Protocol of the Session on November 25, 2015

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Bereichs ausschüsse die festgelegten Vorhaltungen und eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen im Rettungsdienst jährlich über prüfen. Über diese Regelung wollen wir ein umfassendes Qua litätssicherungssystem für eine effiziente Notfallversorgung sicherstellen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Alex ander Salomon GRÜNE: Sehr gut!)

Dies umfasst auch eine Dokumentations- und Mitwirkungs pflicht aller am Rettungsdienst Beteiligten. Über eine standar disierte elektronische Datenerfassung und differenzierte Da tenauswertung soll zukünftig die Struktur-, Prozess- und Er gebnisqualität analysiert werden. Auf diese Weise können mögliche Optimierungspotenziale und entsprechender Hand lungsbedarf herausgearbeitet werden.

Zusätzlich wollen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Rechtsaufsicht stärken. Konkret wollen wir den jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörden die Möglichkeit einräumen, vor der Sitzung des Bereichsausschusses einen Bericht über den Stand der Sicherstellung der Notfallversorgung im Rettungsdienst bereich sowie über geplante Maßnahmen anzufordern.

Die Änderung des Rettungsdienstgesetzes sieht ferner die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hel fer-vor-Ort-Systeme vor. Damit erhöhen wir die rechtliche Si cherheit für die Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie für die integrierte Leitstelle.

An dieser Stelle möchte ich jedoch betonen, dass die organi sierte Erste Hilfe nicht Bestandteil des Rettungsdienstes ist und diesen auch nicht ersetzen soll. Die ehrenamtlichen Hel ferinnen und Helfer leisten Erste Hilfe am Notfallort bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Die Änderung des Rettungs dienstgesetzes umfasst auch Anpassungen, die aufgrund der Änderungen des Notfallsanitätergesetzes notwendig waren. Dies bezieht sich auf den künftigen Einsatz von Notfallsani täterinnen und Notfallsanitätern sowie von Rettungsassisten tinnen und Rettungsassistenten.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Alex ander Salomon GRÜNE: Sehr gut!)

Wie Sie sehen, sind Anpassungen im Rettungsdienstgesetz über die Jahre hinweg notwendig geworden. Mit den vorge schlagenen Änderungen wollen wir eine bestmögliche und flä chendeckende rettungsdienstliche Versorgung von Bürgerin nen und Bürgern in Baden-Württemberg sicherstellen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Funk das Wort.

(Zuruf von der CDU: Funkleitstelle!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen und Kollegen! Das Beste kommt zuletzt.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Da kommt noch die FDP/DVP!)

Wer weiß. Vielleicht verzichtet auch jemand; das wissen wir noch nicht.

(Zurufe)

Es ist schön zu wissen, dass wir uns bei diesem Thema par teiübergreifend sehr einig sind. Ich darf daran erinnern, dass Debatten zum Thema Rettungsdienste in der Vergangenheit erfreulicherweise sehr einvernehmlich geführt wurden. Der Kollege Hillebrand hat es mir schwer gemacht, weil er die Hälfte meiner Rede vorweggenommen hat. Sie haben alle As pekte eines guten Gesetzes gelobt. Deshalb bleibt mir nicht mehr viel übrig.

Jetzt will ich es mit dem Lob nicht übertreiben. Herr Kollege, Sie wissen, das kann, zumal in Wahlkampfzeiten, schnell missverstanden werden. Es freut mich aber außerordentlich, dass sich auch die Opposition einem guten Gesetz nicht ver schließen kann und nicht verschließen will.

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Das machen wir im mer so! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Sach dienliche Erwägungen! – Zuruf des Abg. Karl Zim mermann CDU)

Dafür meinen Respekt auch von dieser Stelle aus.

Von meinen Vorrednern und vom Minister wurde herausgear beitet, dass die Änderung des Rettungsdienstgesetzes die Ver besserung der Notfallversorgung zum Ziel hat. Diese wird im Wesentlichen über zwei Aspekte erreicht: zum einen, indem alle Rettungsdienststrukturen in den Blick genommen wer den, um hier qualitative Verbesserungen zu erzielen, und zum anderen, indem eine Anpassung an das bundesgesetzliche Not fallsanitätergesetz stattfindet.

