Ursula Lazarus
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident Munding, sehr ge ehrte Damen und Herren! Am 19. Juli hat Herr Präsident Mun ding die Denkschrift der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie um fasst 30 Beiträge.
Heute, am 25. November, liegen zumindest die meisten Be richte aus den Beratungen im Finanzausschuss vor. Das Pro tokoll hat es nicht ganz geschafft – das muss zu entschuldi gen sein; wir alle haben es entschuldigt –, weil die Zeit recht knapp war.
Diese komprimierte und kurze Behandlung der einzelnen Bei träge hat für alle Beteiligten eine hohe Arbeitsbelastung be deutet. Deshalb erlaube ich mir, exemplarisch nur wenige Punkte herauszugreifen.
Für besonders wichtig halte ich den Beitrag Nummer 4 mit der Überschrift „Vorbelastungen und Risiken des Landeshaus halts“. Finanzpolitisch ist dies wohl das zentrale Thema, das ausnahmslos alle Bereiche betrifft.
Der Rechnungshof hatte zu diesem Punkt ziemlich rigide Vor schläge gemacht. Ich nenne beispielsweise folgende Vorschlä ge:
Erstens die jährliche Begrenzung der Personalausgaben ent sprechend den Steuereinnahmen.
Zweitens die Nutzung von Entwicklungen, die aus dem de mografischen Wandel resultieren.
Drittens die Zuführung an den Versorgungsfonds von künftig 13 600 € statt bisher 6 000 € pro eingestelltem Beamten.
Die CDU-Fraktion hat sich nicht für diesen detaillierten Vor schlag des Rechnungshofs ausgesprochen, obwohl sie in der Grundrichtung damit übereinstimmt. All diese Themen sind ohnehin bei jeder Haushaltsaufstellung aktuell und haben durchaus schon Eingang gefunden.
Die Liste der Einsparungen bei den Personalausgaben – das muss ich wirklich sagen – ist bereits beträchtlich und war nicht immer einfach durchzusetzen. Ich erwähne als Beispiele die längere Wochenarbeitszeit, das Streichen von Urlaubsgeld und die zeitlich verzögerten Erhöhungen der Beamtenbesoldung.
Auch die direkte und automatische Abhängigkeit von Perso nalausgaben auf der einen Seite und Steuereinnahmen auf der anderen Seite ist für uns kaum praktikabel. Steuereinnahmen unterliegen immerhin großen Schwankungen, und Personal ausgaben sind ein schwer steuerbarer Tanker, der z. B. bei Lehrern oder bei der Polizei sogar ganz bewusst nicht kurz fristig gesteuert wird.
Für die CDU ist die Steuerung der Verschuldung ein zentra les Element. Bereits die ins Grundgesetz und in die Landes haushaltsordnung aufgenommene Schuldenbremse bedeutet in Zukunft einen beachtlichen Kraftakt, müssen wir doch ab 2020 ohne Aufnahme neuer Schulden auskommen.
Festzuhalten bleibt, dass Einigkeit im Grundanliegen besteht, den Haushalt zu konsolidieren. Dies gilt für die CDU-Frakti on – das sage ich gleich dazu –, auch wenn uns die neueste Steuerschätzung Einnahmen prognostiziert und wir gerade wenige Monate vor der Wahl stehen.
Unter den 30 Denkschriftbeiträgen war der Beitrag Num mer 10 – Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen freien Träger – vielleicht am heftigsten umstritten. Ich gebe zu, dass er auch in der Koalition nicht ganz einfach zu handhaben war. Schon 2006 wurde entschieden, diese Über tragung vorzunehmen. Beauftragt wurde eine Firma, die ähn liche Aufgaben in Österreich wahrnimmt. Ein Zehnjahresver trag mit einem Finanzvolumen von 250 Millionen € wurde geschlossen.
Nach dem Vorschlag des Rechnungshofs wäre dieser Vertrag bis zum 31. Dezember 2011 fristgerecht zu kündigen, da der Landesrechnungshof der Auffassung ist, die Leistung der Fir ma NEUSTART sei überteuert.
Die Koalitionsfraktionen sind jedoch der Meinung, dass die neue Konstruktion mit der bisherigen inhaltlich eben nicht vergleichbar ist.
Ein erheblicher Reformbedarf war unstrittig. Das Betreuungs verhältnis für einen einzelnen Bewährungshelfer war zu hoch.
Es lag bei etwa 1 : 96. Die Standortstruktur war nicht mehr effizient. Die EDV musste zum Teil völlig neu eingeführt wer
den. Qualitätsstandards waren zu definieren. Dies alles führ te eben zu erheblichen Veränderungen und zu Widerständen.
Es war damals und ist noch heute teilweise strittig, ob diese Aufgaben besser bei der öffentlichen Hand oder bei Privaten aufgehoben sind. Diese Grundsatzfrage wurde damals ent schieden.
Heute geht es aus Sicht der CDU um Querschnittsaufgaben, die durch die Privatisierung bei der Justiz ganz oder anteilig wegfallen, und um die Frage, welche Stelleneinsparungen sich hieraus bei der Justiz ergeben. Dieses Einsparkonzept für den Landeshaushalt müsste bis Sommer 2011 vorliegen und jähr lich fortgeschrieben werden. So haben wir dies beschlossen.
Den Antrag der Grünen auf Vertragskündigung werden wir ablehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es wieder einmal geschafft, dass die Beratung der Denkschrift zu etwas späte rer Stunde auf der Tagesordnung des Plenums steht. Deshalb beschränke ich mich auch auf die beiden angesprochenen Bei träge, ohne die 28 anderen Beiträge der Rechnungshofdenk schrift 2010 gering zu schätzen.
Alle Beiträge brachten einen enormen Arbeitsaufwand mit sich. Dafür danke ich dem Landesrechnungshof und seinem Präsidenten im Namen der CDU-Fraktion. Wenn wir nicht in jedem Fall dem Votum des Rechnungshofs folgen, so ist dies auch ein Zeichen von, sagen wir einmal, offener Demokratie im Verhältnis zwischen Parlament, Landesrechnungshof und Regierung.
Erlauben Sie mir die persönliche Bemerkung, dass ich selbst im nächsten Jahr die Inhalte der Denkschrift 2011 nicht mehr hier erleben, sondern den Medien entnehmen werde.
Sie dürfen sicher sein: Das mache ich mit großem Interesse. Ich wünsche dem Rechnungshof und dem zukünftigen Finanz ausschuss den Erhalt des sachbezogenen Arbeitsklimas und Haushalte, die nicht immer zum äußersten Sparen zwingen, sondern auch Gestaltungsfreiräume lassen.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, eine spezielle Frage: Seitens der Wirtschaft wird immer wieder die Klage
erhoben, dass die Auszubildenden im Land nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen könnten. Dabei wird der Schwar ze Peter oft den Schulen zugeschoben.
Es gibt gerade aktuell wieder eine Resolution des Handwerks tags vom Juli, in der die Handwerksvertreter ihre begründete Sorge zum Ausdruck bringen, dass die Gewinnung von in aus reichendem Maß qualifiziertem Nachwuchs – darauf liegt die Betonung – sehr schwierig ist. Diese Resolution wurde vor wenigen Tagen verabschiedet.
Die Grundlagen dafür – ich habe es nicht Deutsch und Ma thematik genannt; das klingt für die Grundschule etwas hoch trabend; es geht um Lesen, Schreiben und Rechnen – werden in der Grundschule gelegt. Als Mathematikerin habe ich im mer gesagt, die Schüler müssen in der Grundschule auch das Handwerkliche erlernen, also nicht zuerst die Mengenlehre – das ist heute schon passé –, sondern zuerst das Handwerkli che. Ist das in der Ausbildung der Lehrkräfte auch so ange legt, also ganz konkret und nicht nur theoretisch?
