Die absolute Höhe der Mittel bleibt gleich. Es bedeutet, dass man mit dem gleichen Geld mehr Projekte fördern kann.
gerade im ländlichen Raum. In meinem Wahlkreis gibt es Kommunen mit 10 000 Einwohnern, die 20 Millionen € in der Rücklage haben. Wenn ich vergleichen würde, würde ich wahrscheinlich feststellen, dass die Kommunen hier im Schnitt besser gestellt sind als das Land. Deswegen müssen wir schau en, wie wir mit unserem Geld haushalten.
Nein, ich möchte meine Re de fertig machen. Ich habe nicht viel Zeit. Vielleicht nachher, wenn es reicht.
(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ NE: Die Zeit ist ihm zu schade, hat er gesagt! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Die Zeit ist zu schade!)
Ob die Kommunen dagegen sind, hängt vom Standpunkt ab. Bei einer Kommune, die bisher auf Platz 1 war, es in der Fol ge aber nicht mehr ist, kann man verstehen, dass sie sich da rüber beklagt, dass sie nur noch 50 % bekommt. Eine Kom mune, die vorher auf Platz 10 lag, freut sich. Es ist also eine vielschichtige Situation, die man nicht pauschalisieren darf. Jeder denkt doch nur an sich selbst.
Die pauschalisierte Kritik, die von den kommunalen Landes verbänden geäußert wird, ist nicht nachvollziehbar.
Noch eine Randbemerkung: Manchmal ist das Problem der Kommunen nicht die Höhe der Förderung, sondern welche Blödsinnsprojekte sie manchmal auch angehen. Darauf hat es ebenfalls eine reinigende Wirkung. Denken Sie nur einmal an Stuttgart: Die Vorstellung, die Kulturmeile mit GVFG-Mit teln verschlechtern zu wollen, war eine abenteuerliche Vor stellung, die Herr Oettinger und Herr Schuster hatten: Milli onen verbrennen, um den Verkehr schlechter zu machen, und das mit GVFG-Mitteln. Darunter leiden dann die Kommunen, aber nicht darunter, dass die Förderhöhe reduziert wird.
Nun noch einmal zum Festbetrag. Er hat eine reinigende Wir kung. Im Hochbau ist er üblich, im Krankenhausbau, und er ist im Straßenbau oftmals üblich.
Nur haben wir vor allem im Schienenbau die desaströse Situ ation – von Stuttgart 21 bis zu jeder S-Bahn-Strecke –, dass nicht sorgfältig geplant wird und sich die Kosten manchmal nicht nur verdoppeln, sondern verdreifachen. Und warum? Weil jeder, der eine Bauherrenfunktion innehat, weiß: Wenn er gefördert wird, wird er auch mit allen Kostensteigerungen weiter gefördert. Dies führt zu Undiszipliniertheit und dazu, dass wiederum alle Nachfolgeprojekte kannibalisiert werden. Hier also mehr Sorgfalt einzufordern ist doch das Allermin deste, was man tun kann. Herr Raufelder erwähnte es: Das ha ben Sie, die CDU, im Jahr 2008 von der Regierung gefordert, nämlich – ich zitiere noch einmal –, „Pauschalen, Kostende ckelungen und Festfinanzierungen für Ortsumfahrungen“ – das ist ja wurst, das ist das gleiche System – „soweit möglich anzuwenden“.
(Abg. Nicole Razavi CDU: Das stimmt nicht! – Ge genruf des Abg. Claus Schmiedel SPD: Wischiwa schi!)
dass es ein sinnvolles Instrument ist. Deswegen hat dieses Ge setz eine große Wirkung auf die Sorgfalt der Planung und der Finanzierung, und es bietet die Chance, mehr Projekte als bis her zu fördern.
Warum haben Sie sich dann kein gerechteres System überlegt, das auch finanziell schwächere Kommunen bei der Festbe tragsförderung und bei der 50-%-Förderung bedenkt? Sie scheren jetzt alle über einen Kamm.
Sie hätten auch die Möglichkeit gehabt, ein Bonus-Malus-Sys tem einzuführen. Warum haben Sie das nicht getan?
Ja, ein Bonus-Malus-Sys tem und eine eigene Behörde, um das alles zu gestalten, zu verwalten und möglichst noch Rechtsprozesse dazu zu füh ren.
Nein, nein. Noch einmal: Es ist das Dilemma dieser Repu blik und gerade des Landes Baden-Württemberg, dass unse re Förderungen und die Fördertöpfe ein unendliches Ausmaß auch an Bürokratie zur Folge haben, und genau dies wollen wir ebenfalls reduzieren. Mit der Vorstellung, noch mehr Ver waltung aufzubauen, um ein paar Millionen über das Land zu verteilen, werden Sie uns nicht als Partner finden.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon eine be merkenswerte Interpretation des Gesetzes zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Wenn hier steht, die Förderung von kommunalen Verkehrsprojekten wer de ökologisch, nachhaltig und kommunalfreundlich ausgestal tet, dann frage ich mich: Auf welchen Grundlagen basiert die se Einschätzung? Denn wenn ich die Stellungnahmen der Ver bände lese, dann habe ich nicht das Gefühl, dass dieser Satz auf die Zustimmung der Verbände trifft.
