Protocol of the Session on November 12, 2014

Insbesondere in der Frage der Leistungsbezüge unterscheidet sich die Position meiner Fraktion von der der Landesregie rung deutlich. Bei den Leistungsbezügen zeigt sich einmal mehr, dass sich die Betroffenen von der Landesregierung in Ihren Anliegen nicht ernst genommen fühlen und nicht gehört wurden.

Diejenigen Professorinnen und Professoren, die diese Zula gen aufgrund ihrer Leistungen erhalten haben, sehen sich ge genüber denjenigen im Nachteil, die bislang – aus welchen Gründen auch immer – einen weiten Bogen um Leistungszu lagen gemacht haben. Die größten Profiteure einer solchen Neuregelung sind im Ergebnis also diejenigen, die keinen zu sätzlichen Dienst für ihre Hochschule oder die Studierenden erbracht haben.

Grün-rot verabschiedet sich vom Grundsatz „Leistung muss sich lohnen“. Stattdessen sind die Fleißigen die Dummen, weil ihnen ihre zusätzliche Leistung nun verrechnet wird.

Die Reform wird auch nicht dazu genutzt, den angewachse nen Unterschied der Professorenbesoldung zwischen BadenWürttemberg und Bayern wieder zu verringern. Der Unter schied liegt bei Fachhochschulprofessoren auch nach der ge planten Neuregelung laut VHW bei 6 %. Dies wirkt sich be reits heute als Wettbewerbsnachteil bei der Berufung junger Professorinnen und Professoren aus.

Die Prozedur bei der Umwidmung von bisher gewährten Leis tungsbezügen führt zu einer Ungleichbehandlung verschiede ner Arten von gewährten Leistungsbezügen in Abhängigkeit davon, zu welchem Zeitpunkt diese gewährt wurden.

Meine Damen und Herren, unstreitig befinden wir uns im Län dervergleich immer noch im Spitzenfeld, aber das darf uns nicht genügen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir uns am Spitzenreiter messen und uns an unserem Nachbar land Bayern orientieren.

Bayern hat sich für das Dreistufensystem in den Besoldungs gruppen W 2 und W 3 entschieden. Beim bayerischen Modell verringern sich die Leistungsbezüge um den Betrag der Grund gehaltserhöhung, insgesamt jedoch höchstens in Höhe der Hälfte der monatlichen Leistungsbezüge, die bereits am 31. Dezember 2012 dem Professor zugestanden haben. Bei der W-2-Besoldung beträgt die Sonderzahlung (Weihnachts geld) 65 % der durchschnittlichen Monatsbezüge pro Jahr.

In diesem Punkt sind wir uns alle einig: Wenn Baden-Würt temberg als Wissenschaftsstandort konkurrenzfähig bleiben und auch in Zukunft für Nachwuchswissenschaftler und Spit zenkräfte im Bereich Forschung und Lehre attraktiv bleiben soll, ist es höchste Zeit, das Niveau der Besoldung unserer Professorinnen und Professoren auf ein angemessenes Maß anzupassen. Eine angemessene Erhöhung der Grundgehälter in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 ist zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle sollten wir uns nochmals den Zweck und Sinn der Leistungsbezüge klar machen: Leistungsbezüge sind nicht zuletzt der Ausdruck ei ner Wertschätzung und Anerkennung für besondere Leistun gen im Bereich von Forschung und Lehre.

Bei der ganzen Diskussion um die W-Besoldung ist uns, der CDU-Fraktion, ein Punkt besonders wichtig, und daran hal ten wir fest: Leistung muss sich auch weiterhin lohnen. Das Leistungsprinzip muss weiterhin gewahrt bleiben. Für die Zu kunft Baden-Württembergs als Wissenschaftsstandort muss es uns diese Investition in unsere geistige, wissenschaftliche Elite wert sein. Vom Landtag muss das Signal ausgehen, dass sich Spitzenleistung und persönlicher Einsatz weiter lohnen.

Vom Landtag muss das Signal ausgehen, dass wir auf die Zu kunft Baden-Württembergs als Wissenschafts- und Wirtschafts standort setzen, dass der Erhalt und der Ausbau der hohen Qualität von Wissenschaft, Forschung und Lehre für uns al leroberste Priorität haben.