Zum Notfallsanitätergesetz ist schon einiges gesagt worden. Es ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Künftig werden die Notfallsanitäter gegenüber den Rettungsassistenten über er weiterte Handlungskompetenzen verfügen. Sie übernehmen die Versorgung von verletzten und erkrankten Personen und dürfen in Notfällen auch erweiterte Maßnahmen vornehmen, was Rettungsassistenten bisher nicht möglich war.

Bei dem Thema „Qualitätsverbesserung in den Rettungsdienst strukturen“ geschieht einiges über die landeseinheitliche Qua litätssicherung. Die Beteiligten im Rettungsdienst haben nach einem landesweit einheitlichen, spezifizierten Datensatz alle Einsätze zu dokumentieren. Die Bereichsausschüsse als Pla nungsgremium vor Ort haben die gesamte Rettungskette in den Blick zu nehmen und in die rettungsdienstlichen Infra strukturplanungen zur Sicherung der Notfallversorgung ein zubeziehen. Im Übrigen sollen die Bereichsausschüsse be kanntlich verpflichtet werden, die Bereichspläne jährlich zu überprüfen.

Ein wesentliches Element in diesem Gesetz ist vor allem auch die Stärkung der Rechtsaufsicht. Die Rechtsaufsichtsbehörde ist künftig berechtigt, vor den Sitzungen der jeweiligen Be reichsausschüsse einen Bericht über den Stand der Notfallret tung anzufordern. Außerdem sollen die Bereichspläne künf tig einem Genehmigungsvorbehalt der Rechtsaufsichtsbehör de unterliegen.

Es hätte mich natürlich gefreut, wenn der Kollege Hillebrand – das will ich ihm doch noch ins Stammbuch schreiben – sei

nerseits einmal formuliert hätte, was denn ein „großer Wurf“ im Zusammenhang mit einer Novellierung des Rettungsdienst gesetzes gewesen wäre. Dazu haben wir heute nicht sehr viel gehört. Ich finde den Entwurf in dem Teil, der zur Qualitäts sicherung beiträgt, beachtlich.

Wenn Sie das Thema Hilfsfristen ansprechen, dann sei der Hinweis erlaubt, dass Hilfsfristen – auch die bestehenden – immer in der Diskussion stehen. Ich wüsste nicht, welcher Mi nutensatz angebracht wäre, bei dem man wissenschaftlich un termauert belegen könnte: Es gibt nur diesen und keinen an deren. Die bisherige Regelung hatte in meinen Augen eher das Stadt-Land-Gefälle im Blick. Sie ging von zehn Minuten, ma ximal 15 Minuten aus.

Bei der Regelung, die zwischenzeitlich in der Diskussion war, ging es vorrangig um eine Optimierung der Rettungsmittel und darum, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass das erste Rettungsmittel künftig definitiv auf zwölf Minuten festge schrieben wird, auch im ländlichen Bereich. Das wäre in der Tat eine qualitative Verbesserung gegenüber dem Istzustand gewesen.

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Das zweite Rettungs mittel wäre eine Verschlechterung gewesen!)

Na ja. Jetzt, mit dem neuen Notfallsanitätergesetz, wären wir auch hierbei qualitätsmäßig weiter vorangeschritten. Denn in der bisherigen statistischen Erfassung haben, wenn wir ehr lich sind, vor allem die 15 Minuten gezählt.

Ich finde, dieser Gesetzentwurf verdient eine breite Unterstüt zung des Hauses. Denn an einem qualitativ hochwertigen und effizienten Rettungsdienst ist uns allen gelegen. Ich werbe deshalb auch namens der SPD für eine breite Zustimmung und hoffe, dass sich die FDP/DVP in diesen Reigen einreihen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den Grünen sowie des Abg. Dieter Hillebrand CDU – Abg. Claus Schmiedel SPD: Klare Worte zum Schluss!)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich das Wort Herrn Abg. Haußmann.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein guter Schluss ziert alles. Danke für die Blumen, lieber Herr Funk.

