Ich muss schon sagen, Herr Professor Goll: Schlechte Geset ze werden wir vielleicht wirklich beraten können, wenn es um die Bewährungshilfe und anderes geht. Aber bei den Begriff lichkeiten sollte man ein bisschen aufpassen. In diesem Zu sammenhang von wirtschaftsfeindlich zu sprechen halte ich – auch aus wirtschaftsethischer Sicht – für reichlich überzo gen.
Ich danke allen, die zu der breiten Mehrheit für das Gesetz beitragen. Die breite parlamentarische Mehrheit spiegelt im Übrigen auch eine breite gesellschaftliche Mehrheit wider.
Mit der Änderung kommen wir einer ersten Verpflichtung aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 17. Juni letzten Jahres nach. Der Staatsgerichtshof – das darf ich sagen, Herr Kößler – hat das Gesetz sehr wohl auch inhaltlich geprüft. Sie haben gerade beim Thema Abstandsgebot ein bisschen einen ande ren Akzent gesetzt. Es gab sehr wohl eine inhaltliche Prüfung und Zustimmung.
Ich will die Gelegenheit gern nutzen und Ihnen einen Aus blick darauf geben, welche Änderungen in dem Bereich noch anstehen. Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil auch ei ne Neuregelung der Übergangsvorschrift in § 51 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 des Landesglücksspielgesetzes gefordert. In der ersten Lesung wurde vonseiten der Opposition geäußert, die Verfassungswidrigkeit der Regelung sei vorhersehbar ge wesen. Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Hin weis dazu: Die Verfassungs- und Oberverwaltungsgerichte der anderen Länder haben zu dieser Frage allesamt eine andere Auffassung vertreten als der baden-württembergische Staats gerichtshof. Das spricht nicht unbedingt für die Vorhersehbar keit der Entscheidung.
Gleichwohl ist für uns die Auffassung unseres Staatsgerichts hofs maßgeblich. Wir werden also auch diesen Punkt inner halb der uns vorgegebenen Frist – hier der 31. Dezember 2015 – umsetzen. Den Grund dafür, dass wir diese Änderung nicht im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren mit abgearbeitet ha ben, kennen Sie. Die Vorgaben des Staatsgerichtshofs fordern in diesem Punkt eine Abweichung vom ersten Glücksspielän derungsstaatsvertrag. Das Staatsministerium führt hierzu ak tuell die notwendigen Gespräche mit den Staatskanzleien an derer Länder.
Zum Schluss noch ein Wort zum Vollzug des Landesglücks spielgesetzes: Es ist klar, dass nach Ablauf des 30. Juni 2017 nicht alle heute existierenden Spielhallen Bestand haben kön nen. Es wird zu Schließungen kommen. Für die dann notwen dige Auswahlentscheidung lassen sich dem Landesglücks spielgesetz hinreichende Kriterien entnehmen; das hat der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung ausdrücklich bestä tigt.
Daneben hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft be reits zum aktuell geltenden Landesglücksspielgesetz Hinwei se zum Umgang mit konkurrierenden Erlaubnisanträgen für die nachgeordneten Behörden erlassen. Diese Anwendungs hinweise werden von uns natürlich fortentwickelt. Sie werden an die Änderungen des Gesetzes angepasst. Die Behörden vor
Ort werden für ihre Entscheidungen ausreichende Kriterien an der Hand haben, Kolleginnen und Kollegen.
Damit steht einem einheitlichen Vollzug des Gesetzes im Land nichts im Wege. Es steht auch einem wichtigen Schritt des Landtags von Baden-Württemberg nichts im Wege für ein Land, das in Richtung Prävention geht, das heute ein Zeichen für den richtigen Umgang mit dem Thema setzt.
Lieber Herr Hofelich, ich bin ein bisschen enttäuscht, dass Sie Ihre erste Rede mit ei nem kleinen Foul garnieren.
Ich habe vorhin das Gesetz zur Übertragung der Bewährungs hilfe gemeint. Darin haben wir einen Fehler gemacht, der aber nach klarer Aussage des Gerichts ohne Weiteres reparabel ist. Sie verschanzen sich dahinter und tun so, als sei er nicht re parabel. Ich bin deswegen noch einmal kurz ans Rednerpult getreten, weil ich merke, dass bei dem anderen Gesetz jetzt eine Legendenbildung beginnt, wonach dieser Fehler nicht re parabel sei. Das ist ein wirkliches Foul.
