Schließlich möchten wir Vorschriften zur Statistik und zur Evaluation des Gesetzes ändern, damit eine länderübergrei fend einheitliche Bewertung der Anerkennungsgesetzgebung möglich wird. Wir profitieren alle, wenn die Daten der Län der leichter vergleichbar sind. Auch verhilft uns das zu einem Gesamtüberblick beim Thema Anerkennung über die Verfah ren bei bundesrechtlich und landesrechtlich geregelten Beru fen.
Da es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Gesetz, das wir heute beraten, geht es um die Anerkennung von Berufsabschlüssen, die im Ausland erworben worden sind. Das ist gerade im Moment angesichts der Tatsache, dass so viele Menschen zu uns kommen, von hoher Bedeutung. Es ist auch wichtig für die Wirtschaft, weil sie in manchen Be reichen händeringend nach Fachkräften sucht. Auch der Mit telstand ist hiervon betroffen.
Das vorliegende Gesetz ist für uns ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist schon deswegen gut, weil es vorsieht, dass die Einheitlichen Ansprechpartner im Land als Front- und als Backoffice tätig werden können.
soll den zuständigen Stellen die Möglichkeit geschaffen werden, Teile der Aufgabendurchführung (z. B. verglei chende Recherchen und Stellungnahmen) auf Träger öf fentlicher Aufgaben auszulagern, um hierdurch Synergien zu heben...
Gleichzeitig soll der Verwaltung auf Ebene der Regie rungspräsidien die Möglichkeit gegeben werden, Aufga benkonzentrationen zu erreichen, mit dem Ziel der Syn ergieschöpfung und der Qualitätssicherung.
Darum geht es in dem vorliegenden Gesetz. Nur: Leider stam men die eben zitierten Passagen nicht aus der Begründung des Gesetzes, das wir heute beraten. Nein, sie stammen vielmehr aus einem Änderungsantrag, den wir, die CDU-Fraktion, be reits im Jahr 2013 eingebracht haben.
Wir freuen uns, dass die Regierung nun die wesentlichen Tei le unseres Antrags still und leise in ihren Gesetzentwurf über nommen hat, fragen uns aber, wieso sie dazu nahezu zwei Jah re gebraucht hat, zwei Jahre, in denen Zigtausende von Men schen nach Baden-Württemberg gekommen sind. Sie hätten vielleicht schneller und besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können, wenn die Landesregierung unsere Vorschlä ge etwas zügiger aufgegriffen hätte. Aber nun ist es so weit, und das ist richtig so.
Wir haben aber noch einen weiteren Vorschlag. Wir wären nicht die CDU, wenn wir nicht noch einen Vorschlag dazu hät ten. Wir sind der Auffassung, dass bereits in den Landeserst aufnahmestellen die Berufsqualifikationen von Asylbewer bern festgestellt werden sollten, und zwar flächendeckend.
Das betrifft selbstverständlich nur solche Asylbewerber, die nicht aus sicheren Herkunftsstaaten kommen und die damit eine Bleibeperspektive haben. Von diesen Leuten sollen be rufliche Qualifikationen erhoben werden. Dann kann man auch gleich sehen, welche Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden müssen, wenn Defizite bestehen. Diese Variante liegt auch organisatorisch nahe. Denn den Regierungspräsidien ob liegt sowohl die Anerkennung der Berufsabschlüsse als auch der Betrieb der Landeserstaufnahmestellen.
Wie man die personellen Ressourcen gewährleistet, darüber muss man sich natürlich Gedanken machen. Aber vielleicht kann man – wie jetzt auch bei den Lehrern – Mitarbeiter im Ruhestand reaktivieren.
Die Vorteile einer solchen Erhebung liegen auf der Hand: Durch Arbeit wird die Integration derjenigen Menschen ge fördert, die langfristig bei uns bleiben. Gleichzeitig kann die Wirtschaft ihre Angebote für Beschäftigung verbessern.
Wir brauchen natürlich auch schnell Deutschkurse. Denn die ganze Anerkennung nutzt nichts, wenn wegen Sprachschwie rigkeiten und Sprachmängeln keine Arbeitsvermittlung mög lich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Ge setzentwurf trägt – so kann man sagen – die Handschrift der CDU. Deswegen stimmen wir ihm gern zu.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen und Kollegen, meine Damen und Herren! Neben dem Er werb hinreichender Sprachkenntnisse ist die berufliche Ein gliederung Grundlage für Integration von Zuwanderern. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2013/55 um und trägt zu der Sicherung des Fachkräfteangebots und der besseren Integra tion und Eingliederung bei. Wie dringend dies ist, brauche ich Ihnen angesichts des Fachkräftemangels allerorten nicht nä her zu erläutern.
Mit dem Gesetz schaffen wir die Grundlagen für eine schnel lere Anerkennung der im Ausland erworbenen Fähigkeiten und Qualifikationen, damit Zuwanderer nicht mehr unter ih rer Qualifikation beschäftigt werden müssen, sondern ihren Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß auch ihrem Beruf nach gehen können. Dies ist zum beiderseitigen Nutzen.
