Protocol of the Session on October 16, 2014

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich hätte, Herr Präsident, in der Tat die se Debatte auch für einen möglichen Fall für das gestern erst mals erprobte Dreiminutenmodell gehalten, nicht etwa weil die Bedeutung des Themas gering wäre, sondern weil wir uns ja nun wirklich komplett einig sind. Auch in der Durchfüh rung wird es wahrscheinlich das Innenministerium nicht über fordern.

Deswegen möchte ich eigentlich auf den Reformator selbst zurückkommen, der sich mehr als einmal zur Länge von Re den geäußert hat.

Sehr gut.

Das bekannteste Zitat ist: „Tritt fest auf, mach’s Maul auf, hör bald auf.“

Man könnte an dieser Stelle jetzt natürlich über die Bedeu tung der Reformation reden, und das ist auch getan worden. Ich habe interessiert den Ausführungen gelauscht. Man könn te auch über die Zahl der Feiertage und über deren Bedeutung für die Wirtschaft reden, aber da scheint offensichtlich die Wirtschaft der Meinung zu sein, dass man alle 500 Jahre ei nen solchen freien Tag verkraften kann.

(Heiterkeit bei der SPD)

Deswegen mache ich das alles nicht, sondern ich komme auf das eingangs zitierte Luther-Wort zurück und sage zu diesem Gesetz: Ich bin zwar katholisch, aber ich finde es gut.

(Heiterkeit – Beifall bei der FDP/DVP sowie Abge ordneten der CDU und der SPD)

Mir liegen keine wei teren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5718 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Druck sache 15/5839

Zur Begründung dieses Gesetzentwurfs erteile ich das Wort Herrn Kultusminister Andreas Stoch.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie Sie wissen, hat sich die Landesregierung bereits im Koalitions vertrag zum Ziel gesetzt, für die Schulen in freier Trägerschaft einen Kostendeckungsgrad von mindestens 80 % der Kosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule gemäß dem Brut tokostenmodell zu erreichen und diese damit stärker zu för dern als in der Vergangenheit. Mit der Novellierung des Pri vatschulgesetzes, die ich Ihnen heute vorschlage und in den Landtag einbringe, nehmen wir bereits die dritte strukturelle Zuschusserhöhung in der laufenden Legislaturperiode vor.

Ich darf Sie daran erinnern: Schon zum Januar 2012 haben wir die Privatschulzuschüsse auf einen Kostendeckungsgrad von mindestens 71,5 % angehoben. Dafür wurden Haushalts mittel in Höhe von 7,5 Millionen € bereitgestellt. In einem zweiten Schritt haben wir dann zum August 2013 rund 6,7 Millionen € für Zuschussanhebungen zur Verfügung gestellt, was im Jahr 2014 eine zusätzliche Mittelbereitstellung von rund 16 Millionen € bedeutet. Damit haben wir den Kosten deckungsgrad der Zuschüsse auf mindestens 75,4 % angeho ben; bei einzelnen Schularten liegt er sogar deutlich darüber. Heute legen wir nun den Grundstein für eine weitere Erhö hung dieser Zuschüsse.

Wir sind uns alle einig – ich glaube, hier spreche ich für alle Fraktionen des Hauses –, dass die Privatschulen, die Schulen in freier Trägerschaft, ein wichtiger Teil der Schul- und Bil dungslandschaft dieses Landes sind.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Die Schulen in freier Trägerschaft tragen bereits seit Jahrzehn ten zu einem vielfältigen Bildungswesen in Baden-Württem berg bei. Von den freien Schulen gehen dabei immer auch wichtige pädagogische Impulse aus, von denen nicht nur die eigenen Schülerinnen und Schüler, sondern auch das öffent liche Schulwesen profitieren können.

Die Bedeutung, die die Landesregierung den Privatschulen zumisst, schlägt sich auch in den sehr beachtlichen Gesamt summen nieder, die das Land für die Förderung der privaten Schulen aufwendet. Allein für die Privatschulen im Geschäfts bereich des Kultusministeriums zahlen wir jährliche Zuschüs se im Umfang von etwa 780 Millionen €. Davon entfallen auf die sogenannten Kopfsatzschulen annähernd 520 Millionen €. Hinzu kommen dann noch die Förderung der Schulen im Ge schäftsbereich des Sozialministeriums sowie die Zuschüsse für den Schulhausbau privater Schulträger.