Ich darf das Ganze in einen größeren Zusammenhang stellen. Der eine Aspekt war jetzt sehr fachspezifisch, der andere be trifft die Frage nach der sozialen Kompetenz, die die Lehrer, um überhaupt unterrichten zu können, mitbringen müssen und die man mitunter vom Fachlichen trennen muss. Das betrifft alle Schularten, aber in ganz besonderem Maß die Grundschu le und den Sekundarbereich.
Man muss zunächst einmal selbst feststellen können, ob man für das Unterrichten geeignet ist. Das ist keine Selbstverständ lichkeit. Das Praxissemester ist eine Möglichkeit, dies festzu stellen. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, bzw. wie wird sichergestellt, dass die Lehrer, die in die Schule gehen, von ihrer sozialen Kompetenz her wirklich geeignet sind? Was sieht die neue Prüfungsordnung hierbei vor?
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Im Schulausschuss waren sich alle Fraktionen darin einig, dass diese Gesetzesänderung notwendig ist, um die Auszahlung von 3,5 Millionen € für das Jahr 2010 und von 8,3 Millionen € für das Jahr 2011 haushaltstechnisch zu ermöglichen. Den Nutzen ziehen vor allem die Grund- und Hauptschulen sowie die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen, deren Deckungsgrad seit 2008 unter die Mindestmarke von 70,5 % gefallen ist.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass dies keine Erhöhung der absoluten Zuschusszahlen bedeutet. Ich nenne hierzu einmal Zahlen. Das Haushaltsist im Jahr 2007 belief sich – wenn man alle Schulen beim KM und beim SM zusammennimmt – auf 579,6 Millionen €. Im Haushaltsjahr 2010 beläuft sich der Be trag auf 697,3 Millionen €, und im Jahr 2011 wird der Betrag auf 731,9 Millionen € klettern. Dies ist gegenüber dem Jahr 2007 ein Plus von 152,3 Millionen € bzw. von 26 %.
Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion weiß na türlich, dass der prozentuale Deckungsgrad vor allem durch kräftige Qualitätsverbesserungen im öffentlichen Schulwesen gesunken ist, z. B. bei Gymnasien von den 79,4 %, die schon erreicht waren, wieder auf 76,9 %. Deshalb ist es auch rich tig, die Gesetzesänderung heute zu verabschieden, um eben diese 70,5 % Mindestquote zu halten.
Aber wie in Zahlen gerade dargestellt: Ein Absinken des pro zentualen Anteils bedeutet keine Minderung der absoluten Zu schüsse. Das muss einmal gesagt werden. Ich stelle dies noch einmal ausdrücklich fest, weil diese Behauptung ein Gerücht ist, das immer wieder auftaucht und das, wenn ich mich rich tig erinnere, sogar in der Begründung eines Haushaltsantrags der Grünen genannt wurde.
Mit der Gesetzesänderung verbunden sind eine finanzielle Verbesserung für private berufliche Gymnasien und die Auf hebung der Wartefrist von drei Jahren für nahe gelegene Er
weiterungsbauten. Ich gehe davon aus, dass deshalb eine Ab lehnung der Gesetzesänderung überhaupt nicht zu verantwor ten wäre.
Unmittelbar nach der genannten Schulausschusssitzung wur de ein Urteil des VGH Mannheim bekannt, das einer klagen den Waldorfschule recht gegeben hat, dass die Landeszuschüs se zu gering wären, um eine Sonderung von Schülern zu ver meiden. Das Gericht hat einen Höchstelternbeitrag von 60 bis 70 € gesehen. Das ist eine Überraschung; denn es gab auch schon Gerichte, die dies früher bei über 120 € gesehen haben.
Außerdem, so das Urteil, seien Schulgeldbefreiungen bei der Förderung zu berücksichtigen. Inwieweit Bedingungen die ser Art von der derzeitigen Zuschussgewährung – selbst wenn Sie 80 % zugrunde legten – überhaupt abgedeckt wären, ist im Moment nicht beantwortbar.
Ich gehe davon aus, dass die Kultusverwaltung Modellrech nungen dazu machen wird und das Urteil und seine Begrün dung analysieren wird.
Der VGH lässt wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. Gerade weil sich bisher zwei Ebenen so gegensätzlich ent schieden haben, sollte man wohl – aber das ist nur meine per sönliche Sicht der Dinge – diesen Weg beschreiten. Das Kul tusministerium wird uns wahrscheinlich in einigen Wochen vortragen, ob dies so sein wird oder nicht.
Aber unabhängig von der rechtlichen Auseinandersetzung – das sage ich noch einmal – gilt: Eine Verbesserung der Finan zierung der freien Schulen bleibt für die CDU-Fraktion auf der Tagesordnung. Das Einziehen einer Untergrenze in Höhe von 70,5 %, wie wir es heute tun, gehört zu den ersten Schrit ten.
Die Anträge von der SPD und den Grünen, die heute vorlie gen, lehnen wir ab. Ich denke, bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts die Landesregierung zum Sparen aufzu rufen und eine Stunde später noch für den laufenden Doppel haushalt erhebliche Ausgaben zu beantragen, das kann sich zwar eine Opposition leisten, aber verantwortungsvolle Haus haltspolitik ist dies nicht.
So weit die Meinung der CDU-Fraktion.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, es ist nicht die Stunde, erneut Grundsätzliches in der Finanzierung von Pri vatschulen zu diskutieren. Das haben wir bei der Vorlage des Privatschulberichts Ende 2009 und auch während der Haus haltsberatungen und der Haushaltsverabschiedung im Januar 2010 getan.
Mit der vorliegenden Änderung im Privatschulgesetz wird im Wesentlichen das nachvollzogen, was schon im Landeshaus halt steht. Damit wird ermöglicht, dass die eben genannten 3,5 Millionen € für 2010 und die 8,3 Millionen € für 2011 auch tatsächlich ausbezahlt werden können.
Da vor allem wegen der Qualitätsverbesserungen im öffentli chen Schulwesen die Kostendeckungsgrade gefallen sind, wird mit dieser Änderung des Privatschulgesetzes das schon 2008 erreichte Minimum von 70,5 % erneut abgesichert.
Eine Verbesserung – sie wurde eben auch schon genannt – gibt es ganz speziell bei den beruflichen Gymnasien.
Außerdem entfällt die gesetzliche Wartefrist von drei Jahren für Erweiterungsbauten im engeren Umfeld der Schule. Das ist ein schon lange gehegter Wunsch der Schulen in freier Trä gerschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion stimmt dieser Gesetzesänderung zu. Ich gehe davon aus, dass diese Gesetzesänderung eine breite Zustimmung findet, da doch nie mand beabsichtigen kann, dass die Auszahlung der Mittel ver hindert würde. Insofern kann ich es heute kurz machen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Präsident Munding, sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl der zeitliche Druck für den Finanzausschuss im Herbst 2009 – noch überlagert durch Maßnahmen zur Bewältigung der Banken- und Wirtschaftskrise – außergewöhnlich hoch war, haben wir es geschafft, die Denkschrift noch vor Jahresende abschließend zu beraten. Der Rechnungshof hat wie alljährlich in einer unerhörten Fleißarbeit die Ausgaben des Landes durchforstet und ist auf 90 Millionen € Einsparpotenzial gestoßen. Dazu gleich einige Bemerkungen.
Herr Präsident Munding hat sich bei der Vorstellung der Denkschrift auch zur allgemeinen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Lage geäußert. Dabei war Ungewohntes zu hören. Sparen sei gut, aber es solle nicht übermäßig erfolgen. In Zeiten schlechter Konjunktur, sogar einer aktuellen Wirtschaftskrise, müsse die wirtschaftliche Entwicklung auch mit Krediten der öffentlichen Hände – von Bund, Ländern und Gemeinden – stabilisiert werden. Das heißt im Klartext, dass die mühsam erreichte Nullnettoneuverschuldung im kommenden Jahr Schnee von gestern sein wird.
