Wer § 1 bis § 8 des Gesetzentwurfs Drucksache 15/6593 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war deutlich die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen.
lautet: „Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklage recht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Da mit ist dieses Gesetz mehrheitlich angenommen und Tages ordnungspunkt 7 erledigt. Vielen Dank.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 15/6594
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Gesetz zur Aus führung des Bundesmeldegesetzes. Diese Vorschrift ist durch die Föderalismuskommission I und die damit verbundenen Veränderungen im Grundgesetz notwendig geworden.
Die Zuständigkeit des Meldewesens wurde aus der damaligen Rahmengesetzgebung in die ausschließliche Gesetzgebungs kompetenz des Bundes transferiert. Damit verbunden ergeben sich auch Veränderungen für die Landesebene und das Land Baden-Württemberg. Die landesrechtlichen Regelungen wer den nun an die neue Rechtslage im Bund angepasst.
Inhaltliche Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen nicht. Wenn sich Veränderungen ergeben, dann sind diese meist durch den Bundesgesetzgeber erfolgt. Insofern entspre chen diese Regelungen der alten, bewährten Rechtslage in Ba den-Württemberg, und daher können wir, die CDU-Fraktion, diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.
Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren! Es kommt selten vor – es ist, glaube ich, das erste Mal; vielleicht nicht das letzte Mal –, dass ich mit meinem Kollegen Pröfrock übereinstim me.
Bei diesem Gesetzentwurf ist es noch wichtig, zu erwähnen, dass vom Innenministerium, von der Landesregierung der Punkt aufgenommen wurde, der vom Landesbeauftragten für den Datenschutz angeführt worden war, also dass die pro grammtechnische Trennung von Melderegisterdaten berück sichtigt wurde. Das ist für meine Fraktion im Hinblick auf den Datenschutz ein wichtiger Punkt.
Ich meine, der Gesetzentwurf ist daher insgesamt zustim mungsfähig, und meine Fraktion stimmt ihm zu.
Herr Präsident, verehrte Kollegen! Um es kurz zu machen: Auch die SPD-Fraktion stimmt dem vorgelegten Entwurf zu, mit dem das Bundesmeldegesetz ei ne Anpassung erfährt.
Ich will vielleicht noch darauf hinweisen – dies gerät gern in Vergessenheit –, dass das Bundesgesetz noch auf die Zeit der schwarz-gelben Koalition in Berlin zurückgeht. Es stammt aus der Zeit 2012/2013. Was so harmlos daherkommt, war in der Entstehung durchaus umstritten und spektakulär. Vielleicht hat es der eine oder andere noch im Ohr.
Ich darf vielleicht noch einmal an die Entstehungsgeschichte erinnern. Denn dieses am 28. Juni 2012 im Bundestag be schlossene Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens wur de damals übrigens gegen die Stimmen von Rot, Grün und der Linkspartei verabschiedet.
Die Abstimmung über den Gesetzentwurf hat während des Halbfinalspiels der damaligen Fußball-Europameisterschaft stattgefunden. Deshalb wurde er auch nur von 26 Abgeordne ten des Deutschen Bundestags zur Kenntnis genommen. Das Gesetz hat das Parlament im Eiltempo passiert. Obwohl nur 26 Abgeordnete anwesend waren, wurde Beschlussfähigkeit erklärt.
Bemerkenswert war damals auch die durchaus erhebliche Kri tik, die der Gesetzentwurf noch vor der umstrittenen Abstim mung auf sich gezogen hat. Insoweit ist es eigentlich dem Bundesrat zu verdanken, dass wir es heute mit einer Novel lierung zu tun haben, die einige Ecken und Kanten aus die sem schwarz-gelben Entwurf noch einkassiert hat
und dem Gesetz eine Form gegeben hat, mit der man heute auch als Sozialdemokrat leben kann, sodass man auch der ent sprechenden Landesanpassung zustimmen kann.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich danke den Vorrednern ausnahmslos für ihre Ausführungen, die es mir ersparen, auch nur noch ei
Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um das Ausführungsgesetz für das Bundesmeldege setz. Es enthält die landesspezifischen Regelungen. Es sichert im Wesentlichen den Status quo, den wir haben. Es hat aber an der einen oder anderen Stelle schon auch eine wesentliche Funktion. Wir machen daran deutlich: Die vorhandenen, die möglichen Spielräume nutzen wir im Sinne der Datensicher heit aus.
Der Kollege Salomon hat auf eine Anregung des Landesbe auftragten für den Datenschutz hingewiesen, der wir selbst verständlich gern gefolgt sind, weil es einfach Sinn macht, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Daten sicherheit stärker als bisher gewährleistet werden kann.
Das Bundesmeldegesetz und das Ausführungsgesetz dazu kommen in der Tat ein bisschen harmlos daher. Es ist aber meines Erachtens – deshalb erlaube ich mir auch, darauf hin zuweisen – ein Stück weit Teil dessen, was die Sicherheit im Land ausmacht, nämlich dass die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder rund um die Uhr auf das Meldeportal zugreifen können, das wir bereits seit 2007 im Land haben.
Ich sage hier ausdrücklich Dank auch den kommunalen Lan desverbänden, die sehr konstruktiv daran mitgearbeitet haben. Wir bemühen uns nun intensiv, die Gemeinden, die noch nicht am Meldeportal angeschlossen sind – es sind noch neun von ursprünglich 44, die nicht mitgemacht haben –, mit einzubin den. Wir sind zuversichtlich, dass wir dies auch noch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. November dieses Jahres er reichen können.