Mit der jetzigen, zum August 2014 wirksamen weiteren Er höhung werden wir Haushaltsmittel im Umfang von 6,7 Mil lionen € und in der Jahreswirkung ab 2015 von 16 Millionen € zur Verfügung stellen. Dies bedeutet in Summe ab 2015 eine Erhöhung der Privatschulzuschüsse in den genannten drei Schritten von fast 40 Millionen € jährlich.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass angesichts der Sparzwänge, unter denen das Land Ba den-Württemberg im Hinblick auf die Schuldenbremse und die Haushaltskonsolidierung steht, die vorgesehene Erhöhung nach Jahren der Stagnation bei der Förderung der Privatschu len ein Kraftakt ist. Dafür möchte ich mich bei meinen Kol leginnen und Kollegen in der Landesregierung, insbesondere beim Finanzminister, ausdrücklich bedanken. Dieser Kraftakt zeigt auch, dass wir in finanziell schwieriger Zeit die Schulen in freier Trägerschaft in ganz erheblichem Maß unterstützen.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Allerdings ist der Haushaltsgesetzgeber in Zeiten knapper Kassen erst recht gehalten, die zur Verfügung stehenden Res sourcen auch verantwortungsvoll einzusetzen. Die Haushalts mittel für die Zuschusserhöhung zum August 2014 waren da her – Sie wissen es – im Staatshaushaltsplan 2013/2014 mit einem Sperrvermerk versehen. Wir haben daraufhin intensi ve Verhandlungen mit den Verbänden und den Schulen in frei er Trägerschaft geführt und konnten eine Verhandlungslösung erreichen. Denn auch durch den Rechnungshof waren wir auf gefordert, das Thema „Beteiligung an den Versorgungsabga ben gerade für beurlaubte Beamtinnen und Beamte“ zu klä ren. Die Mittel konnten jetzt entsperrt werden, nachdem eine Vereinbarung mit den Privatschulverbänden über den Einstieg in die sogenannte Versorgungsabgabe zustande kam. Die am 18. Dezember 2013 geschlossene Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Privatschulverbänden hat dafür die Voraussetzungen geschaffen. Die Haushaltsmittel sind in der Zwischenzeit entsperrt.

Darüber hinaus werden wir im Zuge der Umsetzung des im Entwurf vorliegenden Gesetzes weitere noch bestehende Dop pelfördertatbestände zum Schuljahr 2015/2016 abbauen. Auch dies beruht auf einem sehr konkreten Hinweis des Rechnungs hofs Baden-Württemberg.

Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird ein einheitli cher Kostendeckungsgrad an den Schulen in freier Träger schaft von bereits 78,7 % erreicht. Das liegt schon sehr nahe an der vorgegebenen Zielmarke von 80 %. Von den vorge schlagenen Zuschusserhöhungen profitieren die meisten Schul arten mit einer Erhöhung um durchschnittlich immerhin 4,4 %, verglichen mit der Situation vor drei Jahren. Lediglich bei den Gymnasien, den Klassen 5 bis 13 der freien Waldorfschulen und den Fachschulen für Sozialpädagogik fallen die prozen tualen Erhöhungen etwas geringer aus, da diese Schularten bereits zuvor einen etwas höheren Kostendeckungsgrad hat ten. Aber auch sie profitieren in erheblichem Maß von diesen Erhöhungsschritten. Diejenigen beruflichen Schulen, deren Kostendeckungsgrad unter 78,7 % liegt, erhalten ebenfalls rund 4,4 % mehr.

Ich möchte der Vollständigkeit halber noch erwähnen, dass wir in den Gesetzentwurf auch klarstellende Regelungen zu der Genehmigung und dem Bestand von privaten Schulen auf genommen haben.