Wer es noch nicht begriffen hatte: Dieses Wort des Rechnungshofs zeigt die ganze Dramatik der aktuellen Lage. Neue Schulden seien unerlässlich, Kaputtsparen wäre die falsche Richtung. Der Staat habe eine aktive Rolle zu spielen; nur so sei es zu rechtfertigen, dass der Staat Milliarden für die Rettung von Banken ausgebe.
Im Vergleich dazu erscheinen die 90 Millionen € Einsparvorschläge nicht gewaltig. Und doch ist es im Tagesgeschäft und konkret schwer genug, sie zu realisieren – so schwer, dass der Finanzausschuss nicht in allen Punkten dem Rechnungshof gefolgt ist.
Ein Schwerpunkt der Prüfung lag bei der Bildung, bei Forschung und Kultur, ein anderer lag beim Verkehr.
Die Landesbühnen waren in das Visier des Rechnungshofs geraten, da sie ihrer Aufgabe, die Regionen flächendeckend mit Gastspielen zu versorgen, nach Auffassung des Rechnungshofs nicht gerecht würden. Das Land bezuschusst die drei Bühnen zu immerhin zwei Dritteln, während die rein kommunalen Theater eben nur ein Drittel erhalten. Der Finanzausschuss sieht das im Prinzip durchaus auch so, ist aber der sehr strikten Vorgabe des Rechnungshofs nicht in aller Härte gefolgt. Dennoch wird die Erfüllung den Landestheatern und ihren Standorten einiges abverlangen.
Auch die Befassung mit Museen und Ausstellungen hat Mängel sichtbar gemacht. Sie sollten ihre Organisation verbessern, z. B. Transportkosten optimieren bzw. ihren Betrieb straffen und transparenter machen.
Im Fall der Kunsthalle Baden-Baden wurde der Betrieb als Landesmuseum für nicht gerechtfertigt gehalten und eine Kommunalisierung, Privatisierung oder Angliederung an eine andere Landeseinrichtung vorgeschlagen. Letzterem ist der Finanzausschuss nicht gefolgt. Schließlich sind durch die Zusammenarbeit mit dem danebenliegenden Burda-Museum neue Impulse entstanden und ist auch die Anzahl der Besucher erheblich gesteigert worden.
Zu teure Klassenfahrten waren ein Thema, das viele Tausend Familien und Lehrer direkt betrifft. Eine bessere Zielgenauigkeit und Dokumentation wurde eingefordert. Überraschend war die Schlussfolgerung, dass den Lehrern ein besserer Kos tenersatz zustehen würde, auch wenn dies das Land tatsächlich mehr koste.
Sehr strittig war die Trägerschaft des Landes bei den vier Aufbaugymnasien mit Heim. Auch hier konnte sich der Finanzausschuss nicht völlig der Forderung nach Kommunalisierung anschließen. Allerdings wird eine Überprüfung der Struktur vorgenommen werden.
Topaktuell – das ist eben schon von Herrn Rust ausführlich beleuchtet worden – ist die Befassung mit dem Generalverkehrsplan – wird dieser doch gerade novelliert; das heißt: Die Forderungen können unmittelbar umgesetzt werden. Er solle im Gesamtumfang einfach realistischer angelegt werden, denn schließlich seien im Landesstraßenbau nur 40 % der Maßnahmen des letzten Generalverkehrsplans verwirklicht worden. Die Realität, wie eben auch angesprochen, spricht dafür, dass diejenigen, die davon betroffen sind, einfach in überschaubaren Zeiträumen wissen können, wann ihre Straße erneuert oder vielleicht sogar eine neue Straße gebaut wird.
Meine Damen, meine Herren, in diesen Zeiten, die uns bevorstehen – das muss man jetzt sagen –, ist natürlich ein Landesrechnungshof notwendiger denn je. Denn es werden durchaus Einsparmaßnahmen gesehen, die nicht direkt aus der Verwaltung heraus erwachsen. Deswegen ist es recht und billig, dass der Finanzausschuss sich so ausführlich damit befasst.
Deswegen bleibt mir wie jedes Jahr auch diesmal, Herrn Präsident Munding und seinem Team für die Arbeit Dank zu sagen. Sie unterstützt den Finanzausschuss im Überblick über die Landesfinanzen. Vielen Dank.
Ich wünsche dem Landesrechnungshof ein gutes neues Jahr 2010 mit neuer Arbeit und ein gesegnetes Weihnachtsfest.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Gute Schulen brauchen engagierte Lehrer. Es ist im öffentlichen Dienst grundsätzlich durchaus üblich, besondere Leistungen auch finanziell anzuerkennen. Vor allem in einer großen und wichtigen Schulart, nämlich in den Hauptschulen, war dies jedoch bisher nicht möglich. Deshalb ist es folgerichtig, die Lehrer an den Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung von Hauptschulen teilhaben zu lassen.
Die Forderung aus der Anhörung – wie eben schon beschrieben –, doch die Einstufung aller Lehrer an den Hauptschulen nach A 13 anzuheben, würde im Grunde dieselbe nivellierende Situation schaffen, die bisher bestanden hat, nämlich dass man vom Anfang bis zum Ende seines Berufslebens in der gleichen Gehaltsstufe ist. Es entspricht eben dem Leistungsprinzip, einen Teil der Lehrer – hier sind es bis zu 20 % – zu befördern, wenn sie besonders engagiert sind.
Damit sind dies keine Sparmaßnahmen – die sind es sowieso nicht, denn wir geben über drei Jahre verteilt 75 Millionen €
mehr aus –, sondern es ist ein Besoldungsprinzip, das dem Leistungsprinzip entspricht. Immerhin bedeutet dies eine erhebliche Ausweitung im Haushalt.
Wenn man sich dennoch als benachteiligt empfindet – dies sind in diesem Fall die Rektoren und auch die Konrektoren –, dann liegt es daran, dass sich ihr Gehaltsabstand zu den Kollegen, die befördert werden, verringert. Waren dies vorher beim Rektor sogar 420 € bei bestimmten Schulgrößen, dann wird der Abstand jetzt auf 170 € verringert. Noch enger wird es bei den Konrektoren, denn die sind zum Teil finanziell gleichgestellt mit einigen Kollegen im Kollegium. Sie werden aber auch aufrücken, nämlich in A 13. Das muss auch einmal gesagt werden. Bei den Konrektoren sind es über 600 Stellen, die nach A 13 gehoben werden. Das heißt, auch sie werden eine Verbesserung haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich selbst eine erfahrene Schulfrau bin, erlaube ich mir die Bemerkung, dass einige Dutzend Euro mehr kaum maßgeblich sein werden, ob man ein Amt, z. B. das eines Konrektors, übernehmen will oder nicht. Entweder man will es, oder man will es nicht.
Ich glaube nicht, dass es an einigen Dutzend Euro liegen wird.
Insofern glaube ich, dass wir den engagierten Lehrerinnen und Lehrern an den Hauptschulen wirklich einen Motivationsschub geben und dies der ganzen Schulart Hauptschule guttut.
Ich darf noch eine letzte Bemerkung dazu machen. Wir haben dies im Grunde genommen schon lange gewollt, aber jetzt hat uns die Föderalismusreform die Freiheit gegeben, die Besoldung in eigener Zuständigkeit zu regeln, und wir haben das jetzt in der Qualitätsoffensive Bildung gemacht. Ich denke, das ist positiv, und wir sollten dieses Gesetz so beschließen.
Was die Dienstrechtsreform vielleicht eines Tages noch bringen wird, das wissen wir noch nicht. Vielleicht ist auch da noch einiges möglich.
Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke.