Vielen Dank.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! In der heute anstehenden ersten Lesung dieses Gesetz entwurfs möchte ich mich – auch mit Blick auf den Zeitrah men der heutigen Sitzung – kurzfassen. Ich gebe gern zu: Es

hat etwas länger gedauert, als auch mir lieb gewesen ist, aber jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor, der unsere baden-württem bergischen Hochschulen deutlich und mutig voranbringt. Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen, insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern. Lassen Sie mich daher die wesentlichen Punkte herausdeuten:

Erstens: Baden-Württemberg war schon bisher ein Land, das seine Professorinnen und Professoren überdurchschnittlich bezahlt hat. Mit der deutlichen Erhöhung der Grundgehälter bei der W-2-Besoldung, immerhin 5 532 €, und der W-3-Be soldung, rund 6 280 €, geht es wieder an die Spitze der Tabel le. Und auch wenn das Gesetz länger gedauert hat – die Erhö hung ist rückwirkend zum 1. Januar 2013 vorgesehen. Wir halten, was wir versprochen haben. Dafür nehmen wir auch noch einmal deutlich Geld in die Hand.

Zweitens: Baden-Württemberg setzt nicht nur bei der Höhe der W-2- und der W-3-Besoldung Maßstäbe, sondern geht auch bei W 1 voran, bei der Juniorprofessur. Im Landeshoch schulgesetz haben wir mit dem Tenure-Track den Raum für planbare Karrierepfade eröffnet. Jetzt ziehen wir bei der Be soldung nach: Das Grundgehalt wird ab 1. Januar 2014 auf knapp 4 400 € angehoben, und, mindestens genauso wichtig, der Vergaberahmen für Zulagen wird von 600 € auf ein Grund gehalt angehoben. Damit schaffen wir deutlich bessere Bedin gungen für die besten Köpfe beim Nachwuchs. Das ist mir be sonders wichtig.

Dritte gute Botschaft: Wir haben uns dafür entschieden, kein Stufenmodell einzuführen, sondern beim Modell der Leis tungszulagen zu bleiben. Das setzt die richtigen Anreize.

Jede mutige Reform enthält auch Wermutstropfen. Das möch te ich nicht verschweigen. Aktuell als das größte Problem er scheint sicherlich die Anrechnung der bisher gezahlten Zula gen. Eine Konsumtion von 50 % tut weh. Aber auch hier gilt: Schauen Sie sich um, wie es anderswo gehandhabt wird. Und berücksichtigen Sie: Zulagen können neu verteilt werden.

Ich bleibe dabei: Die Reform der W-Besoldung ist insgesamt ein gutes Paket. Wir setzen auf Wissenschaft und Forschung. Das heißt auch, dass gute Leute gut bezahlt werden müssen. Und hier handeln wir, hier bringen wir Baden-Württemberg nach vorn.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dass die Wissenschaftlerin nen und Wissenschaftler in Baden-Württemberg in allen drei W-Besoldungsgruppen höhere Grundgehälter bekommen, ist eine gute Nachricht für unseren Wirtschafts- und Wissen schaftsstandort.

Die FDP/DVP-Fraktion hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dass wir eine Erhöhung der W-Grundgehälter unterstützen. Wir brauchen schließlich attraktive Gehaltsstrukturen, wenn wir die besten Köpfe für unsere Hochschulen gewinnen und halten wollen. Mit Gehältern weit unter denen, die in der Wirt schaft gezahlt werden, locken Sie keine hoch qualifizierten Akademiker in die Hochschulen, schon gar nicht solche mit Berufserfahrung.

Das Bundesverfassungsgericht hat genau dies im Jahr 2012 angemahnt. Im betreffenden Fall ging es zwar um das

W-2-Grundgehalt in Hessen, das deutlich unter dem entspre chenden Grundgehalt in Baden-Württemberg lag. Dennoch ist es richtig, dass Baden-Württemberg hierauf reagiert und un ter Beweis stellt, dass uns eine exzellente Forschung und Leh re etwas wert sind.

Ein wenig Rätsel gibt auf, dass die Wissenschaftsministerin für die Vorlage des Gesetzentwurfs so lange gebraucht hat. Erklärbar wird das durch die nun nicht mehr allzu ferne Land tagswahl, für die die Koalition zunächst einmal die Kriegs kasse gefüllt hat und nun erst ausschüttet – damit die Erinne rung an ein paar Wohltaten von Grünen und SPD im Frühjahr 2016 noch frisch sein möge. Dies ist Stimmenkauf. Sachori entierte Politik sieht anders aus.

