Protocol of the Session on September 30, 2015

Wenn es nicht von meiner Redezeit abgeht, dann ja.

Ihre Antworten gehen immer von Ihrer Redezeit ab.

Dann bitte zum Schluss, wenn ich mit meinen Ausführungen fertig bin.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Nur die Antwort geht von seiner Zeit ab, aber nicht die Frage!)

Ich sage ja: Die Ant wort geht immer von seiner Redezeit ab.

Meine Damen und Herren, wenn es für das Zusammenleben in einer Gemeinde wichtig ist, zu regeln, dass die Fraktionen auch das Recht haben, im Amtsblatt zu publizieren,

(Abg. Walter Heiler SPD: Sehr gut!)

dann frage ich mich wirklich: Ist das Aufgabe des Gesetzge bers, des Landtags von Baden-Württemberg,

(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Ja!)

oder können das nicht die Gemeinden in eigener Verantwor tung selbst regeln?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Beate Böhlen GRÜNE)

Sie müssen mir nicht erzählen, wie Kommunalpolitik geht. Wir haben schon immer die Möglichkeit gehabt, in Geschäfts ordnungen, in Satzungen das zu regeln, was wir in den Städ ten und Gemeinden für notwendig halten.

Auch der Anspruch, Erstattung für Betreuungsaufwendungen zu erhalten, steht schon heute in vielen kommunalen Satzun gen. Dazu bedarf es keines Gesetzes.

Man kann natürlich schon der Meinung sein, dass aus einer Bürgerversammlung nun eine Einwohnerversammlung wer den soll.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Sehr gut! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Was schadet es denn eigent lich?)

Das wurde bisher schon so praktiziert. Ich habe noch nie ei ne Versammlung, die als Bürgerversammlung tituliert war, er lebt, bei der jemand an der Tür steht und fragt, ob der Eintre tende Bürger oder Einwohner ist.

(Minister Reinhold Gall: Aber ich habe es erlebt!)

Das sind also Selbstverständlichkeiten, die vor Ort geregelt werden können.

(Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Wenn man nun die Quoren senken möchte, dann ist das durch aus ein berechtigtes Anliegen. Dem haben wir auch zuge stimmt. Wir haben aber damals einem Paket zugestimmt, das aufgeschnürt und mit vielen neuen Themen belastet wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Karl-Wil helm Röhm CDU: So ist es!)

Deshalb halte ich es durchaus für berechtigt, wenn z. B. die kommunalen Landesverbände wie der Gemeindetag, die sich alle sehr explizit, detailliert und qualifiziert zu diesem Gesetz

entwurf geäußert haben, große Bedenken vorbringen, wenn der Negativkatalog in § 21 Absatz 2 in der Weise geändert werden soll, dass die Bauleitplanung einem Bürgerentscheid unterworfen werden kann.

(Zuruf der Abg. Beate Böhlen GRÜNE)

Meine Damen und Herren, man muss sich schon im Klaren sein, dass damit jede Satzungsänderung, jede Bebauungs planänderung, jede Bebauungsplanneuaufstellung einem Bür gerentscheid unterzogen werden kann. Ich verweise auf die Situation, dass wir heute in vielen Gemeinden die dringende Notwendigkeit haben, zusätzliche Wohngebiete auszuweisen, und frage mich, ob wir diesem Anspruch noch gerecht wer den können.

Unser Fraktionsvorsitzender hat die Fraktionen auf diese Pro blematik hingewiesen; ich denke, man sollte sich diesbezüg lich wirklich noch einmal genau kundig machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Glocke des Prä sidenten)

Kollege Hollenbach, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ja, ich komme zum Schluss. Leider ist die Redezeit zu kurz für das, was dazu alles gesagt werden kann.

Ich kann nur sagen: Ich bin sehr gespannt, wie die Regierung und die Fraktionen mit den Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände umgehen werden, die sich, wie gesagt, sehr qualifiziert zu diesem Gesetzentwurf geäußert haben.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Genau!)