Ich habe die Frage, ob Sie wissen, dass in Baden-Baden an den Straßen entlang, wo sich die Zufahrt zum Rathaus befindet, jeder Bürger – allerdings nach einer Sicherheitskontrolle – hat stehen können, winken können, Hände schütteln können – jeder Bürger, der die Sicherheitskontrolle mitgemacht hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Munding – Sie sind heute zum ersten Mal für den Einzelplan 11 verantwortlich –,
sehr geehrte Damen und Herren! Der Finanzausschuss widmet einen erheblichen Teil seiner Sitzungszeit den Ergebnissen der Arbeit des Rechnungshofs, den Beiträgen in den Denkschriften und den Beratenden Äußerungen.
Dieser zeitliche Aufwand steht im Grunde genommen in Diskrepanz zur Höhe des Haushaltsbedarfs für den Rechnungshof. Denn der Einzelplan 11 ist nach wie vor mit 19,1 Millionen €, also mit 0,05 % des Gesamtetats, der kleinste Einzeletat des Landes, gefolgt – wenn man es sich richtig ansieht – von den Etats des Landtags und des Staatsministeriums. Man kann also wirklich nicht sagen, dass die Höhe eines Etats die Bedeutung der Institution wider spiegeln würde. Der Rechnungshof ist mit einem vergleichs weise kleinen Etat in bester Gesellschaft.
Außerdem ist er sicher ein besonders personalintensiver Haushalt. 18,32 Millionen € Personalkosten entsprechen immerhin einem Anteil von 96 %, wobei der Landesrechnungshof dasselbe Schicksal wie jeder öffentliche Haushalt hat, nämlich über 35 % an Versorgungsempfänger zu geben.
Noch eine Bemerkung habe ich zu machen, die ich mir auch schon im Finanzausschuss erlaubt habe. Der Einzelplan 11 enthält fast keine Einnahmen, nämlich ganze 1 000 €, und die stammen aus dem Verkauf von unbrauchbar gewordenen Gegenständen. Ein wirkliches Kunststück, auch diese noch an den Mann oder die Frau zu bringen.
Spaß beiseite: Der Landesrechnungshof erforscht die Effizienz der Aufgabenerfüllung der Landesverwaltung. Aber er ist im weiteren Sinn auch Teil dieser Verwaltung, auch wenn er vom Status her unabhängig ist. Deshalb muss sich auch der Rechnungshof die Frage nach der Effizienz seiner eigenen Arbeit gefallen lassen.
Zumindest einen Teil der Antwort hat der Rechnungshof Ende letzten Jahres selbst gegeben, als er im November erstmalig einen Ergebnisbericht vorgelegt hat. Ein Kurzbericht war zwar immer Teil einer Rechnungshofdenkschrift, aber der jetzige neue und ausführliche Bericht soll – ich zitiere – „Transparenz und Nachvollziehbarkeit in die Arbeit der Finanzkontrolle“ bringen. Er soll – ich zitiere nochmals Herrn Präsidenten a. D. Frank – „eine umfassende und nüchterne Bilanz der gemeinsamen Arbeit von Landtag und Rechnungshof“ sein – also Rechnungslegung von Erfolgen und von Misserfolgen.
Ich verweise darauf, dass aus Sicht des Rechnungshofs in die Rechnungslegung die Qualität der Zusammenarbeit zwischen dem Landtag und ihm selbst einbezogen ist. Das kann aber sicher nicht heißen, dass der Finanzausschuss mit jedem Denkschriftbeitrag konform geht. Der Finanzausschuss hat eben nicht nur finanziell, sondern auch politisch zu werten.
Die Herausgabe dieses Ergebnisberichts war wohl seit Längerem geplant. Ich glaube jedoch zu wissen, dass ein Besuch des Finanzausschusses beim kanadischen Rechnungshof einen entscheidenden Anstoß gegeben hat. Wir sind alle mit einem derartigen kanadischen Bericht im Gepäck nach Hause gereist und haben natürlich auch Herrn Frank ein Exemplar mitgebracht. Sage niemand, Ausschussreisen würden keinen Erfahrungszuwachs und keine praktischen Konsequenzen mit sich bringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, als Berichterstatterin danke ich dem verabschiedeten und dem amtierenden Präsidenten des Rechnungshofs und deren gesamtem Team für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und darf dies sicher auch im Namen des Finanzausschusses tun. Die CDU-Fraktion wird Einzelplan 11 zustimmen.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident Frank! Man sollte sich nicht selbst loben, aber ausnahmsweise tue ich es doch. Ich lobe nämlich den Fleiß und die effiziente Arbeit des Finanzausschusses.
Im Juli wurde die Denkschrift der Öffentlichkeit vorgestellt. Danach gab es drei sehr lange Ausschusssitzungen. Heute sind wir, nachdem wir die 26 Beiträge durchgearbeitet haben, in der Lage, Beschlussempfehlungen zu geben. Das war schon eine disziplinierte Arbeit.
Ob ein solches enormes Arbeitspensum auch effizient ist, war bisher nicht immer nachvollziehbar. Auch dieser Mangel ist zukünftig behoben. Erstmalig liegt nämlich ein Ergebnisbericht vor. Es wird für alle interessant sein, anschließend zu erfahren, ob die gesteckten Ziele auch erreicht wurden.
Wenn man die Denkschrift 2008 in die Hand nimmt, fühlt sie sich um einiges dünner an als ihre Vorgängerinnen.
Immerhin hat sie 126 Seiten weniger als die Denkschrift 2007. Aber ich stelle fest: Der Stoff ist dem Rechnungshof nicht ausgegangen.
Mit der Denkschrift 2008 wurde uns ein neues Paket mit Anregungen und Empfehlungen zur Entlastung des Landeshaushalts präsentiert. Wenn diese Vorschläge realisiert würden, könnten aus Sicht des Rechnungshofs 55 Millionen € eingespart oder anderweitig eingesetzt werden.
Dauerthema für den Rechnungshof ist der Schuldenabbau. Hätte man darauf verzichtet, überschüssige Liquidität vorzuhalten, wäre es schon 2007 möglich gewesen, einen Haushalt ohne neue Schulden zu verabschieden. So moniert jedenfalls der Rechnungshof. Angesichts ansteigender Versorgungsausgaben müsse das Land weitere strukturelle Sparmaßnahmen ergreifen und Überschüsse zum Schuldenabbau verwenden, was ja schließlich 2008 zum ersten Mal auch tatsächlich getan wird. Denn trotz steigender Steuereinnahmen bleibt die finanzielle Lage unseres Landes angespannt. Diese Feststellung des Rechnungshofs hat inzwischen durch die Finanzkrise, die finanzpolitisches Krisenmanagement an wechselnden Stellen erfordert, an Brisanz und Aktualität gewonnen.
Der Rechnungshof empfiehlt erneut, das Verschuldungsverbot in der Landesverfassung zu verankern. Diesem Rat sind wir auch mit Blick auf die Unwägbarkeiten der Finanzkrise nicht gefolgt. Trotzdem: Es bleibt die Nullverschuldung nicht nur das Ziel des Rechnungshofs, sondern – davon gehe ich aus – des gesamten Landtags.
Ein Ziel, das der Rechnungshof vorgibt, ist, Ressourcen besser zu nutzen. Aufgrund der Kritik des Rechnungshofs hat die Verwaltung den Wettbewerbsentwurf zur Modernisierung der Universitätsbibliothek Freiburg überarbeitet. Weitere Baukos ten von immerhin 8 Millionen € könnten noch eingespart werden.
Bei der Stiftung Orthopädie in Heidelberg seien dem Land Nachteile von 1,2 Millionen € entstanden. Das Wissenschaftsministerium wird uns berichten, wie viel davon zurückzuholen ist, vor allem aber, wie Wiederholungen solcher Fälle durch besseres Management vermieden werden können.
Weitere 1,2 Millionen € könne das Land sparen, wenn es eine Abrechnungspauschale für die Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen vereinbaren würde.