Dieses Vorgehen folgt einem, wie wir Liberalen finden, frag würdigen Politikansatz, denn Politik sollte nach unserem Ver ständnis klare und faire Rahmenbedingungen schaffen und für eine auskömmliche Finanzierung sorgen, statt die Bürgerin nen und Bürger am „goldenen Zügel“ herumzuführen.

Meine Damen und Herren, im Fall der W-Besoldungserhö hung ist das Kriegskassengeld vernünftig angelegt. Es wird eine auf Dauer angelegte Stärkung der Gehaltsstrukturen vor genommen, und die Erhöhung gilt korrekterweise auch rück wirkend ab dem 1. Januar 2013. Also kann hier gelten: Das Ergebnis zählt.

Allerdings hat die grün-rote Neuregelung nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion einen unguten Pferdefuß. Idee der Um stellung von der Wissenschaftsbesoldung von C nach W war seinerzeit, den sogenannten Vergaberahmen für Leistungs- und Funktionszulagen zu erhöhen. Das heißt, durch ein nied riger angesetztes Grundgehalt sollte das einer Hochschule zu stehende Budget vergrößert werden, mit dem sie hervorragen de wissenschaftliche Leistungen und die Ausübung von Funk tionen, z. B. in der Hochschulleitung, belohnen kann – gemäß dem liberalen Ansatz „Leistung soll sich lohnen“.

Die Grundgehaltserhöhung ist nun so angelegt, dass sie einen Gutteil des Vergaberahmens „auffrisst“, was bedeutet, dass die Zulagen um die Hälfte gekürzt werden. Auch schon lau fende Zulagengewährungen werden zu 50 % auf die Grund gehaltserhöhung angerechnet, das heißt, um die Hälfte ge kürzt. Herabgesetzt werden auch die Obergrenzen für die Ru hegehaltsfähigkeit der Zulagen, nämlich von bislang 40 auf 21 % für W 2 bzw. 28 % für W 3 im Regelfall und im beson deren Fall von bislang 80 auf 55 bzw. 65 %.

Nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion gehören zu attrak tiven Gehaltsstrukturen auch Anreize, die Leistungen beloh nen. Wir Liberalen halten deshalb das Grundprinzip der WBesoldung für zweckmäßig und bewahrenswert, dass zu ei nem attraktiven Grundgehalt Leistungszulagen hinzukommen, die ihrerseits attraktiv sind und wissenschaftliche Leistungen belohnen.

Wenn nun aber die grüne Wissenschaftsministerin die besse ren Grundgehälter zu einem Gutteil dadurch finanziert, dass die Zulagen zu 50 % auf die Erhöhung der Gehälter angerech net und damit entsprechend „aufgefressen“ werden, dann geht sie dem wesentlichen Grundgedanken der W-Besoldungsord nung, dem Leistungsprinzip, ans Leder.

Zweifelhaft ist aus unserer Sicht auch das Argument, dass man Nachwuchswissenschaftler eher durch ein etwas höheres, aber später unveränderliches Grundgehalt anlockt – und vor allem hält – als durch realistische Aussichten auf Zuverdienste bei guten Leistungen.

Wir Liberalen halten es nicht nur für unredlich, sich mit einer Erhöhung der Grundgehälter zu brüsten, die zu einem Gutteil durch die Kürzungen bei den Zulagen kompensiert wird, son dern auch für einen Angriff auf das Leistungsprinzip, den wir in dieser Form nicht mittragen wollen.

Wir werden deshalb in den anstehenden Beratungen des Ge setzentwurfs den sicherlich nicht ganz einfachen Versuch un ternehmen, diesen unguten Pferdefuß noch loszubekommen. Das sind wir den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in unserem Land im Sinne einer Anerkennung ihrer tagtägli chen Leistungen ganz einfach schuldig.

Wir sind damit am Ende der heuti gen Tagesordnung.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Die nächste Sitzung findet morgen, 13. November 2014, um 9:30 Uhr statt. Meine Damen und Herren, wir beginnen um 9:30 Uhr mit der Gedenkveranstaltung anlässlich des 25. Jah restags des Falls der Berliner Mauer. Ich darf Sie bitten, mor gen pünktlich Ihre Plätze einzunehmen, damit wir vor vollem Haus mit der Gedenkveranstaltung beginnen können.

Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung.

Schluss: 17:43 Uhr