Die Privatschulverbände haben im Anhörungsverfahren die Anhebung der Zuschüsse auf einen einheitlichen Kostende ckungsgrad von 78,7 % ausdrücklich begrüßt. Sie haben aber auch – das möchte ich nicht verschweigen – den Abbau wei terer Doppelförderungen – das war, wie gesagt, auch ein Auf trag des Rechnungshofs – beanstandet. Aber dieser Abbau fällt mit einem niedrigen sechsstelligen Betrag gegenüber der ak tuellen Anhebung der Zuschüsse mit einer Jahreswirkung von 16 Millionen € und einer Gesamtwirkung in der Legislatur periode von fast 40 Millionen € kaum ins Gewicht.

Ferner hat die Privatschulseite gefordert, weitere Kosten in die Berechnungen nach dem Bruttokostenmodell einzubezie hen und damit auch weitere und höhere Zuschüsse zu erhal ten. Dafür habe ich ebenfalls Verständnis. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten den Austausch mit den Schu len in freier Trägerschaft bzw. den betreffenden Verbänden weiterhin suchen, müssen aber auch im Kontext der finanzi ellen Möglichkeiten des Landes hier sehr verantwortlich vor gehen. Insbesondere das von der Landesregierung formulier te Ziel der Haushaltskonsolidierung dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren. Auch entsprechende Aussagen des Landes rechnungshofs sind hier eindeutig.

Wir wollen mit der aktuellen Gesetzesnovelle die bereits jetzt vorhandene solide Basis der Finanzierung der freien Schulen weiter verbessern. Dazu stehen wir. Deswegen darf ich das Hohe Haus um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzent wurf bitten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Aussprache über den Ge setzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion fest gelegt, wobei gestaffelten Redezeiten gelten.

Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich

(Abg. Tobias Wald CDU meldet sich.)

Herrn Abg. Wald.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die finanzielle Förderung der Privatschulen in unserem Land ist ein wichtiges Mittel zum Erhalt der vielfältigen und innovativen Bildungsland schaft in Baden-Württemberg. Die Schulen in freier Träger schaft bieten mit ihren besonderen Bildungsangeboten eine attraktive Alternative zu den öffentlichen Schulen. Rund 10 % der Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg nutzen bereits heute das sehr gute Angebot der 490 Privatschulen in Baden-Württemberg – natürlich mit deutlich steigender Ten denz.

Seit den grün-roten Eingriffen in das Bildungswesen

(Zurufe von der SPD: Was?)

wie beispielsweise der Einführung der Gemeinschaftsschule und dem unvorbereiteten Wegfall der verbindlichen Grund schulempfehlung entscheiden sich immer mehr Eltern und Schüler für eine Privatschule. Allein im letzten Jahr war eine Steigerungsrate von über 6 % in den Eingangsklassen der Re

alschulen und der Gymnasien in freier Trägerschaft zu ver zeichnen.

Damit die Privatschulen in Baden-Württemberg einen soliden Unterricht anbieten können, benötigen diese Schulen eine ver lässliche finanzielle Basis, klare Rahmenbedingungen und mehr Transparenz.

Zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode wurde die Ein führung des Bruttokostenmodells beschlossen mit dem Ziel, dass die Privatschulzuschüsse durch das Land 80 % der Kos ten der öffentlichen Schulen erreichen. Sämtliche Privatschul verbände und die Mehrheit der Landtagsfraktionen haben die sen Beschluss mitgetragen. Dass die derzeitige Landesregie rung diesen Beschluss weiter umsetzt, wird vonseiten der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt.

(Oh-Rufe von den Grünen und der SPD)

Überrascht sind wir jedoch von der Vorgehensweise der Re gierung. Vor der Landtagswahl haben die SPD und auch die Grünen vollmundig eine Anhebung der Förderung auf 80 % nach dem Bruttokostenmodell versprochen. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 hat die grün-rote Landesregierung die versprochene Erhöhung jeweils an nicht vereinbarte Bedin gungen geknüpft

(Abg. Sandra Boser GRÜNE: Das stimmt nicht!)

und die Privatschulen vor den Kopf gestoßen.

(Abg. Sandra Boser GRÜNE: Das stimmt nicht!)

Anstatt einen fairen und kalkulierbaren Stufenplan zur Erhö hung vorzulegen, wie es die CDU-Fraktion seinerzeit gefor dert hatte,

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Was hat sie gefor dert?)

wurden die Schulen in freier Trägerschaft dazu gedrängt, ei nem faulen Kompromiss zuzustimmen.