Wie der Ministerpräsident mit Ihnen umgeht! Er sagte: „So lange der Schmiedel bloß Knallkörper schmeißt...“ Das ist schon fast Höchststrafe, Herr Kollege Schmiedel. Wahrschein lich erklärt er beim nächsten Grünen-Parteitag: „Der Schmie del ist harmlos, der will nur spielen.“
(Heiterkeit – Abg. Helen Heberer SPD: Kabarett! 1,8 %! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Können Sie mal zum Staatsgerichtshof reden?)
Sie haben sich – das war dann Ihre Reaktion – an den Minis terpräsidenten gewandt und ihm vorgeworfen, er hätte sich mit der Linken verbündet. Das zeigt den Zustand ihrer „Lie besheirat“.
Vor fünf Monaten hat die grün-rote Romanze ihren Höhepunkt als Liebesheirat erreicht, und mittlerweile erinnert Ihre Lie besheirat und Ihre Liebesehe an die Ehe von Prinz Charles und Lady Di mit der Linken als Camilla.
Meine Damen und Herren, es geht Ihnen – das zeigen auch Ihre Reaktion und Ihre Unruhe – einzig und allein darum, da von abzulenken, in welchem Zustand Ihre Liebesehe, in wel chem Zustand Ihre Konfliktkoalition ist.
Sie versuchen noch am heutigen Tag, von Ihren eigenen Problemen abzulenken. Das wird Sie nicht weiterführen.
Ich kann Sie nur dazu aufrufen: Greifen Sie unsere Vorschlä ge auf. Lassen Sie uns gemeinsam über ein Parlamentsbetei ligungsgesetz reden. Sonst können Sie solche Geschäfte in der Zukunft nicht machen.
Eines noch zum Schluss: Nachdem Sie die Verfassung und die Gerichtsurteile zu Recht so hoch halten, legen Sie aber bitte in Zukunft denselben Maßstab auch an sich selbst an. Denn wenn Sie im Zusammenhang mit Stuttgart 21 einen Prozess verlieren,
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Dass Sie, Herr Dr. Rülke, das nicht mehr machen würden, das war ein wichtiger Satz. Das finde ich gut.
Wenn man Ihnen – auch dem Kollegen Hauk – zuhört, dann hat man den Eindruck, der Rücktritt wäre gar nicht nötig ge wesen. Da muss ich sagen: Sie hätten dem Kollegen Stäche le besser zuhören sollen.
Herr Kollege Hauk, der Staatsgerichtshof hat nicht das Ver fahren als Verfassungsverstoß beurteilt, sondern da heißt es im Urteil: Der Finanzminister hat gegen die Verfassung ver stoßen.
Sie haben nicht erklärt, ob Sie das, was damals geschah, für falsch oder für richtig halten. Sie haben auch nicht erklärt, ob Sie es wieder machen würden. Das wollen wir schon wissen. Denn Sie sind ja Wiederholungstäter.
Ich trage noch einmal eine Kommentierung vor, diesmal eine Kommentierung von Braun zu Artikel 81 der Landesverfas sung. Da heißt es:
Jetzt gehen wir einmal zurück – Sie haben die Verfassung mit gebracht; unterstellen wir einmal, dass nicht jeder jeden Tag die Verfassung mit sich herumträgt –: Im Jahr 2007 gab es schon einmal ein entsprechendes Urteil
Damals wurde gegen die schwarz-gelbe Landesregierung ge urteilt, dass sie die herausragende Bedeutung der Entschei dung des Landtags über den Haushalt missachtet hat
um in dringenden Fällen die Handlungsfähigkeit der Ex ekutive ungeachtet des grundsätzlichen Vorrangs der Mit telbewilligung durch den Landtag zu gewährleisten.
und Sie haben nichts dazugelernt. Deshalb sage ich Ihnen: Wir wollen jetzt von Ihnen wissen, ob Sie aus diesen Fehlern ge
lernt haben, sonst hängt Ihnen die Missachtung der Verfas sung wie ein Fußpilz an; den werden Sie dann nie mehr los.
Jetzt kommt das schärfste Argument – das hat übrigens auch Herr Stächele noch einmal in seiner Rechtfertigung gebracht –: Man sei kurz vor Mitternacht informiert worden, es sei Ei le geboten gewesen, denn sonst ginge das ganze Aktienpaket in fremde Hände, womöglich in russische – der Feind im Os ten.