Protocol of the Session on July 16, 2015

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Die Erhebung der Jagdsteuer fällt in die Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise. In ihrem Gebiet geschieht die Jagd. Den Stadt- und Landkreisen stehen daher auch die Einnah men aus dieser Aufwandsteuer zu. Wir sehen keinen Bedarf für eine Aufhebung des Gesetzes zur Erhebung der Jagdsteu er.

Die Entscheidungskompetenz, ob die Jagdsteuer erhoben wird oder ob sie nicht erhoben wird, wie es Kollege Hans-Martin Haller zusammen mit dem Kollegen Günther-Martin Pauli im Zollernalbkreis einst beantragt hat, wie wir es im Landkreis Esslingen gemacht haben,

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Hat die CDU bean tragt gegen die Grünen!)

überlassen wir den Kreisrätinnen und Kreisräten. Dort ist das gut aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise können selbst be urteilen, wie das Verhältnis zwischen Steueraufkommen ei nerseits und Verwaltungsaufwand andererseits zu beurteilen ist. Letztendlich muss auf der Ebene der Kreise dann entschie den werden, ob sich die Steuererhebung rechnet.

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Die Stadt- und Landkreise sind nicht verpflichtet, diese zu erheben. Ich rufe Ihnen, Herr Kollege Dr. Bullinger, zu: Gehen Sie auf die we nigen verbleibenden FDP-Kreisrätinnen und -Kreisräte zu,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Uns brau chen Sie darüber nicht aufzuklären!)

suchen Sie mit denen das Gespräch, damit diese in ihren Kreistagen für einen Verzicht auf die Erhebung der Jagdsteu er werben, wenn sie es für richtig erachten. In unseren Augen sind die Stadt- und Landkreise durchaus in der Lage, das Ver hältnis zwischen Steuereinnahmen einerseits und dem Auf wand der Erhebung andererseits zu erkennen und es abzu schätzen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP macht aber heute zwei Punkte deutlich:

Einerseits bringen Sie, Herr Bullinger, sehr gut zum Ausdruck, wie erfolglos die Politik der FDP/DVP-Fraktion in den ver gangenen Jahren war.

(Abg. Walter Heiler SPD: Das ist jetzt nichts Neues!)

Über viele Jahre hat Ihre Fraktion mit die Landesregierung gestellt, und offenbar sind Sie in diesen Jahren immer grana tenmäßig gescheitert.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Diesen Punkt bringen Sie heute noch einmal schwarz auf weiß aufs Papier.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordneter, ge statten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Dr. Bullinger?

Ja, gern. Ich möchte vor her nur noch den zweiten Punkt aussprechen; dann lasse ich die Frage zu.

Herr Bullinger, mit Ihrer Initiative wird auch noch einmal das wahre Gesicht der FDP/DVP deutlich. Sie wollen in die kom munale Selbstverwaltung eingreifen.

(Lachen bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. An dreas Glück FDP/DVP: Das sagen Sie!)

Sie wollen in die Freiheitsrechte der Kommunen, in die Ent scheidungsrechte der Kreisrätinnen und Kreisräte eingreifen. Das wahre Gesicht der FDP/DVP wird deutlich. Hätte jetzt Herr Rülke gesprochen, hätte ich ihn wieder als den wahren Oppositionsführer bezeichnet. Sie machen Opposition gegen die kommunale Selbstverwaltung, liebe Kollegen von der FDP/DVP-Fraktion.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Große Heiterkeit bei der FDP/DVP-Fraktion! – Zuruf des Abg. Karl Zimmer mann CDU)

Herr Kollege Schwarz, ich glaube, Sie haben bei meiner Rede nicht richtig zugehört.

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Er hat sie nicht ver standen!)

Der Antrag Drucksache 15/6515, den wir gestellt hatten, wur de damit begründet: 2008 waren noch alle Landkreise dabei. Damals lag das Aufkommen irgendwo bei 3 bis 4 Millionen €.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: 4, 5, 6 Millionen!)

Das war damals gemessen an der erbrachten Leistung aller dings auch nicht in Ordnung. Von 44 Stadt- und Landkreisen erheben gerade noch zwei oder drei diese Steuer.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Fünf!)

Ja, aber mit einem Betrag, den man vergessen kann. – Ak zeptieren Sie, dass das Grund genug dafür ist, ein Gesetz, das sich erübrigt hat, abzuschaffen? Das ist doch die entscheiden de Frage.