Das Zweite ist: Sie sind Wirtschaftsstaatssekretär. Können Sie denn daran zweifeln, dass da eine ganze Branche plattgemacht wird? Wo leben Sie eigentlich, dass Sie die Argumente über haupt nicht zur Kenntnis nehmen, wenn Sie jetzt sehen, wie in Hunderten von Fällen Personal abgebaut werden muss? Sie sagen mir, ich würde fantasieren, wenn ich sage, das Gesetz sei wirtschaftsfeindlich. Das ist schon erstaunlich.
Herr Kollege Goll, Ihnen ist aber schon bewusst, dass wir heute über das Landesglücks spielgesetz reden und dass der Staat auch eine ordnungsrecht liche und eine sozialpolitische Aufgabe hat?
(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Sehr gute Frage! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Das gibt es bei der FDP nicht!)
Ja, das ist mir sehr wohl be kannt. Aber, Verzeihung, der Herr Staatssekretär hat explizit über ein anderes Gesetz geredet. Ich habe mir vorhin vielleicht eine Anspielung erlaubt, dass wir auch Fehler in Gesetzen ma chen – immerhin.
Aber weil explizit von diesem Gesetz die Rede war, darf ich schon sagen, dass es hier drei Fehler waren und dort nur ei ner.
Ich habe vorhin versucht, Ihnen das andere näherzubringen. Ich glaube nicht, dass Sie mit dem Gesetz Sucht bekämpfen werden. Es ist für mich sogar moralisch doppelbödig, weil Sie Sucht fördern werden und mit dem staatlichen Monopol Geld verdienen wollen. Da ist Ihnen die Suchtgefahr egal. Die Suchtbekämpfung, die Sie nachweisen müssen, um das Mo nopol zu halten, betreiben Sie ausschließlich im privaten Be reich. Wer mir diese Schizophrenie erklären kann, der muss hier erst einmal hinstehen. Das hat nichts mit unschlüssigem Verhalten zu tun. Für mich ist genau das Gegenteil der Fall. Das Gesetz ist nicht tauglich, um Sucht zu bekämpfen.
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6404. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/6549. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustim men.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfs gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer den Artikeln 1 und 2 des Gesetzentwurfs zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist das Gesetz bei einigen Gegenstimmen so beschlossen.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Gesetz bei einigen Gegenstimmen mehrheitlich beschlos sen worden.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Kultus, Jugend und Sport – Wie funktio niert eine regionale Schulentwicklung? – Drucksache 15/2190 (Geänderte Fassung)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der Regierungserklärung zur regionalen Schulentwicklung, sehr geehrter Herr Minister Stoch, sind nun bereits zwei Jahre vergangen. Hier muss fest gestellt werden, dass dringend notwendige Korrekturen sei tens der Landesregierung nicht vorgenommen wurden. Schul sterben im ländlichen Raum wird weiter in Kauf genommen. Beteiligungsverfahren vor Ort verlaufen nach Diktat von oben. Kommunen und Schulen werden gegeneinander ausge spielt und Eltern alleingelassen. Lehrerinnen und Lehrer ei ner Schule, die es dann nicht mehr gibt, vernachlässigen Sie. Es hat sich nichts getan. Herr Minister, einmal mehr haben Sie Ihre Hausaufgaben nicht erledigt und somit das Klassen ziel nicht erreicht. Eine erfolgreiche regionale Schulentwick lung sieht anders aus.
Danke, Herr Präsident. – Liebe Kol leginnen und Kollegen, mit solchen unausgegorenen, über hasteten Maßnahmen lösen Sie weiter große Unsicherheiten bei den im Schulwesen Beteiligten aus. Mit Ihrer regionalen Schulentwicklung – wie Sie diese bezeichnen – betreiben Sie Augenwischerei. In höchster und größter Hektik versuchen Sie dann immer wieder, das zu reparieren, was Sie zuvor an gerichtet haben.
Wenn wir uns die Veränderungen bei der Zahl der Übergänge auf die weiterführenden Schulen ansehen, stellen wir fest: Diese haben noch nichts mit einer demografischen Entwick lung zu tun. Das ist allein Ihre Politik, meine Damen und Her ren der Regierungsfraktionen.