Protocol of the Session on June 26, 2014

Universität Stuttgart nach dem dortigen Großbrand vom 15. Juni 2014 zu ergreifen, um schnellstmöglich wieder ei nen ordnungsgemäßen Betrieb für Lehrende, Beschäftigte und Studierende zu gewährleisten?

b) Zieht die Landesregierung darüber hinaus besondere Maß

nahmen in Erwägung, um bei der Wiederherstellung von beim Brand zerstörten Forschungsergebnissen bestmögli che Unterstützung zu geben?

Vielen Dank.

Für die Landesregie rung erteile ich Frau Wissenschaftsministerin Bauer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage wie folgt:

Zunächst einmal zur Ausgangslage: Am Sonntagmorgen – 15. Juni 2014 – ist im dritten Obergeschoss des Gebäudes Pfaffenwaldring 9 auf dem Campus der Universität Stuttgart in Vaihingen Feuer ausgebrochen. Die Löscharbeiten sind bis zum Mittag abgeschlossen worden, Menschen sind nicht zu Schaden gekommen. Aufgrund der massiven Brand- und Was serschäden sind in drei Stockwerken Institute der Ingenieur wissenschaften und sieben Hörsäle nicht betretbar.

Brandursache ist vermutlich ein technischer Defekt eines Elektrogeräts. Eine mögliche Brandstiftung wird nach den noch laufenden polizeilichen Ermittlungen derzeit weitgehend ausgeschlossen. Aber, wie gesagt, die Ermittlungen dauern noch an. Inzwischen ist der gesamte Gebäudeabschnitt ge sperrt worden; nach einer ersten Einschätzung ist die Statik des Gebäudes nicht beeinträchtigt.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

Folgende Maßnahmen wurden getroffen, um den ordnungs gemäßen Betrieb für Lehrende, Beschäftigte und Studierende schnellstmöglich zu gewährleisten – zunächst im Bereich des Baus –: Die Sperrung der betroffenen Bereiche des Gebäudes ist veranlasst. Die unter den Brandstellen befindlichen Ge schosse, das heißt das Untergeschoss bis zum zweiten Ober geschoss, sind durch kontaminiertes Löschwasser unterschied

lich beeinträchtigt. Daher müssen abgehängte Decken, Trenn wände, Böden und technische Anlagen gereinigt werden, denn das Löschwasser ist dort überall eingedrungen.

Reinigung und Instandsetzung beginnen in den Gebäudeflü geln, vom zweiten Obergeschoss ausgehend und dann sukzes sive nach unten. Dies soll bis Ende Juni abgeschlossen sein. Danach erfolgt ein weiterer Schritt der Reinigung und Instand setzung im Kernbereich – ebenfalls wieder vom zweiten Ober geschoss abwärts. Dies wird wahrscheinlich bis Ende Juli in Anspruch nehmen.

Im dritten Obergeschoss steht eine umfassende Sanierung am Tragwerk, an der Fassade, an den technischen Ausrüstungen und im Bereich des Innenausbaus an. Das vierte und das fünf te Stockwerk sind ebenfalls durch kontaminierten Rauch be einträchtigt, der entfernt und entsorgt werden muss. Diese De kontamination ist eine außerordentlich aufwendige Angele genheit und wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Um in der Übergangszeit einen ordentlichen Betrieb zu ge währleisten, sind Anmietungen vorzunehmen. Im dritten Ober geschoss war das Institut für Systemdynamik untergebracht. Aufgrund der Sanierungsarbeiten, die jetzt anstehen, ist eine ersatzweise Anmietung im Stadtgebiet für einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens anderthalb Jahren vorgesehen. Für die weiteren betroffenen Institute wird eine Interimsunterbrin gung auf dem Campus selbst gesucht. Es sind auch Ersatzräu me für Hörsäle, für Seminare auf dem Campus bereitzustel len, sodass der Studienbetrieb möglichst schnell wieder auf genommen werden kann.

Zur Schadenshöhe: Diese ist zurzeit noch nicht zu beziffern; sie muss noch konkret ermittelt werden. Die Abwicklung des Schadens erfolgt durch die Staatliche Vermögens- und Hoch bauverwaltung. Zurzeit finden, um das weitere Vorgehen zu besprechen, aber auch, um den Schaden zu ermitteln, regel mäßige Gespräche mit den Verantwortlichen und der Univer sität vor Ort statt.

