Protocol of the Session on April 16, 2015

Insofern sind wir in der Tat nicht bei der Frage von Mindest lohn oder kein Mindestlohn, sondern wir sind bei der Frage der Arbeitszeitregelungen, die ja auch ihre Funktion haben. Arbeitszeitregelungen hat sich ja niemand deshalb überlegt, weil er gedacht hat: So, jetzt führen wir mal ein bisschen Bü rokratie ein.

Arbeitszeitregelungen haben – das sieht man an der Geschich te der Sozialgesetzgebung – schlicht und einfach auch den Grund, den Arbeitnehmer durch eine geregelte Arbeitszeit zu schützen. Auch das ist im Übrigen Aufgabe des Arbeitgebers, der damit auch eine Fürsorgepflicht hat. Deswegen hat man eben die maximal zehn Stunden Arbeitszeit und mindestens elf Stunden Ruhezeit nach der Arbeit festgelegt. Man hat jetzt für die Saisonarbeiter eine flexiblere Regelung geschaffen, wohl wissend, dass die Traube nicht wartet und die Erdbeere auch nicht und dass deswegen für einen gewissen Zeitraum dadurch entsprechend Mehrarbeit erbracht werden können muss. Die Leute, die das machen, wissen das und wollen auch, dass man dann abrechnet und die Überzeiten zu einem ande ren Zeitpunkt ausgleichen kann.

Vielen Dank, Frau Mi nisterin. – Herr Haußmann noch, bitte.

Frau Ministerin, ich wollte kurz nachfragen. Sie haben zu meiner vorherigen Fra ge gesagt: Man soll sich da jetzt nicht durcheinanderbringen lassen. Das heißt, wir können Bauträgern durchaus empfeh len – so Ihre Aussage –, dass man, wenn man keinen Verdacht hat, die Nachunternehmer auch nicht stichprobenweise kont rollieren muss.

Mir geht es einfach darum: Es können Fälle auftreten, dass man auch im guten Glauben einen Nachunternehmer beauf tragt, der vielleicht einen weiteren Nachunternehmer hat, der möglicherweise aus finanziellen Gründen verspätet zahlt. Es

geht ja nicht nur um den Mindestlohn, sondern auch um ver spätete Zahlung. Das heißt: Können wir den Bauträgern in Ba den-Württemberg nach Ihrer Aussage auch mitteilen: „Wenn man in gutem Glauben ist, braucht man keine Stichproben oder sonst etwas zu machen.“?

Frau Ministerin.

Danke, Herr Präsident. – Lieber Herr Haußmann, ich glaube, da haben Sie mich etwas zu einseitig interpretiert. Ich habe gesagt, dass ich bezüglich der Frage der Haftung – die offensichtlich einigen Unterneh mern im Moment ganz große Sorgen bereitet – finde, man soll te erst einmal Ruhe bewahren. Der Haftungsfall tritt nicht so schnell ein, wie das teilweise dargestellt wird. Das ist das Ers te.

Das Zweite ist aber – das finde ich an Ihrer Aussage ganz wichtig –: Wenn ich als Unternehmer einen begründeten Ver dacht habe, dass ein Nachunternehmer irgendetwas nicht rich tig macht – ich will es einmal so ausdrücken –, dann habe ich, wie ich finde, sowohl aus arbeitsrechtlichen Gründen, aber auch aus ethischen Gründen die Pflicht – wenn ich das weiß –, zu sagen: „Junge, hier läuft aber etwas schief.“ Ich finde, das kann ich erwarten.

Keine weiteren Fragen mehr? – Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – W e i t e r v e r w e n d u n g v o n G e b ä u d e n u n d l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n F l ä c h e n b e i m H o f g u t K l e i n c o m b u r g d e r J u s t i z v o l l z u g s a n s t a l t ( J V A ) S c h w ä b i s c h H a l l

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Frühjahr ist da, die Vegetati on gedeiht, da draußen wächst das Gras und so auch auf der Kleincomburg.