Minister Gall hat es gesagt: Das Ziel dieses Gesetzes ist eine Verbesserung der Notfallversorgung. Aus eigener langjähri ger Erfahrung als Mitglied im Kreistag und Mitglied im So zialausschuss des Landkreises weiß ich, dass wir eigentlich immer ausschließlich über die Hilfsfristen diskutiert haben. Insofern, denke ich, ist es jetzt sicherlich ein richtiger und wichtiger Schritt, die gesamte Bandbreite und nicht nur die Bewertung, ob 95 % dieser Hilfsfristen erreicht werden, in den Blick zu nehmen. Der Blick muss geweitet und eine um fangreichere Betrachtung vorgenommen werden.

Der Bereichsausschuss als maßgebliches Planungskriterium der Rettungsdienststrukturen in den Land- und Stadtkreisen wird stärker in die Verantwortung genommen. Die Bereichs ausschüsse haben künftig nicht nur die Hilfsfristen, sondern

im Rahmen der Beobachtung und Beratung der Angelegen heiten des Rettungsdienstes sowie bei der Planung den gesam ten Einsatzablauf vom Eingang der Notrufmeldung in der Leitstelle bis zur Übergabe des Patienten an das medizinische Personal im Krankenhaus in den Blick zu nehmen, zu bewer ten und Optimierungspotenziale zu prüfen bzw. zu nutzen, um die einzelnen Teilbereiche des Einsatzablaufs möglichst kurz zu halten.

Meine Vorredner haben die einzelnen Aspekte schon aufge führt und darüber informiert. Die Rechtsaufsicht über die Be reichsausschüsse wird gestärkt. Für die Helfer-vor-Ort-Syste me werden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Ein wichtiger Aspekt – das haben wir auch schon gehört – ist zu dem die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes hier in Ba den-Württemberg mit entsprechenden Übergangsregelungen, die das Ganze erforderlich macht.

Es ist gut, dass Grün-Rot die Hilfsfristen nicht mehr verlän gern möchte, wie es auch einmal in der Diskussion war. Der richtige Ansatz ist daher, den Rettungsdienst besser auszustat ten.

Dafür muss angesichts der in anderen Bundesländern von den Trägern des Rettungswesens aufgebrachten Pro-Kopf-Kosten Spielraum vorhanden sein. Wenn man sich einmal damit be schäftigt, dann stellt man fest, dass wir in Baden-Württem berg wie immer besonders sparsam und effizient sind. Es gibt Bundesländer, die doppelt so hohe Pro-Kopf-Ausgaben haben wie wir in Baden-Württemberg. Insofern ist es, wie ich mei ne, richtig, auch in die Verbesserung der Notfallversorgung zu investieren.

Der Ansatz geht auch für unsere Fraktion in die richtige Rich tung. Wir haben uns die Stellungnahmen der Beteiligten in tensiv durchgelesen. Es gibt eine ganze Menge Rückmeldun gen, die ich jetzt gar nicht alle aufzählen möchte, angefangen bei den DRK-Landesverbänden über die Kostenträger, die Ba den-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die viele Stellungnahmen abgegeben haben.

Ich möchte noch einmal auf den Einstieg von Minister Gall hinweisen, der gesagt hat, dies sei ein außerordentlich wich tiges Gesetz – das sehen wir auch so – und es würden die Wei chen für einen zukunftsfähigen Rettungsdienst in Baden-Würt temberg gestellt.

Deswegen regen wir an, dazu im Ausschuss noch einmal ei ne Anhörung durchzuführen, um das Bild abzurunden und die Themen aufzugreifen, die schriftlich dokumentiert wurden. Denn dann haben wir, wie ich meine, auch die Möglichkeit, das, was Kollege Hillebrand gesagt hat, insgesamt in den Blick zu nehmen und über alle Fraktionen hinweg zu einer breiten Unterstützung zu kommen. Insofern wäre unser Wunsch, dem Thema dadurch Rechnung zu tragen, dass hier die vielen Beteiligten, die mit in der Verantwortung sind, in einer Anhö rung zu Wort kommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Ausspra che ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7612 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen und Punkt 14 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Lan desmediengesetzes – Drucksache 15/7715

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.