Protocol of the Session on July 28, 2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen doch, dass es für uns ganz wichtig ist, dass Wahlen den Willen der Bevölke rung widerspiegeln. Alle Staatsgewalt geht durch Wahlen und Abstimmungen vom Volke aus.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Wir haben schon einiges verbessert. Das reicht von mehr Chancengleichheit bei der Zuteilung der Sitze bis zur Zweitausteilung und zu all diesen Dingen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang sagen, dass wir Liberalen in dieser Legislaturperiode gern auch noch die Mög lichkeiten der Direktdemokratie weiter verbessern würden. Da haben wir auf kommunaler Ebene schon viel – –

(Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Ja, aber ich muss das einmal loswerden. Deswegen habe ich das andere weggelassen.

Wir möchten das gern auch auf Landesebene mit der Volks abstimmung tun. Leider stößt das auf die Ablehnung der Op position. Das können wir nicht nachvollziehen.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Red nicht so einen Quatsch! – Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist doch lä cherlich! Das Gegenteil ist der Fall! – Abg. Walter Heiler SPD: Ihr kriegt doch nichts hin!)

Gut, dann wollen wir weiter gesprächsbereit bleiben. Sie wissen, dass unsere Fraktion mit Stolz den Ehrennamen „De mokratische Volkspartei“ führt und wir keine Angst vor dem Volk haben.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Für die Landesregie rung erteile ich dem Herrn Innenminister das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht in der Tat um Harmonisierung, um Bü rokratieabbau und um Erleichterung. An sieben Punkten ha ben wir etwas geändert. Die wichtigste Änderung ist wohl, dass für die Beantragung von Briefwahlunterlagen keine Glaubhaftmachung mehr erforderlich ist. Briefwahlunterla gen werden immer mehr nachgefragt werden.

Ich bin dankbar, dass alle Fraktionen diese sieben Punkte un eingeschränkt mittragen, sodass im Ständigen Ausschuss ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde. Deswegen darf ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Walter Heiler SPD: Sehr gut!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/6564.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/6717. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landtagswahlgesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 ist einstim mig beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 2 ist so be schlossen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 28. Juli 2010 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10.

(Abg. Reinhold Gall SPD: 11!)

Sehr gut! Es passen noch alle auf.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Bei dem Präsidenten muss man aufpassen!)

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes – Druck sache 14/6565

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport – Drucksache 14/6670

Berichterstatterin: Abg. Renate Rastätter

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Für die CDU-Fraktion darf ich Frau Abg. Lazarus das Wort erteilen. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Im Schulausschuss waren sich alle Fraktionen darin einig, dass diese Gesetzesänderung notwendig ist, um die Auszahlung von 3,5 Millionen € für das Jahr 2010 und von 8,3 Millionen € für das Jahr 2011 haushaltstechnisch zu ermöglichen. Den Nutzen ziehen vor allem die Grund- und Hauptschulen sowie die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen, deren Deckungsgrad seit 2008 unter die Mindestmarke von 70,5 % gefallen ist.

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass dies keine Erhöhung der absoluten Zuschusszahlen bedeutet. Ich nenne hierzu einmal Zahlen. Das Haushaltsist im Jahr 2007 belief sich – wenn man alle Schulen beim KM und beim SM zusammennimmt – auf 579,6 Millionen €. Im Haushaltsjahr 2010 beläuft sich der Be trag auf 697,3 Millionen €, und im Jahr 2011 wird der Betrag auf 731,9 Millionen € klettern. Dies ist gegenüber dem Jahr 2007 ein Plus von 152,3 Millionen € bzw. von 26 %.

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion weiß na türlich, dass der prozentuale Deckungsgrad vor allem durch kräftige Qualitätsverbesserungen im öffentlichen Schulwesen gesunken ist, z. B. bei Gymnasien von den 79,4 %, die schon erreicht waren, wieder auf 76,9 %. Deshalb ist es auch rich tig, die Gesetzesänderung heute zu verabschieden, um eben diese 70,5 % Mindestquote zu halten.

Aber wie in Zahlen gerade dargestellt: Ein Absinken des pro zentualen Anteils bedeutet keine Minderung der absoluten Zu schüsse. Das muss einmal gesagt werden. Ich stelle dies noch einmal ausdrücklich fest, weil diese Behauptung ein Gerücht ist, das immer wieder auftaucht und das, wenn ich mich rich tig erinnere, sogar in der Begründung eines Haushaltsantrags der Grünen genannt wurde.

Mit der Gesetzesänderung verbunden sind eine finanzielle Verbesserung für private berufliche Gymnasien und die Auf hebung der Wartefrist von drei Jahren für nahe gelegene Er

weiterungsbauten. Ich gehe davon aus, dass deshalb eine Ab lehnung der Gesetzesänderung überhaupt nicht zu verantwor ten wäre.

Unmittelbar nach der genannten Schulausschusssitzung wur de ein Urteil des VGH Mannheim bekannt, das einer klagen den Waldorfschule recht gegeben hat, dass die Landeszuschüs se zu gering wären, um eine Sonderung von Schülern zu ver meiden. Das Gericht hat einen Höchstelternbeitrag von 60 bis 70 € gesehen. Das ist eine Überraschung; denn es gab auch schon Gerichte, die dies früher bei über 120 € gesehen haben.

Außerdem, so das Urteil, seien Schulgeldbefreiungen bei der Förderung zu berücksichtigen. Inwieweit Bedingungen die ser Art von der derzeitigen Zuschussgewährung – selbst wenn Sie 80 % zugrunde legten – überhaupt abgedeckt wären, ist im Moment nicht beantwortbar.

Ich gehe davon aus, dass die Kultusverwaltung Modellrech nungen dazu machen wird und das Urteil und seine Begrün dung analysieren wird.