Sie reduzieren die Förderquote von 75 auf 50 %. Dies kann man tun. Der Minister sagte, dies sei politisch gewollt. Aber zusätzlich muss man mit der Festbetragsfinanzierung natür lich auch davon ausgehen, dass künftig größere Projekte we niger wahrscheinlich werden.
Lieber Herr Haller, obwohl wir uns sonst in vielem einig sind, fand ich es bemerkenswert, dass Sie es so interpretieren: Weil man einen Festbetrag ansetze, werde besser geplant und ge baut. Das bedeutet im Umkehrschluss: Weil es keinen Festbe trag gibt, hat man bisher schlampig geplant und gebaut. Das ist eine bemerkenswerte Interpretation. Wir wissen, dass vie le Kostensteigerungen daraus resultieren, dass wir sehr lange
Planungszyklen und neue Vorschriften haben; ich nenne als Stichwort den Brandschutz – da der Kollege Raufelder Neckar gemünd nannte. Man sollte nicht sagen, die Kommunen sei en bisher schlampige Planer gewesen und es würde jetzt durch den Festbetrag diszipliniert. So sollten wir nicht mit den Kom munen und den kommunalen Landesverbänden umgehen, denn so haben sie es mit Sicherheit bisher nicht praktiziert, sondern viele Kostensteigerungen resultierten aus anderen Gründen. Das sollte man an dieser Stelle auch noch einmal erwähnen.
Man kann das tun, was Sie hier vorhaben. Das ist politisch ge wollt, genauso wie die Änderung der Aufteilung zugunsten des ÖPNV und des Rad- und Fußverkehrs und zulasten des kommunalen Straßenbaus. Das sind politische Aspekte. Nur muss man dann eben wissen, dass wir in Zukunft in BadenWürttemberg wahrscheinlich nicht mehr so viele größere Pro jekte werden realisieren können.
Ich möchte nur ein Beispiel von vielen Projekten nennen: Die S-Bahn-Verlängerung nach Vaihingen/Enz mit Baukosten von 8,5 Millionen € würde für den Verband Region Stuttgart be deuten: statt 3,825 Millionen € künftig 5,75 Millionen € Ei genanteil plus das Risiko.
Nun kann man sagen, dies sei alles politisch gewollt. Man muss aber wissen, dass man in Kommunen oder Landkreisen das eine oder andere Projekt vielleicht deshalb nicht umset zen möchte, weil der Eigenanteil oder das Risiko von Kosten steigerungen zu hoch wären.
Zugutekommen wird es sicherlich vielen kleinen Projekten, denn Sie wollten die Fördertatbestände erweitern, ohne mehr Fördermittel bereitzustellen. Das ist vielleicht der Grund, wa rum Sie es als ökologisch bezeichnen: weil der Fußverkehr, der Lärmschutz dazukommt. Aber wir bekommen eine rich tige Zerfledderung in eine Vielzahl von Fördertatbeständen zulasten größerer Projekte. Das wird die Folge sein, und dies ist offenbar auch politisch gewollt. Herr Raufelder sagte, grö ßere Projekte führe man ohnehin nicht mehr durch, da die Zeit vorbei sei und diese nicht mehr wichtig seien; so habe ich es aufgeschrieben. Wenn das der Grund ist, dann kann man das auch so vertreten. Ich halte es jedoch – auch aus ökologischen Gründen – nicht für zielführend, wenn man diese Änderun gen vornimmt.
Uns wäre es recht, wenn wir noch einmal eine Anhörung da zu durchführen würden; denn die Stellungnahmen, die wir ge lesen haben, entsprechen nicht der Interpretation der heutigen Pressemitteilung des Verkehrsministeriums. Insofern ist dies ein Punkt, den wir in der Ausschussberatung nochmals an sprechen werden.
Gut gemeint ist eben nicht gut gemacht, und wir dürfen bei alledem nicht vergessen – das war die erste Veränderung zu lasten des kommunalen Straßenbaus; das ist auch die Kritik, die aus der Bauwirtschaft kommt –, dass man befürchten muss, dass der Investitionsstau, insbesondere auch im kom munalen Straßenbau, damit deutlich zunehmen würde.
Wenn ich mir ansehe, wie viel Investitionsbedarf wir im kom munalen Straßenbau haben, dann weiß ich nicht, ob die vor