Bei den landeseigenen Immobilien seien erhebliche Einsparpotenziale zu erschließen, wenn der Landesbetrieb dem technischen Gebäudemanagement einen höheren Stellenwert einräume – so der Rechnungshof.
Die Landesregierung ist der Anregung, die energetische Sanierung zu verbessern, bereits gefolgt und will ab 2010 die Sanierungsmittel um 25 Millionen € erhöhen.
Ziel des Landesrechnungshofs und auch von uns ist es, Fördermittel des Bundes und der EU so sorgfältig zu behandeln wie Landesmittel. Der bürokratische Aufwand für das Förderprogramm „Ausgleichszulage Landwirtschaft“ stehe oft nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen für die Landwirte. Die Förderung solle stärker auf besonders benachteilig te Gebiete konzentriert werden.
Auch beim Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem müsse die Kontrolle nicht komplizierter und aufwendiger sein als schon von Brüssel vorgegeben.
Die Kontrollkosten von jährlich 55 Millionen € seien nicht unveränderlich. Wir haben deshalb die Landesregierung gebeten, die Richtlinie für die Ausgleichszulage neu zu konzipieren.
Beim Investitionsprogramm zur Förderung von Ganztagsschulen – unser berühmtes IZBB – geht es um wirklich viel Geld. Baden-Württemberg erhielt immerhin 528 Millionen € aus dem Bundesprogramm. Der Rechnungshof bemängelt die Bewilligungspraxis. Ein Beispiel: Eine Sportplatztribüne sei zum „grünen Klassenzimmer“ erklärt worden. Also ich muss sagen: Die Fantasie der Antragsteller ist bemerkenswert.
Den Vorschlag des Rechnungshofs, alle Fördermaßnahmen ab 1,5 Millionen € zu überprüfen, haben wir beschränkt auf alle abgeschlossenen Maßnahmen, um das Geld gegebenenfalls auch noch bis Ende 2009 – wenn es zurückgefordert wird – anderweitig verwenden zu können.
Wenn das Land als Treuhänder kommunaler Fördergelder auftritt, wie etwa bei der Förderung von kommunalen Tourismuseinrichtungen, müsse es diese Verantwortung auch ernsthaft wahrnehmen – so der Rechnungshof. Seine Empfehlungen hierzu sollen bei der Neufassung der Förderrichtlinie berücksichtigt werden. Außerdem haben wir die Landesregierung gebeten, eine Bäderkonzeption zu erarbeiten.
Der Rechnungshof hat empfohlen, sich eine Bündelung von Kompetenzen zum Ziel zu setzen. Die vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern sei für das Land und die Kommunen kostengünstiger, wenn Stadt- und Landkreise die Aufgabe gemeinsam wahrnähmen. So paradox es klingt: Der einzelne Kreis würde sogar mehr Geld erhalten, und dennoch könnte das Land unter dem Strich sparen. Die Landesregierung wird uns darüber noch berichten. Die übrigen Anregungen des Rechnungshofs zur Ausgabepauschale sind bereits ungesetzt.
Ein weiteres Einsparpotenzial liegt in der Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien. Operative Aufgaben könnten organisatorisch ausgegliedert und auf ein Servicezentrum übertragen werden.
So weit aus den 26 Beiträgen der Rechnungshofdenkschrift stichwortartig nur einige herausgegriffen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident Frank, sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine gute Tradition, bei der Beschlussfassung über die Denkschrift dem Rechnungshof für die umfassende Arbeit zu danken. Dieses Mal hat der Dank eine besondere Qualität, ist er doch mit einem Abschied verknüpft. Es war die letzte Denkschrift, die Herr Präsident Frank vorzustellen, zu vertreten und zu verantworten hatte.
Am 28. Januar 1999 konnte Herr Präsident Frank zum ersten Mal den Platz am Ende der Regierungsbank einnehmen. Da
mals habe ich als Berichterstatterin positiv erwähnt, dass er als eine seiner ersten Taten die Kosten- und Leistungsrechnung im eigenen Haus modellhaft eingeführt hat. Das ist jetzt schon Geschichte und zehn Jahre her.
Sehr geehrter Herr Präsident Frank, da bei Ihrer offiziellen Verabschiedung am 17. Dezember die einzelnen Fraktionen des Landtags sicher nicht zu Wort kommen werden, ergreife ich die Chance heute und spreche den Dank aus für eine immer sachliche Zusammenarbeit in dem gemeinsamen Bemühen, durch kritische Begleitung der Arbeit der Landesregierung effiziente Verbesserungen und Einsparungen zu erzielen. Vielen Dank und alle guten Wünsche für Sie persönlich!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bei den Beratungen im Schulausschuss wurde der Gesetzentwurf nicht verändert, im Gegenteil. Der Schulausschuss empfahl dem Plenum ohne Gegenstimmen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Alles andere wäre ja auch erstaunlich gewesen. Schließlich enthält der Gesetzentwurf eine erhebliche finanzielle Verbesserung für die Schulen in freier Trägerschaft: 4,2 Millionen € pro Jahr, vor allem für die Grund- und Hauptschulen und damit auch für die Waldorfschulen. Wer wollte da Nein sagen?
Die Begleitmusik zu dieser Gesetzesänderung war jedoch im Schulausschuss und schon bei der Ersten Beratung im Plenum laut und heftig. Die Opposition – das ist ihr gutes Recht –
möchte der Regierung konkrete Zusagen und Festlegungen über weitere Schritte entlocken. Wenn man nicht in der Finanzverantwortung steht, ist das ja auch ganz einfach
und eben gängige Praxis der Opposition. Umgekehrt werden durch Regierung und Koalitionsfraktionen konkrete Finanzaussagen über den Haushalt gemacht, wie es schließlich auch bei der vorliegenden Verbesserung der Fall war.
Wer nun glaubt, der jetzige, erste Schritt sei zu wenig, soll einmal auf die Rahmenbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft Ende der Neunzigerjahre zurückblicken. Damals war die Unzufriedenheit wirklich groß, und dies zu Recht. Auch erfahrene Schulverwaltungsspezialisten im Privatschulwesen versicherten glaubhaft, dass sie die Berechnungsgrundlagen für die Zuschüsse nicht durchschauen könnten. Trotz eines höchstrichterlichen Urteils, das den Schulen in freier Trägerschaft je Schüler Zuschüsse in Höhe von 80 % der Kosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule zusprach, lag die reale Förderquote irgendwo zwischen 50 und höchstens 70 %.
In der CDU-Fraktion hat damals ein beherzter Schularbeitskreisvorsitzender mit Namen Helmut Rau das heiße Eisen angepackt und zusammen mit unserem Koalitionspartner eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Darin waren – das ist das Wichtigste – die Privatschulen selbst maßgeblich vertreten. Das Ergebnis ist im Konsens zwischen den Fraktionen und den Verbänden der Privatschulen zustande gekommen. Ich wiederhole dies, weil das ein ganz wichtiger Punkt ist.
Über alle Schularten hinweg entstand eine neue Berechnungsstruktur – später Bruttokostenmodell genannt –, die Licht ins Dunkel – sprich für alle verständliche Transparenz – der Berechnungsgrundlagen brachte. Dies wurde auch im Gesetz verankert.
Finanziell war dies dann die Stunde der Wahrheit. Denn jetzt lagen die Zahlen, also die auf Schularten bezogenen Prozent anteile, offen und waren auch nicht mehr strittig. Es blieb – durchaus – die Aufgabe übrig, über Stufen einen Kostendeckungsgrad von 80 % anzusteuern. Schon 2004 wurden, was den Kostendeckungsgrad betrifft, ganz weit hinten liegende und ums Überleben kämpfende berufliche Schulen – davon viele in kirchlicher Trägerschaft – besser ausgestattet, dies allerdings durch eine Umschichtung zulasten von Schulen, deren Kostendeckungsgrad bereits über 80 % lag.