Wir erleichtern die Feststellung der Qualifikation, wir erleich tern das Verfahren, indem Anträge auch online gestellt wer den können. Wir schaffen die Möglichkeit, dass Nachweise akzeptiert werden, auch wenn sie nicht beglaubigt oder gar superlegalisiert sind. Eine solche Vereinfachung ist wirklich keitsnah. Denn oft können Zuwanderer unsere seitherigen Maßstäbe der Bürokratie nicht erfüllen. Eine syrische Ärztin beispielsweise, die auf der Flucht ist, kann ihre Unterlagen oft nicht in Papier liefern. Aber sie hat sie eventuell digital ge speichert. Wenn auch dies anerkannt wird, dann ist dies wirk lichkeitsnah.
Dies verringert den Aufwand und die Kosten für die Anerken nung sowie die Bürokratie auf beiden Seiten.
Wir bauen das Netzwerk der Beratung aus. Wir berücksichti gen auch informelle Kompetenzen. Wir schaffen Einheitliche Ansprechpartner, und wir richten ein Vorwarnverfahren IMI ein für Fälle, in denen eventuell gefälschte Nachweise und Zeugnisse vorgelegt wurden, und machen dies europaweit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen, liebe Kollegen! Wir haben uns vor zwei Jahren mit dem Landesanerkennungsgesetz doch etwas Mühe gegeben. Wir haben für 260 Berufe ergänzende Vorgaben gemacht – für Baden-Württemberg gültig.
Wir haben nicht einfach nur das Bundesanerkennungsgesetz abgeschrieben. Frau Engeser hat es ja formuliert: Das war ein langwieriger Prozess. Einige sind in dieser Zeit ungeduldig geworden, aber wir haben das Ganze als achtes der 16 Bun desländer auf der Zielgeraden dann doch hinbekommen. Da her denke ich, dass diese Regelungen – seither ist pro Beruf bzw. pro Berufsgruppe nur eine Anerkennungsstelle zustän dig – den Betroffenen helfen.
Dass wir einen kostenlosen Beratungsanspruch eingeführt ha ben, ist natürlich auch zielführend. Ich denke auch, die Ent wicklung, die wir jetzt mit dem Europäischen Berufsausweis aufgreifen, ist die richtige.
Über den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, über die Fra ge der Sicherung des Fachkräfteangebots ist schon das We sentliche gesagt worden.
Ich möchte abschließend noch einen Gedanken aufgreifen. Wir haben Gebühren für Antragsteller vorgesehen, die sich zwischen 100 € und 600 € bewegen. Ich denke – wie der Kol lege gerade angesprochen hat –, für einige wird dies natürlich eine Hürde sein. Für jenen, der kein eigenes Einkommen hat, sind bereits 100 € sehr viel Geld. Das ist für manche vielleicht deshalb auch ein Grund, von einem Antrag auf Anerkennung des vorhandenen Abschlusses abzusehen. Genau das wollten wir mit dem Gesetz eigentlich vermeiden. Deshalb auch un sere Überlegung, in Fällen unbilliger Härte die Möglichkeit zu eröffnen, diese Gebühren ganz oder teilweise zu erlassen. Aber darüber werden wir dann sicher noch im Ausschuss be raten.
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Frau Dr. Engeser, da sieht man es mal wieder: Kaum sagt die CDU etwas in Baden-Württemberg, schon kommt die Umsetzungsrichtlinie aus Brüssel. Ich habe Ihren guten Draht nach Brüssel offensichtlich unterschätzt. Aber unabhängig davon ist es so, dass in diesem Gesetzent wurf einige spannende Inhalte enthalten sind.
Mir gefällt z. B. besonders die Einführung einer elektroni schen Antragstellung; dazu hat der Kollege Fritz bereits eini
ges gesagt. Da der Beratungsanspruch im Rahmen des Berufs anerkennungsgesetzes unabhängig vom Aufenthaltstitel ist, könnte das auch für Flüchtlinge spannend sein, die ihre Un terlagen ja oft nur digital bei sich haben, auf dem Smartphone oder wie auch immer.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal auf die Frage nach der Erhebung beruflicher Qualifikation bereits in der Erstaufnahme zu sprechen kommen, die vielleicht ein verwandtes Thema ist, Frau Ministerin. Wir wissen, in Meß stetten läuft dieses Pilotprojekt. Wir werden immer wieder da rauf drängen, dass man das natürlich auch an den anderen Erstaufnahmestellen abfragen wird.
Auch die Ausstellung von Berufsausweisen halten wir für sinnvoll. Warum das jetzt erst einmal auf die fünf Berufe Krankenschwester und Krankenpfleger, Physiotherapeut, Apo theker, Bergführer und Immobilienmakler beschränkt wird und für andere Berufe noch nicht gilt, erschließt sich mir nicht ganz. Aber es wird auf jeden Fall sinnvoll sein, so etwas zu machen.
Auch den Vorwarnmechanismus bezüglich der Berufsverbo te in anderen Ländern erachten wir als sinnvoll.