Herr Kollege Bullinger, ich stelle mir vielmehr die Frage:

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Welches Selbstverständnis von kommunaler Selbstverwaltung haben Sie? Man sollte es doch den Stadt- und Landkreisen freistellen, bei Bedarf die Jagdsteuer wieder zu erheben oder darauf zu verzichten. Diese Entscheidung überlassen wir der kommunalen Ebene. Wir, die Koalition – ich höre das auch für die CDU heraus –, haben Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das ist aber neu bei euch!)

Diesen Respekt sollten wir auch dadurch, dass wir Ihre Ge setzesinitiative ablehnen, stark zum Ausdruck bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Storz das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kolle gen! „Auslaufmodell Jagdsteuer“ – diesen Begriff haben Sie, meine Herren von der FDP/DVP, als Überschrift eines An trags gewählt, mit dem Sie Auskunft über das Steueraufkom men bei der Jagdsteuer verlangt haben. Es lohnt sich, die Stel lungnahme des Finanz- und Wirtschaftsministeriums gründ lich zu lesen, bevor wir über den Gesetzentwurf abstimmen, weil in der Stellungnahme klar wird, warum der Gesetzent wurf eigentlich ins Leere läuft und einige Denkfehler beinhal tet.

Was ist die Jagdsteuer? Wir haben es schon gehört: Sie ist ei ne kommunale Aufwandsteuer. Das Steueraufkommen steht den Stadt- und Landkreisen zu; sie entscheiden autonom, ob sie die Steuer erheben, und sie entscheiden auch frei, ob sie auf diese Einnahmen verzichten wollen.

Die meisten Stadt- und Landkreise haben diese Steuer inzwi schen ausgesetzt. Warum? Weil man immer wieder abgewo gen hat, ob der Verwaltungsaufwand und das Steueraufkom men in einem guten Verhältnis zueinander stehen. Diese Dis kussion haben auch viele in ihren Kreistagen geführt. Ande rerseits nimmt man Rücksicht auf die Leistungen der Jäger, weil sie sich im Gegenzug oft bereit erklären, Unfallwild von der Straße zu beseitigen,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: In der Regel!)

und deswegen von der Steuer befreit werden. Es verwundert daher nicht, dass nur noch fünf Landkreise diese Steuer erhe ben.

Wir werden den Gesetzentwurf der FDP/DVP dennoch ableh nen. Warum? Der Gesetzentwurf enthält drei Denkfehler.

Erster Denkfehler: Die Jagdsteuer ist eben keine Landessteu er; sie ist keine Vorgabe des Landes. Die Rechtsgrundlage ist daher kein eigenes Gesetz, sondern ein Gesetz, das Verfahren zur Erhebung kommunaler Steuern und Abgaben regelt. Schaffen wir die Jagdsteuer ab, mischen wir uns in die kom munale Selbstverwaltung ein. Wir haben es schon mehrfach gehört.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Da staune ich jetzt auch über Sie, meine Herren von der FDP/ DVP: Im Landtag geben Sie sich immer als die Verteidiger der Freiheit vor der grünen Gängelei. Jetzt mischen Sie sich selbst in die kommunale Selbstverwaltung ein.

Zweiter Denkfehler: Sie begründen den Gesetzentwurf damit, dass Jäger viele Leistungen für die Allgemeinheit erbringen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das stimmt auch!)

Jäger schützen durch ihre Hege indirekt das Auerhuhn, das Rebhuhn oder die Feldlerche und tragen wesentlich zum Wild tiermonitoring bei. Ohne Jäger wüssten wir weitaus weniger über das Vorkommen an Wildkatzen oder anderer seltener Tierarten. Die Leistungen der Jäger haben wir in den Debat ten zum Jagdgesetz immer wieder herausgestellt und betont.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Nächstes Jahr kommt der Wolf! – Gegenruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Am 13. März 2016!)

Mit dem Wegfall der Jagdsteuer solle das Land dieses Enga gement anerkennen, schreiben Sie. Warum Sie aber nur die Leistungen der Jäger honorieren wollen, deren Reviere in den Kreisen Freudenstadt, Waldshut, Emmendingen, Hohenlohe und im Alb-Donau-Kreis liegen, bleibt Ihr Geheimnis.

Dritter Denkfehler: Es gibt keinen inneren Zusammenhang zwischen der Jagdsteuer und den Beiträgen der Jäger für den Natur- und Artenschutz. Niemand käme auf die Idee, Ärzte mit der Begründung von der Einkommensteuer zu befreien, sie hätten einen hohen Nutzen für die Allgemeinheit.