Mit der jetzt vorgesehenen Änderung werden wir für alle Kopfsatzschulen die Zuschüsse so bemessen, dass wir einen Kostendeckungsgrad von über 70 % erreichen, was zu Beginn des Wegs in den Neunzigerjahren noch sehr weit weg war. Nicht vergessen werden darf, dass die große Zahl an Gymnasien in freier Trägerschaft – dort ist immerhin fast ein Drittel aller Privatschüler – den Fördersatz von 80 % sogar schon so gut wie erreicht haben.
Was seit den Neunzigerjahren erreicht wurde, ist bemerkenswert. Die Ausgangslage für den nächsten Schritt ist also gut. Punktgenau wissen wir das mit der Vorlage des Privatschul
berichts 2009 – sicher der Zeitpunkt, um dann die exakten Zielvorgaben zusammen mit den Schulen zu besprechen und zu beschließen.
Aus den am Anfang genannten Gründen wird die CDU-Fraktion die Anträge von SPD und Grünen ablehnen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Man könnte meinen, die vorgelegte Änderung des Privatschulgesetzes sei eine reine Formsache, im Wesentlichen das notwendige Nachvollziehen der finanziellen Entscheidungen im Nachtragshaushalt. Doch man muss diese Gesetzesänderung in einen Gesamtzusammenhang stellen. Dann ist die finanzielle Verbesserung, die zum überwiegenden Teil den Grund- und Hauptschulen in freier Trägerschaft und damit auch den Waldorfschulen zugutekommt, eine weitere Stufe auf dem Weg bergauf, und diese Stufe ist erreicht.
Zurückblickend muss man sagen, dass einiges hat überwunden werden müssen. Ein besonders großer Schritt war die Einführung des Bruttokostenmodells, die die lang geforderte Transparenz im Vergleich von öffentlichen und privaten Schulen brachte. Jetzt befinden wir uns auf dem Weg zum Ziel eines Kostendeckungsgrads von 80 %. Zum ersten Mal – das hat der Kultusminister eben gesagt – haben die Ersatzschulen die 70-%-Marke überschritten. Das ist nach Zeiten der Haushaltskürzungen und in einer Zeit der Haushaltskonsolidierung nicht kleinzureden und wird von den freien Trägern durchaus anerkannt.
Im Gesetz wird außerdem geregelt – ich zitiere –:
Der nicht genehmigte Betrieb einer Ersatzschule kann von der oberen Schulaufsichtsbehörde untersagt werden.
Um die Formulierung dieses zweiten Teils im Gesetz wurde gerungen. Es waren bei den Privatschulen Ängste vorhanden, dass die – ich zitiere wieder – Verwaltung ermächtigt würde, „gegebenenfalls willkürlich private Schulen zu schließen“. Das war natürlich keineswegs beabsichtigt, aber man ist dem Begehren nachgekommen, und mit der vorgesehenen neuen
Formulierung in § 6 Abs. 3 des Privatschulgesetzes sind die Privatschulverbände jetzt einverstanden.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch ein Wort zum SPD-Antrag: Er ist eben ein typischer Oppositionsantrag, aber zur Verwunderung gibt mir Anlass, dass er von zwei Finanzpolitikern mit unterschrieben wurde, die eigentlich die Gepflogenheiten besser kennen müssten. Ein Haushalt wird als Ganzes entworfen, und wir beklagen oft genug – gerade im Finanzausschuss –, wie unbeweglich der Landeshaushalt durch Personalkosten und Solidarpakte geworden ist. Deshalb ist es nur konsequent, nach dem gerade jetzt zu beschließenden und nicht unerheblichen Schritt keine Vorfestlegungen zu treffen. Ein verantwortlicher Haushälter tut dies nämlich nicht gern.
Für die CDU-Fraktion zählt das Wort des Ministerpräsidenten vom 27. April 2005, er strebe an, in den nächsten Haushaltsjahren die Landeszuschüsse in Stufen auf 80 % anzuheben. Das hat er gerade gestern nochmals aktualisiert, indem er gesagt hat: „Wir streben eine Förderung von über 70 %, Tendenz 80 %, an.“ Wir sind jetzt heute dabei, dieses Wort einzulösen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion weiß durchaus, welchen Stellenwert Schulen in freier Trägerschaft in unserer Gesellschaft haben. Bei insgesamt zurückgehenden Schülerzahlen steigt die Zahl der Anmeldungen an Schulen in freier Trägerschaft ziemlich konstant um fast 5 000 jährlich an. Es werden jedes Jahr neue Schulen gegründet.
Während die Zahl der Neugründungen und die Schülerzahlen bei Gymnasien und Waldorfschulen fast stagnieren, wachsen sie bei den Grund- und Hauptschulen – vielleicht gerade deswegen, weil bisher deren prozentualer Anteil mit unter 2 % extrem niedrig war. Im Unterschied zu den Grünen – sie haben ihre widersprüchliche Haltung gerade gestern wieder dokumentiert –,
die nicht wissen, ob sie sich nun über diese Neugründungen freuen sollen oder ob sie sie kritisch sehen sollen, sieht die CDU-Fraktion diese Neugründungen positiv.
Meine Damen und Herren, Erziehung und Bildung sind im Bewusstsein weit nach vorne gerückt, und wenn sich Eltern für eine Schule in freier Trägerschaft entscheiden, dann sollen sie dies können. Das hat sogar Verfassungsrang. Der Staat hat dafür den finanziellen Rahmen zu schaffen.
Das Land Baden-Württemberg bemüht sich außerordentlich, dies innerhalb der Gesamtverantwortung für unser Land zu leisten.
Aus diesen Gründen wird die CDU-Fraktion der Änderung des Privatschulgesetzes zustimmen, aber den Antrag der Fraktion der SPD ablehnen.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident Frank, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn einer eine Reise tut, dann kann er etwas erzählen. Diesen Spruch will der Finanzausschuss in einer seiner kommenden Sitzungen realisieren. Von dem, was der Finanzausschuss im September bei seinem Besuch des Rechnungshofs der Provinz Ontario erfahren und gelernt hat, ist einiges in den Finanzausschusssitzungen seit Oktober schon kurz angesprochen worden.
Am interessantesten erschien mir aus den Berichten des Rechnungshofs von Ontario ein Kapitel, in dem über Jahre hinweg systematisch weiterverfolgt wird, was aus den Prüfberichten geworden ist, welche Strukturveränderungen, welche Einsparungen sich ergeben haben. Dies entspricht im Grunde Abschnitt IV – Auswirkungen der Prüfungstätigkeit – in der Denkschrift unseres Rechnungshofs. Bei dem angesprochenen Kapitel in der jährlichen Stellungnahme des Rechnungshofs in Ontario handelt es sich aber nicht nur um eine Kurznachricht, sondern es ist fast so ergiebig wie die eigentliche Prüfung.
Herr Präsident Frank hat mir versichert, dass auch der Rechnungshof Baden-Württemberg einen ähnlichen Weg beschreiten wird. Wir sind gespannt.
Grundsätzlich scheinen mir der Rechnungshof von Ontario und seine Arbeit in der breiten Bevölkerung bekannter zu sein, als dies bei uns in Bezug auf den Landesrechnungshof der Fall ist. Immerhin hat man in Ontario eingeführt, dass vor Provinz wahlen die Regierung eine vom Rechnungshof geprüfte Vorschau über die Finanzen der beiden nächsten Jahre abgibt. Interessant! Das kann wahlentscheidend sein. Dies lässt natürlich Rückschlüsse auf die Qualität der Regierungsarbeit zu.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mit meinen Ausführungen nach Baden-Württemberg zurückkehren, zumal wir die Erfahrungen mit unserem Kanadabesuch erst noch gemeinsam auswerten wollen.