Zu der Frage der weiter gehenden Überlegungen und unter stützenden Maßnahmen: Wir können entsprechende Überle gungen erst dann anstellen, wenn die Universität Stuttgart ent sprechende Schäden konkret festgestellt hat, Maßnahmen zur Rettung von begonnenen und auch abgeschlossenen For schungsprojekten oder womöglich der nochmaligen Durch führung von Versuchen etc. vorgeschlagen hat und uns dann selbst ein sehr konkretes und durchdachtes Konzept vorlegt, welche Kosten für solche konkreten Maßnahmen anfallen.

Wie gesagt, eine solche detaillierte Berechnung liegt noch nicht vor. Deswegen können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts Präziseres sagen, wie wir die Universität Stuttgart un terstützen können.

Eine Zusatzfrage, Frau Abg. Kurtz.

Frau Ministerin, vielen Dank für diese ausführlichen Angaben.

Ich gehe davon aus, dass für ein Universitätsgebäude im Ei gentum des Landes keine Gebäudebrandversicherung besteht. Liege ich damit richtig?

Sie haben gesagt, Sie könnten derzeit die Schäden noch nicht konkret benennen – das leuchtet ein –, aber sicherlich denken Sie schon voraus. Könnten Sie Angaben dazu machen, wie diese Kosten und die entstandenen Schäden ausgeglichen wer den?

Bitte, Frau Ministerin.

Für das Gebäude selbst kommt das Land mit auf. In der Tat gibt es keine eigene Versicherung für solche Schä den, sondern es gibt eine Regelung, wonach der konkrete Schaden zu begleichen ist. Da wird aber die Universität Stutt gart nicht alleingelassen.

Die Universität Stuttgart ist zunächst einmal zuständig für al le weiteren Schäden, die entstanden sind, und die hierdurch erforderlichen Ersatzbeschaffungen. Insbesondere für den Be reich der Forschungsausstattung und der Innenausstattung der entsprechenden Gebäude ist zunächst die Universität Stuttgart zuständig. Es gibt keine Möglichkeit, dies zu versichern.

Daher gehe ich davon aus, dass es eine erhebliche Belastung der Universität ist. Sie muss uns aber, damit wir schauen kön nen, was man konkret tun kann, konkret benennen, wie groß der Schaden ist.

Ich möchte es einmal an einem Beispiel klarmachen. Ich war am Tag nach dem Brand vor Ort und habe mit dem Professor, dessen Bereich am meisten geschädigt wurde, dem Leiter des Instituts für Systemdynamik, gesprochen und habe mir die Brandschäden angeschaut.

Ein Großteil der Forschungsergebnisse lagert auf Rechnern. Zum Glück gibt es ein gutes Sicherungssystem, sodass wahr scheinlich ein Großteil der gespeicherten Daten erhalten wer den kann, weil sie auch extern gespeichert sind. Das ist aber alles noch einmal genau zu überprüfen. Wie viele der Daten womöglich doch nicht gesichert waren bzw. auf welche Da ten kein Zugriff mehr besteht, muss aufwendig eruiert wer den. Die entsprechenden Forscher, Promovierenden und Stu dierenden sind dabei, dies zu überprüfen.

Hinzu kommen auf jeden Fall die Ersatzbeschaffungen für die dort untergebrachte Hardware, die PC-Ausstattung, die Kühl geräte, die Analysegeräte, die zerstört sind. Im Moment wei tet sich das Problem aus, weil wir nicht wissen, wie viele der Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände in den anliegen den Stockwerken nicht mehr genutzt werden können, weil der entstandene Rauch und Ruß extrem giftig sind und die Gerä te wahrscheinlich in großem Stil entsorgt werden müssen.

Wir müssen zum jetzigen Zeitpunkt einfach abwarten. Wir ha ben der Universität Stuttgart signalisiert, dass wir sie bei der Bewältigung des Problems begleiten. Wir werden sicher die Universität Stuttgart mit der Bewältigung des Problems nicht alleinlassen.