Wir, die CDU-Fraktion, werden dieses Gesetzeswerk sicher lich mit vielen Anträgen begleiten. Wir können gespannt sein, wie die kommunalen Landesverbände diese Regierung, die sich ja immer wieder des Anhörens lobt, dann beurteilen wer den.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Des Gehörtwerdens!)

In diesem Sinn: Gute Beratungen!

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Schwarz das Wort.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Baden-Württemberg ist ein starkes Land. Wir haben starke Kommunen, eine starke, modern aus gestattete kommunale Selbstverwaltung. Es war diese Koali tion,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Seit Jahrzehnten haben wir das!)

die seit 2011 die Finanzausstattung der Kommunen, die Mit tel für die Kleinkindbetreuung, für die Ganztagsschule und für die Krankenhausfinanzierung, deutlich gesteigert und aus gebaut hat, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Manfred Hollenbach CDU: Steuererhöhun gen!)

Mit der Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreis ordnung setzen wir diese kommunalfreundliche Politik fort. Wir stärken die Mitwirkungsrechte der Gemeinderäte und Kreisräte, wir verbessern die Bürgerbeteiligung auf kommu naler Ebene. Wir tun also zwei Dinge gleichzeitig: Die reprä sentative Demokratie, die Mitwirkung der Kollegialorgane wird gestärkt, und auch die direkte Demokratie, die Mitwir kung der Bürgerinnen und Bürger, wird gestärkt. Das stärkt unser Gemeinwesen insgesamt, liebe Kolleginnen und Kolle gen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Ich bin dem Innenminister für die Ausarbeitung eines solch umfassenden Gesetzentwurfs dankbar. Das ist keine leichte Sache. Da muss man viel Hirnschmalz hineinstecken. Vielen herzlichen Dank für diese gute Arbeit.

Mit dem Themenfeld Bürgerbeteiligung bringen wir BadenWürttemberg aus dem Schlusslichtbereich heraus ins vorde re Mittelfeld. Der Innenminister hat es gesagt: Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden gesenkt.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Da sind wir einver standen!)

Wir machen auch – das ist uns wichtig – das Themenfeld „Städtebau, Stadtplanung“ erstmals bürgerentscheidsfähig.

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Das ist ein Fehler!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind hier einen guten baden-württembergischen Weg gegangen. Denn wir sagen: Der Grundsatzbeschluss, wenn es um die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens geht, wird bürgerentscheidsfähig. Wenn es um die Grundsatzfragen geht, dürfen die Bürgerinnen und Bürger künftig abstimmen; sie müssen es nicht, sie dürfen es aber. Diese Grundsatzentscheidung machen wir bürgerbetei ligungsfähig. Dadurch ermöglichen wir mehr direkte Demo kratie in den Kommunen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Zur Rechtsklarheit noch einmal dieser Hinweis: Wenn die Frist von drei Monaten um ist, kann zu einem Bebauungsplan kein Bürgerbegehren mehr durchgeführt werden – im Gegen satz zur Rechtslage in Bayern, wo das ja auch zu einem be reits beschlossenen Bebauungsplan möglich ist.

Ich will noch einmal darauf hinweisen: Alle diese Änderun gen zur Bürgerbeteiligung haben wir interfraktionell verein bart. Es war schon immer klar, dass die Koalition über das hi naus, was die Bürgerbeteiligung angeht, Weiteres vorantrei ben wird. Das war Geschäftsgrundlage unserer interfraktio nellen Arbeitsgruppe. Gleichwohl, denke ich, ist es schon ein Novum, dass die Regierungsfraktionen sagen: Bei einfachge setzlichen Regelungen bieten wir der Opposition den Schul terschluss an. Denn wir hätten in der Gemeindeordnung alles auch allein regeln können. Herr Hollenbach, da müssen wir künftig fair miteinander umgehen. Ich bin sehr gespannt, ob die CDU vertragstreu ist – das wird sich bei der zweiten Le