Ich frage die Landesregierung – denn die Antwort auf meine Kleine Anfrage vom März war nicht befriedigend –:

a) Wie ist der aktuelle Stand, insbesondere aufgrund der be

ginnenden Vegetation, bei der Weiterbewirtschaftung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Nutzflächen bei dem vom Land aufgegebenen Hofgut Kleincomburg der JVA Schwäbisch Hall?

b) Wie viele Betriebe haben sich mit welchem Ergebnis für

die Übernahme der Flächen und für die weitere Bewirt schaftung beworben?

Hier bitte ich um Transparenz.

Bitte. Ich darf für die Landesregierung Herrn Minister Rainer Stickelberger ans Rednerpult bitten.

(Abg. Karl Zimmermann CDU zu Minister Alexan der Bonde: Sind das juristische Kühe, Herr Minis ter?)

Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kolle ge Dr. Bullinger, ich darf namens der Landesregierung Ihre Fragen wie folgt beantworten:

Mit der Schließung der Kleincomburger Außenstelle der Jus tizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall zum 1. Mai dieses Jahres wird auch der landwirtschaftliche Betrieb seitens des Justiz vollzugs eingestellt. Die Abwicklung des Betriebs wird über den Schließungszeitpunkt hinaus andauern. Zum 30. Septem ber dieses Jahres ist geplant, die Flächen und die Gebäude an den für die Liegenschaften der Kleincomburg zuständigen Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn, zu übergeben. Die Flächen werden deshalb zu nächst durch die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall wei terbewirtschaftet, wobei keine neue Aussaat auf den Acker flächen erfolgen wird.

Sie sehen mir nach, dass ich jetzt ein bisschen in meine Un terlagen hineinschauen und ablesen muss, weil die landwirt schaftliche Nutzung von Flächen und insbesondere die Vieh zucht, um die es jetzt geht, nicht zu den Kernaufgaben der Jus tiz gehören.

(Zurufe, u. a. Abg. Karl Zimmermann CDU: Überall gibt es Rindviecher!)

Herr Kollege Dr. Bullinger, aktuell befinden sich neben Milch kühen und Jungtieren noch 18 Mastochsen im Laufstall auf der Kleincomburg.

Um diese unter dem Namen „Weideochse vom Limpurger Rind“ – eine bekannte Marke, wie wir wissen – vermarkten zu können, müssen die Ochsen im Stammland geschlachtet werden. In enger Zusammenarbeit mit der Züchtervereinigung Limpurger Rind e. V. und dem Zuchtleiter ist geplant, diese Tiere zunächst auf der Kleincomburg zu halten und sie nicht nach außerhalb des geografischen Gebiets zu verbringen. So fern sich Interessenten finden, sollen die Mastochsen inner halb des Stammlands an einen Biobetrieb veräußert werden. Wenn Sie zum Schicksal der einzelnen Tiere nähere Ausfüh rungen hören wollen, kann ich das nachher gern noch an schließen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Die Weideflächen werden teilweise weiter bewirtschaftet, bis diese Mastochsen veräußert sind.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sind Ihnen die Mastochsen im Einzelnen bekannt?)

Ja. Ich kann dazu nachher gern noch Ausführungen machen.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Sehr gern!)

Die JVA Schwäbisch Hall stellt in Absprache mit dem Lan desbetrieb Vermögen und Bau für das Jahr 2015 noch den so genannten Gemeinsamen Antrag, damit die Flächen für even tuelle Nachnutzer förderwürdig bleiben. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Als Gemeinsamer Antrag wird das Verfahren der Agrarförderung in Baden-Württemberg für die Gewährung von Ausgleichszahlungen durch die EU an land

wirtschaftliche Betriebe bezeichnet. Wenn in einem Jahr kein Antrag gestellt wird – das wissen Sie –, entfällt die Förder möglichkeit für die betroffenen Flächen. Deshalb machen wir das noch.

Bei der im Herbst ausgesäten Triticale handelt es sich offen sichtlich um einen Stoff, der den Boden verbessern soll, wie mir gesagt wurde.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das ist eine Ge treidefrucht!)