Was hat die Denkschrift 2007 an Berichten beinhaltet, was hat der Finanzausschuss dazu gesagt, und was erwarten wir als Ergebnisse? Immerhin verabschieden wir die Beschlüsse zur Denkschrift 2007 bereits im November desselben Jahres. Die Beschlüsse zu den vorangegangenen Denkschriften wurden sonst meist erst im Februar oder im März des jeweiligen Folgejahres verabschiedet.
Wir haben im Finanzausschuss äußerst komprimiert gearbeitet, was der guten Aufarbeitung der Fälle in der Denkschrift und – ich sage es hier einmal – der guten Sitzungsleitung durch unseren Vorsitzenden zu verdanken ist.
Es war schon ein Mammutprogramm, das der Finanzausschuss in wenigen Sitzungen bewältigt hat. Das bestätigt der vorliegende Bericht im Umfang von immerhin 174 Seiten.
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für diese Arbeit ist begrenzt. Das gilt nicht nur für die heutige Plenarsitzung, was nicht nur der traditionell späten Stunde, zu der die Denkschrift beraten wird, zuzuschreiben ist.
Gerade noch bei Erscheinen der Denkschrift im Juli eines jeden Jahres wird in den Medien ausführlich berichtet. Von den Ergebnissen und Beschlüssen gibt es dann meistens nur kleine Notizen.
Eine gewisse Aufmerksamkeit auf sich gezogen aber hat in Abschnitt II – Allgemeines und Organisation – der Beitrag Nummer 4 mit der Überschrift „Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für Dienstleistungen Dritter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe“. Allerdings muss ich zugeben: Das ist ein Titel, der für den Normalbürger vielleicht nicht sehr aussagekräftig ist. Aber darin geht es um Grundsätzliches. Der Rechnungshof sah die Budgetrechte des Parlaments übergangen. Die SPD-Fraktion hat sogar den Staatsgerichtshof angerufen. Immerhin hat dies zur Klärung beigetragen. So ist nämlich eine bisher geübte Praxis juristisch nicht korrekt. Es ist ganz selbstverständlich, dass diese Praxis nicht mehr angewandt wird. Dies war immerhin – das muss ich mir doch zu sagen erlauben – eine Maßnahme im Bereich des Justizminis teriums. Selbst das für Recht zuständige Ministerium hat das Verfahren eigentlich nie kritisch gesehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Her ren, es ist erstrangige Aufgabe des Rechnungshofs, Organisationsstrukturen zu durchleuchten und auf einen dadurch etwa möglich werdenden Personalabbau hinzuweisen. Bei der Polizei sind wegen der veralteten Datenverarbeitung noch immer mehr als 300 Stellen gebunden. Ursache der schleppenden Umsetzung der Modernisierung der Datenverarbeitung – so heißt es – seien Mängel in der Projektorganisation und bei der Aufgabenabgrenzung zwischen der Polizei und dem Informatikzentrum der Landesverwaltung. Der Rechnungshof empfiehlt – und wir haben das so weitergegeben –, die Neuorganisation zügig umzusetzen und das frei werdende Personal abzubauen.
Bei der Universität Karlsruhe könnte die Gebäudereinigung um jährlich 1,5 Millionen € günstiger werden. Der Rechnungshof regt an, darauf hinzuwirken, dass auch die übrigen Hochschulen die Reinigungsleistungen optimieren und dabei durch einen zentralen Informationspool unterstützt werden.
Die Wirtschaftlichkeit von Verwaltungsleistungen ist ein weiterer Ansatzpunkt für den Rechnungshof. So ist bei der allgemeinen Beratungshilfe und den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren durch Rechtsanwälte eine große Streuung der Pro-Kopf-Ausgaben je Amtsgerichtsbezirk zu bemerken, und zwar zwischen 9 Cent und immerhin 1,82 €. Bei einer einheitlichen strikten Rechtsanwendung könnten 3,8 Millionen € im Jahr gespart werden. Außerdem könnte ein Teil der Ausgaben durch eine Eigenbeteiligung der Rechtsuchenden gedeckt werden.
Beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum wurden im Jahr 2004 Agrarsubventionen in Höhe von rund 400 Millionen € ausgezahlt. Der Rechnungshof hat bei den vielfältigen Programmen – immerhin 41 – Intransparenz und teilweise Parallelstrukturen festgestellt.
Er regt an – und wir sind ihm gefolgt –, einzelne Förderprogramme zusammenzuführen, auf kleinere Programme zu verzichten und eine Neustrukturierung vorzunehmen.
Wenn es um Bildung geht, ist das öffentliche Interesse allerdings meist hellwach. Die Ressource Lehrerarbeitszeit ist ein kostbares Gut und könnte aus Sicht des Rechnungshofs besser, transparenter und gerechter als bisher erschlossen werden. Beispielhaft war das allgemeine Entlastungskontingent an den Realschulen untersucht worden. Die mögliche Einsparung von 9 Millionen € jährlich hat den Finanzausschuss dazu gebracht, diese Überprüfung auf alle Schularten auszuweiten.
Ausführlich diskutiert wurden die Reformvorschläge zur Ausbildung zum gehobenen Dienst an den Hochschulen Ludwigsburg und Kehl. Proteste der Studierenden manifestierten sich in langen Unterschriftslisten. Der Finanzausschuss konnte sich nicht zur Empfehlung der Auflösung der Hochschulen entschließen, ist aber durchaus bereit, Reformprozesse weiterzubetreiben, die einen großen Teil der Anregungen des Rechnungshofs zur Umsetzung verhelfen können.
Obwohl sich der Finanzausschuss grundsätzlich als Partner des Rechnungshofs sieht, wenn es um Einsparpotenziale geht, gibt es dennoch bisweilen eine politische Bewertung, die zu keiner dem Votum des Rechnungshofs entsprechenden Beschlussempfehlung führt. Die Privatisierung des Hafens Kehl ist ein solcher Fall und der Beitrag zum Konzept „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ ebenfalls. Der Rechnungshof glaubt sich zwar missverstanden, wenn man ihm unterstellt, er wolle an der Kinderbetreuung sparen, und sagt, er wolle doch nur Strukturen der Förderung klarer voneinander abgrenzen. Allerdings wird von ihm schon auf frei werdenden Mittel in Höhe von etwa 19 Millionen € durch zurückgehende Kinderzahlen verwiesen. Dass diese in der Kinderbetreuung verbleiben sollen, ist politisch gewollt. Wenn in wenigen Tagen der Ministerpräsident mit den kommunalen Landesverbänden über das Thema – im konkretem Fall ist es die Kleinkindbetreuung – gesprochen haben wird, werden wir mehr darüber wissen.
Gerade an diesem Beitrag wird offensichtlich, dass rechnerische Einsparmöglichkeiten nicht in jedem Fall politisch durchsetzbar oder auch nur gewollt sind. „Politik lässt sich nicht rechnen“ schrieb die „Südwest Presse“ am 3. Juli. Ich versichere: Politik lässt sich nicht n u r rechnen. Das Land könnte gemäß der Denkschrift 2007 100 Millionen € einsparen, darunter 35 Millionen € für 700 Stellen – so Präsident Frank im Juli 2007. Wir werden nicht ganz so viel einsparen, aber trotzdem enthält die Denkschrift genügend Anlass, einiges zu überdenken – schließlich heißt sie „Denkschrift“ –
und dann natürlich auch zu handeln.
Zumindest das dritte Kapitel im Abschnitt I – Landesschulden – wird im kommenden Jahr ganz neu geschrieben werden müssen. Der Anstieg der Schuldenkurve wird sich nicht fortsetzen. Was für 2011 geplant war – davon haben wir noch im letzten Jahr gesprochen –, wird schon 2008 verwirklicht. Wir dürfen gespannt sein, was wir im nächsten Jahr in dem entsprechenden Kapitel lesen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident Frank, für ein riesiges Arbeitspaket, das Sie und Ihre Mannschaft Jahr für Jahr auf den Tisch legen, danke ich Ihnen auch im Namen der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2007/2008 bestand ein Teil der Haushaltskonsolidierung in einem Abschlag von 5 % bei freiwilligen Leistungen. Diese Maßnahme brandete in einigen Punkten hoch, so bei den Schulkindergärten in freier Trägerschaft.
