugunsten der LFK, der Landesanstalt für Kommunikation, reduziert werden soll.

Betragsmäßig – auch das wurde bereits ausgeführt – wird dies zu Mehreinnahmen der LFK in Höhe von rund 600 000 € füh ren. Die Auswirkungen dieser Änderung möchten wir bereits in zwei Jahren wieder überprüfen. Darüber hinaus steht es der LFK und ihren Gremien natürlich frei, in eigener Verantwor tung weitere Mittel zu gewähren.

Ich würde mich freuen, wenn Sie von den Oppositionsfrakti onen diesen Gesetzentwurf wie auch die letzte Änderung des Landesmediengesetzes wohlwollend begleiten würden und wir erneut als Zeichen an die privaten regionalen Sender Ein stimmigkeit erreichen könnten.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Goll.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Er hat heute noch gar nicht geredet!)

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Herr Salomon, Sie haben das wirk lich sehr anschaulich und gut begründet. Ich habe es auch ver standen –

(Heiterkeit – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Es hat sich rentiert!)

übrigens schon vorher. Aber ich bleibe dabei: Das, was wir sagen wollten und was Kollege Blenke heute angedeutet hat, muss man einfach sagen: Diese Häufung von Gesetzesvorha ben wenige Monate vor Ende der parlamentarischen Tätigkeit in dieser Legislaturperiode wirkt halt nicht sehr professionell. Denn für vieles hätte man natürlich Zeit gehabt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: So ist es!)

Sie können gar nichts dagegen sagen: Vieles hätte man viel früher einbringen können. Das wollte ich damit sagen. Mit manchem hätte man sich auch etwas gründlicher beschäftigen können.

Hier ist das Problem klar: Die regionalen, lokalen Anbieter sind in einer prekären Situation, die von allen so empfunden und anerkannt wird. Die Abhilfe kommt auf zwei Wegen. Das eine war der Staatsvertrag, mit dem wir geregelt haben, dass bundesweit verbreitete Programme die Werbung nicht belie big regionalisieren dürfen. Klar. Das war die eine Maßnahme. Bei der zweiten Maßnahme geht es um den nicht ganz unkom plizierten Vorwegabzug. Wenn wir das beschließen, hat die Landesanstalt für Kommunikation mehr Geld in der Kasse und kann etwas für die regionalen und lokalen Anbieter tun.

Lieber Herr Kollege Rau, ich bin übrigens völlig Ihrer Mei nung: Das kann natürlich nicht bedeuten, dass die Sender ih re Defizite dann bei der LFK einreichen und die das Geld überweist. Vielmehr müssen die schon schauen, dass das nach den Spielregeln abläuft, wie man dieses Geld tatsächlich in zulässiger Weise so verwenden kann, dass die Lage der Lo kalen, Regionalen verbessert wird.

Es ist natürlich auch richtig, dass, wenn man den Vorwegab zug reduziert, dieses Geld in der genannten Höhe beim öffent lich-rechtlichen Rundfunk für kulturelle Zwecke fehlt. Da möchte ich aber schon einmal daran erinnern, dass ich für mei ne Fraktion den bescheidenen Vorschlag gemacht habe, dass man das zurückgibt, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Gebührenneuordnung eigentlich im Moment mehr einnimmt als geplant. Davon ist aber nichts oder nicht viel zu rückgegeben worden, jedenfalls nicht in einem nennenswer ten Umfang. Ich selbst habe sogar einmal vorgeschlagen, zu prüfen, ob man nicht Teile des Geldes mit der Maßgabe dort lässt, kulturelle Zwecke z. B. in der Weise zu unterstützen, dass das frühere SWF-Sinfonieorchester erhalten wird.