Wenn Sie Näheres dazu interessiert, würde ich auf das zustän dige Ministerium verweisen. Diese ausgesäte Triticale wird voraussichtlich noch durch den Justizvollzug geerntet. Das noch vorhandene Brennholz aus der Brennholzherstellung wird noch durch den Justizvollzug vermarktet.

Jetzt zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege Dr. Bullinger: Nach Mitteilung des Landesbetriebs Vermögen und Bau BadenWürttemberg, Amt Heilbronn, wurden die Flächen und Ge bäude noch nicht zur Verpachtung oder zum Verkauf ausge schrieben. Es haben sich jedoch bereits mehrere Interessen ten für eine Nutzung der Flächen beim Landesbetrieb Vermö gen und Bau Baden-Württemberg gemeldet. Abschließende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Ich gehe davon aus, dass das noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

Wenn wir die Flächen und Gebäude übergeben, ist in erster Linie eine Bestandsaufnahme gefragt. Die Gebäudesubstanz, deren Sicherheit und ähnliche Aspekte müssen genau unter sucht werden. Wir gehen bisher allein für die Unterkünfte, die wir jetzt noch für die dort befindlichen Gefangenen nutzen, von einem Sanierungsbedarf in Höhe von 2,5 Millionen € aus. Das war mit ein Grund für die Schließung, die wir ins Auge gefasst haben. In diesem Betrag sind weitere erforderliche Aufwendungen noch nicht enthalten.

Das zu Ihren beiden Fragen. Wie gesagt, zu den einzelnen Tie ren bzw. Tiergruppen kann ich gern noch Ausführungen ma chen, wenn Sie das wünschen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger.

Herr Minister, vie len Dank. Ich werde keine Namensliste der Weideochsen an fordern. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Triticale eine Getreideart ist, die man ebenso wie Weizen, Gerste oder Ha fer anbaut.

Ich habe eine weitere Frage. Die Gesamteinrichtung verfügt auch über Wohngebäude, die nicht alle eine schlechte Gebäu desubstanz aufweisen. Deshalb habe ich eine Frage an die Landesregierung.

Auch im Landkreis Schwäbisch Hall herrscht eine große Nachfrage und eine große Not mit Blick auf die Unterbrin gung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Hat man geprüft, ob man dem Landkreis dort, wo die Gebäudesubstanz gut ist, zeitlich begrenzt Wohnungen zur Verfügung stellen kann, an statt diese leerstehen zu lassen und später woanders etwas zu beschlagnahmen oder was man sonst schon in anderen Land kreisen gemacht hat?

Herr Kollege Dr. Bullinger, im Moment steht noch nichts leer, sondern die Nut zung dauert noch an. Die Abwicklung braucht auch noch ei ne gewisse Zeit. Dann erfolgt eine umfassende Bestandsauf nahme der Gebäudesubstanz, wie ich schon ausgeführt habe, um zu prüfen, was überhaupt noch erhalten werden kann und was sanierungsbedürftig ist. Ich habe Ihnen schon den Auf wand von 2,5 Millionen € benannt, der nur einen Teil der not wendigen Aufwendungen abdecken würde.

Ob und in welchem Umfang Nutzungen in die von Ihnen ge zeigte Richtung gehen, wird in den zuständigen Ressorts – al so bei dem beim Finanzministerium angesiedelten Landesbe trieb Vermögen und Bau sowie bei der Kollegin Öney im In tegrationsministerium – zu begutachten und gegebenenfalls zu entscheiden sein. Das fällt nicht mehr in unsere Zuständig keit. Insofern müssen wir noch abwarten, welches Ergebnis die Bestandsaufnahme des Landesbetriebs Vermögen und Bau bringen wird.

Keine weiteren Fragen mehr. – Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. J o c h e n H a u ß m a n n F D P / D V P – N e u b a u d e r U n i v e r s i t ä t s - K i n d e r k l i n i k F r e i b u r g

Bitte, Herr Abgeordneter.