Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf scheint auf den ersten Blick nur Vorteile für unsere Hochschulland schaft zu bringen. Frau Ministerin, Sie haben heute Morgen schon ausführlich vorgestellt, welche Vorteile Sie mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag, mit der „Perspektive 2020“ für unsere Hochschulen erreichen wollen. In der Tat unterstüt zen wir Sie darin. Die Vorteile, die Sie mit der Bereitstellung von 1,7 Milliarden € für unsere Hochschullandschaft errei chen wollen, sind in Zukunft sicherlich messbar. Das Vorha ben wird, so hoffen wir alle, zu spürbaren Verbesserungen in Forschung, Lehre und bei den Angestellten führen.
(Beifall der Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr, Daniel Andreas Lede Abal und Andrea Lindlohr GRÜNE – Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)
Die Frage, ob es in Zeiten von sprudelnden Steuereinnahmen, in Zeiten, in denen Sie, die Landesregierung, aus dem Vollen schöpfen können – obwohl Sie eine Nettokreditaufnahme vor nehmen –,
die große Regierungskunst ist, das Füllhorn über die Hoch schulen auszuleeren, sei einmal dahingestellt.
(Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr GRÜNE: Vorhin er klärt! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Ist es jetzt ein Füllhorn oder nicht?)
Sie geben das Geld mit vollen Händen aus, Herr Schmiedel, und versündigen sich damit an den Haushalten künftiger Ge nerationen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Claus Schmiedel SPD: Ist es ein Füllhorn? – Abg. Martin Rivoir SPD: Herumgemäkel!)
Was aber in der Tat wichtig ist, ist ein ganz anderer Aspekt, für den Sie sich 2012 genau an dieser Stelle haben feiern las sen. Es bleiben mir leider nur fünf Minuten, um heute diesen einen Aspekt herauszustellen. Wir haben am 23. April im Aus schuss die Möglichkeit, das noch einmal ausführlicher zu be handeln.
Aber ich möchte heute schon ein Thema in den Fokus neh men. Das ist die groß angekündigte Mitbestimmung der Stu dierenden an den Hochschulen. Noch im Mai 2012 haben Sie, Frau Ministerin, hier angekündigt, dass Grün-Rot nach 35 Jah ren endlich wieder die Verfasste Studierendenschaft in BadenWürttemberg einführt. Es hieß, endlich hätten die Studieren den wieder eine starke und organisierte Stimme erhalten, kei ne Regierung solle mehr Angst vor den Regierten haben, und auch keine Hochschulleitung brauche Angst vor ihren Studie renden zu haben.
Unsere Hochschullandschaft soll zukünftig beispielhaft aufzeigen, was man jungen Menschen auf dem Weg in ei ne demokratische Gesellschaft mitgeben will;
Und heute, meine Damen und Herren? Was macht die Lan desregierung mit diesem Begleitgesetz? Mit dem vorliegen den Gesetz entbinden Sie die Studierenden von rund 80 % der Mitsprache an den Hochschulen.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr rich tig! – Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr GRÜNE: Sie wollten gar keine Mitsprache!)
Fragt man Ihre eigenen Hochschulgruppen – was Sie offen sichtlich nicht tun, Herr Kollege Dr. Schmidt-Eisenlohr –, dann hört man, dass deren Meinung zum Hochschulfinanzie rungsvertrag eindeutig ist. Ich zitiere – wiederum mit Erlaub nis der Präsidentin – die Landeskoordinatorin der Juso-Hoch schulgruppen – ich hätte auch nicht gedacht, dass ich sie ein mal zitiere, aber so weit ist es mittlerweile –,
Die Hochschulgruppe der Grünen, Campusgrün, sieht in „Per spektive 2020“ gar eine Mogelpackung und eine Beschrän kung studentischer Mitbestimmung, meine Damen und Her ren.
Die groß angekündigte studentische Mitbestimmung erfährt durch das vorliegende Begleitgesetz einen ganz herben Rück schlag. Deshalb ist – um mit den Worten der Kollegin Kurtz fortzufahren – nicht alles Gold, was glänzt. Wir bleiben an diesem Thema dran.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerin hat in ihrer Rede eben schon die wichtigsten Punkte zum Thema genannt. Ich möchte deswegen an dieser Stelle einfach noch einmal drei wichtige Botschaften unterstreichen.
Mit dem Begleitgesetz und dem Nachtragshaushalt setzen wir um, was Landesregierung und Hochschulen im Hochschulfi nanzierungsvertrag vereinbart haben: einen Aufwuchs der Mittel für Hochschulen von im Durchschnitt mindestens 3 % pro Jahr über die Laufzeit des Vertrags und Planungssicher heit bis 2020. Andere Länder in der Bundesrepublik Deutsch land – das habe ich heute Morgen auch schon gesagt – schau en sehr neidisch darauf, Herr Bullinger, was wir hier in Ba den-Württemberg möglich gemacht haben.
Der erste Schritt hierfür ist die Veredelung der Qualitätssiche rungsmittel. Im Nachtragshaushalt verankern wir die Stel lenanmeldungen der Hochschulen, und im Begleitgesetz fin det die neue Verwendung der Qualitätssicherungsmittel ihre gesetzliche Grundlage.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass wir damals nach Abschaffung der Studiengebühren mit den 280 € pro Kopf eine verlässliche Finanzierung für die Hochschulen angelegt haben.
Diese Gelder fließen heute weiterhin. – Es war eine sehr gu te Entscheidung, weil sie verlässlich war. Es tut mir leid, dass Sie das immer noch nicht verstanden haben. Das war eine wichtige Entscheidung. Sie findet sich in der Konsequenz, in der Fortsetzung auch jetzt wieder. Insofern: Grün-Rot heißt Verlässlichkeit in der Hochschulfinanzierung in Baden-Würt temberg.
Zweitens: In diesem Gesetzentwurf zeigt sich, dass Grün-Rot für studentische Beteiligung steht. Ein von einigen Seiten ge nannter Kritikpunkt – er wurde gerade wieder genannt –