Vielen Dank, Frau Mi nisterin. – Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 er ledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K a r l K l e i n C D U – W a h l b e t e i l i g u n g d e r

1 6 - u n d 1 7 - J ä h r i g e n b e i d e n K o m m u n a l w a h l e n 2 0 1 4

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem vom Statistischen Landesamt zu dem auf gerufenen Thema noch keine Zahlen zu erhalten sind, frage ich die Landesregierung:

(Zuruf des Abg. Alexander Salomon GRÜNE)

a) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die

Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen bei den Kommu nalwahlen 2014 in Baden-Württemberg im Vergleich zur übrigen Wahlbeteiligung derzeit bereits vor?

b) Mit welchen Informations- und Bildungsmaßnahmen wur

de im Vorfeld der Kommunalwahlen seitens des Landes zu dieser erreichten Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen beigetragen?

(Abg. Martin Hahn GRÜNE: Abwarten!)

Zur Beantwortung die ser Mündlichen Anfrage erteile ich Herrn Innenminister Gall für die Landesregierung das Wort.

Herr Präsident, werte Kolle ginnen und werte Kollegen! Ich beantworte die Frage des Kol legen Klein wie folgt:

Zu a: Das Statistische Landesamt – das haben Sie ja jetzt er wähnt, Herr Kollege Klein – erstellt nach § 39 a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes eine zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen. Dabei wird zwar die Wahlbeteiligung insgesamt erhoben – das wissen Sie, den ke ich, auch –, die Wahlbeteiligung einzelner Wählergruppen – also beispielsweise auch der Wählergruppe der Jugendli chen, egal, wie abgestuft – wird dabei aber nicht erfasst, da dies nicht Bestandteil der Wahlergebnisse ist.

Die Gemeinden können aber – das haben wir im Jahr 2013 auf den Weg gebracht – nach dem Kommunalwahlgesetz über das Ergebnis der Gemeindewahlen eine repräsentative Wahl statistik erstellen.

Die Möglichkeit, die unter 18-Jährigen in einer eigenen Ge burtsjahrgangsgruppe zu erfassen, ist dabei ausdrücklich vor gesehen. Voraussetzung für eine solche Wahlstatistik ist aller dings, dass die Gemeinde eine eigene Statistikstelle im Sinne des Landesstatistikgesetzes haben muss. Nach unserer Kennt nis gibt es derzeit nur 17 Gemeinden in Baden-Württemberg, die dieser Anforderung gerecht werden.

Deshalb haben wir – eine andere Möglichkeit hatten wir in nerhalb der uns zur Verfügung stehenden Zeit von zwei Ta gen nicht – diese 17 Städte, die eine repräsentative Wahlsta tistik erstellen, gebeten, uns diese zu übermitteln. Stand heu te liegt dem Innenministerium aber nur die Auswertung der Stadt Ulm zu diesem Thema vor. Danach – das finde ich schon beachtlich – lag die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen dort bei 62,1 % und damit – das ist das Erstaunliche – deut lich über der allgemeinen Wahlbeteiligung in der Stadt Ulm von 46,4 %.

(Beifall bei den Grünen und der SPD sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP)

Das ist jetzt allerdings ausschließlich auf die Stadt Ulm bezo gen und lässt keine allgemeine Aussage über die Wahlbeteili gung der 16- und 17-Jährigen im Land Baden-Württemberg zu.

Zu der Frage b, der Frage, welche Informations- und Bil dungsmaßnahmen im Vorfeld der Kommunalwahlen auf den Weg gebracht wurden, um eine gute Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen zu erreichen: Im Vorfeld der Kommunalwah len wurde ein, denke ich, breit aufgestelltes Bündnis – genannt „Wählen ab 16“ – unter Federführung der Landeszentrale für politische Bildung und des Landesjugendrings in Zusammen arbeit mit der Baden-Württemberg Stiftung – denn das hat na türlich auch ein bisschen Geld gekostet –, aber auch anderen staatlichen und privaten Institutionen und Organisationen, auch unter Beteiligung verschiedener Ministerien des Landes Baden-Württemberg, gebildet.

Das Bündnis hat eine landesweite Erstwählerkampagne durch geführt. Die Jugendlichen wurden informiert. Man hat ver sucht, sie zu motivieren. Hierzu wurden u. a. Multiplikatoren ausgebildet und rund 240 Veranstaltungen über diese Kampa gne durchgeführt.