Diese Einrichtungen gibt es seit fast vier Jahrzehnten. In dieser langen Zeit haben sie durch die frühzeitige Förderung körperbehinderter Kinder wertvolle Arbeit geleistet.
Ich gehe davon aus, dass keine Fraktion im Landtag an dieser Arbeit und an diesen Einrichtungen etwas ändern oder sie gar gefährden will.
Zugegeben, die Schulkindergärten sind in das Raster „Freiwillige Leistungen“ geraten. In der Diskussion darüber ist die Arbeit dieser Einrichtungen dann plötzlich in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es ist eine Arbeit, die sonst eher im Stillen geleistet wird. Die Diskussion war aber sehr schnell beendet: mit einem Koalitionsantrag, der die beabsichtigte 5-%-Kürzung rückgängig gemacht hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst war die geplante Kürzung eine reine Haushaltsangelegenheit. Sie wurde aber schnell zum Politikum,
da sich herausstellte, dass im Vergleich zu Schulkindergärten in öffentlicher Trägerschaft oder auch zu jenen unter dem Dach einer Heimsonderschule – die keine Kürzungen erfahren sollten – eine ungerechtfertigte Diskrepanz zustande käme. Diese Erkenntnis war einfach evident; sie verlangt jedoch keine rechtlichen oder gesetzlichen Veränderungen. Das 5-%Kürzungsmodell passte nicht auf die Schulkindergärten in freier Trägerschaft. Diese Erkenntnis währt nicht kurzfristig, sondern ist eine tiefer gehende Erkenntnis, die vielleicht langfristiger ist als jegliche rechtlichen Verrenkungen, um etwas abzusichern.
Im Antrag der Fraktion GRÜNE wird mit dem rechtlichen Begriff ja auch sehr vorsichtig umgegangen, weil es nämlich gar nicht so einfach wäre, das rechtlich irgendwie in den Griff zu kriegen.
Es ist eben so, dass Kindergärten, auch wenn es Schulkindergärten sind, keine Schulen mit einem gesetzlichen Anspruch oder auch einer Schulpflicht sind. Man kann das allenfalls als eine Vorstufe zur Schule betrachten – eine sehr wichtige und wertvolle Stufe, aber eben eine Stufe vor der Schule.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat den rein haushaltspolitischen Ansatz sehr bewusst zurückgenommen. Sie können sicher sein, dass es keine Wiederholung geben wird. Schulkindergärten in freier Trägerschaft bleiben de facto allen äquivalenten Einrichtungen, die oft erst sehr viel später entstanden sind, gleichgestellt – im Wert ihrer Arbeit und finanziell. Diese Zusage kann ich hier für die CDU-Fraktion geben. Eine künstlich konstruierte Gesetzesänderung, die eventuell sogar rechtliche Fragen aufwirft, ist dazu politisch nicht notwendig.
Insofern haben die wenigen Tage der Unsicherheit für die freien Träger der Schulkindergärten im Bewusstsein aller Verantwortlichen viel Klarheit geschaffen, die darin besteht, dass gleiche Leistung auch gleich bemessen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ausnahme dieses haushaltstechnischen – ich nenne es einmal so – „Unfalls“ zu Beginn des Jahres war jahrzehntelang die Gleichheit gewährleis tet. Ich bin sicher, dass dies auch in den nächsten Jahrzehnten der Fall sein wird. Denn letztlich entscheidet der Landtag über den Haushalt. Wir sollten so selbstbewusst sein, dass wir uns diese Entscheidung dann auch zutrauen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Wissbegier und die Begabungen von Kindern sind verschieden ausgeprägt. Dementsprechend ist unser Schulsystem gegliedert. Alle Kinder finden hierin genau ihren Platz.
Das ist ein ausgesprägtes Merkmal gerade unseres Schulsys tems in Baden-Württemberg. Darauf sind wir stolz. Es ist gerechtfertigt, dass wir ein ausdifferenziertes Förderangebot für die Schwächeren haben. Aber es ist eben auch gerechtfertigt, die besonders Hochbegabten zu fördern, damit ihre speziellen Fähigkeiten, besonders schnell zu lernen und auch größere Wissensmengen aufnehmen zu können, nicht verkümmern.
Die Frage an die Politik, an uns ist, wie wir diese Förderung strukturieren, ob es eine Förderung in bestehenden Klassen sein soll oder ob eigene Klassen und Züge dafür an bestimmten Schulen gegeben sind. Die Antwort kann nur heißen, dass sich beides doch gegenseitig gar nicht ausschließt.
Es soll kein Verbot von speziellen Klassen und Zügen an Schulen geben, wie es in der Überschrift des Antrags der Fraktion GRÜNE gefordert wird.
Was ist der Ausgangspunkt für alle Konzepte zur Förderung von Hochbegabten? Das ist zunächst einmal ganz einfach die Tatsache, dass laut Statistik etwa 2 % der Kinder als hochbegabt gelten können. Das ist also ein Kind unter 50.
Damit wird es nie möglich sein, an jedem Schulstandort und in jeder Jahrgangsstufe eine eigene Klasse für Hochbegabte zu begründen. Das ist ja auch gar nicht geplant.
Aber es ist möglich, ein weitmaschiges, über Baden-Würt temberg verteiltes Netz von Schulen mit Klassen für Hochbegabte auszubilden.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein Angebot für Eltern, die diesen Weg für ihre Kinder wählen, auch wenn die Schulwege zum Teil beträchtlich sind.
Wenn der ÖPNV es zulässt und die Verbindungen gut sind, dann sind diese Eltern bereit, ihre Kinder auch über Wege von 10, 20 oder 30 km Länge zu schicken.
Aber das ist die Entscheidung der Eltern.
Auch das Hochbegabtengymnasium mit Internat in Schwäbisch Gmünd – es soll hervorragend laufen; das habe ich eben noch einmal bestätigt bekommen – ist ein Angebot.
Es ist vielleicht besonders interessant für Kinder aus ländlichen Bereichen mit einer weitflächigen Schulstruktur, die sich dann entschließen, dorthin zu gehen.
Es bleibt also die Frage, wie hochbegabte Kinder gefördert werden, deren Eltern für ihre Kinder vielleicht den weiteren Schulweg nicht in Kauf nehmen und sich nicht für den Besuch der Hochbegabtenzüge entscheiden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es war nicht immer so, dass Eltern für ihre hochbegabten Kinder Verständnis gefunden haben.
Auch die Lehrer hatten nicht immer dafür Verständnis, ebenso wenig wie die Schulen. Es war schon mit Schwierigkeiten verbunden, die Genehmigung zu bekommen, eine Klasse überspringen zu können. Das ist die Vergangenheit.
Spätestens seit den Achtzigerjahren – und da sind die Grünen in der Anerkennung dieser Hochbegabten sogar ein bisschen hinterhergehinkt –
hat die moderne Pädagogik dafür gesorgt, dass das Vergangenheit ist. Gerade die Grundschulpädagogik erlaubt heute Flexibilität mit Direkteinschulung in Klasse 2, Überspringen von Klassen, Übergang in eine weiterführende Schule schon nach der dritten Klasse. Der Schulanfang auf neuen Wegen geht von einem individuellen Lernzeitbedarf der Kinder aus. Natürlich können auch im Gymnasium Klassen übersprungen werden.
An Gymnasien haben Lehrer schon immer Hochbegabte besonders gefördert. Das ist gar nichts Neues. Zusätzliches Wis